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Schönburger Tageblatt Mfcheinl werktäglich Nachmittag». Pezng-pr«!« «onatttch im voraus 1L0 RMk. stet in« Lau«. Wnzelne Nr. 1V R--Pfa., SonntagS-Rr-30 ^lnzetgeupreise: sgesp. Petitzeile » R.-Pf-^ WS» außerhalb des Bezirke- 20 R.-Pfg- 2gesp. Neklamezeil« 45 R.-Pfg^ Linweis« auf Duzet' R» und Eingesandte 10 R.-Pfg^ Nachweis^ «md Offertengebühr 2V R.-Pfg, Rabatt nach Tarif. Schwieriger Satz (Tabellen) mit Aufschlag. T«ßr»nd«« I87S. tz-rnsprecher Nr. » vostlchit-tzoa Ur. «. *»st!ch«ckkon>° Ami Lripzi« Nr. 44SS. «anNont»: vrrrt«,b<nik «I T-idi«. FtU-I« Wa dknbura. Sladigtrok-nt» w«Idrn!mr, So. M»b^ie aellcn nur brt pünktlicher Zahlung, bei poanglweil« »«reibung der R-chnungtt-trüg« wird jeder «echlnh Vat-enburger Anzeiger Diese« Blatt euthält di« amtliche« Bekanntmachungen des Amtsgerichts und de« Stadtrats zu Waldenburg. Ferner veröffentliche« zahlreiche andere staatlich«, städtisch« ». Gemeinde-Behörden ihre Bekanntmachungen im Schönburger Tageblatt. Verantwortlich für Redaktion, Druck und Verlag E. Kästner in Waldenburg Sachsen, vtitgli«» dr« SLchftsch«, und dr« Dentschrn Zritungeurrleger-Nrrrin« !«. »y — »rrlagtort D-ldrnbnrg e«chs«. Anzeigen bis vorm. 9 Uhr am Ausgabetag erdetm^ AuSgab« nachmittags Ahr in der GeschLftd- stelle in Waldenburg Sa., Allenduraerstr. Wh. Erfüllungsort Waldenburg. Filialen bei Lene» Otto Förster; in Callenberg bei Lerrn Fried«. Lermann Richter; in LangenchurSdorf bet Lerrn Lermann Esche; in Wolkendurg bei Lerrn LinuB Friedemann; in Penig bei Firma Wilhelm Dahl««- in Ziegelheim bei Frl. Schmidt, Postagentur. Im Jolle höherer Gewalt, Krieg, Streik, Auejoerruoo, MasP»«»» bruch, Störungen im Betrieb der Druckerei oder unserer Lies er«, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Erholt der Zeituog »de» Rückzahlung de« Bezugspreises. Für Richtigkeit der durch Ker»» sprecher onsgegebenen Anzeigen übernehmen wir triue EeroAH», Zugleich weit verbreitet in den Ortschaften der Stande-amtSbezirke Altwaldenburg, Braunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenleuba- Niederhain, Langenleuba-Oberhai«, LangenchurSdorf, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Reichenbach, Remses, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. Sonntag, -cn 3. März 192S Annahme des Kellogg-Paktes durch die französische Kammer. Nr. 53 «SS—SiLi 51. Jahrgang. ——» nmmliÄ Amtlicher Teil. Dienstag, den 5. März 1929, vormittags 10 Uhr sollen im gerichtlichen Pfandraume meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden: 1 Sofa mit Umbau, 1 Stand uhr, 1 viereckiger Auszugstisch, 1 Schreibtischsesfel mit gepolsterter Rückenlehne, 4 Stühle, 1 Radioapparat mit Anodenbatterie und Lautsprecher, 1 Klavier, 1 Büfett, dunkel braun gebeizt. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Waldenburg, den 2. März 1929. ru Aalsroburg i. 5s. Neuanmeldungen. I. Abteilung Gewerbeschule. i Lehrlingsfachklaffen: a) für Metall-, Holz-und Ledergewerbe und für schmückende Berufe. Dauer: 3 Jahre, wöchentlich 10 bezw. 13 Std. Unterrichtsfächer: Deutsch, Geschäfts- und Fachrechnen, Buchführung, Kostenberechnung, Bürgerkunde, Geometrie, Chemie und Physik, Projektions- und Fachzeichnen, Material- und Fachkunde, Werkstattunterricht, Turnen. b) für das Nahrungsmittelgewerbe - Bäcker- und Fleischer- fachllassen. Dauer: 3 Jahre, wöchentl 8 Std. Unterrichtsfächer: Deutsch, Geschäfts- und Fachrechnen, Buchführung, Kostenberechnung, Bürgerkunde, Chemie und Physik, Material- und Fachkunde, Turnen. r Mädchenabteilung: L) HausbaltunassÄule. Dauer: 2. Jahre, im 1. Iahrr wöchentl. 