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Aus der Tapeten-industrie Vom 27. bis 29. Juni tagten im „Künstlerhause“ zu Hannover der „Verband deutscher Tapetenfabrikanten“ und der „Verein der Tapetenfabrikanten, Sitz Berlin“ einerseits und der „Hauptverein deutscher Tapetenhändler" mit den verschiedenen angeschlossenen Fachorganisationen der Händler andererseits. Die Lage der Tapeten- Industrie ist zurzeit keine rosige. Die Belieferung mit Materialien ist höchst mangelhaft. Bei der Verteilung der Kohlen besonders wird die Tapetenindustrie als nebensächlich angesehen, was in gewissem Sinne zu verstehen ist, Kartoffelmehl zum Leimen der Farben war schon lange nicht mehr zu haben. Da auch das Harz aus dem Aus lande nur spärlich eingeht, läßt die Güte des infolgedessen schlecht geleimten Papieres zu wünschen übrig. Die guten Farben der „Höch ster Farbwerke“ und der „Badischen Anilin- und Soda-Fabriken“ wandern seit der Besetzung des deutschen Westens in die Länder der Entente, während ins unbesetzte Deutschland nichts mehr geliefert wird. Trotz der erheblich gestiegenen Materialpreise und der um ein vielfaches erhöhten Löhne haben die Fabrikanten im Interesse des Erwerbszweiges von Erhöhung der Preise vorläufig abgesehen, Infolge der technischen Schwierigkeiten kann die Reisezeit der Ver käufer erst am 1. Oktober beginnen; die Musterrollen sollen am 1. De zember und die Waren vom 1. Januar 1920 ab geliefert werden. In den beiden Fabrikanten-Vereinen wurde in de grundlegenden Punk ten völlige Uebereinstimmung erzielt. Die Musterkarten, deren Blattzahl an Naturells und Druckfonds auf 275 beschränkt wurde, sowie die Steh- und Deckenkarten werden nur noch gegen Bezahlung abgegeben. Die Händler führten lebhafte Klage über den Kleinverkauf ver schiedener Fabriken und das bei den nicht organisierten Fabrikanten und Händlern eingerissene Schleuderunwesen. Um dieser Konkurrenz begegnen zu können, wurden verschiedene Maßregeln getroffen, u. a. werden 15 Fabrikanten je ein Ausnahmemuster zu ermäßigten Preisen liefern. Die durch die gesteigerten Forderungen der Ange stellten, die erhöhten Porto- und Frachtkosten, die Umsatzsteuer usw. notwendig gewordene Preiserhöhung im Einzelhandel tritt erst mit Herausgabe der neuen Muster in Kraft. Die Händler ersuchten die Fabrikanten, den direkten Verkauf an die Agenten und die Liefe rungen an die Organisationen der Handwerker zu unterlassen. Steh karten werden von den Händlern an die Agenten nicht mehr geliefert werden, die Musterkarten der Agenten bleiben Eigentum des Händlers. Das Ziel im Agentengeschäft wurde auf 3 Monate beschränkt, der Kassenskonto von 3 auf 2 v. H. herabgesetzt. In Zukunft werden die Musterkarten 2 Jahre laufen. Als Vorsitzender des „Vereins deutscher Tapetenfabrikanten“ wurde Fabrikant Zilling in Chemnitz, als Vor sitzender des „Hauptvereins deutscher Tapetenhändler“ C. Wolff in Frankfurt gewählt. K. Erhöhung der Bezugs- und Anzeigenpreise in Bayern. Die baye rischen Zeitungen schreiben: Die ungewöhnlich hohen Teuerungs zulagen, die auch an die Angestellten und Arbeiterschaft der Zeitungs- betriebe neuerdings wieder bewilligt weiden mußten, haben mit der bis jetzt noch nicht zum Stillstandgekommenen Steigerung namentlich der Papierpreise und aller Rohmaterialien eine derartige Erhöhung der Selbstkosten mit sich geführt, daß die gesamte deutsche Zeitungs verlegerschaft sich gezwungen sieht, ihre Bezugs- und Anzeigen preise