Volltext Seite (XML)
Schönburger Tageblatt 1917 Sonntag, »e« 4. März "LlM-L'z'' Kmtsdlalt str das Königlicke Kmtsgerickt und den Stadtrat zu Waldenburg. WLÄ'ELÄL Zugleich weit verbreitet in den Ortschaften der Standesamtsbezirke Altstadt Waldenburg, BrSunSdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenleuba. Niederham, Langenleuba-Oberhain, Langenchursdorf, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. Malen: in Altstadt Waldenburg bei Herrn Otte Förster,- in Tallenberg bei Hrn. Strumpfwirker Fr. Hermann Richter; In Kaufungen bei Herrn Fried. Janaschek; in Langenchursdorf bei Herrn Heinrich Stiegler; in Penig bei Herrn Wilhelm Dahler; in Wolkenburg bei Herrn Linus Friedemann; in Ziegelheim bei Herm Eduard Kirsten, ^b^^s Eüglich mit Ausnahme der Tag« nach Sonn- btogen. Annahme von Inseraten für di» . nüchsterscheinende Nummer bis Vormittag '/,11 Uhr. Der Bezugspreis beträgt oiertellährlich 1.80 Mk., str den 2. und 8. Monat 1.20 Mk., str den 3. Monat «0 Pf. Einzelne Nr. 10 Pf. Inserat« 1 Z«ll« 18 Pf., für auswärts und Im amtlichen Teil« 1b Pf. Mlöenbilrzcr Anreißer Witt,r««g,bericht, ausgenommen am 3. März, Mittag 1 Uhr. »hermometerfiaud -f. 1» 0. (Morgens 8 Uhr — 2« L. Tiefste Nachttemperatur — 2,»* O.) Fe«Ättgkett»g»h«lt der Lust nach Lambrecht« Polymeter 46°/». Taupunkt — 10°. Wederschlagimenge in den letzten 24 Stunden bi« früh 7 Uhr 0.» mm. Daher Wittervng-aussichte» str den 4. März: Heiteres Wetter, zeitweise dunstig bedickt. In Ursprung sllMthaupiwnavschrft Stollberg) ist dir Marti- U«V Klauenseuche «»«gebrochen. Dretden, den 1. März 1917. «tuistertu« v e - Inner«. Neg.-N,. 246 K. Verfüttern von Kartoffel«. 8 1. Der Bezirktverein »eist nochmal« darauf hin, daß nach dir Btkannimachung de« Reichs kanzler« »om 14. Oktober 1916 Karloff, ln, Kartoffelstärke, Kartaffelstärkeaiehl sowi« Erzeug- «iffe der Kartcffellrocknerei nicht verfüttert werben dürfen. 8 2. Wit Genehmigung de« Bezirkivcrbindrs düifcn Kartoffeln, die al« Speisekarlöffeln »der als Fabrikkaru ffeln richt verwendbar find, an Schweine und an Fede vieh und nur soweit dir vcrfütterung an dies« Tiere nicht ».»glich ist, euch an anterr Tiere verfüttert «erden. 8 3. Den Gen'hmizungen ist ein« Bescheinigung de« landwirtschastlichen Bertraucnkmanue« belzustgen darüber, doß bje betreffenden Kartoffeln al« Tpeisek«r:«st.ln »der ,1« F-brikk.r- «sffeln nicht verwendbar find. 8 4. Ans die strengen Slr-fbestimmvngen in Z k der eingangs genannten B.kanntmachnn, wird nochmals hingewiesen. Olanchau, de» 1. März 1917. Der Kommuualverbaud »er Königliche« AmtShauptma«»schaft Glaucha«. i. V. Regierung-amimarn Rensch. Reg.