3b Std., im 2. Jahre wöchentl. 10 Std. d) Lehrlingsklaffen für Hauswirtschaft. Dauer: 3 Jahre, wöchentl. 8 Std. Unterrichtsfächer: Deutsch, Rechnen, Lebenskunde, Haus haltungslehre, Weißnähen, Schneidern, Kochen, Säug lingspflege, Glanzpiütten, Turnen. Lagos- und Abendkurse. Weißnähen, Schneidern und Kochen. II. Abteilung Handelsschule. 1 «lassen für kaufmäuuische Lehrlinge. Dauer: 3 Jahre, wöchentl. 14 St. Unterrichtsfächer: Handelslehre, Briefwechsel, Buchführung, Rechnen, Bürgerkunde, Wirt schaftsgeographie, Warenkunde, Deutsch, Englisch, Kunst schrift (Plakatschrift), Stenographie, Maschinenschreiben, Turnen. 2' Klaffe« für »eidliche kaufmännische Hilfskräfte. Dauer: 3 Jahre, wöchentl. 10 Std. Unterrichtsfächer: Handelslehre, Briefwechsel, Buchführung, Rechnen, Deutsch, Stenographie, Maschinenschreiben, Weißnähen, Schneidern, Kochen. 111. Abteilung Wtrkereisachschnle. ) «lassen für Wirkerlehrlinge und Textilarbeiter. Dauer: 3 Jahre, wöchentl. 10 Stunden. Unterrichtsfächer: Faserstofflehre, Wirkwarenlehre, Wir- kereimusterlehre, Wirkereimaschinenlehre, Mustuzerlegen, Appreturlehre, Farbenharmonielehre, Rechnen mit Fach rechnen, Deutsch Lebens- und Bürgerkunde, praktische Hebungen in der Wirkerei. ' Aulernkurse für Aufstoßerinnen, Kettlerinnen und , Näherinnen. Tages- und Abendkurse: Theoretischer Fachunterricht, praktische Uebungen an den verschiedensten Wirkerei maschinen. ^such der Fachschule befreit vom Besuche der Fortbil- ^gsschule. ^«Meldungen bis spätestens IS. Mär, dfs. S. erbeten. Der Borstand. Weitere Auskunst erteilt Die grotze Koalition ist endgültig gescheitert. Ter Reichstag hat sich bis zum 13. März vertagt. y Tie deutsche Delegation sür die Ratstagung ist gestern nach Genf abgereist. " " ' j Ter bayerische Gesandte in Berlin, von Prcgcr, wird Wachster Zeit abbernfcn werden. Trr französische Antzenpolitiker Seydoux, -er für einen dieSchnlleitung. Direktor Ihle. Zugang Polens zum Meer eiutrat, ist aus dem deutsch- französischen Studicnausschutz ausgeschieden. Bei der Beratung des Kellogg-Pa ltes in -er französi schen Kammer trat Paul Boucour sür den Abschluß neuer Locarno-Berträge, das heitzt sür ein Ost-Loearuo ein. In Genf ist ein grotzes internationales Hotel nieder- gebrannt. In einem kroatischen Dorfe, das infolge von Schnee verwehungen mehrere Wochen von der Umwelt abgeschlossen war, hat man jetzt 25 Personen verhungert ausgefunden. Bucharin wurde seines Postens als Chefredaktenr der .Pravda" enthoben. 'Waldenburg, 2. März 1929. Dementis haben kurze Beine. Kaum hat man in Paris, Belgien und in London mit dem größten Auf wand von moralischer Entrüstung die Enthüllungen deS „Utrechtsch Dagblad" für böswillige Verleumdun gen erklärt, so folgt schon wieder eine neue Enthüllung des holländischen Blattes, die die früheren Mitteilun gen über das französisch-belgische Geheimabkommen ergänzt. Diesmal werden auch die Namen der beider seitigen Vcrhandlungsführer genannt. An der Svitze der französischen Delegation stand General Debeney während der Hauptdelegierte Belgiens General Galet War. Von diesen beiden ist anch das Schriftstück unter zeichnet worden. Außerdem trägt es aber auch noch den bedeutsamen Vermerk: „Gesehen