Volltext Seite (XML)
Mk., bei Rochlitz 769 Mk., bei Schneeberg 935 Mk., bei Waldenburg 879 Mk., bei Zschopau 843 Mk., bei Bautzen (katholisches) 698 Mk., bei Callnberg (Lehrcrinnen- seminar) 907 Mk., bei Dresden 829 Mk., bei Grimma (Parallelklasse) 512 Mk. — Wegen Hinterziehung von Einkommensteuer hatte der Schmicdcmeister W. in Rothenbach einen Straf bescheid über 750 Mk. Geldstrafe zugestellt erhalten und gegen denselben auf gerichtliche Entscheidung angctragen. Am 19. d. fand hierüber Verhandlung vor der Straf kammer des königl. Landgerichts Zwickau statt, und am Sonnabend fand die Verkündigung des Urtheils statt. Durch dasselbe kam aber der Schmiedemeister aus dem Regen in die Traufe, denn das königl. Landgericht er höhte die Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung in zwei Füllen auf 812 Mk., stellte aber in einem Falle, in dem nur eine Ordnungswidrigkcit in Frage kam, das Verfahren ein. Ans -em S*chsenlan-e. — Die 1. Kammer ließ am Dienstag eine Anzahl Petitionen, Unterstützung der in den Ruhestand versetzten Bczirkshebammen, ferner das schnelle Fahren der Kraftfahrzeuge und Abänderung des Berggesetzes betreffend, auf sich beruhen. Nächste Sitzung Mittwoch. — Tie 2. Kammer nahm am Dienstag zunächst den Rechenschaftsbericht aus die Finanzperiode 1898/99 in Schlußbcralhung, wobei die Verlegung der Fcrstakademie in Tharandt nochmals discutirt wurde; die Kammer be schloß, der Regierung betreffs der abgelegten Rechnung 1898/99 Entlastung zu ertheilen. Tie Kammer er- theilte ferner die Ermächtigung, ein in Leipzig gelegenes Grundstück, Nürnbergerstraße 57, für Rechnung der Universität Leipzig anzukaufen. Nächste Sitzung Mittwoch. — Generalfeldmarschall Graf Waldersee ist am Diens tag früh 9 Uhr 46 Min. auf dem Hauptbahnhofe in Dresden tingetroffen; er wurde im Auftrage des Königs Von dem Genrraladjutanten Generalleutnant v. Broichern begrüßt. Ferner waren zur Begrüßung der Stadt- commandant mit den in Dresden wohnenden Offizieren, die an der China-Expedition theilgenommen haben, er schienen. Der Feldmarschall Graf Waldersee ist im Hotel „Europäischer Hof" abgestiegen. Zu Ehren des Feldmarschalls, der um ^2 Uhr vom König in der Villa Strehlen empfangen wurde, fand daselbst um 2 Uhr Tafel zu zwölf Gedecken statt, an der auch Prinz Georg, der Kriegsminister und andere Herren theil- nahmen. Am Abend veranstaltete der Kriegsminister zu Ehren des Feldmarschalls im „Europäischen Hof" eine zwanglose Vereinigung. — Am Dienstag Vormittag erschoß sich in Dresden im Badezimmer eines Hotels der Direktor Berger aus Berlin, welcher früher in der Sebnitzer Papierfabrik als Buchhalter und Cassirer beschäftigt war, und welcher sich gestern vor dem dortigen Schöffengericht wegen Be leidigung des früheren Directors, begangen in einem Artikel der Rundschau", in Gemeinschaft mit dem ver antwortlichen Redacteur dieses Blattes Goetz, verant worten sollte. Ter Selbstmord geschah kurz vor der Verhandlung. — Das Oberlandesgericht in Dresden sprach 15 Leipziger Kaufleute frei, die wegen Verkaufs von An- sichtskarten, die den Leipziger Bankkrach satirisch be handelten, wegen groben Unfugs vcrurtheilt worden waren. — Unter äußerst zahlreicher Betheiligung der Innungs- Mitglieder, der städtischen und gewerblichen Behörden, der Vertreter der Schwester-Innungen zu Berlin, Magde burg, Dresden, Chemnitz, Dessau, Halle, Breslau, Zschopau, Bremen u. s. w. feierte Sonntag die Leipziger Alempnerinnung ihr 250jähriges Bestehen. —> Eine größere Gasexplosion, durch welche die etwa 15 Meter lange Vorderwand eines Seitengebäudes deS Geschäftshauses der Firma C. A. Weidmüller in Chemnitz Vollständig herausgedrückt wurde, verursachte außerdem noch ein größeres Schadenfeuer. — Tas »ine der Dienstmädchen, welche bei dem in der Sonnabendnacht im Gasthofe „Zum goldenen Hahn" in Mittweida bei Schwarzenberg au-gebrochenen Brande aus dem Dachfenster gesprungen und lebensgefährlich