Volltext Seite (XML)
2274 PAPIER-ZEITUNG Nr. 73/1919 Postverkehr mit den besetzten und absetrennten Gebieten Zwischen Deutschland und Elsaß-Lothringen ist die Beförde rung geschlossener Privatbriefe jeder Art zugelassen worden. Die Vorschrift, daß nach der belgischen Zone der besetzten deutschen Rheingebiete gerichtete Briefe in Handels- und Industrie angelegenheiten in der Aufschriftseite mit der Angabe „Geschäfts brief“ versehensein müssen, wirdvon den Absendern in vielen Fällen nicht beachtet. Die Befolgung dieser Bestimmung wird dringend empfohlen, da solche Briefe ohne die angegebene Bezeichnung nach der begischen Besatzungszone nicht befördert werden können, sondern an die. Absender zurückgegeben werden müssen. Ander seits sind in letzter Zeit unter der Angabe „Geschäftsbrief“ unzu lässigerweise Presseberichte und Zeitungsaufsätze, die von der belgischen Zensur nicht genehmigt waren, nach der belgischen Be satzungszone abgesandt worden. Derartige Briefe gelangen nicht in den Besitz der Empfänger, sondern werden von der belgischen Militärbehörde beschlagnahmt. Es liegt daher im Vorteil von Ab sender und Empfänger, von einer mißbräuchlichen Anwendung de. Angabe „Geschäftsbrief“ abzusehen. Nach einer Bekanntmachung des amerikanischen Haupt quartiers in Coblenz sind alle bisherigen Bestimmungen über den Postverkehr der amerikanischen Zone der besetzten deutschen Rhein gebiete aufgehoben worden. Sämtliche Postsendungen sind im Verkehr mit dieser Besatzungszone wieder in gewöhnlicher Weise nach und von den besetzten und unbesetzten deutschen Gebieten sowie nach und von dem Auslande zugelassen; die Briefsendungen unterliegen jedoch auch fernerhin der amerikanischen Zensur, die sich aber auf Stichproben beschränken wird Neuerungen im Postverkehr. Vom 1. Oktober ab wird das Reichspostministerium nichtamtlich ausgegebene, also im Privat wege hergestellte Postkarten, die in Form und Papierstärke nicht wesentlich von den amtlich ausgegebenen ab weichen, für den inneren deutschen Verkehr bis zur Größe der Paketkarten (15,7 : 10,7 cm) und bis zum Gewicht von 8 g zulassen. Für die amtlichen Post karten werden die bisherigen Abmessungen (14 : 9 cm) beibehalten. Ferner dürfen vom 1. Oktober ab gedruckte Empfangsbestäti gungen über Geldbeträge, wenn darin der Betrag der Postanweisung, Zahlkarte usw. handschriftlich einrückt ist, gegen die Drucksachen gebühr befördert werden. Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker Heft IV der Referate von Prof. Schwalbe, Jahrgang 1918, und Heft I der Referate von Ing. Geisler, Jahrgang 1919, sind an die Mitglieder versandt worden. Der Schriftführer Ein ehemaliger Papiertechniker als Minister. Dipl.-Ing. K,arl Ereky, der Volksernährungsminister im ungarischen Kabinett Friedrich, war in den Jahren 1903 bis 1907 Mitarbeiter der Papier- Fachblätter. Er veröffentlichte auch in unserem Blatte eine Reihe von Aufsätzen über die Wirkungsweise der Holländer. Dann war Ereky, wie das Wiener „Zentralblatt“ mitteilt, Adjunkt an der Technischen Hochschule in Budapest, und Tagesblätter berichten, daß Ereky noch später die Schweinemästerei in Nagy-Ttny be gründete und im Kriege Leiter einer Viehverwertungsanstalt War. Strohpreis. In einem Aufsatz über den Abbau des Zwanges in der Landwirtschaft in Nr. 655 der Frankfurter Zeitung führt der unterfränkische Gutsbesitzer K. Schneider unter anderm aus: „Beim Stroh haben wir es jetzt erlebt, daß nach seiner Freigabe das Angebot so groß ist, daß die Preise um 50 v. H. gefallen sind“. Marktlage für Stapelfaser und Kunstseide. Der Leipz. Monats schrift f. Textilind. wird unterm 30. August aus dem Geraer In dustriebezirk berichtet: Für Damenkleiderstoffe aus Stapelfaser- mischgeweben liegen bisher nur wenige Probebestellungen vor, und auch das neue Sorma materialhat es nur zu Probeaufträgen gebracht. Immerhin steht zu erwarten, .daß sich diese beiden Warengruppen »och recht einführen werden, zumal man mit deren Vervollkomm nung recht gut vorwärts gekommen ist. In Kunstseide sind weitere Bestellungen nicht eingegangen, obwohl hierin Material noch zu beschaffen war. Man ist für die Musterung von Kleider- und Blusenstoffen vorwiegend auf Stapelfaser und Mischgespinste daraus sowie auf Sorma-Seide und Kunstseide angewiesen Sulfitspiritusherstellung in Norwegen. Man schreibt uns: „Die norwegische Akt.-Ges. „Tötens Zellulose)abrik"' setzt dieser Tage eine Spiritusfabrik in Gang, die zur Ausnutzung der Abfallaugen aus den großen Zellulosefabriken, die früher vergeudet wurden, angelegt wurde. Der Spiritus wird 96 prozentig und ist für tech- nischen Gebrauch berechnet.