Volltext Seite (XML)
FACHBLATT Amisblall der Berufsgenossenschaffen sowie zahlreicher Vereine und Verbände des Papier- und Schreibwarenfaches Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag mittags. Bei dei Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel: vierteljährlich 10 M. Vierteljährl. Bestellgeld 30 Pi. Vond.Geschäitsstelled.BI, unter Streifband vierteljährlich 32 M. mit Auslandsporto 40 M. Einzelnummer 1 M. ; ältere 2 M. Ertüllungs- u.Zahlungsort Berlin BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 8 mm hoch 60 mm (1/agesp.) breit 3M. 60 Pf. auf Umschlagselten bis 7 M. 20 Pf. Berechnung v. Strich zu Strich. Stellengesuche zu halbemPreis Fürs Ausland Aufschläge entspr. den Bestimmungen des Börsen vereins d Deutsch. Buchhändler. Für Wiederholungen od. Jahres umsatz Nachlass n. fest. Tarifen. Zeichengebühr f. freie Zusendung frei eingehender Briefe 4 M. V orausbezahlung an denVerleger. Platzvorschriften unverbindlich. für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN Nr. 73 Berlin, Donnerstag, 9. September 1920 45. Jahrg. INHALT Preisbildung unter Kartellzwang 2621 Steuerabzug und Dienstaufwand 2621 Verkehr . 2621 PAPIER-ERZEUGUNG UND -GROSSHANDELi Harz-Einfuhr 2623 Leimen von Papier 2623 Regelung des Druckes von Preßwalzen 2623 Hohlkörper aus Papiermasse 2623 Eindampfen von Sulfit-Ablaugen 2G23 -rockenzylinder 2623 —guinstoff aus Sulfitzellstoff-Ablauge 2623 —5"estsschwankung bei Filtrierpapieren . . . . 2625 Zurückgewonnenes Heißdampfzylinderöl . . . . , 2625 Zerstörung von Beton durch Kohlen 2625 Verkauf gegen widerrufliches Akkreditiv . . . , , 2625 Ausfallmuster und Abnahmeprüfung . , . . ,. 2626 Papiermarkt in der Schweiz 2626. Der Papiermarkt in Rumänien 2626 Papier- und Zellstoffmarkt . . 2626 PAPIER-VERARBEITUNG, BUCHGEWERBE! Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft 2629 Der Preisabbau im Druckgewerbe 2629 Maßnahmen gegen das Stillegen von Betrieben . . . 2629 Waadrit. Kasein . 2629 Bugramesse und Reklamemesse 2630 Leserliche Druck Vorlage»! . 2630 Eigene Druckfarbenfabrik der Zeitungsverleger . . 2631 Leimfestigkeit von Briefumschlagpapier (Schiedspruch) 2631 Papierstoff- und Papier-spinnerets Garn, Zwirn oder Bindfaden aus Zellstoff , . , , 2632 SCHREIBWAREN UND BÜRO-BEDARFi Leipziger Mustermesse Herbst 1920 2635 Breslauer Herbstmesse 1920 2635 Bleistifthalter . . . 2635 Die Schreibstoffe des Altertums 2636 Bleistiftspitzer . . . , 2636 Die Weiße des Schreibmaschinenpapiers ..... 2637 Geschäfts-Nachrichten 2649 Preisbildung unter Kartellzwans Die Nachricht, <laß zurzeit dein Reichsjustizministerium ein im Reichswirtschaftsministerium ausgearbeiteter Gesetzentwurf gegen die künstliche Preishochhaltung durch Kartelle und Kon ventionen vorliege, eilt, wie die Industrie- und Handels-Ztg. meldet, ihrem Inhalte nach zum mindesten den Tatsachen voraus. Wohl verfolgen die zuständigen Stellen die Preisbildung der Kartelle und Konventionen mit größter Aufmerksamkeit und suchen jeder Preisbildung unter Kartellzwang entgegenzuarbeiten. Vorläufig biete aber die Verordnung gegen Preistreiberei nach Ansicht der zuständigen Stellen .genügende Handhaben gegen Preistreiberei. Zahlungs- und Lieferungsbedingungen für Papier. Der „In dustrie- u. Handels-Ztg.