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malischen Kriegsschiff- „Doterrl" al« ein. Heldenthat der Fenier hinstellte, erklärt auch jetzt wieder in seinem irisch-amerikanischen Hetzblatte die Vorbereitungen zu ähnlichem Vorgehen seien derartig getroffen, da- nach Sode August kein englische« Kriegsschiff mehr vor gleichem Schicksal gesichert sei. Die amerikanischen Grebehöeden üben, durch derartige Großsprechereien ge, warnt, eine rastlose Wachsamkeit und werden hoffent lich neue verbrecherische Versuche der fenischen Urheber der Höllenmaschinen zu verhindern wissen. — Dubliner Blätter erzählen, Gladstone sei durch daS fenische Cen- tralkomitS zum Lode verurtheilt worden und irische Hänge-Trndarmen befänden sich bereit« auf dem Wege nach Europa, um daS Urtheil an dem englischen Schatz meister zu vollstrecken. Gegen die Landstreicher und Bettler. DaS Vagabundenthum hat in den letzten Jahren «inen mächtigen Umfang genommen und ist zu einer wahren Landplage geworden, gegen die sowohl der Staat wie die Gemeinden ernstlich ankämpfen müssen, wobei aber auch jeder Wohlmeinende die Pflicht hat, die auf Beseitigung dieses Krebsschadens gerichteten Bestrebungen ernsthaft zu unterstützen. Selbstverständlich gilt dieser Kampf nicht den mit Unrecht oft zu den Vagabunden gezählten wandernden Handwerksburschen, die mit kleinen Ränzchen und geringer Baarschaft, aber mit ehrlichem Gesicht und frischer Jugendlust hinausziehen in die Welt, behufs Erweiterung ihres Gesichtskreises und Weitermtwickelung ihrer daheim in strenger Lehre ein seitig begründeten Fachtüchtigkeit! Er gilt vielmehr jenen verkommenen Individuen, deren zweck-, mittel- und erwerbloses Umherziehen von Ort zu Ort, mit Arbeits scheu, dem Verlangen nach Almosen und dem Hange zu allerlei Schandthatrn verbunden ist, wie sie körper liche und moralische Verwilderung neben dem Triebe nach Selbsterhaltung und Genuß häufig erzeugt. Während dir reelle Handwerköbursche arbrltet, wo er lernen kann und wo man seiner bedarf, sucht der Landstreicher oder Stromer einem Ort nach dem anderen ab und rechnet bei seinen Ansprüchen mehr auf den Widerwillen als auf die Theilnahme Ler Angegangenen und falls er wider Erwarten und (leider!) wider Gewohnheit nach einem Arbeitsbuch oder anderem Personal-AuS- weiS gefragt wird, hat er solchen stets auf der Herberge vergessen, für die ihm etwa zugemuthete Arbeit fehlt ihm auch entweder die „fachliche Vor bildung" oder „momentan die Gesundheit. 7 Wenn von einer Bekämpfung der Bettler die Rede ist, so ist damit nicht der Kampf gegen Elend und Armuth Igemeint, sondern gegen die dem Landstreicher- thum so nahestehende strafrechtlich verfolgbare Straßen- und Hausbcttelei. Elend und Armuth zu be kämpfen ist die Aufgabe der öffentlichen Armenpflege, welcher zahlreiche milvthätige Vereine in ganz Deutsch land zur Hand gehen, wobei eö sich immer bewährt, daß zu direktem Aufsuchen und Lindern von Kummer und Noth die deutsche Frau mehr wie irgend Jemand bereit und geeignet, nach mancher Seite sogar » entbehrlich ist! Die Straßen- und Hausbettelei darf jedoch so zarten Händen nicht überlassen bleiben, denn zu den das Landstreichen und Betteln regelmäßig begleitenden Erscheinungen gehören nicht nur die Ar beitsscheu, die Obdachlosigkeit, daS Begnügen mit einer kaum menschenwürdigen Existenz, wenn sie nur voll kommene Zügellosigkeit gewährt, die