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Papier-Zeitun FACHBLATT für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN Anzeigen. Petitzeile 3 mm hoch bümm (lagespalten) breit IN. auf Umschlagseiten bis 2 11. Berechnung v. Strich zu Strich. Teuerungszuschlag 10 v. H. Für Jahresumsatz oder Wieder holungen Nachlass nach festem Tarif. ZeichengebQhr f. ireie Zusendung frei eingehender Briefe 1 M. Stellengesuche zuhalbemPreis Vorausbezahlung an den Verleger Platzvorschriften unverbindlich. Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag n ittags. Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel : vierteljährl. 4 M. 50 Pt Vierteljahr!; Bestellgeld 18 Pf. Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 7 M. 50 Pf. Einzelnummer 85 Pf. Erfüllungs- u. ZahlungsortBerlin BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Amsblaif der Berufsgenossenschaffen sowie Zahlreicher Vereine und Verbände des Papier- und Schreibwarenfaches Nr. 73 Berlin, Donnerstag, 11. September 1919 44. Jahrg. INHALT Regelung der Ausfuhr- und Einfubrgenehm’gungen . 2273 Postverkehr mit den besetzten u. abgetrennten Gebieten 2274 Papier-Erzeugung und -Großhandel * Verein der Zellstoff- und Papier Chemiker . . . 2274 Holz-Scbälmaschine • 2274 2—3000 rm Schleitholz nach Waggonmaß .... 2274 Erzeugung und Arbeitsfreudigkeit , ... 2275 Rindenschfllmaschine . . 2275 Pappenersatz aus Torf .... 2275 Die Lge der Druckpaplerversorgung .... 2275 Ab Fabrik . ... . . , 2276 Zeitungspapier . 2276 Stckgut statt Ladungsgelegenheit ... . . 2276 Papierpreise in Deutschösterreich 2276 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe > Papierverar b*itungs-Berufsgenosienscbaft . 2279 »ap'erverarbeitungsmaschinen-Verband ..... 2279 Bezahlung der Entwürfe 2279 Abbau der Preise 2279 Spaltpilze in der Buchdrucker-Tatifgemeinschalt . . 2280 Ausstellung von Papierverarbeituogs-Maichinen , 2280 Große Faltscbachteln als Ersats für Kisten .... 2280 Preistarif für Liniaturen . Ausbildung zum 2281 Provisions-Berechnung . . . .... 2281 Papierwarenhandel zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei ... 2281 Neue Pappwaren auf der Leipsiger Messe . . , . 2281 Papier-Spinnertt: Verb’nden der Enden von Papierstreifen 2282 Anfeuchter für Papierspinnmaschtnen 2282 Schreibwaren und Büro-Bedarf i Leipziger Herbstmesse 1919 ..... । 2285 Sachvei-ständlge für BOromaschinen ...... 2286 Massenvervielältiger Rollgeld ... ... 2286 Gehaltstarif für Bürobedarfsgeschäfte ?...... 228 6 Ausstand der Leipziger Buchhandels-Angestellten . . 2286 Geschäfts-Nachrichten 2302 Regelung der Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen Von unterrichteter Seite schreibt man uns: Auf keinem Gebiet unserer Wirtschaftspolitik haben wir während des letzten Halb jahres soviel Umgestaltungen erlebt, wie auf dem Gebiet- der Ausfuhr-und Einfuhrbewilligungen. Neben den Reichskommissar, in dessen • Händen ursprünglich alle Entscheidungen lagen, sind in neuester Zeit andere Organe getreten, über deren Aufgaben in unsern wirtschaftlichen Kreisen vielfach vollkommene Unklarheit besteht. Wir haben im Reichswirtschaftsministerium einen diktatorischen Ausschuß für Einfuhr- und Ausfuhrbewilligungen, daneben den bisherigen Reichskommissar und außerdem die im Zusammenhang mit der Wissell-Moellendorffschen Planwirtschaft ins Leben gerufenen Außenhandelsstellen. Als neue Organe treten jetzt hinzu Delegierte des Reichskommissars für Ausfuhr- und Einfuhrbewilligungen in einzelnen Bundesstaaten. Diese Vielheit von Organen kann allerdings den Eindruck erwecken, als ob statt der von allen Wirtschaftskreisen ersehnten «Vereinfachung in der Regelung unseres Außenhandels eine wesentliche Komplizierung eingetreten wäre. Es erscheint deshalb notwendig, die Bedeutung der einzelnen Organe zu erläutern. Der diktatorische