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1»8« Freiberger Anzeiger und Tageblatt. Seite 4 8 Ar 88 8 94. Insofern ein Grubenbau einen hinreichenden und Im die Ansammlung schädlicher Lustarten gefährdet oder durch zu Wetterzug nicht ausreicht, muß dem Bedürfnisse durch künstliche AI. üvu H empfiehlt 1871. 1877. Gebt Hrn. Oska Vers Kühe, lagsräumen transportirt werden. 8 83. Die Förderung der Sprengstofsvorräthe im Schachte darf nicht ohne vorherige Benachrichtigung der Maschinenwärter sowie der Anschläger und Abnehmer erfolgen. Der Maschinen wärter darf nicht mit größerer Geschwindigkeit, als solche bei der Seilfahrt gestaltet ist, fördern und das Fördergefäß nicht hart aussetzcn lassen. Das Anschlägen und Abnehmen der Sprengstoffe enthaltenden Behältnisse muß seitens der genannten Personen mit der größten Vorsicht bewirkt werden und dürfen letztere dieselben nur von den dazu bestimmten Personen in material, ohne zu explodiren, verbrannt, so darf der betreffende Arbeitsort vor Ablauf von 1.1 Minuten nach dem Anzünden nicht wieder betreten werden. Ebensowenig darf dies geschehen, wenn vor einem Arbeitspunkte mehrere Löcher unter Ver wendung von Zündschnur besetzt, aber nicht durchgängig an- gesteckt sind. 8 96. DaS Ausbohren von Schüssen, welche versagt haben, sowie das Tieserbohren stehengeblicbencr Bohrlochs-Pfeifen ist Einrichtungen entsprochen werden. 8 102. Bewegliche und unbewegliche Feuerungsanlagcn in der Grube, sowie Wetterösen über Tage sind nur mit Ge nehmigung des Bcrgamtes zulässig. 8 103. Tritt eine Unterbrechung oder wesentliche Störung in der Wetterversorgung der Grube oder einer größeren Ab- theilung derselben ein oder wird die Beschaffenheit der Wetter durch Entwickelung schädlicher Gase in bedenklicher Weise be einträchtigt, so ist sofort die Mannschaft aus den betreffenden Grubenbauen, nach Lage des Falles aber aus der Gruben- abtheilung oder aus der ganzen Grube zurückzuziehen. Die hiernach verlassenen Grubenbaue sind darauf sogleich gegen un befugtes Betreten sicher zu stellen. 8 104. Nachbarwerken, mit welchen bekannte Wetterver bindung besteht, ist von solchen Veränderungen in den Wetler- verhältnisfcn, welche aus die Wetterversorgung jener Werke Einfluß haben können, unverzüglich Nachricht zu geben. Sollen derartige Veränderungen absichtlich herbcigesührt werden, so der bei der Erstürmung von Chlum die 2. Brigade der 1. Gardeinsanterie-Division führte und sich auch im deutsch-französischen Kriege bei Vionville und Le Mans bewährte, stirbt, nachdem er vier Jahre im Ruhestand verbracht. 1882. Brand des Hosthcaters zu Schwerin. Frei die Stal Fre löchcr nur so anzusetzen, daß sie mit jenen nicht zusammen- trcffeu. Die hercingewonnenen Massen sind vor dem Ab fördern auf etwa darin zurückgebliebene Sprengstoffreste zu untersuchen. 8 97. Sollen mehr als 4 Schüsse gleichzeitig weggethan werden, so ist, wenn nicht besondere örtliche Schwierigkeiten vorliegen, elektrische Zündung anzuwcnden. 8 98. Die beim Wegthun der Bohrlöcher mittels elektrischer Ausg stern aus l ziska Hofn hier und d Fischer aus Ul S Le Li Dom, A Pastor St. Mich, Vikar Sta dem sörstweisen Abbau des Plutns Flachcnganges über der ersten Gezcugstrcckc hat man 58 Quadratmeter Gangflüche und vor dem im Mittel des obengedachten Abteusens am nördlichen Schachtstoße angcsetztcn Abbauorte 3,9 Meter Ortslänge bei 2 Meter Höhe ausgehaucn. Die bei den vorbeschriebenen Be trieben gewonnene Gangmasse ergab bei der Aufbereitung ca. 300 Zentner Erzgangmasse, wovon ein Quantum von 194 Zentner 47 Pfund