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Schönburger Tageblatt Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage n«H Sv»»- »ns Festtagen. Annahme von Inseraten für die nächster- steinende Nnmmer bi« mittags 12 Uhr. »er ASomlementrprei» beträgt vierteljähr lich 1 Mk» St» Pf. Einzelne Sir», b Pf. Inserate pro Zeile 10 Pf., Eiliges. 20 Ps. Expedition: Waldenburg, Odergafss 291 L. und Waldenburger Anzeiger. Filialen: in Altstadtwaldenburg bei Herr ? Kaufmann Otto Förster; in Kausungee bei Herrn Fr. Janaschek; in Langenchurs darf bei Herrn H. Stiegler; in Penig bei Frau Kaufmann Max Härtig, Leipzigerstr. 163; in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Wolkenburg bei Herrn Ernst Rösche; in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. Amtsblatt für den Ktadtrath zu Maldenburg. Zugleich weit verbreitet in den Städten Penig, Ännzenn«, 8ichLsNfrein-C»llnderg, und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: Altstadt-Waldenburg, Braunsdorf, Callenberg, St. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen leuba-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. G., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. 8. Dienstag, den 12. Januar 1897. Witterungsbertcht, ausgenommen am 11. Januar, nachm. 4 Uhr. Barometerstand 758 WM. rrducirt aus den Meeresspiegel. Thermometerstand — 0,5" 6. (Morgens 8 Uhr — 3 7) Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lambrechts Polymeter 75"/». Thaupunkt — 4,5 Grad. Windrichtung: Nord. . Daher Witterungsaussichten für den 12. Januar: Vorwiegend trübe mit Neigung zu Niederschlägen. Bekanntmachung, betreffend den freiwilligen Eintritt zum zwei-, drei- oder vierjährigen aktiven Militärdienst. 1- Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nöthige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei-, drei- oder vierjährigem aktiven Dienst bei einem Truppentheil melden will, hat vorerst bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufenthaltsortes die Erlaubniß zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Kommission giebt seine Erlaubniß durch Er- theilung eines Meldescheins. Die Ertheilung des Meldescheines ist abhängig zu machen: u) von der Einwilligung deS Vaters oder des Vormundes, b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. 4. Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute haben sich ihrer Annahme wegen unter Vorlegung ihres Meldescheines an den Commandeur des Truppentheils zu wenden, bei welchem sie dienen wollen. Hat der Commandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Annahmescheines. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, in der Regel am Rekruten-Einstellungstermin (im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-MusikkorpS einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Nekruten-EinstellungS- termin. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihre- Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. 7. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl deS Truppen theils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Außerdem haben sic den Vortheil, ihrer Militärpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens der Unteroffizicrs-Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den CivilversorgungSschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre er werben zu können. 8. Mannschaften der Kavallerie und der reitenden Feldartillerie, welche im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr 1. Aufge bot« nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichten und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebungen während des Reserveverhältnifses in der Regel nicht hcrangezogen, ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberusen. 