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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 21.08.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-08-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-188608212
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18860821
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18860821
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Freiberger Anzeiger und Tageblatt
-
Jahr
1886
-
Monat
1886-08
- Tag 1886-08-21
-
Monat
1886-08
-
Jahr
1886
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 21.08.1886
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Freiberger Anzeiger und Tageblatt. Sette 4 Zs l»3. 1 (Leipz. Zig.) stirbt m Cadoudal Chamiffo * Dl erstieg eine Kral Folge er untcrnom der Auß brecherist Krcuzblu Kaisers Kreuze i brachte. Thurmre aus Mu mit meh bis zur Fahne z> Südporl deren ei Fahne t Wette e mit der brachten dann, sm immer des goth Thurmp auch ner Blitzablc Kreuzblr die schwi Weg de hinunter, Polizei geschah hatte m benöthigi Fuß gl Stephan trachtete, neuen P der Spi Mensche bei einic worden ; von cim des vers hat ähn stieg zw Kirche c gegenwä es ist il theils a bei ieini sönlichke Folgend Kirchthi in Oest Thätigb Pircher hinkt ar Gewanl seiner v der Ga bemerkt, sichtig t begreift glaubte Mondsi Kletteri antwor festigen, der Am ständigt mehr und wenn auch zurückgegai befriedigen land, wo i bedeutende entstehen Privatbesis die meiste gegründet, welche sie mit dem zahlt. Al thaler) ber die Käse kurrenz. lediglich i bis jetzt 1 in denen werden. und in O über 300 u. s. w. t von Nied, in Baiern und deshi und mehr Reinigung Konkurrer ist nicht i in Landai errichtet (Tarares, stattet, d säubert v Frankfurter Falle aus: „Der Nachweis einer besonderen i Thätigkeit in Verfolgung der Zwecke der Gesellschaft ist sür den Thatbestand nicht eriorderlich. Schon in der Existenz von Verbindungen mit Zwecken der in 8 129 des Strafgesetz buchs angeführten Art liegt eine im staatlichen Interesse nicht zu duldende Gefahr und schon von diesem Gesichtspunkte aus mußte auch die bloße Zugehörigkeit zu solchen Verbindungen, deren Gefährlichkeit sich mit der Zahl der Mitglieder ent- sprechend erhöht, unter Strafe gestellt werden." Bon diesem Standpunkte aus kam also vorliegenden Falls darauf, ob den Angeklagten eine Thcilnahme an konkreten Fällen der Verbreitung des „Sozialdemokrat" nachgewiesen werden könne, nicht das Mindeste an. Ein Beweis in dieser , Richtung ist auch gar nicht versucht worden. Vielmehr hatte das Gericht lediglich noch zu prüfen: ob den Angeklagten eine Thcilnahme und speziell die Mitgliedschaft an jener verbotenen Verbindung nachgewiefen fei. Es ist dabei von den durch die reichsgerichtliche Judikatur festgestrllten Begriffsbestimmungen ausgegangen: daß sür die Theilnahme an einer Verbindung (wie aus dem Gesetz selbst erhellt, ist dies gegenüber der „Mitgliedschaft" der wei tere Begriff) nicht mehr zu verlangen fei, als die durch Ent faltung irgend welcher Thätigkeit sür die Entstehung, Aus breitung, Entwickelung, Beschäftigung der Verbindung geübte Mitwirkung; und daß sür die Mitgliedschaft zu erfor dern sei ein durch ausdrückliche Willenserklärung oder durch konkludente, den Beitritt dokumentirende Handlungen geschaffener Zustand der Unterordnung des Einzelnen unter den Willen der Gesammtheit. Das thatsächliche Material sür seine diessallsige Prü- sung hat das Gericht ausweislich der insoweit besonders ein gehend redigirten Urtheilsgründe den Protokollen über die beiden Parteikongrcsse in Wyden und Kopenhagen, deren ersterem die meisten, deren letzterem fämmtliche Angeklagte angewohnt haben, sowie mehrfachen Kundgebungen der Parteileitung und einzelner Angeklagter im „Sozialdemokrat" und im Reichs- im deutschen Reiche bestehenden und wirkenden Verbindung Weinbau betrieben wird, verspricht die Rebe nicht viel. Hatte vorsätzlich und bewußtcrmaßen als Mitglieder bei- und