Ausschuß im Wirtschaftsministerium hat mit dem früheren Organ, dessen Geschäftsführer der inzwischen aus dem Reichsdienst ausgeschiedene Unterstaatssekretär Töpfer war, nur den Namen gemeinsam. Er ist tatsächlich die frühere kaufmännische Abteilung des Ernährungsministeriums. An seiner Spitze steht Major Keim, seine übrigen Mitglieder und Hilfsarbeiter gehören dem Kaufmannsstande an, bis auf Geheim rat Meisinger, den Reichskommissar für Ausfuhr- und Einfuhr bewilligungen. Die Aufgabe des diktatorischen Ausschusses be steht einmal in der Entscheidung über große Angebote von Nah rungsmitteln und Rohstoffen aus dem Ausland, wie sie neuer dings, teilweise unter Austausch gegen deutsche Erzeugnisse, im Werte bis zu hundert Millionen vorliegen. Ferner stellt der Aus schuß gemeinsam mit dem Reichskommissar die allgemeinen Grundsätze für Ausfuhr- und Einfuhrbewilligungen fest. Ihre Durchführung und Anwendung im einzelnen ist Sache des Reichs kommissars Geheimrat Meisinger. Die kürzlich einigen Gliedstaaten zugestandene Ernennung von Delegierten des Reichskommissars hat in den wirtschaft lichen Verbänden starken Widerspruch hervorgerufen, weil man darin eine Gefährdung der Einheitlichkeit in der Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigung erblickt. An den zuständigen Stellen teilt man diese Bedenken nicht. Das Zugeständnis der Ernennung von Delegierten für einzelne Bundesstaaten war nicht zu umgehen, wenn nicht unsere gesamte Außenhandelspolitik einen Zusammen bruch erleben sollte.. Es ist kein Geheimnis, daß süddeutsche Regierungen die Wareneinfuhr aus dem Ausland in großem Um fang ohne Rücksicht auf die für das Reichsgebiet bestehenden Vorschriften zugelassen haben. Dabei handelte es sich teilweise um Waren, die keineswegs als unentbehrlich anzusehen waren. Nur durch das Zugeständnis der Ernennung von Delegierten des Reichskommissars war die Wiederherstellung einheitlicher Ver hältnisse in der Einfuhr und Ausfuhr zu erreichen. An den zu ständigen Stellen erblickt man in der Ernennung dieser Dele gierten keine Gefährdung der Einheitlichkeit in der Ausfuhr- und Einfuhrbewilligung. Sie werden in ständiger, engster Fühlung mit dem Reichskommissar stehen und nach den von ihm aufge stellten Grundsätzen ihre Entscheidungen zu treffen haben. Den Außenhandelsstellen wird in Zukunft im wesentlichen die Aufgabe einer sachverständigen Beratung des Reichskommissars und der Delegierten zufallen. In bezug auf die Ausfuhr wird ihre Tätig keit jedenfalls eine starke Einschränkung erfahren. Denn an den zuständigen Stellen besteht die Absicht, die Ausfuhr soweit als irgend möglich von allen Fesseln zu befreien. Die Aufrichtung unserer Valuta ist als eine der zwingendsten Aufgaben unserer Wirtschaftspolitik anzusehen. Dies Ziel kann nur durch eine Steigerung der Ausfuhr bis an die Grenze der Möglichkeit erreicht werden. Der heimische Bedarf an Fertig waren darf daher in Zukunft nicht mehr ausschlaggebend für die Gestaltung der Ausfuhr sein. Wenn wir Lebensmittel und Roh stoffe zu erschwinglichen Preisen einführen wollen, muß durch eine gesteigerte Ausfuhr der Markkurs im Ausland wesentlich gehoben werden. Rohstoffe und Halbfabrikate dürfen selbst verständlich nur soweit zur Ausfuhr gelangen, wie sie nicht von der heimischen Industie benötigt werden, Fertigwaren dagegen müssen zur Ausfuhr zugelassen werden, sofern nicht ein dringender Bedarf danach im Inland vorliegt. Nach diesen Gesichtspunkten werden in Zukunft die Entscheidungen über Ausfuhranträge gefällt werden. Die zuständigen Stellen sind zurzeit damit be schäftigt, diejenigen Erzeugnisse festzu stellen, die als unentbehrlich für den heimischen Bedarf von der Ausfuhr ausgeschlossen bleiben sollen. Groß dürfte ihre Liste nicht werden; was wir irgend entbehren können, wird zur Ausfuhr freigegeben. (Nachdruck verboten.)