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Leipziger Herbstmesse 29. August bis 4. September 1920 Einfuhrerleichterungen für die Leipziger Herbstmesse. Durch Verfügung des Reichskommissars für Aus- und Einfuhrbewilligung sind die Zollstellen ermächtigt worden, die Einfuhr von Waren, welche zur Ausstellung auf der diesjährigen Leipziger Technischen Messe vom 15. bis 21. August 1920 und für die Leipziger Allgemeine Mustermesse vom 29. August bis 4. September 1920 bestimmt und als solche in den Begleitpapieren bezeichnet sind, ohne Einfuhr bewilligung zuzulassen mit der Maßgabe, daß sie unter Zollkontrolle auf dem Hauptzollamt I in Leipzig abgefertigt werden, während ihres Verbleibs in Deutschland im Vormerkverfahren unter Zollkontrolle bleiben und die Verpflichtung zu ihrer Wiederausfuhr binnen drei Monaten dem Hauptzollamt I in Leipzig gegenüber sichergestellt wird. Zugleich sind die Zollstellen ermächtigt worden, die Wieder ausfuhr der so behandelten Waren ohne Ausfuhrbewilligung zu zulassen. ♦ * * Leipziger Herbstmesse und tschecho-slowakischer Markt. Im Hinblick auf die bevorstehende Leipziger Herbstmesse wird dem Ausstellungs- und Messe-Amt der Deutschen Industrie von unter richteter Seite aus der Tschechoslowakei das Folgende geschrieben: ,,Kurz nach der Errichtung der tschecho-slowakischen Republik hatten Handel und Industrie namentlich Englands und Frankreichs große Anstrengungen gemacht, sich im Lande Eingang zu verschaf fen. Die Bemühungen sind aber bald wieder im Sande verlaufen. Die meisten Angebote der genannten Länder fielen wegen der um ständlichen Lieferungsart auf unfruchtbaren Boden. Obgleich weite Kreise sich auch sträubten, deutsche Waren anzunehmen, so hat dennoch das deutsche Erzeugnis in der Tschechoslowakei sich wieder seinen Markt erobert, mit Ausnahme derjenigen Fälle, in denen der deutsche Lieferant durch übermäßige Auslandszuschläge und in Verkennung der tschechoslowakischen Valuta Verhältnisse das Geschäft selbst unmöglich gemacht hat. Derartige Fälle sollen u. a. für Vorhängeschlösser, Aluminiumwaren, pharmazeutische und chemische Produkte vorliegen, in denen es Frankreich, England und Amerika gelungen ist, Absatz zu finden. Jedoch wird der deut sche Fabrikant und Grossist u. a. auch auf der bevorstehenden Leipziger Herbstmesse Gelegenheit haben, die Absatzgebiete, die ihm infolge des auf die Frühjahrshausse folgenden Rückschlages ver loren gegangen waren, wieder zu gewinnen, wenn gute Arbeit ge liefert und angemessenes Entgegenkommen gezeigt wird." * * * Zur Berliner Papier-Messe 1920, die der Landesverband der Provinz Brandenburg des Reichsbundes Deutscher Papier- und Schreibwarenhändler E. V. (Sitz Frankfurt a. M.) vom 21. bis 23. August veranstaltet (Messeleiter Paul Vollmer), sind die vor handenen Meßräume und Meßhallen bereits belegt. Für die nächst jährige Berliner Papier-Messe sind größere Räume in Aussicht genommen. Die Erste ostdeutsche Messe in Königsberg gesichert. Ein Ab schluß in den Vorarbeiten hierzu ist erreicht. Die Zuteilung des verfügbaren Raumes ist erfolgt, und cs besteht kaum mehr eine Möglichkeit, noch als Aussteller zur Königsberger Messe zugelassen zu werden. Neben vielen Anfragen liegen etwa 1800 «Anmeldungen vor, von denen aus Raummangel nur etwa 1200 berücksichtigt werden konnten (Ind ■ u. Hand.