Verwilderung deS Geistes und Körpers zu ruinirender Genußsucht, sondern auch quantitative wie qualitative Zunahme der Ver brechen und politische wie sociale Unzufriedenheit. Hier hilft nicht mehr Frauenmilde und sich aufopfernde Barmherzigkeit, sondern allein Strenge des Staates in seinen Gesetzen mit schneidiger Ausführung derselben durch seine Beamtin und Selbstzwang aller Gutgesinnten zu eigener Befolgung deS als heilsam Erkannten! Die strafrechtlichen Bestimmungen gegen Land streicher und Bettler sind nun freilich bereits strenge genug, um alS Kampfmittel gegen diese Plage zu dienen, > -SS----------»--»--» solche über Mitwirken gerade den Anfänger nichts so sehr zum Bösen er muntert als die eigene Erfahrung, daß ,S überhaupt soll in nun irster möglich sei, schneidige Rechtspfleger selbst Thatsachen unentdeckbar zu täuschen. Neben der staatlichen Wirksamkeit zur Milderung der „Landstreicher-Plage" zu gewähren sei. Was nützt es einem Wanderer wenn er hungernd im fremden Ort« 15 Pfennige erhält? Dafür kann er nirgends warmes Essen kaufen; er be trügt daher den Magen mit einem Häring und Brannt wein, zieht ungesättigt weiter, macht im nächsten Oet dieselbe Erfahrung, wird endlich krank oder greift zu unerlaubten Mitteln, wie Diebstahl und Betteln, und flucht jedenfalls den Vereinen, welche ihm für jenen Zehrpfennig jedes Angehen von Privatpersonen verboten haben. Durch Einhalten Ler baaren 15 Pfennige und Sammeln dieser Einzelunterstützungen zu einem Ganzen hätten hingegen die betreffenden Vereine dem Hungernden wirklich helfen können. Erfahrungsmäßig find „Volks küchen" und „Suppenanstalten", wie fie an einzelnen Orten für OrtSarme eingerichtet worden find, sehr wohl im Stande ein kräftiges Mittagessen für 15 Pfennige zu liefern. Eventuell werden sich überall und selbst auf Dörfern Gastwirthschaften finden, welche dem Ler.in alS solchem bei der größeren Zahl seiner Schützlinge und damit der Beständigkeit eigenen Massenverdienste« für diesen oder wenig höheren Preis die Speisung an» bieten. Schließe man daher mit solchen Stellen Ver träge und gebe dem Bedürftigen an der Verein- Central- stelle statt der baaren 15 Pfennige eine „gestempelte Anweisung", gegen deren Abgabe ihm jene Küche warme- Essen auf Vereinsrechnung gewährt! Die Vereine für ObdachSlose und die Vereine, welche unbekannten Handwerkern unentgeltlich Arbeit Nach weisen, leisten bereits viele« Ersprießliche, aber wa« noch fehlt ist daS geeignete Zusammenwirken der Vereine unter sich und mit den Behörden, eine Centralstelle für geholfen werden; als Regel stelle jeder Verein von Anfang an auf, daß Speise, Obdach, Kleidung und Arbeit Schulze binnen einer Woche der Haft zu entlassen. Diese § kleinen Sachen der Strafrechtspflege sind aber hoch- wichtig alS erste Stufe zur Verbrecherlaufbahn, weil , Linie die Arbeit jedes Gutgesinnten Als solche hat man in neuerer Zeit die absolute Almosenverweigerung erklärt, die natürlich allmählig das Betteln und Landstreichen zwecklos machen, aber auch zur Härte gegen unverschuldete Noth und zur Verleugung des angeborenen Mitleids führen würde. Jndeß auch das falsche Wohlthun soll vermieden werden, und die hierfür nöthige Enthaltsamkeit und Selbstbeherrschung ist von jedem Einzelnen zu erstreben. Dies soll nach dem Vorschläge Einiger am leichtesten sein wenn jede Privatwohlthätigkeit vermieden, ja bestraft