“ (Frankf. Ztg.) Holz-Schälmaschine Die Erste Deutsche Kunstdruckpapierfabrik Carl Scheufelen ia Oberlenningen erhielt das DRP 313629 vom 26. September 1916 ab in Kl. 38 i auf eine Maschine zum Schälen von Holz mittels Schleif stein, bei welcher der zu schälende Holzstamm gegen einen Schleif stein gepreßt und durch mit Zähnen versehene Kettenräder in drehender und fortschreitender Bewegung über den Stein geführt wird. Zur Erreichung der drehenden und wagerecht fortschreitenden Bewegung des Holzstammes läuft in einem am Gestell befestigten Außenring ein Ring auf Rollen, in welchen um Zapfen schwin gende, durch Gegengewichte ausgewuchtete Arme eingebaut sind, die an ihrem vorderen Ende Kettenräder tragen. Diese werden von lose sitzenden Kettenrädern, die mit Schraubenrädern fest verbunden sind, mittels Ketten nm ihre Achsen gedreht und durch Federn gegen den Holzstamm gepreßt. Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen. 2—3000 rm Schleifholz nach Wassonmaß Ein Holzhändler verkaufte einer Zellstoffabrik „2- 3000 Schleifholz nach Waggonmaß“. lieber die Menge und Messung ist es zum Streit gekommen. Die Schriftleitung des „Holzmarktes“ äußert sich dazu im wesentlichen wie folgt: Der Holzhändler ist der Ansicht, daß er bei solcher Art des Verkaufs nur nötig hätte, 2500 rm zu liefern, die Zellstoffabrik dagegen behauptet, sie könne 3000 rm verlangen. Wenn es sich um eine seinerzeit ganz genau bezeichnete Partiehandelt, z. B. um den Anfall in einem bestimmten Waldteil oderauf einer bestimmten Schlagfläche, oder um den Anfall an Zellstoffhol zaus einer bestimm ten Aufarbeitung, dann wäre der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ganze Menge zu liefern, die sich ergibt, und dann wäre die Be zeichnung 2—3000 rm nur eine vorläufige Schätzungin Ermanglung der Möglichkeit, eine genaue Menge anzu geben. Sindaber schlecht- hin 2 — 3000 rm verkauft worden, so hätte der Verkäufer nicht einmal nötig, 2500 rm zu liefern, er würde schon mit der Lieferung von 2000 rm seine Lieferpflicht erfüllen. In solchem Falle hat nämlich ausschließlich der Verkäufer das Wahlrecht der Menge innerhalb der ziffermäßig bezeichneten Grenzen. Alle Holzhandels gebräuche sprechen sich in diesem Sinneaus. Hierin liegt eine große Härte für den Käufer, und kein Käufer sollte auf solche Mengen spannungen eingehen, weil dadurch der Verkäufer in die Lage ver setzt wird, auf Kosten des Käufers zu spekulieren, ihm die Höchst- menge auf den Hals zu schicken, wenn die Preise fallen, ihn mit der Mindestmenge abzuspeisen, wenn der Preis der Ware steigt. Auch bezüglich der Messung sind im vorliegenden Falle Streitig keiten entstanden. Verkauft wurde nach „Waggonmaß“. Das ist eine ungenaue Ausdrucksweise. Verkäufer behauptet, er könnte von dem dicht beladenen Wagen die Grundfläche mal Ladehöhe nehmen und auf diese Weise die Raummetermenge bestimmen Käufer dagegen erklärt, es müßte das Aufma ß der ordnungsmäßig eingeladenen Stöße im Waggon der Berechnung zugrunde gelegt werden. Nach dem „Holzmarkt“ kann unter „Waggonmaß“ nicht verstanden werden, daß die Grundfläche mal Ladehöhe berechnet werden darf, sondern daß im Waggon die Stöße einzeln vermessen werden müssen. Selbst das gibt noch einen Maßvorteil gegenüber gewöhnlicher, regelrechter Aufsetzung des Holzes, denn im Waggon ist das Holz nie so sorgfältig geschichtet wie auf dem Erdboden in langen Reihen. Baumwollsamenhaare als Papierrohstoff. Nach der Entfer nung der Baumwolle von den Samen enthalten diese noch kurze Fasern, die absichtlich nicht entfernt worden sind, da sie nicht zwischen die langfaserige Baumwolle gelangen sollen, deren Wert da durch herabgemindert würde. Es ist indes erforderlich, auch diese kurzen Fasern zu entfernen, da sie einesteils das Gewicht unnötig erhöhen, und andernteils bewirken können, daß sich die Samen beirn Lagern und Verfrachten erhitzen. Im Londoner „Engineering“ vom 23. Mai 1919 wird ein von De Segundo, Dashwood House, London, E. C., erfundener Apparatan Hand dreier Abbildungen nach Einrichtung und Wirksamkeit beschrieben, der die Entfaserung bis auf etwa % v. H. durchzuführen gestattet. Die indische Saat enthält im allgemeinen noch 1 % v. H. des Gewichtes kurze Fasern; weitere Entfaserung als % v. H. ist nicht erwünscht, da das ver bleibende % v. H. der Fasern das Zusammenbacken der Futter küchen (Preßkuchen) nach Entfernung des Fettes erleichtert. Die entfernten kurzen Fasern dienen zur Papierfabrikation nnd einigen anderen Zwecken. (Auszug in der Zeitschrift für angewandte Chemie) Kohlenmangel in den englischen Papierfabriken. Der Ausstand der Arbeiter in den Kohlengruben der Grafschaft York hatte zur Folge, daß eine Papierfabrik, wie sie der Zeitschrift „The World'» Paper Trade Review“ vorn 22. August mitteilt, nur- 30 Stunden in der Woche arbeiten kann und gezwungen sein wird, den Betrieb ganz einzustellen, wenn nicht in ein oder zwei Tagen Kohle eintrifft Eine andere Fabrik schreibt, sie leide infolge des Kohlenausstandes sosehr, daß die Kundert dies noch monatelang in verspäteter Taiefe- rung fühlen werden.