in den dieselbe schon durch die Maifröste nicht wenig gelitten, was Organismus dieser Verbindung und in diese selbst ans die von ungünstigem Einfluß auf den quantitativen Ertrag sein Dauer als Glieder cintretcn und ihren Willen dem Gefammt- wird, so verspricht auch die Qualität in Folge der rauhen, willen der Verbindung auf die Dauer ihrer Mitgliedschaft nassen Sommer-Witterung nicht viel Gutes. Am schlechtesten unterordnen wollten." steht es aber mit dem Hopfen; derselbe wird in den ebenen Der Gerichtshof hat den Beweis dafür, daß die An- Gegenden einen höchst unbefriedigenden Ertrag liefern, auf dem geklagten Stifter und Vorsteher der Verbindung seien, nicht Gebirge gar keinen Ertrag geben. Da noch große Vorräthe für erbracht angesehen; er hat auch dahingestellt gelassen, ob alten Hopfens lagern, so steht zu erwarten, daß Heuer neuer sie ausdrücklich jener Verbindung beigetretcn sind; er hat Hopfen stark mit vorjährigem mlnderwerthigen vermischt wer- ihren Beitritt nur auf Grund konkludenter Handlungm für den wird. In Folge der sehr geringen Getreidepreise und erwiesen angenommen. Ob die bezüglichen Deduktionen, wie der hohen Hopscnpreise im Jahre 1882 hat man sich in Baiern man ihnen zum Vorwurse macht, ein rein subjektives Gepräge verleiten lassen, den Hopfenbau über Gebühr auszudehnen, so an sich tragen, über blose Vermuthungen nicht hinauskommen, daß ein Mißverhältniß zwischen Angebot und Nachfrage ent hoben wir Jedes Beurtheilung zu überlasten. Ganz thöricht standen ist; Folge davon war eine bedeutende Entwerthung und vorlaut ist aber der Schmerzensruf des Sonnemann'schen des Produkts. Ein Ausgleich ist kaum mehr zu erwarten, da Organs: Keine Jury würde auf Grund der Beweisaufnahme sich die Steigerung des Hopfenbaues seit 1882 auf 40 bis die Schuldsrage bejaht haben! Freilich, eine aus Anhängern 50 Prozent beläuft. Angesichts dieser Ueberproduktion hat des Frankfurter Börsenblattes zusammengesetzte Jury kaum! das Bezirksamt Hersbruck an fämmtliche Gemeinden des Amts- Aber das läßt ja gerade die Jury für die Politik streifende bezirks eine Entschließung erlassen, in welcher darauf hinge- Prozesse gänzlich ungeeignet erscheinen, daß ihre Wahrsprüche wiesen wird, daß es höchste Zeit sei, den Hopfenbau einzu- äußercn Einflüssen und inneren Eingebungen des Parteihastcs schränken, wenn nicht ein wirklicher Nothstand eintreten solle, viel eher zugänglich sind, als die Urtheile unabhängiger, keiner Frühere Hopsenpreise dürften mit Rücksicht auf die Zufuhren Partei Verantwortlicher Berufsrichter! laus Polen und Rußland, welche immer mehr auf die Preise Die Tendenz beweisend ist es auch, wenn fortdauernd das drückten, nicht mehr zu erwarten sein. Bei dem Umstande, Schicksal des Prozesses vor dem Landgerichte Chemnitz gegen daß Getreide- und Handelsgewächsbau in Folge der starken das Freiberger Urthcil in's Feld geführt wird. Das Chemnitzer ausländischen Konkurrenz theils gar nicht mehr, theils nur noch Gericht war eben von einer zu engen Begriffsbestimmung hin-1 sehr gering rentiren, hat man sich, und zwar mit vollem Recht, tage entnommen. Gegenüber den gerade gegen dieses Material erhobenen Einwendungen wollen wir aus den Darlegungen der Urtheils gründe Einiges herausheben. Es wird daraus sofort die that- sächliche Unrichtigkeit der mehrfach ausgestellten Behauptung klar werden, daß aus der bloßen Anwesenheit der Verurtheilten bei Kongressen, auf denen über den „Sozialdemokrat" Bericht erstattet worden, auf die Theilnahme an der „Verbindung" zur Verbreitung jenes verbotenen Organs geschlossen worden. Auf dem Wydener Kongresse wurde durch einstim- migen Beschluß der „Sozialdemokrat" zum einzigen offi ziellen Parteiorgan bestimmt; es wurde über den Stand des Blattes referirt, trotz der Schwierigkeiten der Verbreitung ein erfreulicher Aufschwung kon- statirt, da die Genosten im Minenkriege gegen die Polizei immer gewandter und erfahrener würden, und im