wird und dafür jede Gemeinde resp der Staat die Sorge um alles El>nd in die Hand nimmt. Doch steht dem eine Unmöglichkeit der Durchführung und Unerwünschtheit im Interesse der Humanität entgegen. Wenn erst die prompte Strafrechtspflege und Feststellung der Personalien die Unverbesserlichen und jeder Milde Unwürdigen dahin glbracht hat, wo allein noch Rettung für sie und mindestens für die Gesellschaft vor ihnen möglich ist: ins Arbeitshaus, dann wird die Wohl- thätigkeit keiner allzustrengen Schranken mehr bedürfen, weil der Mißbrauch ziemlich selten sein wird. Immer hin bleibt es wünschenSwerth, statt der Einzelbemühunz für die Bedürftigen die Vereinsthätigkeit zu fördern, Unterstützungen an jedem größeren Platze unter Leitung besonders aber „die Vereine gegen Bettelei", welche die ' eine- besoldeten Beamten oder von der örtlichen Polizei ¬ wenn sie recht schneidig durchgeführt werden. Ein großer Uebelstand ist nur, daß selbst lange Haftstrafen bei ihrer vorschriftsmäßigen milden Vollstreckung von den Vaga bunden selten «iS Strafen angesehen werden. Wäre nicht die Furcht vor der schließlichen Unterbringung im Ar- beitShause, so würde selten ein Strolch sein Vergehen leugnen, denn die bloße Freiheitsentziehung in einem kleinen Amt-gericht-gefängniß ohne Arbeit-zwang und ohne die Möglichkeit einer Jsolirung, dagegen bei kräftiger Kost in Heller warmer Zelle, sogar mit Ge legenheit zu Beschwerden und Chikanen gegen die Be amten, ist dem psychisch und physisch Verkommenen eher eine angenehme Abwechselung und billige Versorgung, vielleicht auch ein willkommener Schlupfwinkel vor der ihn unter anderem Namen wegen weit schwererer Straf- that verfolgenden Polizei. AlS eigentliche Strafanstalten wirken nur Zuchthäuser, BezirkSgefängnisse und Arbeits häuser, wo strenge Aufsicht, schwere Beschäftigung und wirksame Jsolirung möglich sind. Zuchthaus kann freilich für bloßeS Landstreichen weder zuerkannt noch angedroht werden, sodaß dieses Kampf mittel nur in Betracht kommt, sofern eine erfolgreichere Personalien, und Identitäts-Ermittelung auch mehr als bisher den schwereren Strafthaten der Vagabunden nachzugehen helfen dürfte. Jetzt ist eS unendlich schwer alle Vorstrafen und die dadurch erhöhte Strafbarkeit der fremden Delinquenten festzustellen. Wenn ein un bekannter Strolch von der Polizei aufgegriffen und dem AmtSanwalt zugeführt wird, so nennt er sich etwa „Ar beiter Joseph Schulze auS Tilsit", hat keine Legitima- tionspapiere, oder solche auf anderen Namen die er ge funden haben will, oder auch selbst einen sei es falschen, sei «S ächten, sei es gestohlenen Arbeitsschein auf obigen Namen; selbstredend behauptet er noch „unbestraft" zu sein. Der Richter kann die Richtigkeit der Personal angaben nicht in wenigen Tagen ermitteln, aber der Verhaftete muß entlassen werden, wenn nicht binnen einer Woche nach Vollstreckung deS Haftbefehls die öffentliche Klage erhoben und auf deren Grund die Fortdauer der Haft beschlossen ist; nur um eine einzige weitere Woche kann beim Vorliegen von Uebertretungen diese Klagefrist auf erneuten Antrag des AmtSanwaltS durch den Amtsrichter verlängert werden. Wenn nicht ganz besondere Zufälle mitwirken, ist der angebliche Joseph staatliche Thätiakeit gegen die Landstreicher ergänzen. AlS Hauptgrunbsätze hinten fie an Folgendem fest zu halten: s) Kinder dürfen unter keinen Umständen auf