Trockengewicht in zwei Posten an die Kgl. Muldner Schmelzhütten abgelicsert und für die darin ent haltenen 50,235 Pfund Silber eine Geldbezahlung von 2942 M. 68 Pf. mkl. 100 M. 47 Pf. Silberbezahlungs zulage, jedoch ohne den davon noch zu erwartenden Hütten gewinnantheil von gegen 400 M., erlangt wurde. Selbstver ständlich wurden auch die nöthigen Reparaturen und Erneue rungen an der Fahrung, an den Gezeugen, Gebäuden, Wagen rc. vorgenommen. Die Gesammteinnahme betrug 16 979 M. 73 Pf., die Ausgabe 9514 M. 6 Pf., so daß ein Kaffenbestand von 7465 M. 67 Pf. verblieben ist. Zündung in Verwendung kommenden Zündstäbchcn sind, um einem Herausreißen derselben aus dem Bohrloche vorzubeugen, in geeigneter Weise fcstzumachen. 8 99. Kann ein Schuß, welcher versagt hat, nicht von dem betreffenden Häuer selbst noch während der Schichtzeit durch Abbohren und Wegthun eines zweiten angemessen ent fernten Bohrloches beseitigt werden, so ist derselbe mit einem Zeichen zu versehen, welches den Bohrlochspunkt, sowie die dem Bohrloche gegebene Richtung zu erkennen giebt; auch ist dem nachsolgenden Gesellen, sowie einer Aufsichtsperson von diesem Loche spätestens beim Schichtmacheu Meldung zu thun. 8 100. Andere Sprengstoffe als gewöhnliches Spreng pulver, komprimirtes Pulver, Nitroglycerinpräparate, kompri- mirte Schießbaumwolle, Hellhosfit und Bautzener Sprengstoff dürsen nur mit besonderer Genehmigung des Bergamts als regelmäßiges Sprengmittel eingesührt werden. 6. Wettersührung. 8 101. Alle in Fahrung oder Belegung stehenden Gruben baue sind mit srischen Wettern dergestalt zu versorgen, daß das Geleucht gut brennt, das Athmen beschwerdesrei erfolgt und Leben oder Gesundheit des Grubenpersonals nicht durch wenig Leute befinden. 8 84. Die Verausgabung der Sprengstoffe an die Arbeiter hat in geeigneten Behältern an bestimmten Ausgabestellen durch die mit der Verausgabung betrauten Personen zu geschehen. Die Ausgabe an die einzelnen Arbcitspunkte ist in ein Buch einzutragen, welches zugleich den Namen des Empfängers er sichtlich macht. 8 85. Die Verausgabung von Sprengstoffen darf unter Tage nur im Vorraum der nach § 75 eingerichteten Ausgabe stellen erfolgen. Das Ocffnen sowohl der Pulverfässer als auch der Dynamitkisten und -Fässer hat unter Anwendung eines hölzernm, messingenen oder kupfernen, mit Talg bestrichenen Keiles und eines hölzernen Schlägels stattzufindcn. 8 86. Es ist verboten, Sprengstoffe oder Zündhütchen von der Grube mitzunehmen oder dieselben zu irgend einem anderen Zwecke als zu demjenigen, zu welchem sie verausgabt sind, zu verwenden. 8 87. Für sämmtliche Betriebspunkte, vor denen andere Sprengstoffe, als Sprengpulver verwendet werden, müssen Schießlisten vorhanden sein. Der Ausstellungsort muß vom betreffenden Mssichtspersonale in angemessener Entfernung von dem Betriebspunkte angewiesen werden. Außer bei maschinellen Sprengarbeiten dürfen diefelben nicht mehr als 7^/, Kilogr. Sprengstoff enthalten. Der für jeden Schicßpunkt zu be stimmende Vormann führt den Schlüssel zur Schießkistc. Er Ster Amwärtcr Apothekers 28 T. alt. hat die Mittheilung im Voraus zu geschehen. 8 105. Alle Grubenbaue, welche für gewöhnlich außer Belegung und Fahrung stehen, sind derart abzufpcrren, daß sie ohne gewaltsame Oesfnung des Abschluffes nicht betreten werden können. Beim Erzbergbaus sind derartige Baue in vorgedachter Weise dann abzusperren, wenn in ihnen eine An- sammlnng schädlicher Wetter zu besorgen steht. Unbefugtes Betreten abgesperrter Baue ist untersagt. 