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1644 PAPIER-ZEITUNG Nr. 54/1919 t Dieser Tage starb in Bonn Herr Kommerzienrat Friedrich Soennecken, Gründer und Hauptteilhaber der Schreibwaren- und Schreibmöbelfabrik F. Soennecken Verlag daselbst. In ihm verliert das deutsche Schreibwarenfach einen seiner hervorragendsten Ver treter. Zu seinem 70. Geburtstag am 20. September 1918 brachten wir sein Bildnis und beschrieben sein taten- und erfolgreiches Wirken. Von den Kundschriftheften ausgehend, befruchtete sein durch klugen Wagemut unterstützter erfinderischer Geist fast alle Gebiete des Schreibwesens, und durch zielbewußte Reklame bahnte er den Erzeugnissen seiner Fabriken den Weg in alle Schichten des Volkes, wo sie sich dank ihrer Güte und Preiswürdigkeit einbürgerten. Dem Schreibwarenhandel nützte er durch Schaffung von Markenartikeln und durch Ueberweisung direkter Aufträge. Im letzten Jahrzehnt seines Lebens beschäftigte ihn hauptsächlich die Förderung der Altschrift, der sogen. Antiqua, für die er in Wort und Schrift eintrat. Geschäftlich war er dabei entlastet außer durch seinen langjährigen Teilhaber und Schwager Herrn Eltzbacher durch seinen Sohn und Teilhaber Dr.-Ing. Soennecken. Unter ihrer bewährten Führung wird das vom Verstorbenen gegründete große Unternehmen, das dem deutschen Namen allerwärts Ehre macht, hoffentlich auch in der jetzt beginnenden schweren Zeit zu Erfolgen schreiten. t Am 21. Juni starb Herr Edmund Mangelsdorf, Inhaber der Firma Trowitzsch & Sohn in Berlin. Vertretung. Die Fabrik ehern, präp. Papiere und Papierwaren Wilhelm Koreska in Wien, XVII/1, Wattgasse 48, hat durch ihren langjährigen Vertreter Martin Pley in Berlin 0 27, Schillingstr. 26, ein größeres Lager für ihre Haupterzeugnisse eingerichtet. Es sind dieses Indigo-Durchschreibpapiere, Karbon-Kohlepapiere, Wachs papier und Farben für alle Vervielfältigungs-Apparate, Farbbänder, Oel- und Wachskopierblätter. Die am 2. April 1919 gegründete und handelsgerichtlich ein getragene Firma Krumbiegel & Hertling in Düsseldorf, Hüttenstr. 104, hat die Vertretung der Briefumschlagfabifk Radegast & Co. in Leipzig für Rheinland und Westfalen und der Papierwarenfabrik Joh. Heinr. Wessel in Herford i. W. für Düsseldorf und Umgegend übernommen. Jubelfest. Herr Emil Lancken in Berlin SW 11, Hallesches Ufer 16, u. a. 17 J ahre bei der Papierfabrik Sacrau G. m. b. H. in Breslau und seit 1903 Vertreter der Chromo-Papier- und Carton- Fabrik vorm. Gustav Najoik A.-G. in Leipzig-Plagwitz, konnte am 1 Juli auf 50 jährige Tätigkeit im Papierfach zurückblicken. Briefkasten Lier Frage muB 16-Pt.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberüekaichtigt 5 nr wort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nnr wenn Abdruck ohne Namen gestaitet. [Gewichtsberechnung des Großhändlers 14388. Frage: Eine mir Papier liefernde Großhandlung will mal wieder das bahnamtliche Gewicht nicht aneikennen. Ein Doppel waggon maschinenglatt Werkdruck wurde auf meine Veranlassung auf dem hiesigen Westbahnhofe sogleich nach dem Eintreffen erst vollbeladen und dann leer bahnamtlich gewogen. Die Wage hat die Zahlen in den Wiegezettel hineingeprägt. Die Firma berechnet 159 Kilo mehr, als das bahnamtliche,, Gewicht“ betiägt und behauptet, die Rollen einzeln genau gewogen zu haben, nachdem das Gesamtgewicht der Sendung schon vorher nach dem Herauskommen aus der Maschine feststand. Der Gewichtsunterschied erklärt sich dadurch, daß die Fabrik das Papier in feuchtem Zustande, gleich nachdem es die Maschine verlassen hat, wiegt. Der hohe Feuchtigkeitsgehalt geht infolge Ver dunstung unterwegs