zum 1. Juli abermals zu erhöhen. Auch die bayerischen Zeitungsverleger können, um wenigstens einen Teil dieser nachgerade fast unerschwinglich werdenden Mehrausgaben zu decken, sich eben falls einer entsprechenden Erhöhung ihrer Bezugs- und Anzeigen preise nicht entziehen hsm Höhere Zeitungspreise in Kopenhagen. Infolge stetig steigender Herstellungskosten, namentlich der Löhne, erhöhen 13 oder fast alle Zeitungen in Kopenhagen abermals das Bezugsgeld, z. B. „Politiken“ von 5 auf 6 Kr., „Aftenposten“ von 4 auf 5 Kr.; „Berlingske Tidende" und „Nationaltidende" für die Gesamtausgabe von 7,25 auf 8,75 Kr., für das Morgen- oder Abendblatt allein entsprechend, alles viertel, jährlich, bg Gegen das wilde Ankleben von Plakaten. Das Beiliner Polizei präsidium teilt mit: In den letzten Monaten sind — entgegen den bestehenden Bestimmungen — zahlreiche, durch Größe und Farben auffallende Plakate an Häusern, Mauern, Zäunen, Brücken, Sockeln von Denkmälern, Schaufenstern usw. angeheftet worden. Das hat zu einer erheblichen Verunstaltung des Straßenbildes geführt, die nicht weiter geduldet werden kann. ' Nach § 120 der Berliner Straßen polizeiordnung dürfen Zettelanschläge, die yon der Straßeaus sichtbar sind, außer an den hierzu behördlich bestimmten Stellen (Anschlag säulen u. dergl.) nur auf denjenigen Grundstücken angebracht werden, auf die sich ihr Inhalt bezieht. Auch ist die Anbringung von Plakaten mit vorgängiger polizeilicher Genehmigung nur in den Schaufenstern leer stehender Läden zulässig. Für den Fall, daß diese Zuwiderhandlungen fortgesetzt werden sollten, sind die Polizeireviere angewiesen worden, gegen die Schuldigen mit Strafen vorzugehen, nötigenfalls auch auf deren Kosten die Plakate, Reklamezettel usw. zwangsweise entfernen zu lassen. Warum brauchen wir die reichstarifliche Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen Mg Der Gedanke der Reichstarife und die Forderung nach Abschluß von solchen ergreifen immer weitere Kreise und finden allmählich Billigung auch bei denjenigen, die sich vor kurzem noch ablehnend verhalten haben. Die bisherigen Verhandlungen haben gezeigt, daß die örtlichen Lohn- und Arbeitsverhältnisse weitgehende Berücksich tigung finden müssen, wenn ein Reichstarif zustande kommen soll Die niedrigen Löhne, die an kleinen Orten oder auf dem Lande ge zahlt werden, sind nicht nur eine Folge der billigeren Lebenshaltung, sondern sie haben auch eine innere Berechtigung durch die geringeren Leistungen der dortigen Arbeiter. Der Durchschnittsarbeiter der Großstadt ist in seinen Leistungen höher zu bewerten als der Fabrik arbeiter auf dem Lande oder in kleineren Orten. Dazu kommt, daß die Einkaufs-, Verkehrs- und Absatzverhältnisse in den Großstädten meist günstiger liegen. Durch das Zusammentreffen dieserundanderer Umstände wird also die Konkurrenzfähigkeit der Großstadtbetriebe durch die höheren Löhne zunächst noch nicht eingeschränkt. Ander seits können beim Ueberschreiten einer gewissen Grenze die groß städtischen Betriebe unter Umständen konkurrenzunfähig werden Wenn diese Möglichkeit auch zunächst vom reinen Konkurrenz Standpunkt aus betrachtet von den unter günstigeren Lohnverhält nissen arbeitenden Werken als vorteilhaft angesehen werden kann, so erweist sich diese Ueberlegung doch bald als Trugschluß, denn die großen zentralen Verbände, in denen die Angestellten und Arbeiter straff organisiert sind, versuchen die in der Großstadt erzielten gün- stigen