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Anzeiger, Anseraten-Beiblatt zum Glbe-latt. Ämtsbtatl für die Königlichen Gerichtsämtcr «nd Stadträthe zu Riesa und Strehla. 47. »r-itag, »«, »« 1838. K i r ch e u « a ch r i ch t e u von Riesa. Am ersten Sonntage des Advents predigt in der Kirche zu Riesa: Vormittag- 8^ Uhr: Herr Rector Boigtländcr über Luc. 1, 67—75. ; , Getaufte vom 19. bis 25. November. Auguste Ernestine, Friedrich Wilhelm Meisters, Herrschaft!. Drescher- in Göhli-, T. — Karl Fried» rich, Karl Gottlob Theile'S, ZiegeleiarbeiterS in R-, S. — Friedrich Wilhelm, Friedrich Wilhelm Bie» ligk'S, Handarb. uud Hausbes. in R., S. — Oskar Emil, Mstr. Karl Friedrich August Werner'S, Po» samentirers u. ans. D. in R., S. — Auguste Emilie, Augusten Emilien Mangler, in R., unehel. T. -- Beerdigte: Marie Louise, Mstr. August Leberecht Dietrich's, Bäckers in R., T., 2 M. alt. — _ ' . .1«.'. , >»!" . ' i! ^ILLI Gkwtchls- u»d Preisbkstimmiig -es Aro-rs «nL -er Semmel in der Stadt Riesa. Der Scheffel Korn kostet 4 LW. — ÄHxr — - - Weizen - 6 « 10 » — » daher muß wiege« 1 Neugroschen Hausbackenbrod 1 Pfd. 2 Lth. 7 Quent. 5 - - 5 - 13 - 5 , 6 Pfennige Semmel — « 7 - 4 , 3 - Weißbrod — « 4-9 » Bäckerwaare, welche das vorgeschriebene Gewicht nickt hält, ist in hiesiger Polizeiexpedition abzugebe«. Königl. Gerichts-Amt Riesa, am 26. November 1858. von Carlowitz. Bekanntmachung Nach K. 57 der Localbauordnung von 1846 soll in jedem Gehöfte ein gemauerte- und be decktes Aschenbchältniß an einem dazu schicklichen Orte angelegt oder zur Aufbewahrung der Asch« rin gewölbter Raum mit steinernem Fußboden bestimmt werden. — Eine im Lause dieses Sommers angestellte Revision der Asckenbehältnisse hat ergeben, daß in den wenigsten Häusern de- hiesigen Stadtbezirks der gedachten Vorschrift Genüge geleistet worden ist, daß vielmehr die Asche von den betr. Hausbesitzern und Miethbewohnern auf die Höfe und die Gärten ge schüttet wird. Je feuergefährlicher ein solches Gebühren ist, um so dringender mache ich es sämmtlichen Haus» wirthen zur Pflicht, für die Herstellung vorschriftmäßiger Aschenbehältnisse in ihren Gehöften besorgt zu sein, und sich zu gewärtigen, daß der, welcher dieser Mahnung bis zu der am 1. Juni 1859 statte findenden allgemeinen Revision der Aschenbehältnisie nicht nachgekommen ist, unfehlbar mit einer Geld- Geldstrafe von 1« Thlr. -- -- belegt werden wird. > Königliche» Gerichtsamt Riesa, den 20. November 1858. v. Carlowitz. Bekanntmachung. Angezeigter Maaßen ist Ende September auf der Bahubossstraße ein goldener Ning, eine gnv»«- - dene Schlange darstellend, in dessen innerer Seite sich dir Worte: „den 29. Mai 1853" eingraviit befinden; ferner im Dorfe Mautitz bei dem Hausbesitzer Naumann, rin mit den Buchstaben S, V. bezeichneter Feuereimer gefunden worden. —