zurück, und eine Gewichtsdifferenz ist unaus bleiblich. Welches Gewicht ist nach Ihrem Dafürhalten maßgeblich? Es geht doch nicht an, daß ich die nicht vorhandene Feuchtigkeit mit 140 M. die 100 kg bezahle. Antwort: Die Frage nruß wohl verschieden beantwortet werden je nachdem die Ladung unmittelbar aus der Fabrik oder vom Lager des Großhändlers stammt. Im erstgenannten Falle, also wenn das Papier eigens für den Besteller angefertigt wurde, ist die Gewichts aufstellung der Fabrik maßgebend, falls das bahnamtliche oder vom Käufer festgestellte Gewicht nur um sowiel geringer ist, als die Ver dunstungausmachen kann, und das Papier entsprechendausgetrocknet ist, also weniger als etwa 8 v. H. Luftfeuchtigkeit enthält. Wenn aber im zweitgenannten Fall der Großhändler die bahnamtliche Gewichts angabe bestreitet, so kann er das unseres Erachtens nur tun, falls er die Genauigkeit der bahnamtlichen Wage bezweifelt. Maßgebend wäre dann das Gewicht, das durch Nachwiegen der einzelnen Rollen erhalten würde. Unberechtigt aber erscheint es uns, wenn die Groß handlung fordert, daß ihr Kunde .ein größeres Papiergewicht bezahlt, als er wirklich erhält. Den Kunden geht es nämlich im zweiten Fall nichts an, wieviel Papier der Großhändler von der Fabrik erhalten und bezahlt hat. Etwaigen Schwund des Papiers muß in diesem Fall der Großhändler in seinen Preis, den er seinem Kunden macht, einrech nen. Kauf gebrauchter Schnellpressen 14389. Frage: Wir kauften eine gebrauchte Steindruck-Schnell presse und erlegten den Kaufpreis in bar bis auf die Summe von 500 M., die nach Erhalt der Maschine gezahlt werden sollte. Laut Versicherung des Verkäufers sollte die Maschine tadellos und ohne verborgenen Fehler sein. Die Maschine wurde von uns besichtigt, und es war auch kein Fehler zu sehen. Nachdem sie an ihrem Bestimmungsort ankam, stellte es sich heraus, daß sich im Zylinder ein Bruch befindet, welcher nach Aussage eines erfahrenen Monteurs schon älter ist. Dieser Bruch war nicht zu sehen, weil die Zylinderbremse davor angebracht ist. Die restlichen 500 M. wollen wir daraufhin nicht zahlen. Der Ver käufer versichert, der Bruch müsse auf der Bahn entstanden sein, was aber nicht der Fall ist. X. Antwort: In der Regel wird eine gebrauchte Maschine nach der Klausel „wie sie geht und steht“ also ohne Gewähr gehandelt. Wenn hier ausdrücklich versichert wurde, daß die Presse frei sei von ver borgenen Fehlern, so käme es auf die Art des Bruches an, um fest zustellen, daß dieser Mangel dem Verkäufer nicht verborgen geblieben sein konnte. Sachverständige dürften auch ziemlich sicher beurteilen können,^ ob der Bruch auf dem Transporte durch unsachgemäße Verpackung oder Verladung entstand. Rätlich wäre es, sich nach Anhören beiderseitiger Vertrauenspersonen zu einigen, denn bei gerichtlichem Austrag entstehen leicht höhere Kosten als der Wert der Sache ausmacht. Warenzeichen 14390. Frage: Wohin muß ich mich wenden, um mein Signet eintragen_zu lassen ? Antwort: Fragesteller möge das Signet, das er an den von ihm vertriebenen Waren anbringen und schützen lassen will, als Waren zeichen beim Reichspatentamt in Bei lin, Abteilung für Warenzeichen, anmelden. Die dabei zu befolgenden Vorschriften sind im Waren zeichengesetz angegeben, das auch in einem Heft der Reclam’schen Universa 1-Bibliothek abgedruckt ist. Verlag von\Carl Hofmann, Berlin. — Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Berlin-Wilmersdorf; Leiter des buchgewerbliohe Teiles Gustav Könitzer, Berlin-Steglitz. — Zuschriften nur an Papitf' Zeitung, Berlin SW 11. — Druck von A. W. Hayn'» Erbet, Berlin SW 68, Zimmerstr. 29.