und gebilligt: Kriegs- Minister CH. de Brocqueville". Es kann hiernach keine Rede davon sein, daß es sich bei dem Dokument nur um eine Studie von Ge neralstäblern handelt. Anch der damalige belgische Kriegsminister hat darum gewußt und Hat es gebilligt. Man kann daraus ohne weiteres entnehmen, daß noch ein zweites Exemplar des Abkommens vorhanden ist mit einem entsprechenden Vermerk des damaligen fran zösischen Kriegsministers. Und wenn nian in den eng lischen Geheimarchiven nachforsche, würde man viel leicht noch ein drittes Exemplar finden „zur gefälli gen Kenntnisnahme". Trotzdem muß man darauf ge faßt sein, daß die belgische Regierung weiter das Bestehen des Vertrages ableugnen wird, auch auf die Gefahr hin, daß das Gebälk des Parlamentsgebäudes darunter leidet. Sie wird sich freilich auch darüber klar sein müssen, daß man allen neuen Ableugnungs- versuchen ebensowenig Glauben schenken wird wie den bisherigen. Wie ernst man insbesondere in Holland die Sache nimmt, zeigt ein bedeutsamer Artikel des Generals Snijders, der von der holländischen Presse veröffent licht wird. Der General stellt des französisch-russische Militärabkommen und das belgisch-französische Ab kommen gegenüber und zeigt mit diesem Vergleich, daß die beiden Verträge viel Aehnlichkeit hätten. Während aber bei dem französisch-russischen Vertrag der Bündnisfall nur bei einem Angriff oder der Drohung eines- Angriffes durch die Mobilisierung des Politischen Gegners eintrat, verpflichteten sich Frank reich und Belgien zu gegenseitiger Unterstützung, so bald sich eines der Länder mrt Deutschland oder einem von Deutschland unterstützten Staat im Kriege be finde. Wie der Krieg zustandekomme, bleibe gleich gültig. Der Angriffscharakter des Vertrages wirke überaus deutlich. Wie konnte, so fragt General Snij ders, Belgien und Frankreich raum zwei Jahre nach den Greueln des Weltkrieges einen so weitgehenden gefährlichen Pakt eingehen, ohne Rücksicht auf die Leh ren des französisch-russischen Vertrages, der die Par teien in so unglückseliger Weise gebunden, ihren Frie denswillen gelähmt und den Krieg unvermeidlich mache? Wie sehr man sich in Frankreich und Belgien auch bemühen möge, den Vertrag als harmlos und nur gegen einen Angriffskrieg Deutschlands gerichtet hin zustellen, der Text des Vertrages entspreche ganz dem, was man von ihm erwartet habe. Solche Abkommen der Generalstäbe trieben die Staaten zu einer künst lichen Erhöhung ihrer Rüstungen. Am ernstesten sei die Kaltblütigkeit, mit der man die unterstellte Kriegs gefahr als sicher annehme, die zynische Leichtigkeit, mit der man zur Erreichung eines Kriegszieles über alle Hindernisse des internationalen Rechtes des Poli ¬ tischen Vertrauens, oer Menschlichkeit und Moral hin weggehe. Die Heiligkeit politischer Verträge, das Recht der kleinen Staaten spielten für die französischen und belgischen Generalstäbe scheinbar keine Rolle. Der General wirft dann die Frage auf, ob die Regierungen von den Abmachungen der Generalstäbe unterrichtet waren. Durch die inzwischen erfolgte neue Veröffentlichung ist diese Frage bereits einwand frei dahin beantwortet worden, daß der belgische KriegS- minister und damit die belgische Regierung darum ge wußt haben. Weiter führt dann Snijders auS: Aus den Plänen über den Ausbau der belgischen Eisen bahnen vor allem an der holländischen Grenze gehe die Absicht eines Durchmarsches durch Holland