8 106. In denjenigen Grubenbauen, in welchen ein be deutliches Auftreten schädlicher Gasarten nach örtlichen Er fahrungen nicht fehr unwahrscheinlich ist, ist jeder Arbcitspunkt, vor welchem eine Betriebsunterbrechung stattgcsunden hat, vor der Wicderbelegung von einer durch den Betriebsleiter oder durch einen Aussichtsbeamten bestimmten Person auf seine Wettcrbeschafsenheit zu untersuchen. Erscheint letztere unsicher, so sind vor der Wiedcrbclcgung die ausgetretenen Gasarten unschädlich zu machen oder der Arbcitspunkt ist abzusperren. TelegrapWche Depeschen. Hamburg, 15. April. Der „Cyklop", mit dem Gouverneur v Toden an Bord, ging am 21. Februar nach Money-Bimbia, weil der Häuptling Money einen Onkel deS Königs Bell ermordete. Als Money den Befehl, zum Gouverneur zu kommen, nicht befolgte, sondern eine höhnische Antwort sandte, wurde Bimbia am folgenden Morgen beschossen und von dem Lan- dungSkorps zerstört. Money entfloh und Preeso wurde alS Häuptling eingesetzt. Königsberg i. Pr., 15. April. Jn dem Diäten- prozesse des FiSkuS gegen den ReichStagSabgeordnete» Dirichlet hat daS OberlandcSgericht den Beklagte« zur Bezahlung von 5VV Mk nebst Zinsen an den FiSkus verurthettt. Gleichzeitig wurde dem Beklagten ein Ueberzeugungseid darüber auserlegt, wie viel er aus der Kasse der Fortschrittspartei erhalten Wird dieser Eid vom Beklagten nicht abgeleistet, so hat derselbe fernerweit 1500 Mk. nebst Zinsen an den Fiskus zu bezahlen. Die Entscheidung bezüglich drsKostenpunkteS bleibt bis nach Leistung oder Nichtadleistung deS EideS ausgesetzt Aurich, 15. April. Amtliches Resultat der ReichötagSstichwahl vom 10 April im 2. hannover- schenWahlkreiS (Esenö-Aurich). ES wurden im Ganze« 14343 Stimmen abgegeben, hiervon erhielten vr meä. Kruse (nat -lib.) 7904, Hacke, Rechtsanwalt in Aurich (deutsch-freis.) 0439 Stimmen. Ersterer ist somit ge wählt. Wien, 15. April. Prinz Alexander von Hessen, der Nater deS Fürsten von Bulgarien, ist zu mehr tägigem Aufenthalte hier eingetrosfcn. hat dafür zu sorgen, daß die letztere verschlossen gehalten wird, die nicht zur Verwendung kommenden Sprengstoffe in dieselbe zurückgelangcn und unbrauchbar gewordene Sprengstoffe un verzüglich an die Ausgabestelle zurückgegeben werden. 8 88. Wird vor einem Betriebspunkte die Arbeit einge stellt, so sind die betreffenden Vormänner dasür verantwortlich, daß die in den Schiebkisten vorhandenen Sprengstoffe an die Ausgabestelle zurückgelcmgen. 8 89. Alle zur Verwendung kommenden Zündmiltcl sind von den Grubcnverwaltungcn anzuschaffcn und den Arbeitern (Kame- radschastssührern, Orlsältestcn w.) nach Bedarf zu verabfolgen. 8 90. Die Zündpatronen für Sprengölpräparate dürsen erst unmittelbar vor ihrer Verwendung mit dem Zündhütchen und der Zündschnur versehen werden. 8 9l. Pulver darf nicht anders als in Patronen bei der Schießarbeit zur Verwendung gelangen. Zu Patronenhülsen ist gut geleimtes Papier, oder ein anderer nicht sortglimmcndcr Stoff zu wählen. 8 92. Als Besatzmaterial für Nitroglycerinsprengstosfc ist nur Sand, Wasser, Letten oder weicher Lehm zu benutzen. Bei der Verwendung von Sprengpulver können außer Letten und Lehmwolgern milde Gesteinsarten, welche keine Funken reißen, benutzt werden. Die Verwendung von Kohle als Besatzmaterial ist verboten. Eiserne Räumnadcln werden nur gestattet bei der sogenannten Würthhchcn Methode des Röhrcl- fchicßens. Papicrzündcr und hölzerne, mit Pulver übcrstrichcne Zündruthen dürsen beim Wegthun der Locher nicht verwendet, geöltes Papier darf an Stelle des Schwesclmännchens nicht benutzt werden. Die Benutzung eiserner Stampfer beim Be setzen von Bohrlöchern ist verboten. 