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Zwangswirtschaft für Pflanzenleim und Dextrin Der Verband deutscher Pflanzenleimfabrikanten in Charlotten, bürg, Hardenbergstr. 9 a, schreibt uns mit der Bitte um Abdruck ua.: In einer kürzlich vom Reichsernährungsministerium einbe rufenen Sitzung kam die Frage der Aufhebung der Zwangswirtschaft für Pflanzenleim und Dextrin zur Sprache. In der Sitzung waren außer den Amtsstellen die Vertreter der Klebstoffhersteller, des Großhandels und die Verbände und Verteilungsstellen oder Ab nehmerschaft erschienen. Die Vertreter der Pflanzenleim- und Dextrinherstellung und diejenigen des Klebstoff-Großhaudels forderten Aufhebung der Bezugsscheinpflicht und der Höchstpreise, oder, wenn beides nicht möglich sei, mindestens die Aufhebung der Bezugsscheinpflicht. Die Vertreter der bewirtschaftenden Stellen der Trockenkartoffel-Verwertungs-G. m. b. H. (Teka) bil ligten die Forderung der Aufhebung der Bezugsscheinpflicht, weil nach Auskunft der belieferten Abnehmerindustrien deren Ver sorgung mit pflanzlichem Leim ausreichend gewesen sei, und weil mit großer Wahrscheinlichkeit über diesen Rahmen hinaus Steige rung der Anlieferung des Rohstoffes um 40 — 50 v. H. zu erwarten sei, also die jetzt bereits befriedigende Vorratsmenge sieh in Kürze noch steigern dürfte. Demgegenüber traten die abnehmenden Industrie- und Gewerbezweige für Aufrechterhaltung der Bezugs- Scheinpflicht ein. Ob die Vertreter der betreffenden Industrie- und Gewerbezweigehiermit den Wunsch der Mehrheit der beteiligten Kreise ausdrückten, erscheint uns zweifelhaft, da bei den Klebstoff fabriken und -Großhändlern sowie bei der Teka viele Klagen über die Bezugsscheinpflicht und Wünsche nach deren Aufhebung einge laufen sind. Gegen die Aufhebung der Bezugsscheinpflicht haben sich aus gesprochen: Die Zentralstelle für die Verteilung von Kartoffel mehl an die Papierverarbeitung, der Reichsausschuß und der Bund deutscher Vereine für Druckgewerbe, Verlagund Papierverarbeitung, der Verein deutscher Gummieranstalten und der Verband der Brief umschlagfabrikanten. Begründet wurde seitens der Abnehmer schaft der Wunsch nach Aufrechterhaltung der Bezugsscheine hauptsächlich damit, daß man befürchte, die Belieferung insbe sondere mittlerer und kleinerer Betriebe würde bei Aufhebung der Bezugsscheinpflicht leiden, weil nicht mit genügender Sicherheit gesagt werden könne, daß ausreichend Rohstoff vorhanden sein werde,um alle Wünsche zu befriedigen. Als daraufhin ein Klebstoff hersteller betonte, daß Bevorzugung der Großabnehmer gegenüber den kleineren Abnehmern unwahrscheinlich sei, weil jeder Leim- fabrikant nur eine beschränkte Anzahl Großabnehmer habe, der hauptsächliche Absatz aber an die kleineren und mittleren Unter nehmungen erfolge, konnte hiergegen seitens der Abnehmerschaft nichts eingewandt werden. Auch die Befürchtung, daß der Roh stoff nicht ausreichen werde, konnte stichhaltig nicht begründet werden gegenüber dem Hinweis, daß die Abnehmerschaft selbst bestätigt habe, die bisherige Belieferung reiche annähernd aus, und daß eineum 40—50 v. H. höhere Belieferung in Aussicht stehe. Der Mitteilung der Abnehmerschaft, daß der Verbrauch besonders in der Papierindustrie steigen dürfte, wird durch diese höhere Be lieferung genügt. Ein Dextrinfabrikant erklärte: wenn diese Aengstlichkeit wirklich der ganzen deutschen Industrie innewohnt, so würde sie nie aus der Zwangswirtschaft herauskommen, denn zu welchem Zeitpunkt immer die Zwangswirtschaft für irgend eine Industrie aufgehoben würde, müsse sie eine Uebergangszeit durch- machen, ehe die normale Wirtschaft wieder einsetzt. Es wird Sache der beteiligten Kreise der verschiedenen Zweige der Papierver arbeitung sein, zu prüfen, ob der Standpunkt ihrer Vertreter die Bezugsscheinpflicht weiter aufrecht zu erhalten, der richtige und der ihrige ist. Der Verband deutscher Pflanzenleimfabrikanten wäre dankbar für Zuschriften sowohl in zustimmendem als auch in ablehnendem Sinne. Wenn die Vertrauensmänner der Papierverarbeitung für das Portbestehen der Bezugsscheinpflicht eingetreten sind, so werden sie dafür ihre Gründe gehabt haben. Sie werden ihre Stellung nahme gewiß an den Stellen, die sie dazu für geeignet halten, vertreten. Schrift leit ung Tierischer Leim — Pflanzliche Klebstoffe Anmeldung des Bedarfes für