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«;e I ge «, n »t-t- H-f --e:d"t » v ?l . lsl ,» 1» <1 » 4 l.^., l . i ! -:/!- '> I .i!? für dle Königlichen GerrchLSämter rmd Stadträthe zu Riesa und Ttrehla. L6. Kr-i«-,, »-« LWkt , „.v . ^,, WM. --...LSSr.^. In Bezug auf die Dorschriften, welche in tz. 22 der zu Ausführung des Postgesetze» vom 7. lau« senden Monats erlassenrn, mit dem 1. Aull diese» Jahre» nebst dem Gesetze selbst in Kraft tretenden Postordnung von demselben Tage übee die-Auslieferung von Postsendungen getroffen find, wird hier durch Nachstehendes noch besonder»-zut öffentlichen Kenntniß gebracht. ' - . > 1. Uebrr eingehend« Packet- und Wrrthsendungeu. selbst haben die Empfänger künftig nur insoweit Quittung zu leisten,al» ihnen diese Gegenstände nach §. 74 der Postordnung, Absatz. 3/ Pkt. 4, 3' und 3 von der Postanstalt zugetragen werden. I Wird dagegen nur der zu einer solchen Sendung gehörig« Begleit» (Adreß«) Brief bestellt, so hat sich auch die Quittungsleistung lediglich auf diesen letzter» zu beschränken. Die Aushändigung der zugehörige« Postsendung «rfolgt letzter^ Falls gegen Vorzeigung (und Postamtliche Abstempelung) des AdreßbrieseS. Quittung über die erfolgte Auslieferung de» Po st stück S wird in diesem Falle nicht erfordert. , i / Den Adressaten von Briefen mit declarirtcr Geld» oder Werthinlage über 30V Thal» »erden, da derartige Sendungen weder mit Begleitadresse »ersehen, noch postamllich zu bestellen sind, besonders vor« gedruckte Adrehschein« behändigt, über deren Empfang ebenfalls zu quittiren ist. Segeu Vorzeigung dieses Scheins erfolgt die Auslieferung de« zugehörigen Brief». AusliefevungSscheine werden künftig nicht mehr au-gegeben. - r. u, Postsendungen, über welche Quittung zu leisten ist» dürfen in Abwesenheit de» Adressaten nur an «ine in dessen ausdrücklichen (nach der Vorschrift der Postordnung schriftlich nachzuweijenden) oder still« schweigendem Auftrage handelnde Person verabfolgt werden. Als stillschweigend Beauftragte siüd GeschästStheilhaber, Geschäftsführer und er«»chäeu«f Fami lienmitglieder zu betrachten, soweit sie de» bestellenden Briefträgetz al« solche bekannt «M —t soviel GeschästStheilhaber und Geschäftsführer, anlangt — der Abgabepostanstalt schriftlich bezeichnet find. Adressaten, welche dze für fie eingehendeu Postsendungen m»rpersönlich öder durchsqiuSdrücklich beauftragte Bevollmächtigt«, nicht aber durch Personen der zuletzt bemerkte«. Art it^ Empfang nehitnen wollen, haben dieß bei der Postänstalt ihre» Wohnort» im Voraus bestimmt zu erklären. 3. Der Quittung ist stet» der EMpfangStag und, wenn sie durch einen Bevollmächtigten erfolgt, der Name, bez. die Firma des Auftraggebers hinzuzusügen. Leipzig, am 28. Juni »859. -, . Königliche Ober - Post » Direktion- , von Zahn. ! Kirchen nach richten von Riesa. Am 2. Sonntage nach Trinitatis predigt in der Kirche zu Riesa: Vormittags 8 Uhr: Herr Pastor Pötzsch auS Panfltz über Apostelgesch. 3, s—10. Getaufte vom 24. bi» 30. Juni. Amalie Martha, Mstr. Friedrich August Quaas'S Strumpfwirker» und B. in R>, T. Beerdigte. Auguste Hedwig, Mstr. Heinr. Ehrlich'», Tischler» und B. in R.» T., 7 M. alt. — Anna, Mstr. ElogiuS OScar Mehlhose'», Knopsmacher» und B. in R., T., 30 T. alt. -- Karl Gottlob Bauer'»/