8 93. Vor dem Wegthun von Sprenglöchern sind die Zugänge zu den betreffenden Arbcilspnnkten durch die Häuer zu besetzen oder dafern die Mannschaft hierzu nicht ausreicht, zweckentsprechend abzuspcrren. Die Absperrungen sind nach jedesmaligem Abschieben wieder zu beseitigen. Vor dem An zünden eines jeden Schusses ist den in der Nähe befindlichen Arbeitern durch den lauten Zuruf „Angestcckt!" und nach dem Anzünden durch den Ruf „Es brennt!" Kenntniß zu geben. Tas Anzündcn darf nicht unmittelbar mit der Lampe erfolgen. in Büchsen oder Kapseln ausbewahrt werden. 8 80. Die eigentlichen Nicderlagsräume für Nitroglycerin-j untersagt. Neben Löchern, welche versagt haben, sind neueBohr- fprrngstoffe dürsen nicht mit offenem Lichte betreten werden. 8 81. Der Transport der Nitroglycerinsprengstoffe nach dm Aufbewahrungsräumen hat in wohlverschlosienen Original kisten unter Aussicht eines Steigers, Aussehers oder zuverlässigen Arbeiters zu ersolgen. Zum Transport in den unter Tage gelegenen Grubenräumcn müssen die Dynamit und andere nitroglycerinhaltige Sprengmittel enthaltenden Kisten in unver rückbarer Weise in die Fördergejäße eingelegt und so sortgejchafft werden. 8 82. Sprengstoffe im Gesammtgewicht von mehr als 5 Kilogramm müssen in der Nähe der Schächte und Gruben gebäude, sowie unter Tage stets für sich transportirt werden, und hat der beim Transport beschäftigte Arbeiter durch den Ruf: „Pulver (Dynamit) kommt!" die in der Nähe befind lichen Personen hiervon in Kenntniß zu setzen. Diejenigen Leute, welche Pulver transportiren, dürfen nur verschloßenes Geleucht tragen. Beim Tragen von Quantitäten über 25 Kilo gramm sind stels zwei Mann zu verwenden. Zünder und Zündungspräparate (Kupserhütchen u. f. w.) dürfen nicht gleich zeitig und gemeinschaftlich mit Sprengstoffen nach den Nieder- Körper aufgethaut werden. 8 78. Nitroglycerinpräparate, welche sich zu zersetzen beginnen, was durch stechenden Geruch oder Entwickelung roth brauner Dämpfe zu erkennen ist, dürfen zur Sprengarbeit nicht Verwendet werden. Sie müssen unter Aussicht eines Gruben beamten über Tage in offenen Feuern verbrannt werden. 8 79. Zündhütchen dürfen nicht in denselben Niederlags räumen mit den Sprengstoffen lagern, sondern müßen sür sich *Ueberschwemmung. Bei Thorn steht die ganze Niederung von Czernewitz, Nudack, Podgorzer Wiesen, Nessan, Kostbar und Niedermühle unter Wasser. Ein Theil des Weichselstromcs hat sich dort hinübergcworsen und schwemmt wiederum eine beträchtliche Menge des fruchtbarsten Bodens fort. Die Wintersaaten der jenseitigen Ortschaften sind ver loren, und nach dem Zurücktreten der Weichsel in ihre natür lichen User werden die Besitzer noch viele Wochen warten müssen, bis sie ihre Ländereien wieder bearbeiten können. Es ist den Bewohnern jenes Landstriches wiederum ein bedeutender Schaden erwachsen. * In New-Jork zerstörte am Sonntag eine Feuers brunst vollständig die Pemberton Mill, eine große Baumwoll spinnerei in Lawrence (Massachusetts). Durch den plötzlichen Einsturz der Brandmauern wurden 10 Feuerwehrleute getödtet. Vermischtes. * Eine Ausspielung von Kunstwerken wird mit der Berliner Jubiläums-Ausstellung verbunden sein. Es sollen 500 000 Loose zu je einer Mark ausgegeben werden und die Gewinne — 28 662 — einen Gcsammtwerth von 300 000 M. haben. * Mor d. Am Sonnabend Mittag ist in der Stein'schen Mühle in Gerstungen eine Mordthat verübt worden. Der Mühlenbesitzer Eduard Stein, ein dem Trünke ergebener Mann, feuerte aus den