-Ztg.) Einen Kunstmarkt richtet das Meßamt zu Frankfurt a. M. zur Oktobermesse ein. Mit den Ausstellungen alter und moderner Kunst soll eine Kunstversteigerungsabteilung unter Leitung von Dr. Lübbecke angegliedert werden. Die von dieser veranstalteten Versteigerungen sollen auf jeder Frühjahrs- und Herbstmesse statt finden. Meldungsschluß für die Versteigerung ist der 10. August, für die Ausstellung der 10. September. Alle Zuschriften und An gebote sind an die Frankfurter Kunstmesse im Römer zu richten. Für Erfindungen, Muster und Warenzeichen tritt der im Gesetz vom 18. März 1904 vorgesehene Schutz ein für die in Frankfurt a. M. vom 3. bis 9. Oktober 1920 stattfindende Internationale Messe. (Reichsanz. 28. Juli 1920.) Ein Verband deutscher Masken- und Papierspielwarenfabrikanten ist kürzlich in Form einer G. m. b. H. begründet werden. Der Verband verfolgt die Förderung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder durch Versorgung mit Rohstoffen, Regelung m- undaus ländischer Handelsbeziehungen, Erzielung angemessener Preise, Stellungnahme zu Behörden, Angestellten- und Arbeiterorgani sationen, Kreditschutz und Stellungnahme gegen die außerhalb des Verbandes verbleibenden Angehörigen des Faches. Vorsitzender des Verbandes ist Herr Hermann Weißing in Grimma (Sachsen); ferner gehören dem Verbandsvorstand an die Herren H. Bährig- Sonneberg, P. Birckner- Leipzig, Willi Behn-Berlin und Rich. Faerber-Berlin, —br—, Adressendruck-Maschine. Der Inhaber des Nr. 59 Seite 2101 besprochenen Patentes heißt Karl Lenk und wohnt jetzt in Speyer a. Rh., Heidenreichstr. 6. Papier- und Schreibwarenhandel und graphische Gewerbe im dänischen Nordschleswig. Der soeben als Nachtrag zum Kopen hagener und Landes-Adreßbuch 1920 erschienene „Sönderjydsk Vejviser“ (Kopenhagener, Kraks Forlag, Nyg. 7. 47 dreisp. S. 4 0; diesmal wegen der für die Bevölkerung in der Uebergangszeit schwierigen Valutaverhältnisse noch ganz ohne Anzeigen) verzeich net in dem abgetretenen Gebiet (etwa 3900 qkm mit 170 000 Ein wohnern) in 9 Städten 21 Buch- und Papierhandlungen und eine auf dem Lande; 2 Papiergroßhandlungen (in Graasten (Gravenstein) und Vojens; 15 Buchdrucker eien, 8 Buchbindereien; nur zwei Schreibmaschinengeschäfte (in Sönderborg); und zwölf Zeitungen: vier in Tönder, je zwei in Aabenraa (Apenrade), Haderslev, Sönder- borg; je eine in Lögumkloster und Graasten. — Ein Sachregister gibtauch Auskunft über die neuen dänischen Behörden, Vereinusw. bg. Brlefmappen-Lieferuns 1676. Schiedspruch Tatbestand: Auf der Frühjahrsmesse in Leipzig kaufte die sächsische Papierwaren-Großhandlung X. von der süddeutschen Papierwarenfabrik Y. 98 000 Briefmappen mit 5 Bogen und 5 Um schlägen zu 45 M. das Hundert und verkaufte sie gleich dort an eine Berliner Schreibwarengroßhandlung. Die Ware wurde bald nach Berlin geliefert und vom Käufer als nicht mustergetreu bean standet: die Umschläge seien zum großen Teil zu dunkel gummiert und auch sonst zum Teil mangelhaft. Die sächsische Großhandlung erkannte die Rüge an und erhob sie umgehend bei der Fabrik Y Diese lehnte die Rüge ab, da der verkaufte Posten offenkundig Partieware und deshalb auch so billig gewesen sei. Die Käuferin behauptet demgegenüber, die Ware sei ihr ausdrücklich als regulär verkauft worden. Nach mehrmonatigem Hin und Her, wobei der Käufer auf seine Annahmeverweigerung und der