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2202 PAPIER-ZEITUNG Nr. 71/1919 liehen Betrieben zusammenzuschließen. Der Steuerausschuß des Verbandes Sächsischer Industrieller hält es daher für dringend notwendig, daß diese Dauersteuer in Wegfall kommt und glaubt, daß dies um so mehr möglich ist, weil ja nach dem neuen Gesetzentwurf am Schlüsse des gesamten Produktionsganges eine Konsumenten steuer von 5 v. H. erhoben und außerdem durch die Ausdehnung des Begriffes „Luxusartikel“ und der Erhöhung der Steuersätze für diese Artikel ein Ausgleich für die in Wegfall kommende Dauer steuer gegeben wird. Sollte dem Wunsche des Steuerausschusses wegen Wegfalls dieser Steuer nicht Rechnung getragen werden, so müßte auf alle Fälle dahin gewirkt werden, daß diese Dauersteuer nur in der bisherigen Höhe von % v. H. weiter erhoben wird, die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung auf 1 v. H. aber unterallen Umständen unterbleibt. Bei Erhebung der in dem Gesetz entwürfe am Schlüsse des gesamten Produktionsganges vom Kon sumenten zu tragenden Umsatzsteuer von 5 v.H. muß nach Meinung des Steueraussehusses des Verbandes Sächsischer Industrieller durch entsprechende Formulierung derAusführungsbestimmungen Sicherheit dafür geschaffen werden, daß in Zweifelsfällen ein an sich als Fertigfabrikat geltender Artikel (z. B. Motor), der, obwohl selbst Fertigfabrikat, doch wiederum erst zur Komplettierung eines anderen Artikels (Maschine) gebraucht wird, von der Steuer tat sächlich nur einmal getroffen wird. h. Deutsch-Oesterreichs Zölle. Im deutsch österreichischen Staats gesetzblatt wird eine Vollzugsanweisung veröffentlicht, welche den Kreis der Waren, für die schon bisher die Zollfreiheit oder eine Zollermäßigung bestimmt war, erweitert. Zollfreiheit ist festgesetzt unteranderem für Roh pappe und Teer. Für Papierabfälle wird der Ausfuhrzoll erlassen. Die bisherige ZoAfreiheit wird aufgehoben unteranderem für: Rollenpapier, Papiergarne, Säcke. („Neues Wien. Tagbl.“ vom 22. August) Vermittlungsstelle für Metalltuch (V. f. M.) Frankfurt a. M., den 22. August 1919 Hohenzollernplatz 12 Ein auffälliger Rückgang in der Ablieferung des Altsiebmaterials in den Monaten April (42 400 kg) Mai (36 500) Juni (19 000 kg) hatte eine gedeihliche Weiterführung der V. f. M. auf freiwilliger Grundlage fraglich erscheinen lassen und bei einem der beteiligten Verbände des Papiergewerbes die Anregung ausgelöst den Ankaufs preis der V. f. M. für Altsiebmaterial entsprechend den jetzigen Marktpreisen zu erhöhen, um den siebverbrauchenden Betrieben zu einer restlosen Ablieferung der abgenutzten Siebe und Ueber- zugsgewebe Veranlassung zu bieten. Dieser Vorschlag wurde in einer am 18. August 1919 in Eisenach stattgefundenen V. f. M.- Sitzung in Anwesenheit von Vertretern des Zentralausschusses, der Verbände des Papiergewerbes und des Metalltuchvereins einer eingehenden Erörterung unterzogen. Von der Leitung der V. f. M. konnte festgestellt werden, daß die Ablieferung des Altsiebmaterials sich wieder beträchtlich gehoben und im Juli die Aprilmenge an nähernd wieder erreicht hat (41 600 kg), so daß angenommen werden kann, daß der in den vorhergegangenen Monaten eingetretene Rückgang nicht auf Unlust der Betriebe, sondern auf andere Ur sachen (Verkehrsstockungen, Betriebseinstellungen usw.) zurück zuführen war. In der Aussprache wurde von dem Geschäftsführer der V. f. M. rechnerisch nachgewiesen, daß bei einer Erhöhung der Ankaufspreise für Altsiebmaterial auf mehr als 2 M. 50 Pf. für das Kilo Rollensiebe und 1 M. 50 Pf. für das Kilo Bruchsiebe die Preise der daraus her gestellten Drähte sich teuerer stellen würden, als sie augenblicklich im freien Verkehr angeboten werden. Alsdann würde aber eine weitere Vermittlertätigkeit der V. f. M. in Frage gestellt, und wenn infolgedessen ihre ausgleichende Wirkung auf dem Drahtmarkte in Wegfall käme, den in festgeschlossenen Verbänden vereinigten Drahtwerken völlige Freiheit des