Mühlenpachter Christian Vogt zwei Schüsse ab, wovon der erste Schuß in die Brust cindrang. Dann verfolgte Stein seine Ehefrau bis in die Wohnung des Arbeiters Margraf, stach sie dort mehrere Male mit einem Meßer in die Brust und brachte ihr vor dem Hause noch einen Schuß in den Kops bei. Die Frau verstarb sofort. Stein ging zurück in seine Wohnung und schoß sich selbst mit einem Revolver durch den Kops. Der Mörder ist noch am Leben, seine Wiedergenesung ist kaum zu erwarten. Bolkswirchschastliches. f Bei dem Altenberger Kommunberggebäude Silbcr- Hosfnung sammt Kupsergrube Fdgr. zu Nieder- pöbcl bei Schmiedeberg hat das Grubenseld seine seitherige Größe von 442 Maßeinheiten behalten. Die Belegung bestand 1885 aus 12 Mann, als: 1 Steiger, 1 Zimmerling, 3 Doppel- Häuern, 6 Lehrhäuern und 1 Wäscharbeitcr. Bei den Vcrsuchs- baucn hat man im Ganzen 57,7 Meter aufgcsahren. Mit dem halbersten Gezeugstreckenorte schlug man bei 46,2 Meter vom Hauptquerschlagc in die alten Silbcrhoffnunger Baue durch. Das aus dem Plutus Flachengange bei 5 Meter vom Querschlage nach Süd hin angelegte Schachtabteufen wurde mit 2,6 Meter Länge 5,5 Meter tiefer und fomit bis zu 15,0 Meter Teufe niedergebracht, wobei theilwcise Erzgewinnung stattsand und man damit m den von der ersten Gezeugstrecke aus sörstweise entgegengebrachten Erzabbau durchjchlug. Bei nebst Frau, Hartmanns! Hof. Stein Chcmnik, l Stadt Che, Sommer, <i Seifert, D Kfm., Dres Kronprinz. Loura VvrLü U! Waßer geschehen, in welchen die Sprengstoffe mit letzterem nicht , in direkte Berührung treten. (Nobel'scher Tops.) Einzelne I nahe genug gelegenen Ort zur Sicherung der Arbeiter gegen Patronen gefrorenen Dynamits oder anderer Nitroglycerin-Iden Schuß nicht darbietet, ist ein solcher aus künstliche Weise sprengstoffc dürsen durch Tragen in der Kleidung dicht am zu schassen. 8 95. Hat ein Bohrloch versagt, oder ist das Spreng- Empfang nehmen laßen. Das Einhängen von Sprengstoffen I hghe Wärme beeinträchtigt wird. Soweit hierzu der natürliche hat zuZeiicn zu ersolgen, m welchen sich im Schachte möglichst - ... Geschichts-Kalender. 1«. April. Tie Genehmigung der Verfassung des Deutschen Reiches. Der preußische General Konstantin von Alvenslebcn, pfämiir vl stets frifc Gr Rach Schluss der Redaktion eingetroffen: Berlin, 15. April. Das Befinden des an den Masern erkrankten deutschen Kronprinzen ist vcrhältnitzmätzig gut. Der Prinz hat in der vergangenen Nacht mit wenig Unterbrechung gut geschlafen. Fremdenliste vom 15. April. Bauer, Handelsmann, Chemnitz, Stadt Meißen. Bendix, Kim., Hannover, Hotel R. Hirsch. Böttger, Kfm., Hainichen, Hotel R. Hirsch. Büttner, Kaufm., Berlin, Hotel R. Hirsch. Cohn, Kfm., Berlin, Hotel R. Hirsch. Eckau, Kaufm., Berlin, Hotel R. Hirsch. Förster, Oberkellner, Dresden, Stadt Alten burg. Gruhnert, Handelsmann, Satzung, Preuß. Hof. Groh, Kfm., Döbeln, Hotel R. Hirsch. Hößler, Handelssrau. Hohen stein. Preuß. Hof. Hunte, Maschinen - Inspektor, Dresden, Deutsches Haus. Heinrich, Kaufm., Blasewitz, Hotel R. Hirsch. Hofmann. Kfm, Leipzig, Hotel R. Hirsch. Job, Student, Dresden. Preuß. Hof. Kroiletzky. Kfm., Breslau, Hotel R. Hirsch. Kühne, Kfm., Hannover, Stadt Altenburg. Lederer, Kaufm., nebst Frau, Dresden, Schwarzes Roß. Lipvisch. Reisender, Dresden, Goldn. Stern. Meinhold, Kfm., Gera, Kronprinz. Majcwsky, Viehhändler, Christburg. Deutsches Haus. Netter, Restaurateur, Querfurt, Kronprinz. Neumeister, Viehhändler, Cönnern, Deutsches Haus. Ploehn, Kaufm., Leipzig, Hotel R. Hirsch. Stolz, Kfm., Berlin, Kronprinz. Sachs, Handelsmann,