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Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schluß dei Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag mittags. Bei der Post bestell; und ab- genommen oder durch Buch handel: vierteljährlich 10 M. Vierteljahr 1. Bestellgeld 30 Pf. Von d. Geschäftsstelled.Bl. unter Streifband vierteljährlich 32 M. mit Auslandsporto 40 M. Einzelnummer 1 M.; ältere 2 M Ertüllungs- u.Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm noch 60 mm (1.gesp.) oreit 3M. 60 Pf. aal Umschlagseiten bis 7 M. 20 Pf. Berechnung v. Strich zu Strich. Stellengesuche zu halbemPreis Fürs Ausland Aufschläge entspr. den Bestimmungen des Börsen vereins d Deutsch. Buchhändler. Für' Wiederholungen'od. Jahres umsatz Nachlass n. fest, ariten. Zeichengebühr f. freie Zusendung frei eingehender Briefe 4 M. V orausbezahlung an denVerleger. Platzvorschriften unverbindlich. Papier-Zeitun =3 PAPURI ATT Amtsblatt der Berufsgenossenschaften sowie zahlreicher Vereine und Verbände des Papier- und Schreibwarenfaches Nr. 56 Berlin, Sonntag, 11. Juli 1920 45. Jahrg. INHALT Freibleibend 1989 Ausführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz . 1990 PAPIER-ERZEUGUNG UND -GROSSHANDEL: Verein der Zellstoff- u. Papier-Chemiker n. Ingenieure. 1991 Bargeld statt Scheck 1992 Mahnrut an das französische Papierfach ... ■ • 1992 Papiermarkt in Kanada , ... 1992 Papier- und Papierstoffmarkt 1992 New Yorker Papier- und Papierstoffmarkt .... 1992 , PAPIER-VERARBEITUNG, BUCHGEWERBE: Lohntarif der Tüten-Kleberinnen • . . ... , 1995 Tüten im Akkord kleben 1995 Herkunftsbezeichnung bei Ausfuhr nach England . . 1995 Zahlungsbedingungen 1995 Abgabenfreie Ausfuhr aus Oesterreich 1995 Frankieichs Einfuhrverbote .......... 1995 Papierformate . 1996 Verein Tapeten-Museum E. V. . .... . 1998 Max Klinger 199» Oelgemälde-Nachahmung . 1999 Geschmeidige Klebmittel . . ... ... . . 1999 Papierstoff- und Papier-Spinnerei: Wasserdichte Papiergewebe 1999 SCHREIBWAREN UND BÜRO-BEDARF: Die Zahlungsbedingungen der Schreibwaren-Großhändler 2001 Konjunktur-Umschwung und Abnahme . . ... 2001 Treurabatt ... ......... 2001 Die Postgebühren-Erhöhung und die Ansichtskarten . 2001 Beteiligung an Auslandsmessen 2002 Probenschau 2002 Geschäfts-Nachrichten 2022 Teilweise Aufhebung der Rheinkontrolle. Nachdem die Grenz- behörden auf Grund der nunmehr von der Entente anerkannten Ein- und Ausfuhrverordnungen so wie der Zentralisationsvorschriften die Kontrolle handhaben können und zu erwarten steht, daß das besetzte Gebiet von den durch das Loch im Westen hereingekom- menen Waren in nicht allzuferner Zeit gesäubert sein wird, hat der Reichsbeauftragte für die Ueberwachung der Ein- und Ausfuhr im Einverständnis mit dem Reichskommissar für Aus- und Einfuhr bewilligung dem Reichswirtschafts- und dem Reichsernährungs ministerium mit Wirkung vom 5. Juli 1920 ab die sogenannte „Rheinkontrolle“ d. h. die Ueberwachung des Verkehrs vom linken zum rechten Rheinufer, u. a. für folgende Waren aufgehoben: Papier und Papierwaren (auch bedrucktes Papier und Lithographien); Maschinen aller Arc im weitesten Sinne; Textilwaren; Leder und Lederwaren aller Art außer Schuhwerk. Weitere Ermäßigung von Ausfuhrabgaben. Der Ausfuhrabgaben tarif ist durch eine Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministers mit Wirkung vom 7. Juli 1920 für einige weitere Waren abgeändert worden (die erstere Reihe der Abänderung veröffentlichten wir in Nr. 54, Seite 1931). Die neuen Abgaben betragen: Papierdruck farbe wird abgabenfrei (7 v. H.), Tinte und Tintenpulver 3 v. H. (10 Sv. H ), Dachpappen 2 v. H. (6 v. H.), Pappen mit Asphalt oder dergleichen (außer Teer) überzogen usw 1 v. H. (6 v. H.), Röhren aus solcher Pappe, Steinpappe und Schiffsfilz 