Anschlusse hieran die Aufforderung an die Genosten ge richtet, in energischer Weise für die Verbreitung des Blattes einzu treten. Auf dem Kopenhagener Kongresse wurde die Thatsache rühmend erwähnt, daß in solchen Gebieten, über welche der Belagerungszustand verhängt sei, der „Sozialdemokrat" die größte Verbreitung be sitze und daß die Verbreitung des Blattes von Monat zu Monat die erfreulichsten Fortschritte mache, daß dies der tapferen und hingehenden Haltung mehrerer in solchen sichtlich der „Verbindung" ebensowohl wie hinsichtlich der Gebieten wirkenden Genosten zu verdanken sei; es wurde „Mitgliedschaft" an einer solchen ausgegangen. Daß von unter allgemeiner Zustimmung der Kongreß- solchem zu eng begrenzten rechtlichen Gesichtspunkte aus auch Mitglieder diesen Genossen die Anerkennung das thatfächlichc Material dem Gerichte in einem anderen des Kongresses ausgesprochen; es wurde weiter Lichte erscheinen mußte, als jetzt, wo die rechtlichen Darlegungen ein Bild von der Art und Weise gegeben, wie für die des Reichsgerichts einen festen und erweiterten rechtlichen Unter- Förderung der Verbreitung des Blattes von Seiten grund geschaffen, ist Jedem klar, der die Untrennbarkeit der der Expedition desselben gesorgt werde, und dabei erwähnt, That- und Rechtsfrage, die innigen Wechselbeziehungen zwischen daß durch Hand- in Handgehen der Expedition beiden sich zum praktischen Verständnisse zu bringen in der mit den Genossen in Deutschland, deren Eifer im Großen Lage gewesen. Vor Allem ist es aber auch eine grobe Un- und Ganzen nicht genug gerühmt werden könne, esmöglichwahrheit, wenn vielfach behauptet worden, dem Freiberger geworden sei, daß der Abonnentenstand des Blattes in Deutsch- Gericht habe kein weiteres thatsächliches Material Vorgelegen, land jetzt mehr als 4 Mal so hoch sei, wie zur Zeit des als dem Chemnitzer: das thatsächliche Material hatte in Wydener Kongresses; schließlich wurde vom Vorsitzenden Bebel Freiberg allerdings eine wesentliche Bereicherung erfahre«, erwähnt, daß es Sache jedes einzelnen Kongreßmitgliedes sei, Es konnte das System der Verbreitung des „Sozialdemokrat" nach der Hcimath zurückgekehrt, im Sinne und und die dasselbe tragende Gruppenbildung viel anschaulicher Geiste dieser Verhandlungen zu wirken, was dargelegt, cs konnte aber auch von der Anklage Bezug auf fämmtliche Mitglieder mit Erheben von den Plätzen und eine Reihe von Aeußerungen gerade der Angekagten im Reichs- Anstimmen der Arbeitermarscillaiseerwiderten. In einer An- tage und im „Sozialdemokrat" genommen werden, die stöhn spräche vom 26. September 1880 forderte die damalige so- nicht zur Verfügung standen, die aber Inhalts der Freiberger zialdemokratische Reichstagsfraktion zur unermüdlichen Urtheilsmotive für den dort erkennenden Gerichtshof bedeutsame Agitation für die Verbreitung des „Sozialdemo- Beweisgründe abgegeben haben. Unter solchen Umständen krat" auf. läßt sich gar nicht absehen, wie jetzt der Spruch des Chem- Das Gericht hat hieraus gefolgert, daß die sämmtlichen nitzer Gerichts ausgefallen sein würde. Angeklagten als Mitglieder der beiden Kongresse und durch die Fassen wir nochmals das Resultat des Freiberger Prozeffes von ihnen dabei gepflogenen Berathungen und gefaßten Be- in's Auge, so ergiebt sich uns als bedeutsame Konsequenz die schlösse und die Thätigkeit, welche sie in Gemäßheit der Erfahrung: daß ein abermaliger Versuch, der Sozialdemokratie Kongreßbeschlüffe theils selbst, theils durch die mit Ausführung blos auf Grund des gemeinen Rechts beizukommen, als ver- dieser Beschlüste beauftragte Parteivertretung nach den Kon- geblich sich erwiesen hat. Es ist nicht möglich gewesen, daS, gresten durch Bekanntmachung der Kongreß- was von der Organisation der heutigen sozialdemokratisch« Protokolle und sonstige Erklärungen im Partei zu erweisen ist, unter den strafrechtlichen Begriff „Sozialdemokrat" entwickelt haben, bewußtcrmaßen der geheimen Verbindung