verletzt worden war, ist im Krankenhausc zu Scheiben berg an den Folgen des verhängnißvollen Sturzes ge- storben. — Einer von Kindern reich gesegneten Familie in Reumarl wurde dieser Tage ein weiterer Zuwachs durch die Geburt von Drillingen, die sich des besten Gedeihens erfreuen. — Seit mehreren Tagen ist der erst kürzlich nach Crimmitschau verzogene Inhaber eines kleinen Fabri- kationsgcschäftes abgereist, ohne seine Angelegenheiten zu ordnen, und sand deshalb am Montag eine Gläubiger versammlung statt. — Am Sonntag Abend verunglückte der 56 Jahre alte Tagelöhner G. aus Zaulsdorf in dem leer stehenden Srifrrt'schen Gut in der Hainstraße im Crim- mitschauer Stadttheil Wahlen. G. war im Begriff, die Treppe herabzusteigen, kam aber hierbei zum Fallen und blieb am unteren Ende der Treppe todt mit ge brochener Wirbelsäule liegen. — Einer Blutvergiftung erlegen ist der Böttcher- meister Zeibig in Langebrück, der seit ca. 30 Jahren als Gemeindeältester und Kassirer im Dienste dieser Gemeinde gestanden hat. Eine unbedeutende, wenig beachtete Verletzung am Finger sührte in überaus schneller Weise eine Blutvergiftung herbei, die den Tod Zeibigs verursachte, noch ehe die nothwendig gewordene Amputation des Armes vorgenommen werden konnte. — Zwei schwache Erdstöße hat man in der Nacht zum Sonnabend kurz nach 12 Uhr in der Killen- steiner Gegend verspürt. Auch in der Gegend von OelSnitz i. Erzgeb. sind um die erwähnte Zeit Erdstöße wahrgenommen worden. — Die Wirthschaftsgebäude des an der Elterltitt- Grünhainer Straße gelegenen, durch seine großartige Rundsicht bekannten Restaurants „Zum Schatzenstein" sind niedergebrannt. Tas Restauralionsgebäude selbst konnte erhalten werden. — In der Nacht zum Montag sank in der Rade berger Gegend die Temperatur bis auf —7 Grad Celsius. Ein großer Theil der Baumblüthc ist vernichtet. — Im Steinbruche am Scheibenberg haben dieser Tage große Felsstürze stattgefunden. Tie niedergegangenen Steinmassen schätzt man auf 3000 bis 4000 Kubikmeter. Bei eintretender Nässe werden noch weitere Felsstürze befürchtet. Der Königin-Carola-Aussichtslhurm nebst Unterkunflshaus sind durch die Niedergänge nicht ge fährdet. — In Prosen bei Gröditz wurde am Sonntag beim Umlegen einer Mauer der im Gröditzer Eisenwerk be schäftigte Wirthschaftsbesitzcr Uschncr von der vorzeitig umstürzcndcn Mauer erschlagen und dessen I7jühnger Sohn schwer verletzt. Dem Vater war der Kopf zer drückt worden. Ten Sohn brachte man nach dem Riesaer Krankenhaus. — Im vergangenen Jahre hatte die Spielkarten fabrik in Altenburg 205,176.4 Mk., 13,000 Mk. mehr wie im Vorjahre, an Spielkartenstempel zu zahlen. — Tie BiSmarcksäule auf dem Neuster Berge bei Ronneburg, der die dort stehende Windmühle weichen mußte, ist bis auf die Kapitäle, welche den Abschluß der vier Ecksäulcn bilden, gediehen, so daß nur noch der Abschluß fehlt. Bekanntlich sollte die Weihe derselben am I. April d. I., dem Geburtstage des Altreichskanzlers Fürsten Bismarck, erfolgen, dieselbe ist aber, da im Bau der Säule eine Unterbrechung eintrat, auf den Sedantag d. I. verschoben worden. — Ter Regent Fürst Heinrich XIV. von Neuß j. L. hat das Staatsministerium, sowie sämmtliche Landes beamte in Reuß ä. L. in den von dem verstorbenen Fürsten belichenen Aemtcrn bestätigt. Ein Wechsel des bisherigen Regierungssystems ist ausgeschlossen. Deutscher Reichstag. 177. Sitzung vom 29. April. 