Löhne und Arbeitsbedingungen nach Möglichkeit auf alle Bezirke und Städte des Reichs zu übertragen. Der Erfolg hängt von der Widerstandskraft des Unternehmens ab, das „bestreikt“ wird. Wenn aber ein zentraler Arbeitnehmeiverband mit seinen gesamten Mitteln einen örtlichen Streik unterstützt, ist der Ausgang meist derart, daß die Unternehmer zum Nachgeben gezwungen werden. Es muß daher zur Verhinderung der Niederlage einzelner Firmen oder Gruppen von Firmen dem zentralen Vorgehen der An gestellten-und Arbeiterorganisationen mit denselben orga nisatorischen Mitteln begegnet werden, also eine zentrale Regelung der Arbeits verhältnisse seitens der großen Arbeitgeberverbände, die sich über das ganze Reich erstrecken, erfolgen. Andernfalls werden durch die Lohnverhältnisse der Großstadt auch diejenigen in kleineren und mittleren Städten in Mitleidenschaft gezogen. Bei denjenigen, die sich bisher dem Reichstarifgedanken gegen- über ablehnend verhielten, war meist die Meinung vorhanden, daß der Reichstarif gleichbedeutend sei mit einem Einheitstarif. Davon ist aber keine Rede. Denn ebenso wie der seit vielen Jahren im Buch druckgewerbe abgeschlossene Reichstarif den örtlichen Verhältnissen durch Einteilung in Ortsklassen und Festlegung von prozentualen Zu- oder Abschlägen Rechnung trägt, so muß und wird dies allgemein auch bei den Reichstarifen geschehen, die in der Papier verarbeitenden Industrie abgeschlossen werden. Der Anfang ist gemacht mit dem Abschlusse eines Reichstarifes für die Tapetenindustrie. Für die Wellpappenindustrie, die Geschäfts bücher-, Schreibhefte-, Zeichenlernmittel-, Briefumschlag-und Papier ausstattungsfabrikation sind Reichstarife in Vorbereitung. Es besteht also kein Zweifel darüber, daß der Reichstarif der Tarif der Zukunft sein wird. Bereiten sich die Arbeitgeber nicht recht zeitig darauf vor, so dürften sie bald von den Ereignissen überrumpelt und zu ihrem Nachteil gewahr werden, daß sic den rechtzeitigen Anschluß an die neue Zeit verpaßt haben. Bereit sein ist auch in diesem Falle alles! —e— Spezialmaschinen für Registerkarten Zu Nr. 49 S. 1461 Man kann stark gebaute Tiegeldruckpressen dazu einrichten, um Registerkarten in einem Arbeitsgang drucken, lochen und stanzen zu können. Die Schneidewerkzeuge werden in Schrifthöhe ange fertigt. Spezialfabrik hierfür ist Rockstroh & Schneider Nachf. A.-G. in Dresden-Heidenau. Auf den Auf zu g wird ein etwa 1% mm starker Messingstreifen in entsprechender Größe befestigt, welcher die Schnei- deunterlage darstellt. Der Tiegel wird so eingestellt, daß das Stanz werkzeug in den Messingstreifen leicht einschneidet. Nur ein sehr genau arbeitender Gehilfe kann befriedigende Ergebnisse er zielen. F. K. Die Zeitungsbeförderung durch Flugzeug, die in den ersten drei Monaten des Bestehens regelmäßiger Luftpostlinien nicht weniger als rund 30 000 kg umfaßte, ist in letzter Zeit stark zurückgegangen, einmal infolge zunehmender Verbesserung der Eisenbahnverkehrs verbindungen, zum andern wegen deraußerordentlich hohen Unkosten, die durch Beibehaltung des 10-Pf.-Verkaufspreises trotz weitgehenden Entgegenkommens der Luftreederei die Zeitungsverlage unverhält nismäßig stark belastete. Ein Barzuschuß von 16 bis 20 Pf. für eine Zeitungsnummer ist für die Dauer unhaltbar, man hätte dem durch einheitliche Erhebung eines höheren Verkaufspreises teilweise be gegnen können. Hierzu fehlt es aber an der Einigkeit unter den Verlegern. — n 9