ihr Betteln etwas von Einzelnen erhalten; b) Unbekannten darf von Einzelnen nicht baare« Geld gegeben werden. Dir demoralisirende Wirkung der HauSbettelei ist all- zugroß, um Kinder solcher Gefahr auSgesetzt zu lassen. Mögen die Eltern oder Vormünder, welche für Erzie hung ihrer Kinder die Hilfe Anderer nicht entbehren zu können meinen, selbst bitten und selbst ihre Verhältnisse darlegen. Die Erüehung und Unterbringung verwahr loster Kinder ist ein wichtiger Gegenstand der Armen pflege, wo sich die Humanität de« Einzelnen im Vereine mit anderen Menschenfreunden am Besten bewährt. Die zweite Forderung an jedes Verein-Mitglied: Unbekannten nie baare- Geld zu geben, bedarf kaum e'.ner Begründung, wenn man erwägt, daß jeder Undrr kannte möglicherweise «in Vagabund ist und daß bei Unbekannten jede Sicherheit für die richtige Verwendung deS Almosens fehlt, daß aber die falsche den Geber nicht befriedigen kann und dem Empfänger mehr schadet wie nützt. Selbst Vorzeigen einer Legitimation darf Privatpersonen niemals die persönliche Bekanntschaft ersetze t, weil die Täuschung leicht und die Prüfung schwer ist. Wenn und wie soll aber von dem Vereine gegen Bettelei gegeben werden. Nur ausnahmsweise soll die rechtliche und moralische Legitimation de« Hilfesuchenden schon vor der Hilfe in Betracht gezogen, in der Regel vielmehr jedem thatsächlich Bedürftigen sogleich die im konkreten Falle wirksamste Hilfe voll gewährt werden. Der Hungernde soll Speise, der Ent blößte Kleidung, der ObdachSlose ein Unterkommen er halten, weil er dieser Dinge thatsächlich gerade bedarf; die Frage nach der Veranlassung seines NothstandeS, nach der Möglichkeit anderweitiger Abhilfe in Zukunft und selbst nach etwaiger Verpflichtung zum Ersatz deS vom Verein Gewährten darf und muß erst später folgen. Nur auf diese Weise kann da- Elend von der Straße entfernt, dem Vagabundenthume wirksam begegnet und eine Benachtheiligung deö schuldlos bedürftig Gewor denen in Verwechselung mit einem Landstreicher ver mieden werden. Nur in seltenen Ausnahmen darf mit baarem Geld« „Und da stieg schon der Verdacht in Ihnen auf, daß ihm etwas auf dem Gewissen liege." »2a." „Sie müssen einen wunderbar scharfen Blick haben," bemerkte Heinrich, nicht ohne einen Anflug von Spott. „Weil ein Mann bei Ihnen in später Stunde einkehrt, sich still und allein an einen Tisch setzt und nicht Lust hat, mit Ihnen ein Gespräch anzuknüpfen, daraus schließen Sie sofort, daß ihm etwas auf dem Gewissen liegen müsse. Ich komme selbst oft in die Lage, daß ich in eine Restauration einkehre, mich allein in einen Winkel setze und jedem Gespräche auSweiche, weil ich nicht in der Stimmung bin, mich zu unterhalten; w«r könnte daran« den Schluß ziehen, daß mir etwa- auf dem Gewissen liege! — WaS haben Sie noch ferner an ihm bemerkt?" Der Wirth war durch diesen Einwurf doch etwa« in Verlegenheit aerathen. „Er blickte still vor sich hin auf den Tisch", sprach er. „DaS kann er au« der unschuldigsten Ursache gethan haben. AlS Sie den Keuerlärm hörten, wußten Sie sofort, daß die Fabrik brannte?" „Nein, nicht sogleich, eS hieß erst, da« Feuer sei in der Stadt" „Und doch war der Gedanke sofort in Ihnen auf- g«stiegeo, daß Wendel da« Feuer angelegt habe? Wie «ar die« möglich? Wie konnten Sie ihn überhaupt damit in Zusammenhang bringen?" „Er — er blieb anfang« ruhig fitzen, al« ob er den Lärm gar nicht