1^ Uhr: Auf der Tagesordnung steht zunächst die Uebersicht der Reichseinnahmen und Ausgaben pro 1900. Abg. Dr. Sattler ^nl) bemängelt, daß bezüglich gewisser Ausgaben nicht eine richtige Trennung zwischen Elcusüber- schreitungen und auße: etatsmäßigen Ausgaben staltgefun- den habe. Nach kurzer Debatte hierüber wird auf Antrag Sattler diese Rechnungsvorlage an die Rechnungscommission zurückgcwiesen. Es folgt der Nachtragsetat pro 1902 wegen Gewährung von Beihilfen an weitere hilfsbe dürftige Kriegstheilnehmer. Tie erste Lesung verläuft ohne Debatte. Ebenfalls debattelos wird die Vorlage in zweiter Lesung angenommen. Sodann wird die See- mannSordnung in der Gesammtabstimmung mit großer Mehrheit angenommen. Nur die Socialdemokraten stimmten dagegen. Ebenfalls in der Gesammtabstimmnng werden auch die seercchtlichcn Nebcngesctze endgültig an genommen. Alsdann wird die zweite Bcrathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des tz 7 der Strafprozcßordnung, der fliegende Gerichtsstand der Presse, fortgesetzt. Es liegt dazu vor der Antrag Beckh (fr. Vp.) und Genossen, sowohl für die periodische wie für die nichtperiodische Presse einen einzigen und ausschließlichen Gerichtsstand, und zwar am Orte des Erscheinens, festzulegen. Ferner liegt vor ein Antrag Albrecht (Socdcm.) und Genossen, welcher genau dasselbe bezweckt, jedoch über den Ort des Erscheinens noch be sondere Definitionen enthält. Ein Aiyendcmcnt Gaulke- Müller-Meiningen (fr. Vp.) zu diesem Anträge Albrecht und Genossen will diesen in einem unerheblichen Punkte ändern. Staatssekretär Nieberding bittet um Ablehnung jämmt- licher Abänderungsanträge und sucht die bei der er,len Lesung gegen die Regierungsvorlage und insbesondere gegen den zweiten Gerichtsstand in Privatklagejällcn laut pewor^ denen Vorwürfe zu entkräften. Der Staatssekretär bekämpft weiterhin namentlich auch die Begiiffsbeslimmnngen des jocialdemokratischen Antrags über den Ort deS „Erscheinens". Lege man dieselben hier in der Prozeßordnung fest, was solle denn Rechtens sein in Bezug auf den Begriff Er scheinungsort in den mannichfachen andren Gesetzen, in denen sich derselbe Ausdruck vorfindet? Uebrigens geschieht eS doch oft, daß eine Broschüre an denr einen Ort gedruckt oder verlegt wird lediglich zu dem Zweck, an einem ganz andren Orte verbreitet zu werden, etwa zu agitatorischen, hetzerischen Zwecken. Deshalb geht es nicht an, auch die nichtperiodische Presse einzubeziehen. Für di- periodische Presse kann das Haus sehr wohl sich mit der Regierungs vorlage begnügen, denn schon diese schafft das, worüber bisher so sehr geklagt wurde, den fliegenden Gerichtsstand, ab, indem er für Anklagen nur einen, für Privatklagen nur zwei Gerichtsstände statuirt. Und für diese Privatklagen ist der -weite Gerichtsstand, am Wohnort des Beleidigten, doch unerläßlich. Wenn ich einen beleidigenden Brief schreibe, so kann ich nach 8 8 auch am Wohnort des Beleidigten ver klagt werden. Wenn ich aber den Brief drucken lasse, dann soll mich auch der Beleidigte nicht an seinem Wohnorte ver klagen dürfen? Welche Ungerechtigkeit wäre das! Abg. Esche (nl) erklärt sich damit einverstanden, daß ein Unterschied zwischen periodischer und nichtperiodischer Presse hier gemacht werde Es würde sogar einen eigenthümlichen Eindruck machen, wenn man das, was man für die perio dischen Druckschriften abschaffe, für die nichtperiodischen sanctionire. Im Prinzip sei er auch dafür, daß die Klage nur am Erscheinungsorte anzustrengen sei, auch die Privat klage. Aber der entschiedene Widerspruch des Staatssekretärs zeige, daß man durch Annahme der vorliegenden Anträge daS Gesetz gefährden würde. Deshalb sei cs besser, jene Wünsche zurückzustellcn. Die Politik sei eben die Kunst deS Möglichen Dieses Wort gelte auch im vorliegenden Falle. Man erweise der Presse einen Dienst, wenn man sich unter solchen Umständen aus das Mögliche, das Erreichbare be- fchränke, und sich so die immerhin bedeutenden Bortheile sichere, welche die Vorlage biete. Abg Heine (Socdcm.) wendet sich gegen die juristischen Dailegungen des Staatssekretärs, dem er dabei die Ver sicherung giebt, er habe zu ihm persönlich soviel Vertrauen, wie ein Jurist zum andern nur haben könne (Heiterkeit). Die Schwierigkeiten, welche der Staatssekretär betont habe, namentlich auch gegenüber cen Vorschlägen des Albreckujchen Antrages wegen des Begriffs Eischeinungsort müßten in den Kauf genommen werden. Ja, sogar