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Zchönburger TaaMM und -- und Waldenburger Anzeiger Der Abonnementspreis beträgt Vierteljahr» >ich 1 Mk. SV Pf. Alle Postanstalten, die Expedition und die Colporteure dieses Blattes nehmen Be stellungen an. Einzelne Nummern 8 Pf. Inserate pro Zeile 10 Pf., unter Eingesandt 20 Pf. «rsch-int täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Beiträge find erwünscht und werden eventuell honorrrt. Annahme von Inseraten für d.e nächster Amtsblatt für den Stadtrath zu Waldenburg. Sonnabend, den 1. October 1881 Holzauktion aus Obemaldenburger Revier ta^a.ion zum „Bade" bei Hohenstein-Ernstthal sollen In der Restauration zum l7 Mittwoch, den 12. October 1881, von Vormittag 9 Uhr an em. Mitlenstärke, Abth. 41, Brennscheite, Brennrollen, Schneidelreisig, - welches - weiche Rodestöcke (Abth. 28 Am Todtengraben und 44 Am^ Forsthaus) j 10,so 48,8» 190 269 91 1 21 8 84 54 3 22 1570 580 95 105 50 2 4 I Mtr. Länge, 4 - , ... 1881 fällige Schnldgeld ist längstens bis zum 1S. October L. e. an hiesiger Nathsexpeditionsstelle zu bezahlen. - weiche Neste, Wellenhundert hartes Reisig, Kahlschläge, Durchforstungen, Dürr- und Bruchholz; Ober wald: Abth. 16 Große Ebene; 17 Steinberg; 18 und 21 Hohensteiner; 23 und 25 Goldforst; 28—29 Todtengraben; 36—38 Lichtensteiner, 34 und 35 Waldenburger Baumgarten; 40—42 Haub- ler; 44, 45 Forsthaus; Rüsdorf: Abth. 49 Eisenberg; 54 Heiterer Blick; 55, 56 Blauborn; 60 Gräfenviertel; 64 Mühlholz. weiche Stämme von 10 17 , - - 18—23 Unterstärke und bis 4 m. Länge, - - - 5 - - - - - 11 - - - - 13 - - - - 15 - - Rmtr. birkene - weiche - birkene - weiche - weiches II., Freitag, den 7. October 1881, von Bormittag s Uhr an 280 Rmtr. weiche Rodestöcke (Abth. 28 Am Looiengraven uno 44 Ain ^oruyuus), unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen und bei den Stämmen, Klötzern und Stangen entweder gegen sofortige Bezahlung oder zum mindesten gegen Erlegung des fünften Theils der Erstehungssumme, bei allen übrigen Hölzern nur gegen sofortige volle Bezahlung meistbietend verkauft werden. Nähere Auskunft ertheilt Herr Revierförster Schroedter im Forsthause bei Hohenstein-Ernstthal. Fürstlich Schöilburg'sche Forst-Verwaltung Oberwaldenburg. - - - 24-29 . - - 30—35 - - - 36 — 54 fichtene Stangen - 2—4 - - - 5—6 - - - 7—9 - - - 10-12 - - - 13-15 Rmtr. fichtene Nutzscheile von - weiche Nutzrollen - "Waldenburg, 30. September 1881. Zum kirchlichen Frieden. Man kann die Einführung des neuen Bischofs in Trier, des ersten Bischofs, welcher seit dem Be ginn des kirchlichen Kampfes wieder in eine preu ßische Diözese seinen Einzug hielt, als einen erfreu lichen Wendepunkt in den Beziehungen betrachten, welche zwischen dem preußischen Staat und der ka tholischen Kirche neuerdings obwalteten. Die In thronisation des Bischofs, so schreibt die „Prov.-Corr.", stellt weder einen Sieg noch eine Niederlage dar; sie erinnert nicht an den Kampf, sondern sie ist lediglich der Ausdruck des auf beiden Seilen herr schenden Bedürfnisses nach einem freundlichen fried lichen Zustande. Die begleitenden Umstände zeigen, daß man allmählich den Gesichtspunkt des Kämpfens bei Seite gestellt und den der Verständigung ins Auge gefaßt hat. Die preußische Negierung hat sich bei ihren neue ren Schritten in katholisch-kirchlicher Beziehung allein von der Fürsorge für die katholischen Unterthanen leiten lassen, deren Wohlbefinden dem landesväter lichen Herzen des Königs ebenso am Herzen liegt, wie das aller Unterthanen. Schon vor Jahr und Tag hat sie den Wunsch zu erkennen gegeben, den aus den kirchenpolitischen Vorgängen der letzten Jahre hervorgegangenen Beschwerden