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^KibmaKii und Süddeutscher Papierverein Einladung zu der am 10. Oktober 1919, abends %8 Uhr stattfindenden Mitgliederversammlung^in Nürnberg, Restaurant Krokodil, Wein traubengasse. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht 2. Rechnungslegung und Entlastung des Kassierers 3. Stellungnahme zu Mitteilungen des Vorstandes des Deutschen Papier-Vereins 4. Im Falle des Weiterbestehens des Süddeutschen Papier- Vereins: a) Wahl der Vorstandschaft b) Festsetzung des Jahresbeitrags 6. Etwaige Anträge von Seiten der Mitglieder. Verband rheinisch-westfälischer Büromaschinenhändler Sitz Essen Auszugaus dem Bericht über dieam 22. August 1919 in Essen-Ruhr abgehaltene Sitzung Die allen Mitgliedern im Entwurf zugegangene Satzung ge langte nach verschiedenen Aenderungen einstimmig zur Annahme. Lebhafte Besprechung entspann sich über den Anschluß an einen größeren Verband. Es wurde beschlossen, sich den Anschluß an einen der großen Fachverbände solange offen zu halten, bis die Verhältnisse sich besser übersehen lassen, als dies bisher der Fall ist. Zu geeigneter Zeit soll diesbezüglich mit den in Frage kommen den Verbänden verhandelt werden. Da der Verband schon jetzt fast 2/3 aller namhaften Büromaschinenhändler in Rheinland und Westfalen umfaßt, sei es nötig, daß er beim Anschluß an einen größeren Verband genügenden Einfluß gewinne. Es wird vereinbart, daß von jetzt ab infolge der hohen Löhne die Arbeitsstunde der Mechaniker mit 5 M. 50 Pf. zu berechnen ist. Einzelpreise für die gängigsten Ersatzteile sollen durch die ein zelnen Bezirksgruppen festgesetzt werden. Bei Besprechung des mit den Schreibmasch inen-Mechanikern abgeschlossenen Tarifvertrages wurde betont, daß der Lohnsatz von 175 M. in der Woche für einen Werkstattleiter zu hoch und der Unterschied zwischen seinem Lohn und dem Lohn des nächsten Mechanikers, der 125 M. bezieht, zu groß ist. Ein Wochenlohn von 150 M. genüge. Man will aber Aenderungen erst vorschlagen, wenn sich die Verhältnisse weiter entwickelt haben. Den Beschluß des Verbandes der Büromaschinen-Mechaniker, Reinigungsabonnements nicht mehr auszuführen, betrachtet die Versammlung als eine Herausforderung der Arbeitgeber, die schärfster Zurückweisung bedarf. Sie glaubt nicht, daß ein derartiger Beschluß mit Zustim mung der Mehrheit der Mitglieder des Meehnikerverbandes ge faßt ist. Es wird von verschiedenen Herren betont, daß die bei ihnen beschäftigten Mechaniker garnicht daran denken, den Beschluß auszuführen und lieber aus dem Büromaschinen-Mechaniker-Ver- band austreten wollen, als sich eine derartige Bevormundung ge fallen zu lassen. Es gelangt einstimmig nachstehende aus der Ver sammlung heraus eingebrachte abgedruckte Entschließung zur Annahme: „Dieheute in Essen tagende ordentliche Mitgliederversammlung des Verbandesrheinisch-westfälischer Büromaschinenhändler nimmt mit Erstaunen Kenntnis vom Beschluß des Verbandes der Büro maschinen-Mechaniker, wonach derselbe, ohne vorher mit der Händlerschaft in Fühlung zu treten, beschlossen hat, daß seine Mitglieder bei Vermeidung des Ausschlusses aus dem Verbände vom Juli 1920 ab Reinigungsabonnements bei der Kundschaft nicht mehr ausführen, und wonach neue Abschlüsse durch die Händ lerschaft nicht mehr abgeschlossen werden sollen. Ein derartiger Beschluß bedeutet eine Einmischung in das Selbstbestimmungs- recht selbständiger Geschäftsleute, wie sie wohl bisher noch nicht vorgekommen ist. Die Arbeitnehmer können unmöglich einseitig bestimmen, welche Arbeiten sie ausführen wollen und welche nicht. Die Reinigungs-Abonnements sind seit langen Jahren bei der Kund schaft derartig eingeführt, daß sie sich ohne erhebliche Geschäfts- Schädigung'nicht beseitigen lassen. Der Mechanikerverband ist unmöglich in der Lage, dafür zu sorgen, daß alle die vielen selb ständigen Mechaniker, die nicht seine Mitglieder sind, ebenfalls