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8 y s E r a 1 en -Beiblatt z um E l b e b l a t t. Amtsblatt für die Königlichen Gcrichtsämter «nd Stadträthe z« Riesa und Strehla. «^43. Ureitag, den L»wet»b«r 1858. Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Meißen, die dießjähtige Retrutirung betr. Die Messung und körperliche Untersuchung der im Jahre 1838 gebornen und demnach in diesem Jahre militärpflichtigen Mannschaft, soweit sich dieselbe innerhalb des hiesigen amlShauptmannschaft» lichen Bezirk» aufhält und angemeldet hat, soll an folgenden Tagen und Orten vorgenommen werden, »nd zwar: . , , am 29. und 30. November 1858 a«S den Ortschaften des König!. Kerichtöamtes Nossen, auch aus den Städten Nossen und Sie» benlehn . ! - i« Gasthofe zum Deutschen Haus in Nossen; am 2. und 3. December 18S8 «u» den Ortschaften de» König!. Gerichtsamtes Meißen in dem Gasthause zum Hirsch in Meißen; am 4. December 1858 aus de, Stadt Meißen . ebenfalls in dem Gasthause zum Hirsch in Meißen; am 6. December 1858 au» de» Städten Lommatzsch und Riesa und den links der Elbe gelegene» Ortschaften des Kö» »igliche» Gerichtsamtes Riesa , gleichfalls in dem Äasthause züm Hirsch in Reiße»; am 7. December 1858 aus den Ortschaften de» K. Gerichtsamte» Lommatzsch ebenfalls in dem Gasthause zum Hirsch in Meißen; ferner am 9. und 10. December 1858 «US den Ortschaften des Köuigl. GerichtSamteS Großenhain ' - auf de» Rathhause zu Großenhain, » »nd , am 11. December k858 «»» dq, Stadt Großenhain und den rechts der Elbe gelegenen Ortschaften de» Königl. Gericht», amte» Riesa ' ebenfalls auf dem Rathhause zu Großenhain. Unter ausdrücklicher Hinweisung auf die, im ueueü Gesetz über Erfüllung der Militärpflicht vom 1. September 1858 §§. 105 und 106, für unterlassene Gestellung angedrohten Strafen, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, mit dem Bemerken, daßvwegen Tage» und Stunde der Gestellung der einzelnen Ortschaften besondere.Verfügung an die betreffenden Ortsobrigkriten ergangen ist. Zugleich werden diese Mannschaften darauf aufmerksam gemacht, daß Diejenige», welche aus einem Metzlichen Gvunde auf Befreiung vöm Militärdienste Anspruch zu haben glauben, die dieSfgVsigen Nnbringcn, Reklamationen, Nachweisungen und Zeugnisse entweder sofort bei der persönlichen Gestell« ung zu übergehen, oder bi» zu dem auf " ' den 14. December 1858 «»beraumten Rrklamationstermine, welcher im Gasthofe zum Hirsch in Meißs» von. Barmiltag« 8 hi» Punkt 12 Uhr abgehalten werden wird, einzurrichen haben, eine Berücksichtigung der nach Ablauf dieses Termins eingehenden Anbringen aber schftchteOjngs nicht stattfiriden taiin. Die elwaigen Retla» manten Haden sich an diesem Tage vor der Königlichen Rekrutirungs-Comuiission behusö ihrer Beschei dung bis Mittag» 12 Uhr au nur gedachter Stelle unfehlbar persönlich zu flstiren. Wer übrigen» von der Stellvertretung Gebrauch Machen will, hat dich unter gleichzeitiger beleg, »ua der gesetzlichen Einstandssumme von Dreihundert Thalern entweder sofort bei der Gestellung oder bi» zum 21. Decembdr 1858, mit welchem. Tage die dazu veistattetr tzrist abläust, bei Verlust dieses Rechte» bei dar Königlichen Re» , ««tirnngß,Commission oder bei der Königlichen AmlShauptmannschaft zu erklären.