zu bringen. Es ist zwar eine Vrr- zu Theilnehmern der erwähnten Verbindung geworden urtheilung auf Grund eines gemeinrechtlichen Gesetzesparagraphen sind, sofern sie hiernach allenthalben bewußtermaßen und ab- erfolgt, aber doch nur auf dem weiteren Grunde des Sozialistw- sichtlich eine Thätigkeit entfaltet haben, welche zur Aus- gesetzes, gegen dessen Wirkungen die Thätigkeit der Verbindung« breitung und weiteren Entwickelung der er- gerichtet ist und besten Verbot der Verbreitung interdizirter wähnten, von ihnen als gesetzwidrig erkannten Scbriften erst die von der Verbindung gewählten Mittel al- Verbindung diente. Das Gericht hat aber auch weiter ungesetzliche, die Strafbarkeit der Verbindnng bedingende sür erwiesen angenommen, daß die Angeklagten nicht blos Mittel erscheinen läßt. So dürfte der Prozeß allerdings die als außerhalb der Verbindung stehende Per- Bedeutung beanspruchen, bei der Frage, ob das gemeine Recht sonen diese fördernde Thätigkeit entwickelt haben, daß zur Bekämpfung der sozialistischen Agitation ausreichende Hand- sie vielmehr der Verbindung auch als Mitglieder beige- haben zur Verfügung stellt, als schätzbares Gegenbeweis« Zum Freiberger Sozialistenprozetz. (Schluß.) Das Strafgesetzbuch kennt nun zwei Kategorien strafbarer Verbindungen: eine solche, deren strafbares Moment in der Form liegt, sofern Dasein, Verfassung oder Zwecke der Ver bindung der Staatsregierung geheim gehalten werden soll (8 128); und eine solche, deren strafbares Kriterium in den materiellen Beziehungen der Verbindung, ihren prakti schen Tendenzen zu befinden ist, sofern cs zu ihren Zwecken oder Beschäftigungen gehört, Maßregeln der Ver waltung oder den Vollzug von Gesetzen durch ungesetzliche Mittel zu verhindern ooer zu entkräften (8 129). Die Unterstellung der für bestehend angenommenen Ver bindung zur Verbreitung des „Sozialdemokrat" unter 8 128 deS Strafgesetzbuchs hat das Gericht abgelehnt. Weder Dasein noch die allgemeinen Umriste der Verfassung, noch Zweck der Verbindung hätten geheim gehalten werden sollen; verheimlicht sollte nur werden die Art undWeise der Verbreitung des Blattes in den einzelnen Gegenden des deutschen Reichs und von welchen Personen die Verbreitung besorgt werde. Dagegen hat das Gericht die Verbindung für eine nach 8 129 ibiä. strafbare erachtet, weil zu ihrcn Zwecken und Beschäftigungen gehört, Maßregeln der Verwaltung und die Vollziehung eines Gesetzes, das auf Grund des Sozialisten gesetzes erfolgte Verbot der Verbreitung des „Sozialdemokrat" und die demnach auf Grund des Gesetzes den Polizeibehörden obliegende Verhinderung der Verbreitung, zu entkräften, und zwar durch das ungesetzliche Mittel eben der vom Sozialisten gesetz unter Strafe gestellten Verbreitung des verbotenen Blattes. Gegen diese Unterstellung der nun einmal als erwiesen an genommenen Verbindung unter 8 129 cit. hat man denn auch nichts einzuwenden gewußt. Wohl aber begegnet fast überall, sogar in der in juristi schen Dingen sonst doch gut berathenen „Allg. Zeitung" der auffällige Jrrthum, daß eine Verurthcilung der An geklagten als Theilnehmer dieser Verbindung nur habe er folgen können, wenn der Gerichtshof auch als erwiesen ange nommen, daß die Angeklagten an der Verbreitung des Züricher Organs selbst Theil genommen Wenn es in 8 129 cit. heißt: „Die Theilnahme an einer Verbindung ... ist an den Mi tgl ieder n zu strafen", so ergiebt der Wortlaut klar, daß schon die einfache Thatsache der Theilnahme an der verbotenen Verbindung in Form der Mitgliedschaft die Strafbarkeit bedingt, ohne daß es darauf ankommt, ob die Mitglieder auch gerade an der Hinderungs- thätigkeit durch ungesetzliche Mittel, die Zweck oder Beschäfti gung der Verbindung ausmacht, sich betheiligt haben. In diesem Sinne hat sich auch das Reichsgericht bereits unter dem 20. Mai d. I. ausgesprochen. Es sührte in einem treten sind material Verwendung zu finden. Der Gerichtshof erwog hierzu