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Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag mittags. Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch* handel: vierteljährlich 10 M. Vierteljahrl: Bestellgeld 30 Pf. Vond.Geschaftsstelled.Bl unter Streifband vierteljährlich 32 M. mit Auslandsporto 40 M. Ehzelnummer 1 M.; ältere 2 M. Erfellungs-u.Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 8 mm noch 60 mm (1/a gesp.) Dreit S M. 60 Pf. auf Umschlagselten bis 7 M. 20 Pf. Berechnung v. Strich zu Strich. Stellengesuche zu halbemPrels Fürs Ausland Aufschläge entspr. den Bestimmungen des Börsen vereins d Deutsch. Buchhändler. Für Wiederholungen od. Jahres umsatz Nachlass n. fest. Tarifen. Zeichengebühr f. freie Zusendung frei eingehender Briefe 4 M. V orausbezahlung an denVerleger. Platzvorschriften unverbindlich. Papier-Zeitun =3 FAFIRI ATT Amtsblatt der Berufsgenossenschaften sowie zahlreicher Vereine und Verbände des Papier- und Schreibwarenfaches Nr. 64 Berlin, Sonntag, 8. August 1920 45. Jahrg. INHALT Abbau der Außenhandelsstellen, — Aufhebung der Ausfuhrabgaben . 2265 Die Bewertung des Betriebsvermögens für das Reichs notopfer 2265 PAPIER-ERZEUGUNG UND -GROSSHANDELi Fachvereinigung für Papiertechnik, E. V., Köthen (Anh.) 226 Studienfonds des Hilfsvereins für die deutsche Papier ¬ industrie 2266 Zellstoff aus Altpapier 2266 Der Torf — ein Retter in der Not 2267 Finlands Holzschliff- und Pappen-Erzeugung . , . 2268 Versuche über Papiertrocknung 2268 Beschreibbarkeit holzhaltigen Papiers 2268 PAPIER-VERARBEITUNG, BUCHGEWERBE 1 Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft 2273 Außenseiter Reklame-Messe Herbst 1920 2274 Tagespreis = Konventionspreis 2274 Bund deutscher Buchbinder-Innungen ..... 2274 Verband der Fachpresse Deutschlands ...... 2274 Die Not der Presse . . 2275 Warnung vor Erlernung des Buchbinderhandwerks . 2275 SCHREIBWAREN UND BÜRO-BEDARF 1 Ziel und Skonto Tagespreis = Konventionspreis 2279 Handelsübliche Verpackung von Briefmappen . . ■ 2279 Leipziger Herbstmesse 2279 Ausfuhr nach Deutsch-Oesterreich ...... . 2279 Bleistift- und Griffel schärfer . . ....... 2279 Die Begriffe ,, Freibleibend“ und , .Tagespreis“ . . 2280 Die Klausel ..Liefcrungsmöglicbkeit Vorbehalten“ . . 2280 2295 Geschäfts-Nachrichten Abbau der Außenhandelsstellen. — Aufhebung der Ausfuhrabgaben Hgss Der Hansa-Bund (Geschäftsstelle:, Berlin NW 7, Dorotheen- Straße' 3Ö) - ist in^iner Eingabe an aen Reichstag dafür eingetreten, daß die Aupenriandelsstellen sofort abgebaut werden möchten, weil sie nicht nur keine nutzbringenden Aufgaben mehr zu erfüllen haben, sondern dem reellen Händel nur erschwerende Fesseln auferlegen. Die Selbstverwaltungskörper füllten vielleicht anfangs den ihnen zugewiesenen Berufskreis aus, geänderte Verhältnisse entzogen ihnen jedoch den Boden. Zunächst näherten sich die Inlandprcise den Weltmarktpreisen bezw. überschritten diese. Dadurch wurde in den meisten Fällen die Preisprüfung überflüssig, bezw. sie sank zu einer leeren Formalität herab. In den letzten Monaten stieg unsere Valuta unaufhörlich. Diese an sich erfreuliche Tatsache liöbdie von den~meisten~Außenhandelsstenen streng vor geschriebene Tätigung der Verkäufe in ausländischer Währung auf.^ Also auch in dieser Beziehung ist das Feld einer Betätigung der Außenhandels- stellen nicht mehr zu bebauen, und die Devisen-Beschaffungsstelle einePselts sowie — der freie Börsenverkehr anderseits, sorgen in ge nügender Weise für Anschaffung der benötigten Devisen. "Der”Eigenentsch lu'ß, das Kennzeichen eines tüchtigen Kauf- manns, wird durch den einmal notwendigen, mehr oder weniger ausgebildeten Bürokratismus einer kontrollierenden Stelle unter bunden. Vor allen Dingen hat das viel zu langsame Arbeiten - der Außenbandeisstellen nicht nur starke Unzufriedenheit der betei ligten Kreise erregt, sondern manches Geschäft ist