der katholischen Bevölkerung abzuhelfen, und eben deshalb hatte sie sich nach dem Scheitern der früheren Verhandlun gen entschlossen, das hervorgetretene Bedürfniß, so weit es ohne Gefährdung der stattlichen Interessen geschehen konnte, durch einen Act der Landesgesetz- gebung zu befriedigen. Wenn sie ihren Zweck nicht in dem gewünschten Umfange erreichte, so hat doch schon die verflossene Zeit bewiesen, daß die Gesetz gebung des vorigen Jahres werthvolle Bestimmun gen enthält. Das Ziel, welches zunächst ins Auge zu fassen war, betraf die Regelung der Verhältnisse der katholischen Diözesen. Die Regierung konnte zunächst in zwei Diözesen — Osnabrück und Paderborn — den von den Dom- kapitln gewählten Bisthumsverwesern die Aus übung bischöflicher Rechte und Verrichtungen ge statten. Der von dem Domkapitel in Trier voll zogenen Wahl eines Bisthumsverwesers mußte sie die staatliche Genehmigung vorenthalten und es war hiermit für die Diözese Trier bezüglich der Aus führung ihrer friedlichen Absichten eine gewisse Schwierigkeit entstanden, deren Beseitigung keines wegs leicht schien und auch nicht so bald erwartet wurde. Es darf nun als unzweideutiges Zeichen der auch auf Seiten der römischen Kurie herrschenden versöhn lichen Stimmung und Gesinnung angesehen werden, daß der Papst diese Schwierigkeiten nicht ausnutzte, sondern den friedlichen Bemühungen der Staatsregie rung um die Einführung geregelter Verhältnisse in der Diözese Trier dadurch entgegenkam, daß er eine Persönlichkeit zum Bischof ernannte, welche die Staatsrcgierung als ihr genehm bezeichnen konnte und daß er denselben bewog, das Amt zu über nehmen. Die preußische Regierung ist gewiß erfreut, in ihrer Fürsorge für die katholischen Unterthanen bei der Kurie ein so bereitwilliges Entgegenkommen ge funden zu haben, und wie sich dies bezüglich der Diözese Trier gezeigt hat, so darf man hoffen, daß dieselbe Gesinnung auch anderen Diözesen zu statten kommen werde. In dem Verhalten des Papstes in Bezug auf die Wiederbesetzung einzelner Bischosstühle darf die preu ßische Regierung auch einen Anhalt für die Auf fassung finden, daß die Stimmungen, welche unter dem vorigen Papst bis zum Abbruch aller geordneten Beziehungen mit der Kurie führten, zur Zeit in Rom nicht in gleicher Weise maßgebend sind. Mögen die Hoffnungen, welche hieraus zu setzen sind, sich in vollem Maße erfüllen. Zunächst ist zu wünschen, daß es dem ersten im Einverständniß der Regierung mit dem Papst er nannten Bischof vergönnt sei, nicht blos reichen Segen in seinem Sprengel zu stiften, sondern auch für das weitere Vaterland einen Bischof des Frie dens zu werden, damit sich an ihm die hohen Er wartungen erfüllen, welche der Kaiser und der Papst auf ihn gesetzt haben. "Waldenburg, 30. September 1881. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Es liegen zwei Aeußerungen zur kirchenpoliti schen Lage vor, welche ein friedliches Verhältniß zwischen Kirche und Staat ankündigen. So hat nach einem rheinischen klerikalen Blatt der preußische Minister des Innern v. Puttkamer bei seiner jüng sten Anwesenheit in der Rheinprovinz im Hinblick auf den Mangel an Geistlichen sich dahin geäußert, daß binnen wenigen Monaten die Sache so geregelt sein werde, daß eine Besetzung der vacanten Stel len werde statlfinden können. Andererseits hat auf dem zu Ehren des Bi'chofs von Ermland vr. Ka- mentz zu Stuhm in Weslpreußen stattgehabten Fest essen nach einem vom Landrath auf diesen ausge- brachlen Hoch der Bischof in einer längeren Er widerung den kräftigsten Nachdruck auf die Regelung der Verhältnisse zwischen Staat und Krrche gelegt; er bekundete seine besondere Befriedigung darüber,