den X.Versorgungsabschnitt Die Anmeldefrist wird bis zum 1. Oktober verlängert, da in folge der Leimnot Unterlagen für die Versorgung Oktober bis De zember rechtzeitig nicht beschafft werden konnten. Die Betriebe werden daher aufgefordert, ihren Bedarf in dieser Zeit bei den ihnen bekannten Ortsstellen anzumelden. Bezu^svereinigung des deutschen Buchbindergewerbes, E V. Zur Vergrößerung des Postkartenformats Auf Grund der Veröffentlichung in Nr. 77 des Reichsgesetz blattes, Seite 1604, sowie einer Rücksprache mit dem Reichspost ministerium weisen wir die beteiligten Kreise darauf hin, daß von einer allgemeinen „Vorschrift“ betreffend Vergrößerung des bis herigen Postkartenformats keine Rede sein kann. In Absatz 6 der Bekanntmachung vom 11. September 1919 heißt es lediglich; „Andere Postkarten werden zugelassen, wenn sie in Form und Papierstärke nicht wesentlich von den amtlich ausgegebenen abweichen und nicht größer sind als die Paket karten. Die Aufschrift „Postkarte“ brauchen sie nicht zu tragen.“ Nach Auskunft des Reichspostministeriums bezieht sich die Abänderung der Postordnung zunächst lediglich auf Postkarten für den Verkehr innerhalb der Grenzen Deutschlands. Karten, die größer als das Weltformat sind, können infolgedessen über die GrenzenDeutschlands hinaus nicht zur Versendung gelangen, sie sind im internationalen Verkehr unzulässig. Die Reichspostverwaltung beabsichtigt nicht, das Format der durch die Postanstalten ver triebenen, mit Markenaufdruck versehenen Postkarten zu ver größern. Es liegt somit für die deutsche Ansichtspostkartenindustrie nicht die geringste Veranlassung vor, das jetzige, im internationalen Verkehr bis auf weiteres allein zulässige Format der Ansichts postkarten abzuändern und da durch ungeheure Werte, die in Platten, Stempeln usw. festgelegt sind, zu vernichten. Wir richten im Inter esse unserer Volkswirtschaft an alle deutschen Hersteller, Verleger und Händler von Ansichtspostkarten das dringende Ersuchen, an dem bisherigen, international vereinbarten Format unbedingt festzuhalten. Berlin, den 18. September 1919 Reichs ausschuß für Druckgewerbe, Verlag und Papierverarbeitung Der 1. Vorsitzende: Rraemer Ein neuer Reichstarif in der Papier verarbeitenden Industrie Die Fachgruppe Briefumschlag- und Papierausstattungs-Fabri kation des Arbeitgeberverbandes der Papier verarbeitenden In dustriellen hat, nachdem bereits am 16. Juli ein Manteltarif mit dem Deutschen Buchbinder-Verband abgeschlossen war, nunmehr auch durch einen diesen ergänzenden Lohntarif die Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Briefumschlag-und Papierausstattungs fabriken des Reiches einheitlich geregelt. Der Tarif sieht vierfache Lohnstaffelung vor, und zwar von je 10 v. H., so daß der Unter schied in den Löhnen zwischen den billigsten Orten und Berlin 40 v. H. beträgt. Verband Deutscher Dachpappenfabrikanten (Berlin W 9, Kö nigin-Augusta-Str. 15). Der Verbandhielt seine Hauptversammlung am 11. September in Berlin ab. Die aus allen Teilen des Reiches,* auch von Nichtmitgliedern, überaus stark besuchte Versammlung wurde von dem Vorsitzenden Herrn Generaldirektor Stephan Mattar, Leipzig, mit einem Rückblick auf die Ereignisse des letzten Jahres eröffnet. Im Vordergrund der Erörterungen standen die Auflösung des Kriegsausschusses der Roh pappen-und Dachpappen industrie G. m. b. H. und die Beschlußfassung über die Gründung einer neuen Organisation dieser beiden Industriezweige, die bei der heutigen Rohstofflage als unbedingt notwendig bezeichnet wurde, da sonst weitere starke Preistreiberei für die Rohstoffe und Still liegen mancher Betriebe zu befürchten sei. In einer Entschließung trat die Versammlung für eine Regelung in der Industrie ein, lehnte jedoch jeden staatlichen Eingriff ab. Wegen Falschmünzerei verurteilt wurde vom Schwurgericht zu Stuttgart der 37jährige aus Crefeld gebürtige Lithograph Paul Lüthgen, welcher bis gegen Ende 1918 bei Rembold in Heilbronn tätig war und sich dann in Stuttgart als Privatlithograph nieder ließ. Er erhielt 2 Jahre 6 Monate Gefängnis, weil er den Entwurf zu falschen Fünfzigmarkscheinen in Heilbronn angefertigt und dann auf seiner im eigenen Geschäft befindlichen Handpresse gedruckt hat. 710 gefälschte Fünfzigmarkscheine des von der Sta dt Heilbronn, ausgegebenen Notgeldes wurden eingezogen. —s —.