die Schäden, welche etwa entstehen, müssen in den Kauf genommen werden, um nur die viel größeren Nachtheile, die mit dem bestehenden Zustande verknüpft sind, los zu werden. Wir wollen ein Gesetz machen, das etwas nützt. Nichts ist gefährlicher und demoralisirender für die Gesetzgebung, als Gesetze nur des halb zu schaffen, damit es so aussieht, als ob etwas geschehen sei. Svlä e Gesetze lasse man lieber in der Schublade liegen. Abg. Beckh (fr. Vp): In der ersten Lesung bestritt der Staalss.kretär, hier eine Drohung ausgesprochen zu haben. Ich habe die Sache aber damals ganz richtig auigefaßt, wie die heutigen Ausführungen des Staatssekretärs zeigen- Abg Oertel (Bund der Landw.) spricht sich für Einbe ziehung auch der nichlperiodifchen Druckschriften in das Gesetz aus. Es sei unerfindlich, weshalb im Bereiche der Straf prozesse ein Unterschied gemacht weiden soll zwischen regel mäßig und unregelmäßig erscheinenden Flugblättern und Flugschriften irgend einer Partei- Mit Ausnahme dieses Punktes werde seine Par.ei alle anderen Abänderungsanträge ablehncn. Es sei geradezu ein officium nobile der Presse, aus den ausschließlichen Gerichtsstand am Erscheinungsort insoweit zu verzichten, als es sich um Privatbeleidigungs klagen handelt. Abg. Traeger (fr. Vg.) giebt denjenigen Recht, nach deren Meinung der Zustand für die Presse durch das vor liegende Gesetz nur wenig geändert werde. Abg Spahn (Ctr.) erklärt sich gleichfalls für Streichung des Wortes „periodische" Damit schließt die Debatte. Unter Ablehnung aller weiter gehenden freisinnigen und jocialdemokratischen Anträge wird die Einbeziehung auch der nichtperiodischen Presse in das Gesetz und damit das ganze Gesetz an genommen. Mittwoch 1 Uhr: Gebührentarif für Nordostsee-Kanas, Nachtragsetat, Wahlprüfungen. Schluß gegen 6 Uhr. Vermischtes. Im Gumbinner Mordprozch ist am Dienstag, dem elften Verhandlungstage, die Beweisaufnahme be endet worden. War am Tage vorher der Kronzeuge Skoppeck vereidigt worden, so fand am Dienstag die Vereidigung des früheren Unteroffiziers Dommnig statt, der beschwor, daß Hickel zur Zeit des Mordes zu ihm in den Stall gekommen ist und mit ihm etwa zehn Minuten geplaudert hat. Ter Vertreter der Anklage wollte Dommnig nicht vereidigt wissen, da er ihn auch heute noch der Begünstigung der That verdächtig hielh Ferner wurde Vizewachlmeister Szillat verhört, ebenfalls ein Entlastungszeuge für Hickel. Vertheidiger Horn konnte ohne Widerspruch feststellen: „Wenn man Szillat's Aussage mit der des Herrn Oberleutnants v. Hoffmann zusammenhält, so folgt mit positiver Gewißheit, daß Hickel zur Zeit des Mordes nicht bei der Reitbahn I (an der Bandenthür) gewesen fein kann." Und Zeuge früherer Dragoner Mazik bekundete, daß, als er in den Stall kam, ihm die Leute sagten, Hickel sei dort gewesen und habe nach ihm verlangt. Längere Zeit beschäftigte sich das Gericht mit dem Briefe des Unteroffiziers der Landwehr Bartel-Berlin. In diesem Briefe werden die Offiziere des Gumbinner Dragonerregiments schwer be schuldigt. Regimcntscommandeur Oberstleutnant v. Winterfeld erklärte: „Alles, was in dem Briefe steht, ist durchweg Lüge und Unwahrheit. Keiner der Offi ziere des Regiments, die jetzt noch beim Regiment stehen oder die zur Zeit der Ermordung des Rittmeisters v. Krosigk im Regiment waren, ist in jenem Lokal des Herrn Kretschmann gewesen, und ebenso hat keiner der Offiziere des Regiments bei anderen Gelegenheiten der artige Reden und Worte gebraucht, wie sie in dem Briefe behauptet werden. (Offiziere sollen ihrer Genug- thuung über die Ermordung Ausdruck gegeben haben.) Ich habe sämmtliche Offiziere befragt. Die beiden ge nannten Offiziere waren zu der Zeit überhaupt nicht in Gumbinnen anwesend." Hickel bekundete, daß Bartel bei der 3. Schwadron stand; er war bei den Kameraden wenig beliebt, suchte bei jeder Gelegenheit Händel und Streit und habe oft Beschwerden gegen seinen Rittmeister