-Rr. 520 s l. ö. Ablieferung von Knochen. «nf «.und der «er»rdrun, de« rundesrai«, „m 15. Februar 1S17 wird str den Bezirk der Königlichen «wtthaupt-annschast einschließlich der Städte mit revidierter Städte. »rduu»g folgende« bestimmt: 8 1. Knochen türfen nicht »erbrarn», »ergraben »der ms andere «eise vernichtet r,ch zn Dün,er »der Futur,«ecke« ,e>»endet »erden, fi« find vielmehr getrennt »in »«deren Abfälle« anfzubewahren. Die »ersttternng an Hunte »nd Geflügel in der eigenen Wirtschaft bleibt gestattet. 8 2. Zur Ablieferung von rahen, frischen und vorgelochten Knochen fird »erpstichtet: 1. «ast. und Schonk»irtsch,ften, Fremdenheime, V-IkrkLchen, PrivatmittsgSlische, Sc»i nare, Kranken- und Siechenhäufer, sowie andere Arstolten jeder Art. 2. Die Schlcchthöfe bezüglich der l lutfrischen Knochen, die n cht von den Fleischer» über di« Ladrntasel »erkauft werden. 3. Tie Fleischer hinfichtl'ch ter Knochen, die nicht «uidrücklich von den Käufern »st Knochenbeilagr gefordert »erden. 4 Diejenigen Personen, die die Genehmigung zur Hauischlechtung erhalten haken, hin. sichtlich der von den Schlachttieren abfallenden Knochen. 8 3. Di« Ablieferung der Knochen im unverdorbenen Zustande hat an die v»n der Vitt beh.rde zu bestimmenden Sammelstelle zu erfolgen. Die S-mmelstellen find verpfl-chtet, jede Meng« unverdorbener Knochenabfälle den Ueberbringern «bzumh»en und für »orgekochte «rochen -in« Vergütung von 4 Pst, für frische Knochen von 13 Pst. für da« Pfund zu zchttn. Di« GomMtlstelle h»t auch Knochen entgeg«!zuneh«<n, die von metereu al« »o» de« in 8 2 genannten Personen freiwillig abgeliesert «rrden. 8 4. Die Sammtlstellen stad rirpstichtet, die bei ihnen abgelieferten Knochenabfälle in gut rr- halteaem Zustand« mindesten« wöchentlich einmal an die Firma G. A. Steinmeyer rn Themuitz, Inhaber Otto Bergler, Limbacherflr. 35, abzuführen. Dir Firma zahlt bei frischen Knochen 20, bei vorgtkochren Krochen 12 Pf. für das Pfund, frei vom nächsten Bahnhofe im Bezirke der Amtthauptmannschaft Glauchau. Di« Persendung hat al« Eilgut zu erfolgen, Leihsäcke stellt die Firma Auch kann die OrtsbehA.de unter ihrer Kontrolle den in § 2 untrr 1 und 2 genannten Betrieben, in denen größere Knechenabsäll« entstehen, Nachlassen, die Knochen unmittelbar an die unterzeichnete Stelle akzuliefern. 8 5. Die Fleisch» dürfen den Käufern Knochenbeilagen nur auf deren ausdrücklichen Wunsch verabreichen. Bei der Abgabe von Knochen sollen die Käufer möglichst bevorzugt werden, welche «bekochte Knochen an die Fleischer ur Weitergabe an die Sammelstellen zurückgeben. Die Fleischer haben in diesen Fällen die Vergütung von 4 Psg. zu verlegen. 8 «. Wer den Vorschriften dieser Bekanntmachung zuwi)erhandelt, wird mit Gefängnis bi» zu 6 Monate» »der mit Geldstrafe bi« zu 1500 Mk. bestraft. 