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Die Teuerung im Buchgewerbe Die zur Kantatehauptversammlung in Leipzig im Buchhändler- haus versammelt g wesenen Mitglieder des Börsenvereins der Deut schen Buchhändler haben u. a. einstimmig die nachstehende Ent schließung angenommen: „Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, der berufene Vertreter des gesamten deutschen Buchhandels, hält es für seine Pflicht, auf die in der letzten Zeit beängstigend hoch ange- wachsenen Herstellungs- und Handlungsunkcsten in allen Zweigen des Buchgewerbes in ernster Form hmzuweisen. Die Papierpreise sind auf das vierzigfache gestiegen, Druckkosten auf das achtfache, Buchbinderarbeiten auf das zwölffache. Außerdem sind auch die Ausgaben für Gehälter und Löhne, Porti und Frachten usw. außer ordentlich stark angewachsen. Trotzdem hat sich die Steigerung der Buchpreise bisher in weit geringerem Umfange gehalten. Der Verlag sieht sich aber jetzt an einer Grenze. Eine unbeschränkte Erhöhung der Bücherpreise ist nicht möglich, weil die Kaufkraft des Publikums keineswegs im entsprechenden Maße steigt und zu teure Bücher alle Absatzmöglichkeiten verlieren. Weitere Steige rungen der Rohstoffe und Erzeugungsunkesten drohen also den Ver lag vor die Notwendigkeit zu führen, die fernere Büchererzeugung einzustellen. Damit müßte auch der Sortimentsbuchhandel zu- sammenbrechen. Die Folgen wären unübersehbar,' und alle hätten darunter zu leiden. Denn es handelt sich nicht nur um den Unter gang eines Gewerbezweiges, der als Mittler zwischen Autor und Publikum stets die Verwaltung der geistigen Güter unseres Volkes zu getreuen Händen als seine besondere Aufgabe betrachtet hat; es hieße auch die Erhaltung und Fortentwicklung der deutschen Kultur in Frage stellen, wenn dem Volke gerade in der jetzigen Zeit der Not mit dem Buch das Handwerkszeug seiner Bildung und die Mittel zur geistigen Erhebung genommen würden. Der Börsen verein der Deutschen Buchhändler weist däher mit allem Nach druck auf den Ernst der Lago hin und richtet an alle die eindringliche Mahnung, dem Buchgewerbe nicht durch Aufbürdung immer höherer Lasten, deren Abwälzung sich von selbst ausschließt, die Erfüllung seiner Aufgaben unmöglich zu machen und den Buchhandel nicht dem Zusammenbruch zuzutreiben, der eine. Kulturkatastrophe bedeuten müßte.“ Verein Leipziger Buchdruckereibesitzer. In der kürzlich a 5 ge haltenen Hauptversammlung erstattete der Vorsitzende, Herr Buchdruckereibesitzer Thalacker, den Jahresbericht, Aus demselben ist u. a. zu entnehmen, daß zu Anfang November des vergangenen Jahres zum ersten Male seit Kriegsende ein Berechnungskursus eröffnet wurde, ‘der 11 7 Teilnehmer aufwies, die sich aus Prinzipalen, deren Söhnen, Angestellten, Faktoren und Gehilfen zusammen setzten. Als der Kursus Ende Mai beendet wurde, wies derselbe nur n< ch 36 Teilnehmer auf. Dem Verein gehörten im Berichtsjahre 149 Firmen mit 4215 Gehilfen und 37 Einzelmitgliedern an. Bei der Vereinsgeschäftsstelle meldeten sich im vergangenen Jahre 295 Knaben zum Buchdruckerberuf. Wegen ungenügender Vorbildung oderaus gesundheitlichen Gründen mußten 4b Knaben zurücktreten. Die Mitgliedsbeiträge, die sich im Jahre 1919 auf 7670,90 M. be liefen, sind für das laufende Jahr um das Doppelte erhöht werden. Für die Buchdruckerlehranstalt, deren Einnahmen und Ausgaben 85 406,49 M. betrugen und mit deren Verstadtlichung zu rechnen ist, sind gleichfalls höhere Aufwendungen und Zuschüsse der Prin zipale erforderlich. Die Schule zählte zu Beginn des neuen Schul- .jahres 925 Schüler, die in 39 Klassen unterrichtet werden, h. Der Verband des Buch- und Steindruckerei-Hilfsarbeiter und -Arbeiterinnen hält am 12. Juli 1920 in Frankfurt a. M, seine Gene ralversammlung ab. Tm Vordergründe der Verhandlungen werden lohntarifliche Fragen stehen (Schaffung eines Reich scarifs). r. Ein Schriftsetzer Reichstagspräsident. Am 26. Juni wurde der Reichstagsabgeordnete Paul Löbe mit 367 von 420 abgegebenen Stimmen zum Präsidenten des Reichstags gewählt. 1875 zu Liegnitz geboren, wo er auch die Volksschulehesuchte und von 1890 bis 1893 seine Lehrzeit als Schriftsetzer durchmachte, war er als solcher bis 1898 in mehreren Ländern tätig. 