deutlich hervor. General Snijders fragt weiter, auf welchen Wege die britischen Truppen im Falle eines Aufmar sches nach der Ruhr einrücken würden, und erinnert an die belgischen Forderungen der freien Fahrt von Kriegsschiffen durch die Schelde und eines KriegshafenS für Antwerpen. Wenn die Schriftstücke echt seien, so handele es sich um die Vorbereitung eines völkerrecht lichen und sittlichen Verbrechens. Die Dementis von Paris und Brüssel hätten an ihrem Ziel vorbeige- schossen und die öffentlichen Zweifel nicht widerlegt. Das wurde, wie schon gesagt, geschrieben, bevor dem General die neue Enthüllung des „Utrechtsch Dag blad" bekannt war. Von Zweifeln wird man jetzt über haupt nicht mehr fprechcn können. Vor dem Richtcr- stuht der öffentlichen Meinung sind die französische und die belgische Negierung bereits schuldig gespro chen der vorsätzlichen Politischen Brandstiftung, und England steht im dringenden Verdacht der Beihilfe. Der Wortlaut des Geheimabkommens. Aufschrift: Kriegsministerium. — Streng vertraulich! Das „Utrechtsch Dagblad" hat nunmehr den vollen Text des Geheimabkommens in der Form, wie sS dem Blatte angeboten wurde, veröffentlicht, und zwar im französischen Urtext und in holländischer Uebersetzung. Das Schriftstück ist vom 20. 9. 1927 datiert. Es trägt die Aufschrift: „Kriegsministerium." Darunter: „Generalstab III. Sektion Nummer C. B. 17442 Seer." und die Bemerkung „Streng vertraulich!" Die Ueeberschrift lautet: „Die Konferenzen der französischen und belgischen Generalstäbe vom 7. bis 12. Septem- ber 1927." Hierunter: „Protokoll". Es heißt dann: „In Anwendung des französisch-belgischen Mill- tärabkommens vom 7. September 1920 „Konvention Brüssel", Artikel VI, haben in Brüssel am 7., 8., 9., 10., 11. und 12. September 1927 Konferenzen ftatt- gefunden, an welchen folgende Delegierte teilnahmen: Für Frankreich: General Debeney, Chef des General stabes, General Bineau-Sous, Chef des Generalstabes, General Blavier, Militärattache der französischen Ge sandtschaft in Brüssel. Für Belgien: General Galet, Chef des Generalstabes, Colonel Michern, Chef der Hl. Sektion des Generalstabes, in Funktion eines Unter chefs des Generalstabes, Colonel van den Bergest, Chef der l. Sektion des Generalstabes. Die Funktion eines Sekretärs wurde Colonel B. M. Estienne, Komman dant des Grenadicrregiments in Brüssel übertragen." Das Schriftstück beginnt dann: „Auf Antrag des Gene rals Blavier haben die Delegierten beschlossen, bei den Beratungen ebenso wie bei den früheren Konferenzen 1921 bis 1926 vorzugehen, indem man sich an den Text des Abkommens vom 7. September 1920 an lehnt, und die nötigen Ergänzungen und Verbesserun gen anbringt." Hierauf folgen die bereits bekannten Artikel des Abkommens, sowie die von dem „Utrechtsch Dagblad" veröffentlichte Auslegung der Generalstäbe. Bei Arti kel 1 heitzt es als Erklärung zu dem Ausdruck „Kriegs zustand": „Weder Frankreich noch Belgien haben An griffsabsichten gegen irgendeinen Staat. Aber die Verteidigungspolitik könnte die Notwendigkeit einer militärischen Offensive mit sich bringen." Bei dem Artikel, in dem die Möglichkeit erwähnt wird, aus den belgisch-holländischen Meinungsverschie denheiten einen Borwaud zu einem Angriff auf Hol land zn finden, bemerkte General Debeney, daß Frank- reich sich im Interesse Belgiens in so einem Falle besser ans eine Unterstützung diplomatsicher und indn-