leider dadurch unmöglich, bezw. rückgängig gemacht, weil die Erledigung der An träge sich monatelang hinzog. Vielfach erhalten die deutschen Gewerbetreibenden von alter ausländischer Kundschaft die Mitteilung, daß sie ihre Beziehungen nicht aufrecht erhalten können, solange'es'nicirCmöglicli sei, - mit uns bestimmte feste Abschlüsse mit fester Lieferzeit abzuschließen. Es muß auch darauf hingewiesen werden, daß die Außenhandels- stellen nur angesehen werden als Einrichtungen zur Unterbringung von beamteten Personen, ebenso, daß nur sehr wenige gewerbliche Kreise sich unbedingt für die Beibehaltung der Außenhandelsstellen ausgesprochen haben. Aufs engste mit dem Bestehen der Außenhandelsstellen ver- knüpft ist die seit dem 10. Mai1920 zur Erhebung gelangte Ausfuhr- abgabe, die vor Monaten, als noch Valutagewinne erzielt werden konnten, am Platze und sogar eine soziale Wirkung auszulösen im Stande war, die aber jetzt von allen Seiten für das Ausfuhrgeschäft als schädlich angesehen und beurteilt wird. Auch das Ausland siebt die Abgabe als übertrieben an und droht vielfach, die zum Teil recht langjährigen Geschäftsbeziehungen abzubrechen. Die aus wärtige Handelspresse erwägt bereits zu ergreifende Vergeltungen durch Erhöhung der Einfuhrzölle, Erschwerung der Lebensmittel- ausfuhr und dergl. ,. Aus allen Kreisen kommen die Klagen, daß das Ausfuhrgeschäft nach dem Ausland seit einiger Zeit völlig vor bei ist. Die Bewertuns des Betriebsvermögens für das Reichsnotopfer Von Steuersyndikus Dr, jur. et rer. pol. Bronner, Berlin Bekanntlich sind die Steuererklärungen für das Reichs notopfer bis zum 28. August abzugeben. Dem Kaufmann steht es dabei frei, seiner Steuererklärung diejenige regelmäßige Jahres bilanz zugrunde zu legen, welche in die Zeit vom 1. April 1919 bis 31. März 1920 fällt. Erfahrungsgemäß führt nun die Frage der Be wertung des Betriebsvermögens in anbetracht der schwankenden Konjunktur und der Markentwertung zu außerordentlichen Schwie rigkeiten. Die Bedeutung der dem Reichsnotopfer zugrunde zu legenden Bilanz gründet sich einmal darauf, da'ß sie auf etwa 30 Jahre eine erhebliche Geschäftsbelastung festlegt und dann, was von vielen Steuerpflichtigen zweifellos zu wenig beachtet wird, vor allem auch darauf, daß die Bilanz vom 31. Dezember 1919 in der Regel den Aus gangspunkt für die bevorstehenden Reichseinkommensteuer-Ver- anlagüngen und insbesondere für die Bilanz des Geschäftsjahres 1920 bilden wird. Da diese Bilanz des Jahres 1920 in der Regel zweimal der außerordentlich scharf ansteigend gestaffelten Reichs einkommensteuer unterliegt und zwar einmal für das Steuerjahr 1920 und dann nochmals für das Steuerjahr 1921, würde derjenige Kaufmann, welcher in seiner Bilanz vom 31. Dezember 1919 durch zu vorsichtige Bewertung gleichsam stille Reserven legt, sich selbst benachteiligen, da er einen bereits im Jahre 1919 erzielten Gewinn, der nach dem derzeitigen Stande der Gesetzgebung einer Einkommensteuer überhaupt nicht unterliegt, gegebenenfalls im Jahre 1920 in Erscheinung treten lassen muß und dort zweimal zu der hohen Reichseinkommensteuer, die für ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 40 000 M. bereits über 10 000 M. und für ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 100 000 M. über 34 000 Mark beträgt, versteuern müßte. Der Wunsch, etwa beim Reichs notopfer zu sparen, würde dem Steuerpflichtigen somit eine wesent lich größere Belastung durch die Reichseinkommensteuer einbringen. Die Steuerpflichtigen würden sich selbst benachteiligen, wie dies diejenigen taten, welche für den Wehrbeitrag ihr Vermögen zu vor sichtig bewerteten und infolgedessen meist einen um so höheren Kriegszuwachs versteuern mußten. Die vorstehenden Zeilen sind vorausgeschickt, um dem Steuer pflichtigen einen Ueberblick zu geben und zu verhindern, daß das Betriebsvermögen zum eigenen Nachteil des Steuerpflichtigen zu