keine Reinigungs-Abonnements ausführen; aus diesem Grunde ist die Durchführung des vom Mechanikerverband gefaßten Be schlusses unmöglich. In Anbetracht des Entgegenkommens, welches gerade der Ver band rheinisch-westfälischer Büromaschinenhändler anläßlich des Tarifabschlusses gezeigt hat, wäre es eigentlich selbstverständlich gewesen, daß der Mechanikerverband vorher, ehe er einen so schwer wiegenden Beschluß faßte, mit den Händlern in Fühlung getreten wäre. Die notwendige Folge wird sein, daß infaställen Reparaturwerk stätten Mechaniker, die zu einem kleineren oder größeren Teüe mit für Reinigungs-Abonnements verwandt worden sind, stellenlos werden. Wir erklären, daß wir diesen Beschluß als eine Herausforderung betrachten, und wir jeden Mechaniker, der seine ihm übertragenen Arbeiten nicht ausführt, ohne weiteres entlassen werden. Es wurde vorgeschlagen, bei Reinigungs-Abonnements nach Möglichkeit die allmonatliche Reinigung fallen zu lassen und dafür zweimonatliche Reinigung einzuführen, die genüge, und bei der die Reinigung entsprechend gründlicher auszuführen sein würde. In der nächsten Mitgliederversammlung soll dieser Punkt erneut beraten werden. Die Einführung eines einheitlichen Gewährscheines wird für dringend notwendig gehalten. Es wird beschlossen, Gewähr für alle Büromaschinen von jetzt ab nur noch nach folgendem Gewähr schein zu übernehmen: Gewährschein Für die am heutigen Tage an gelieferte leiste ich/wir von heute an gerechnet, eine einjährige Gewähr statt der gesetzlichen sechs monatigen, dahingehend, daß Schäden, welche auf Konstruk- tions- und Materialfehler zurückzuführen sind, in der Werkstatt oder in der Fabrik kostenlos beseitigt werden. Fallsauf Grund der Gewähr Ersatzansprüche gestellt werden, sind die fehlerhaften Teüe oder die Maschine zur Instandsetzung frei einzusenden. — Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Wird dagegen die Instandsetzung an Ort und Stelle gewünscht, so sind Arbeitslohn und Spesen für den Mechanikerbesueh an die unterzeichnete Firma zu zahlen. Für Beschädigungen und Störungen, die infolge unsach gemäßer Behandlung, ungenügender Instandhaltung und Pflege, natürlicher Abnutzung beim Transport oder durch mangelhafte Verpackung beim Versand entstehen, komme ich/wir nicht auf. Alle dem natürlichen Verschleiß unterworfenen Teile, wie Farb bänder, Gummiwalzen und Typen sind von der Gewähr aus geschlossen. Die Gewähr gilt nur für den vorgenannten Käufer und kann ohne meine/unsere Zustimmung nicht auf Dritte übertragen werden. Die Gewähr erlischt, wenn durch fremde Mechaniker oder Nichtfachleute an der Maschine Reparaturen usw. vorgenommen werden. Falls Einsendung der Maschine zur Fabrik erforderlich ist, geht die Fracht und Verpackung zu Lasten des Käufers. Ort Datum Unterschrift Zur Bekämpfung derjenigen Fabriken und Lieferanten, die auch direkt an Kunden liefern, wird die Einführung eines ein heitlichen Bestellscheines beschlossen, der wie folgt festgelegt wird: Bestellschein Der Firma wird auf Grund der umstehend angegebenen Verbandsbedin gungen nachstehender Auftrag erteilt, durch dessen Annahme diese Bedingungen als Lieferungsbedingungen rechtsverbindlich anerkannt werden: Gegenstand Preis: Lieferzeit: Versand als: Ort nach Station: , den Unterschrift Mitglied des Verbandes rheinisch-west fälischer Büromaschinenhändler Bedingungen : Die den umstehenden Auftrag in Empfang nehmende Firma verpflichtet sich gegenüber den Mitgliedern des Verbandes rhei nisch-westfälischer Büromaschinenhändler, ihre Waren nicht an Konsumenten oder Großkonsumenten direkt zu liefern, vielmehr etwaige Anfragen aus Konsumentenkreisen zur Erledigung einer ordentlichen Händlerfirma zu übertragen. Zu Großkonsumenten werden auch Behörden und Handelsschulen gerechnet. Für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen diese Verpflich tung nach dem 1. September 1919 erklärt sich die liefernde Firma