“ wird berichtet: In seiner letzten Sitzung beschloß der Gesamtausschuß der Fachgruppen der Papierindustrie, an dem kürzlich wieder eingeführten Zahlungsziel von 14 Tagen vorläufigfestzuhalten, da sich die teilweise sehr viel weiter geh enden Wünsche der Abnehmer so lange nicht erfüllen lassen, als nicht auch die Rohstofflieferer wieder dazu übergehen, ein längeres Zahlungs ziel zu gewähren. Infolge der weiter gesunkenen Bretter- und Band eisenpreise ermäßigte man die Mindestpreise für Verpackung auf 12 M. für Ballenpackung, auf 16 M. für Vollbretterpackung und auf 36 M. für Kistenpackung. Für frachtfrei zurückgesandte Ver packungsstoffe darf, wie bisher, Rückvergütung bis zu drei Vierteln des berechneten Wertes stattfinden. Versendung von Altpapier. Die Wagenanforderungen werden von den Dienststellen der Eisenbahndirektionen bis auf weiteres selbständig geregelt. Nach den uns zugegangenen Mitteilungen erübrigt sich daher die Beibringung von Dringlichkeitsbescheini gungen für die Verladung von Altpapier. Altpapierkommission Erleichterung der Bahnsendungen. Auf Anfrage und Ersuchen des „Vereins Berliner Papiergroßhändler" teilt die Eisenbahn direktion Magdeburg mit, daß die Bahnsperre zwischen bestimmten Wasserplätzen durch Verfügung vom 31. Juli für Eil- und Fracht stückgut sowie für Sammelladungen und durch Verfügung vom 21. August auch für Frachtgutladungen — ausgenommen Massen sendungen — bis auf weiteres aufgehoben ist. Dies bedeutet, daß nunmehr die Fabriken nach Berlin wieder durchgängig mit der Bahn verladen können und nicht mehr den meistens teueren und nament ich sehr langwierigen Wasserweg in Anspruch nehmen Steuerabzug und Dienstaufwand Ich bin Angesteller einer Papierhandlung mit kleinem Gehalt und Verkaufsprovision. Diese beläuft sich auf durchschnittlich 5000 M. monatlich. Ich besuche Stadtkundschaft; Vergütung für Trambahn und sonstige Aufwendung berechne ich meiner Firma nicht. Meines Erachtens bin ich nicht verpflichtet, von meiner gesamten Provision prozentual einen Teil abzuführen, da meine Aufwendungsgelder ziemlich erheblich sind. Wieviel steht mir für meine persönlichen Bedürfnisse und Aufwendungen als nicht steuerpflichtig zu ? X. Antwort- unseres Steuersachverständigen: Beim Fragesteller als Angestellten kommt ein Arbeitslohn in Frage, von dem der vor schriftsmäßige Lohnabzug vorzunehmen ist. Während das erste Lohnabzugsgesetz vorsah, daß die sogenannten Aufwandentschädi gungen, Fahrgelder, sowie sämtliche Werbungskosten bei Berech nung des Lohnabzugs nicht abgezogen werden dürften, ist hierin durch die Verordnung vom 28. Juli 1920 eine Aenderung eingetreten. Gemäß § 2 Absatz 4 dieser Verordnung gelten als dem Steuerabzug unterworfener Arbeitslohn nicht: Entschädigungen, welche nach ausdrücklicher Anordnung oder Vereinbarung zur Bestreitung des durch den Dienst oder Auftrag veranlaßten Aufwandes gewährt werden. Enthält eine Vergütung für Dienstleistungen neben dem Arbeitslöhne zugleich eine Entschädigung für den durch den Dienst oder Auftrag veranlaßten Aufwand, so kann der Arbeitnehmer die Entscheidung des für seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent haltsort zuständigen Finanzamtes darüber beantragen, welch erTeil der Vergütung als Arbeitslohn anzusehen ist. Das Finanzamt erteilt dem Arbeitnehmer hierüber eine Bescheinigung, die den Arbeit geber bindet. Der Fragesteller hat demnach, sofern er mit seiner Firma keine Vereinbarung darüber getroffen hat oder zu treffen vermag, welcher Teil der Provision auf Aufwandsentschädigung usw. entfällt, sich an sein zuständiges Finanzamt mit einem entsprechen den Antrag zu wenden. Verkehr Die russische Regierung hat (wie Fndustrie- und Handels-Ztg. mitteilt) eine Verordnung erlassen, nach welcher das metrische System am 1. Januar 1922 gesetzlich in Kraft treten soll. Die Durchführung soll allmählich erfolgen. 1928 soll es bei Eisenbahnen und Straßen durchgeführt sein; die Werstwegesteine sollen durch Kilometersteine ersetzt werden. Die Aenderung soll sich auch auf die Schiffahrt erstrecken. (Wird die jetzige russische Regierung in 1928 noch an ihrem Platze sein? Und werden die Nachfolger die jetzt erlassenen Gesetze, auch die guten, bekräftigen ? Schriftleitung)