Verkäufer auf Abnahme zum vollen Preis bestand, und der Berliner Käufer im Juni die umfangreiche Sendung zum Spediteur gab, sollen wir den Fall entscheiden. Rechtslage: Die uns von der sächsischen Großhandlung als Kaufmuster vorgewiesenen zwei Mappen enthalten fehlerlose Umschläge mit ziemlich heller Gummierung. Auf Grund dieser zwei Mappen wurde der Kauf abgeschlossen. Es fragt sich, ob die Fabrik geschmeichelte Muster vorgelegt hat. Sic bestreitet dies. Sie habe auf Grund gleicher Muster gegen 30 000 Mappen auf der Messe an mehrere andere Kunden verkauft, und diese seien ohne Anstand übernommen worden. Dies wird durch Bescheini gungen und Rechnungen bewiesen. Fest steht, daß die Fabrik dem Käufer nicht erklärt hat, es handle sich um Partiewaren, und dadurch war, selbst angenommen, daß es unter den ausgelegten Mappen auch solche mit mangelhaften Briefhüllen gab, die Möglich keit gegeben, daß der Käufer eine tadellose Mappe als Kaufmuster erhielt, danach kaufte und weiter verkaufte. Die sächsische Groß handlung verlangte bald nach dem Kauf ein Postpaket mit den gekauften Mappen, erhielt es jedoch nicht, während ihr bei einem späteren Besuch der Fabrik solche Mappen vorgelegt wurden. Die Umschläge in den gelieferten Mappen sind so, wie sie der Käufer schildert, wovon wir uns beim Spediteur durch Augenschein über zeugten. Ein von uns befragter Schreibwarenhändler mit feiner Kundschaft, dem wir Kauf- und Ausfallmuster vorlegten, war der Ansicht, daß zwar das Publikum, für das die auch nach dem Kauf- muster ziemlich geringen Mappen bestimmt sind, im Notfall auch die dunkel gummierten und mit anderen kleinen Mängeln behafteten Umschläge kauft, und daß Sachverständige auch das Kaufmuster wegen der etwas ungeraden Kanten und nach' dem ganzen Aussehen nicht als regelrechte Ware ansehen konnten. Ein anderer Schreib warenhändler, der viel mittlere und billige Mappen verkauft, meinte, die gelieferten Umschläge seien Ausschuß, die im Kaufmuster befindlichen aber gingen noch an. Schiedspruch: Wir entscheiden, daß die Großhandlung die Ware zurückweisen darf und die Papierwarenfabrik sie zurück nehmen muß. Auch muß sie die Hinfracht und das Lagergeld ver güten, hat aber für die in Höhe von 6000 M. geforderten Provisions ausgaben und sonstigen Schäden der Großhandlung nicht aufzu kommen. Sie muß ferner der Großhandlung bis zum 15. Juli den von dieser vorausgezahlten Betrag mit 6 v. H. Zinsen zurück zahlen. Auch hat sie die Kosten des Schiedspruches zu tragen. fiegründuni’: Die Papierwarenfabrik mußte die Ware, die sie zum Verkauf anbot, kennen. Sie mußte dem Kauflustigen, der auf Grund von zwei ihm überreichten Mappen eine kaufte, sagen, daß die Mappen Partieware und die Umschläge darin Ausschuß sind- Dadurch, daß sie dies nicht getan hat, hat sie den Käufer zum Glauben veranlaßt, daß der ganze Posten wie die recht guten Muster ausfallen wird, und auf Grund dieses Glaubens hat der Käufer nach demselben Muster weiterverkauft. Die Lieferung ist aber zu überwiegendem Teil wesentlich geringer ausgefallen, und deshalb ist die Annahmeverweigerung berechtigt. Daraus folgt für die süddeutsche Papierfabrik die Pflicht zur Tragung der Fracht und des Lagergeldes sowie zur Verzinsung des voraus gezahlten Betrages. Die Forderung der Großhandlung auf Ersatz, ihrer Provisions-Ausgaben erscheint nicht begründet.