10. Militärpflichtigen, welche sich im Mustexungs-Termine freiwillig zur Aus hebung melden, erwächst dagegen hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils nicht. Dresden, den 8. Januar 1897. Kriegs-Mini st erium. Von der Planitz. Arnold. Nutzhoh- und Nutzrin-envecheizerunz. Montag, den 18. Januar 1897, sollen im Gasthof zum Deutschen Kaiser in Zwickau (Ende der Bahnhofsstraße) Von Bormittags 11'/-- Uhr au die pro 1896/97 auf nachgenannten Fürstlichen Forstrevieren zum Einschlag kommen den Stämme und Klötzer an ca. 5700 Festmeter, größtentheils Nadelholz, und 30 Feftmeter Birkeunutzholz, noch anstehend, sowie die nachstehend aufge- sührten Nutzrivdeumasse« an ca. 200 Festmeter Fichtenrinde, sowie 50 Ctr. Eichenrinde, und zwar auf: Nutzholz. Nutzrinde. Revier. Streitwald Laubholz. Festm. Nadelholz. Festm. 400 Eiche. Ctr. Fichte. Festm. 20 Oelsnitz — 575 — 25 Pfannenstiel — 460 — 20 Stein — 190 — 20 Lichtenstein — 820 50 25 Oberwaldenburg 30 2000 — 50 Niederwaldenburg — 765 — 25 Remse — 450 — 25 unter den vor der Auction bekannt zu machenden Bedingungen und gegen entsprechende Anzahlung meistbietend verkauft werden. Die vorstehende Reihenfolge wird bei der Auction beibehalten werden. Sämmtliches Material kann an Ort und Stelle besichtigt werden und wollen sich die Herren Kaufliebhaber deshalb an die betreffenden Revier-Verwaltungen wenden. Holzkäufer, denen noch kein speciclles Verzeichniß über obige Hölzer zugegangen sein sollte, wollen sich gesälligst an unterzeichnete Stelle wenden. Waldenburg, den 11. December 1896. Fürstlich Schöuburgische Forstiuspectio«. Forstrath Gerlach. «Waldenburg, 11. Januar 1897. Zum ersten Mal seit langen Jahren kann man in den Finanzverwaltungen des Reiches, Preußens und noch einiger anderer Bundesstaaten wirklich mit dem Ausdruck der vollsten Bestimmtheit sagen: Wir haben Geld! Es sind nicht bloS Schein-Einnahmen, von welchen man be fürchten muß, daß sie im nächsten Moment wieder spur los verschwinden werden, es sind wirklich runde, nette Millionen, welche ein gütiges Geschick nach langen mageren Jahren bescheert hat. Ob sic schon die fetten Jahre re- präsentiren? Im Reiche wohl schwerlich, vielleicht eher noch in Preußen, das zu ganz gewaltigen Ueberschüsscn in Folge der Mehreinnahmen bei der Eisenbahnverwal tung gelangt ist, Venn wir haben im deutschen Reiche auch noch eine ganze Reihe von Bundesstaaten, die bis her keinerlei Ueberschüste der Einnahmen über die Aus gaben erzielten, die sich im Gegentheil gewaltig nach der Decke strecken müssen. Dort will man auch von einer Erhöhung der Beiträge der Bundesstaaten zur Rcichskaffe nichts hören und sieht darum eine jede Vermehrung der Reichs-Ausgaben mit mißtrauischen Augen an. Im Großen und Ganzen ist aber doch in unseren Finanzver- hältniffen ein ganz beträchtlicher Umschwung zu consta- tiren, ein so beträchtlicher, daß die Herren in der Reichs- regierung, wie im Reichstage sich denn doch viel freier zu rühren vermögen, als dies früher der Fall war, wenn es sich darum handelt, nützliche Ausgaben zu beschließen. So tief ist der Goldquell, der sich neu erschlossen hat, freilich nicht, daß man nur darauf loszuschöpfen brauchte; geschähe das, würde bald wieder eine Ebbe eintreten. Von dem Reichstage werden, wie schon bekannt, eine Reihe von neuen Ausgaben verlangt werden; für die Schiffsbauten, mögen es nunmehr oder weniger sein, ist Geld zu bewilligen, die Erhöhungen der Militär- und Civilbcamtengehälter kommen in Frage, und die Vorlage wegen der neuen Geschütze wird nicht auf sich warten lasten, wenn Frankreich damit vorgeht, und daß die Franzosen den allerbesten Willen hierzu haben, kann nicht gut bezweifelt werden. Außerdem haben wir natürlich steigende Ausgaben, wie die für die Alters- und In validenversicherung, für Kolonialzwecke rc., denen gegenüber schon eine natürliche Vermehrung der RcichSeinnahmen von Jahr zu Jahr Platz greifen muß, wenn wir nicht abermals ins Hintertreffen gelangen sollen. Von einer Verwahrung der Friedensstärke der Armee ist ja erfreu licherweise für absehbare Zeit nicht ernsthaft die Rede, denn sonst würden wir sofort so weit sein, wie wir früher gewesen sind, nämlich recht übel dran. Kann die Rück sicht auf die Reichsfinanzen auch nicht allein dafür maß gebend sein, ob Ausgaben, die im Reichs-Interesse unver meidlich sind, gemacht werden sollen oder nicht, so spielen