8 7. Die gesamt« Bevölkerung de« Bezirks hat an der Ablieferung der Knochen ein große« Int-reffe, da die Hälft« da« au« den im Bezirke gesammelten Knochen gezogenen Fette« ohne Anrechnung auf seinen Bedarfsanteil dem Bezirksoerbande zurückzeliefert wird. 8 8. Die OrtSbehörden find verpflichtet, dem Bezirk-verbande bi« zum 5. jede« Monats »n« zuzeigcn, welche Knochcnmengen im vorhergehenden Monat nach frischen und vorgekochtrn Knochen getrennt abgeliefert worden find. Glauchau, den 1. März 1917. Der Bezirksverbaud der Königlichen Amtshauptmannschaft Glaucha«. I. B: Regierungsomtmann Rensch. Nutz-u.Brennholz-Versteigerungen im Parke. Donnerstag, den 8 März 1917 sollt« im Gasthofe z« Grünf,ld von vormittags s Uhr ad 17 Rm. Nadel- und Laubholz-Brennscheite, 24 Rm. Nadel- und Laubh-Bi«unr»ll«n und 26 „ Wllhdt. Radel- und Laubholz Reisig ««d von vormittag- */,11 Uhr ad 74 Saubh.- und Natelh.-Stämme, Ficht«, Kiefer, Eiche, Esche, Ahern, Akazie, Pappet, Rüster und Erle, 52 Laubh -K ötzer, Eiche, Esche, Buche, Akazie, Poppel und Rüster oufbereitct im Grünfeld» Parke, bei der Grotte, stillen Naturfreude und beim Mausoleum «wer den üblichen B.dingungen gegen sofortige Barzahlung rerfieigert werden. Fürstlich Schönvurgtsche Gartenverwaltung Waldenburg. 2 v Fürstliche SMÜM Waldenburg (Eingang im alt,» Turm «nterhald -,S Tchlotzplatze-). S Tägliche Verzinsung A Einlagen in beliebige» Höhe zulässig. Geschäftszeit: Täglich, außer Montag, von 8—11 Uhr vormittag« und 2—5 Uhr nachmittag«. Sonnabend« von 8 Uhr »»rmittag« bst 3 Uhr nachmittag«. Bündnis zwischen Deutschland, Mexiko und Japan? Zwischen Yp«r« n«tz Arras »«»t« tuglischr «,»««, d««,,vorstöße erfolglos. Bet Souche, wurde» englische Angriff« «bgewiesev. An der Aarojawka »ar «in deutscher Vorstoß ersolg. reich. Russisch« Augriff« an der Valeputna-Ttreße st'* t« sammeugkbrochev. Zwei zurückgekehrte «boote hab,» »,u,rding» TL Schiffe mit «4,SV0 To»«en Schiffsraum ver- senkt. In Berlin »urd« am Vouneratag di« Gitt«dr«s ei«" Uba,tspend« beschloffm. Kte »erardspeude von 500,000 Mark ist «bg«lehnt worden. Im AeichstagegebSude in Berlin wnrd« da« 50jähri«r Gttfum-ifest der »ationalliberale» Partrt begangen. Freiherr Arz von Straußenberg wurde zum Sster- rrichisch.««garischen Beueralstabschef rrnanut In Le Havre trafen zwei amerikanische Schiff« nute» uorw«gischer Alagg« ei». Die Engländer habe« 78 Millionen Mark für Propa ganda in «enlrale« Ländern a»»g«g«be». Die Kartrffellax«» in London sind in 8 bi« 7 Wochen erschäpft. In Archaugel.k fand eine neue groß« Explosion statt. Der Bruch zwischen Amerika und Oefterrrich,Ungarn soll ««vermeidlich sein. »Waldenburg, 3. März 1917. Die deutsch-dänischen Vereinbarungen bildeten gestern im Reichstag den Gegenstand der Darlegungen des Staats sekretär Or. Zimmermann, die darin gipfelten, daß der Verkehr zw schen neutralen Staaten selbstverständlich nicht unterbunden werden könne, daß aber Schiffe mit Lebens mitteln, die ins Sperrgebiet kämen, um diese «ach Eng land zu schaffen, versenkt werden würden. Die Auskunft