6 v. H. wie bisher. Kontingentierung der deutschen Einfuhr nach dem Saargebiet. Die durch den Friedensvertrag gewährleistete zollfieie Ausfuhr deutscher Waren nach dem Saargebiet kann nur in beschränktem Umfang erfolgen, andernfalls würde das Sargebiet ein neues „Loch im Westen“ werden, indem eine Menge Waren zollfrei über das Saargebiet hinaus nach fremden Ländern, in erster Linie nach Frankreich gelangen würden. Man hat deshalb die zollfreie Ausfuhr nach dem Saargebit von deutscher Seite aus auf der Grundlage des örtlichen Durchschnittsverbrauchs des Jahres 1913 kontingentiert. Mi. der Aufstellung der für die einzelnen Warengattungen in Be tracht kommenden Kontingente ist die Handelskammer Saarbrücken betraut, die für eine Reihe von Waren die Kontingente bereits auf- gestellt hat. Baldige Beendigung der Kontingentierungsarbeiten ist eine Voraussetzung für die ins Auge gefaßten Erleichterungen für die Warenbelieferung aus Deutschland. Litauens Ausfuhrzoll auf Einschlagpapier wurde von 3 auf 6 M. für 109 kg erhöht. Auf Papierholz erbebt Litauen einen Einfuhrzoll (soll wohl heißen: Ausfuhrzoll Schriftleitung) von 75 M. für] chm. bg. Freibleibend ' Lieber die Auslegung dieser Klausel sind seit dem Konjunktur rückschlage Meinungsverschiedenheiten aufgetreten. In dem Aufsatz hierüber in Nr. 52 dieses Blattes auf Seite 1845 wird mit Recht von einem „Verlust“ gesprochen, den der Käufer-bei Abschlüssen mit dieser Klausel erleiden kann. Der Käufer kann sich meines Erachtens nur in Ausnahmefällen dadurch vor Verlusten schützen, daß auch er zu gleichen Bedingungen Weiterverkäufe. Für den Groß händler ist das Hauptabsatzgebiet der Kleinhändler, und es ist eine irrige Auffassung, daß auch dieser freibleibend vom Groß händler kauft; vielmehr kauft der Kleinhändler im allgemeinen nur vorrätige Ware und.läßt sich auf nachträgliche Preiserhöhungen seitens der Großhändler nicht ein. Nachdem die Kauflust seit einigen Monaten erheblich zurück gegangen ist, stellen sich verschiedene Fabrikanten auf den Stand- 1 , punkt, daß der Käufer alle Waren, für welche bei Kaufabschluß ein bestimmter Preis mit dem Zusatz „freioleibend" oder ähnlichen Klauseln vereinbart wurde, auch zu bedeutend höheren Preisen abnehmen muß. Beachtet man dagegen Zuschriften und Preislisten aus der Zeit vor der jetzigen Geschäftsstockung, also aus vorigem •Jahre und Anfang dieses Jahres, so sieht man, daß es viele Fabri kanten für ganz selbstverständlich erkannt haben, daß sich der Käufer auch bei Abschlüssen mit der fraglichen Klausel entweder mit der nachträglichen Preiserhöhung einverstanden erklären oder aber vom Vertrage zurücktreten kann. Diesen Standpunkt vertreten allerdings auch heute noch gewisse Fabrikanten, wie ich das aus den Korrespondenzen bewiesen kann. Keinesfalls kann den erwähnten Vorbehalten durch die vet- änderten Verhältnisse eine andere Deutung beigelegt werden, und man kann auch nicht einwenden, daß sich der Käufer auf derartige Klauseln bei Kaufabschluß nicht •einzulassen brauchte, denn dazu war jeder Großhändler unter dem Druck der Verhältnisse gezwungen. Meines Erachtens war der ursprüngliche Sinn von „freibleibend“ folgender; „Der Verkäufer will sich insofern vor Verlusten schützen, indem er an die Erfüllung des Kaufvertrages nicht gebunden sein will, sofern ihm die Lieferung zu den kontrahierten Bedingungen nicht möglich sein,sollte; in letzterem Falle wollte er also das Rück trittsrecht haben“. Nicht aber war der Sinn der, dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben, die Ware später dem Käufer zu einem höheren Preise als vereinbart, aufzuzwingen. Großhandlung .Wir verweisen auf die Ausführungen unseres rechtskündigen Mitarbeiters in den letzten Nummern unseres Blattes, die gegen teiliger Ansicht Waren.