höre", gab Sauer zur Antwort. „Und wenn er ihn nun wirklich nicht gehört hätte?" bemerkte Heinrich. „Sauer, Sie verfahren in Ihren Aussagen auf eine ganz unverantwortliche Art und Weise, Sie behaupten Sachen, welche unmöglich sind. Damals schon wollen Sie auf den Gedanken gekommen sein, daß Wendel das Feuer, von dem Sie noch nicht gehört hatten, angelegt habe. ES ist noch gar nicht erwiesen, ob Wendel überhaupt schuldig ist. Sie haben gehört, daß er verhaftet ist und haben nun hinterdrein sich alle« DaS, waS Sie auösagen, eingebildet." „Ich habe nicht gesagt, daß er schuldig ist, sondern nur daß sein Benehmen Verdacht in mir erregt habe", gab der Wirth zur Antwort. „Ihre Aussage ist aber für daS Geschick Wendel'S von größter Bedeutung, deshalb sagen Sie nicht ein einzige- Wort mehr auS, al- Sie mit gutem Gewissen verantworten können." „WeShalb ist er denn verhaftet, wenn kein Verdacht auf ihm ruht?" warf Sauer ein. „Die- hat mit Ihren AuSsagon nichts zu schaffen. WeShalb haben Sie denn über da-, wa» Sie wahrge nommen haben wollen, erst gesprochen, nachdem Wendel verhaftet war ? Wäre wirklich vorher ein Verdacht gegen Wendel in Ihnen aufgestiegen, so würden Sie sicherlich nicht darüber geschwiegen haben." „Ich habe nur gesagt, wa« ich bemerkt habe und dabei bleibe ich", »rwiederte der Wirth trotzig. ,,E« mag mir doch Jemand beweisen, daß mir sein Benehmen nicht aufgefallen und kein Verdacht in mir aufgeftiegen ist! Mi« kann e« gleichgiltig seins, ob Wendel schuldig ist oder nicht, ich habe weder Schaden noch Börthen davon, mir hat er nie etwa« zu Leide gethan." „Um so vorsichtiger sollten Sie sein! Sehen Sie, e« giebt Zeugen, welche, gleichsam um dem Richter einen Gefallen dadurch zu erweisen oder um ihre eigene Wichtigkeit zu erhöhen, mehr aussagen, al« sie wissen und wirklich erlebt haben. Sie sind viel gefährlicher alS diejenigen, welche Thatsachen verschweigen, denn fie können durch ihre zu weit gehenden Aussagen vielleicht einen Unschuldigen in das verderben stürzen. — Wann verließ Wendel den Tunnel?" (Honsetzu-g Vermischtes. — Saarbrücken. Auf der Kohlengrube zu Klein- rosseln, Schacht Bartel-wirse, ist e- üblich de« Gonntag- da- sich während d.r Woche ansammelnde Trubenwasser zu heben und besteht zugleich da« streng« Verbot, an diesem Tage Menschen mit der Förderschale in die Tiefe zu lassen. Trotzdem fuhren am vergangenen Sonntag früh 4 Steiger und mehrere Bergleute ein. Der Maschinenführer sollte zum Aussteigen an einem gewisse« Punkte die Förderschale halten lassen; durch irgend ein Versehen aber, welches noch nicht aufgeklärt ist, fuhr die Förderschale sammt ihren Insassen mit allerTtwalt in das mehrere Meter tiefe Wasser de- Otte-, welche« nun über die Unglücklichen zusammenschlug. Die Leute machten wohl alle Anstrengungen, um sich zu retten und au- der Schale zu komme«; letztere hob sich jedoch und fiel wieder, di« an ihr hängend« Männer zerschmetternd. Unter dm auf so grausige Weise Umgekommenm sind 4 Steiger (einer ist Vater von 6 Kindern) und 5 Bergleute, fast alle verheirathet. Sie wurden tobt und gräßlich ver stümmelt zu Lage gefördert. Nur einer kam unversehtt und einige Ander« mit m«hr oder minder schweren Wunden da von. Wie viel« Leute eigentlich auf der Förderschale gewesen find, ist noch nicht gmau festgestellt. Der Maschinenführer, dea dt« Schuld an de« Unglück trifft, ist entfloh«.