1899 wurde er Schriftleiter in der sozialdemokratischen „Breslauer Volkswacht". Seit 1905 war er auch Stadtver rdneter in Breslau und seit 1915 Provinziallandtags abgeordneter von Schlesien. Im alten Reichstag hat er nicht ge sessen, dagegen wurde er für den Wahlkreis Breslau in die National versammlung gewählt. Seit 1919 war er Vizepräsident der National- versammlung. Ballenpresse Meik. Die Angabe des Preises in der Beschreibung dieser Presse in unserer Nummer 50 S. 1771 ist, wie uns die Firma mitteilt, falsch. Tagespreis Konventionspreis In Nr. 51 Seite 1810 ist eine Auffassung vertreten, die rechtlich nicht haltbar ist und deshalb nicht unwidersprochen bleiben darf. Wenn die Hersteller eines Erzeugnisses sämtlich oder auch nur zum großen Teil zu einer Preiskonvention zusammengeschlossen sind und ein Konventionsmitglied zum Tagespreis verkauft, der am Tage der Lieferung gelten wird, so ist nach dem Willen des Ver käufers und nach dem danit ohne Zweifel übereinstimmenden Willen des Käufers unter „Tagespreis“ der „Konventionspreis“ gemeine. Amtsrichter a. D. Frech, Düsseldorf Eigentumsrecht an Manuskripten und Autorkorrekturen Drucksachen-Manuskripte gelten als Eigentum des Auftrag gebers, auch wenn das Manuskript gewchnheitsgemäß von der Druckerei zurückbehalten wird, was namentlich bei Akzidenzen der Fall ist. In den meisten Fällen ist es üblich, bei Zusendung der ersten Korrektur auch das Manuskript beizufügen. Der Besteller kann sein Eigentum innerhalb einer angemessenen Frist zurück fordern. Anders verhält es sich mit der letzten Autorkorrektur, die den Vermerk der Druckgenehmigung trägt (Imprimatur) oder die als solche srillschweigend gilt. An dieser Autorkorrektur hat die Druckerei vorerst das alleinige Eigentumsrecht. Das Manuskript ist nämlich in den wenigsten Fällen derart druckreif, daß nicht eine oder mehrere Korrekturen erforderlich wären. Oft sind es umfang reiche Korrekturen, die auf ungenügende Ueberarbeitung des Manu skriptes usw. zurückzuführen sind, die sich vielleicht hätten ver meiden lassen und die oft erhebliche Kesten verursachen, welche nicht zu Lasten der Druckerei gehen können. Die Autorkorrektur macht oft einen hohen Prozentsatz der Satzkosten aus; diese Kosten werden daher in den Rechnungen besonders aufgeführt. Unliebsame Auseinandersetzungen und Zweifel der Besteller, ob die Korrekturen auch wirklich die in der Rechnung angegebene Zeit in Anspruch genommen haben, sind häufig. Würde nun die Druckerei die Im- primaturkerrektur ausliefern, so gäbe sie damit das Beweismaterial aus den Händen, um dem. Autoroder dem Verleger die erforderlichen Nachweise zu liefern. Denn die Beweislast obliegt bei gericht licher oder außergerichtlicher Erledigung der Druckerei, die an der Hand der Korrekturen den Nachweis führen muß, daß die berech nete Stundenzahl erforderlich war. Deshalb ist es auch sehr empfeh lenswert, ja dringend notwendig, bei jeder nochmaliger» Korrektur sendung einen Zettel (auffälligePapierfarbe) beizufügen, ausdemher- vorgeht, wie -viel Zeit die erledigte Korrektur einschließlich Neu- abziehen beanspruchte. Auch die Aufzeichnungen der Setzer gelten als Beweis, aber die Beifügung des Zettels schreckt doch manchen Autoroder Drucksachenbesteller davon ab, erneut Korrekturen vor zunehmen. Der beste Ausweg wäre, wenn die Druckerei alle Korrek turen wieder zurückerhalten könnte; auf die letzte, die sogenannte Imprimaturkorrektur hat sie aber zweifellos ein Zurückbehaltungs recht. Ihre Auslieferung muß aber erfolgen, wenn der Verleger oder Drucksachenbesteller die Korrekturstunden vorbehaltlos anerkannt und bezahlt hat. H. Löhne in Finland Ein. neues Abkommen im graphischen Gewerbe in Finland, ebenso wie der im letzten Frühjab r abgeschlossene bis 1. Januar 1922 giltige Hauptvertrag, erhöht die bisherigen Teuerungszulagen in allen Lohnklassen gemäß einem Vergleichsvorschlag um 150 v. H., wodurch diese Teuerungszulagen zusammen z. B. in Helsingfors und Wiborg (die zur ersten Lohnklasse gehören) 440 v. H. (gefordert waren ursprünglich 600 v.H.) der Grundlöhne ausmachen. Die Erhöhungen werden für alle Arbeitergruppen auf derselben Grund lage berechnet, so daß alle ausgelernten Arbeiter der ersten Lohn klasse eine Erhöhung von 1,41 f. M. auf die jetzigen Stundenlöbne bekommen. Hierdurch wird der Mindestlohn in Zivildruckereien in den genannten Städten 5,08 und ihr Durchschnittslohn z. B. in Helsingfors 6,11, der Durchschnittslohn der Zeitungssetzer 6, 95 f. M. in. der Stunde. Ein Ausschuß soll jeden dritten Monat auf Grund der Lebenskostenverhältnisse die Teuerungszulagen ab ändern. Die Bücherpreise werden durch diese Arbeitslohnerböhungen wieder beträchtlich steigen. (Nach Finsk Bokhandelstidning.) bg. Strafbarer Bezug von Krankengeld. Ein Buchdruckereibetriebs leiter hatte für etwa zehn Monate Krankengeld bezogen, es stellte sich aber heraus, daß er während dieser Zeit 8% Monate seiner Berufstätigkeit regelrecht nachgegangen wär, also von der Kasse 720 M. Krankengeld zu Unrecht bezogen hatte. Das Landgericht bestrafte das Kassenmitglied, und die von dem Verurteilten beim Reichsgericht eingelegte Revision wurde von diesem als unbegründet v erworfen. e.