noch, daß aus zwei von den Mitangeklagten Viereck und Bebel erst am 18. Februar 1886 im Reichstage gehaltenen Reden erhelle, wie die Partei- i Vertretung selbst, also die Leiterin der ganzen Partei und die 21. August. Vollzieherin der Konfcrenzbeschlüste, den „Sozialdemokrat" im 1681. Der Kirchenkomponist Emanuele d'Astorga Auslande als Parteiorgan erscheinen lasse und wie das Herein- Prag. schaffen des Blattes nach Deutschland und der vorzugsweise 1803. Die gegen den ersten Konsul Verschworenen durch verbotswidrige Verbreitung in Deutschland und Pichegru landen in der Normandie. organifirte Vertrieb des Blattes nicht als ein den sozialdemo- 1838. Der Dichter und Naturforscher Adalbert von lratischen Fraktionsgenossen gegenüber fremdes, sondern gerade stirbt in Berlin. als ein von diesen unmittelbar ausgehendes 1854. Der Komponist des Bergmannsgrußcs, Domkantor Unternehmen bezeichnet werde, und gelangte dann zu dem A. F. Anacker, stirbt in Freiberg. Schluffe: „Wenn man ferner in Erwägung zieht, daß die von 1858. Kronprinz Rudolph von Oesterreich geboren, den Angeklagten erstrebten Zwecke (Verhinderung und Ent- 1870. Gefecht der „Nymphe" mit französischen Kriegsschiffen, krästung der Vollziehung des sogen. Sozialistengesetzes und möglichste Verbreitung der sozialdemokratischen Lehren im )eutschen Reiche) mit denjenigen Zwecken, welche von der schon! eit der Zeit vor dem Wydener Kongresse bestehenden Vcr- ff lieber den Stand der Ernte in Baiern iindung verfolgt werden, identisch sind, daß den Angeklagten meldet man von dort: In den ebenen Gegenden ist die Emte zu den Zeiten der Abhaltung der beiden Kongresse bekannt mit Ausnahme des Hafers ziemlich beendigt. Die Raps- imd war, daß der Vertrieb des „Sozialdemokrat" vorzugsweise I Roggenernte, thcilweise auch die Gerstenernte, wurde von der durch verbotswidrige Verbreitung im deutschen Witterung nicht begünstigt. Im Ganzen ist die Halmfrucht- Reiche vor sich ging, daß die auf dem Wydener Kongresse an- ernte, Hafer ausgenommen, nicht befriedigend ausgefallen; ins- wescnden Angeklagten bei der Erhebung dieses Blattes zum I besondere gilt dies von Raps, Roggen und Gerste. Alle Osfizialblatte und die anderen Angeklagten, welche dem Kon- Körnerarten, mit Ausnahme der im Stroh sehr kurz geblie- gresse zu Kopenhagen beiwohnten, bei der Beibehaltung dieses denen Gerste, haben überdies in Folge von starker Lagerung Blattes davon, daß in der Hauptsache nur durch einem der Qualität nicht unerheblich gelitten. Klee gab es in solche Verbreitung das Blatt als offizielles Parteiblatt vielen Gegenden gar nicht. Die Heuernte war zwar quanti- den Parteigenossen im deutschen Reiche zugänglich gemacht tativ sehr reich, aber die Qualität des Futters hat durch die werde und zugänglich gemacht werden könne, Kennt- regnerische Witterung während der Ernte so sehr gelitten, daß niß hatten, so ist die richterliche Ueberzeugung zu gewinnen mau vielfach kaum etwas Anderes als Streu geerntet hat. gewesen, daß die Angeklagten, sofern sie nicht schon früher den Sehr günstig sind die Aussichten auf die Grummeternte. Kar- Eintritt in die fragliche Verbindung bewirkt haben sollten, toffeln und Rüben stehen sehr schön, doch liegt die Besorgniß durch ihre auf dem Wydener und Kopenhagener Kongresse über nahe, daß bei der anhaltend nassen Witterung die Kartoffeln den „Sozialdemokrat" gepflogenen Berathungen und gefaßten krank werden. Bereits ist hier und da das Kartoffelkraut Beschlüste und die darnach von ihnen angeord- abgestorben und an den Knollen zeigen sich schwarze Flecke, nete Bekanntmachung dieser Beschlüsse in Von Baumobst gab es Kirschen in reicher Menge; auch an Deutschland durch den „Sozialdemokrat" un- Pflaumen fehlt es nicht; dagegen fällt das Kernobst, insbe- zweiselhast zu erkennen gegeben und erklärt haben, daß sie der sondere die Aepfel, fast ganz aus. In den Landestheilen, wo
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