Schaltens und Waltens ermöglicht. Abgesehen von der preistreibenden Wirkung einer solchen Tat sache, die mittelbar auch zu einer entsprechenden Erhöhung der Neusiebpreise führen müßte, würde dann auch die Bedarfsdeckung ■an Neusieben in Frage gestellt werden, da das gerade zur Herstellung von Draht für Neusiebe besonders geeignete Altsiebmaterial alsdann anderen Zwecken zugeführt werden würde, und bei der Knappheit an Kupfer und Zinn die Metalltuchfabrikation beeinträchtigt werden könnte. Man einigte sich deshalb dahin, daß im Interesse des gesamten Papiergewerbes dieser Weg nicht beschritten werden dürfe, zumal ja auch die abliefernden Betriebe ihre Mehreinnahmen für das Alt material bei der Beschaffung von Neusieben und höchstwahrschein lich noch mehr wieder aufwenden müßten. Der Vorsitzende der V. f. M. machte schließlich den Vermittlungsvorschlag, den sieb verbrauchenden Betrieben die Menge der Abnützung dadurch zu ersetzen, daß für das abgelieferte Altsiebmaterial ein um 20 v. H. erhöhter Bezugschein, also für 100 kg abgelieferte Altsiebe ein Bezugschein für 120 kg ausgestellt werden soll, womit wohl die am stärksten abnutzenden Betriebe auskommen könnten, so daß bei restloser Ablieferung des Altsiebmaterials kein Betrieb in die Lage käme, einen Ausgleich-Siebbezugschein zu benötigen. Er schlug des halb weiter vor, Ausgleich-Siebbezugscheine nicht mehr, wohl aber für etwa vorkomm ende unverschuldete Stockungen in der Ab lieferung von Altsiebmaterial Zwischen-Siebbezugscheine auszu- stellen und dafür einen dem unter Umständen nötig werdenden Zukauf vonRohinaterial entsprech endenAusgleich sbetragindoppelter Höhe des jeweiligen Phosphorbronze-Drahtpreises zu erheben, (zurzeit 14 M. 50 Pf. für das kg) mit der Maßgabe, daß der Aus gleichsbeitrag restlos von der V. f. M. zurückzuzahlen ist, wenn die entsprechende Menge Altsiebmaterial innerhalb 3 Monaten ab geliefert wird. Diese Vorschläge wurden einstimmig mit sofortiger Wirkung angenommen, wobei man einmütig von der Erwartung ausging, daß diese neue Maßnahme jeden Abgang von Altsiebmaterial in den freien Handel verhindern und somit eine gedeihliche Weiter führung der Vennittlertätigkeit der V. f. M. und ihre ausgleichende Wirkung auf dem Kupfermarkt gewährleisten würde. Sache der beteiligten Betriebe wird es nun sein, daß diese Hoff nung sich erfüllt und dadurch die für das gesamte Papiergewerbe äußerst nützliche.Tätigkeit der V. f. M. in der jetzigen und weiteren Zeit schwerer Not für das gesamte deutsche Wirtschaftsleben ge sichert bleibt. Jos. Schloßmacher, Vorsitzender Freier Verkehr mit Lumpen Bekanntmachung Nr. K. 70. über Aufhebung der Beschlagnahme- und Höchstpreisverordnungen auf dem Gebiet von Kunstspinn- stoffen, Lumpen und Stoffabfällen sowie Aufhebung des all gemeinen Reißverbots. Auf Grund des § 2 der Bekanntmachung des Staatssekretärs des Reichswirtschaftsamts über Befugnisse der Reichsstelle für Textilwirtschaft und der Reichswirtschaftsstellen auf dem Textil gebiet vom 1. Februar 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 175) in Verbin dung mit § 1 der Verordnungen über wirtschaftliche Maßnahmen auf dem Textilgebiet vom gleichen Tage (Reichs-Gesetzbl. S. 174) wird hiermit unter Zustimmung der Reichsstelle für Textilwirtschaft folgendes angeordnet: § 1. Die Bekanntmachungen 1. Nr. K. 10 über Beschlagnahme, Bestandserhebungund Höchst preise von Lumpen und neuen Stoffabfällen aller Art vom 1. März 1919, 2. Nr. K. 50 (Nachtrag zur Bekanntmachung Nr. K. 10 vom 1. März 1919) über Abänderung der Höchstpreise für Lumpen und neue Stoffabfälle aller Art vom 5. April 1919, 3. Nr. K. 20 über Beschlagnahme und Bestandserhebung von Kunstwolle und Kunstbaumwolle aller Art vom 1. März 1919, 4. Nr. K. 30 über Höchstpreise für Kunstwolle aller Art vom 1. März 1919, 5. Nr. K. 60 (Nachtragsbekanntmachung zur Bekanntmachung Nr. K. 30 vom 1. März 1919) über Abänderung der Höchst preise für Kunstwolle aller Art vom 27. Juni 1919, 6. Nr. K. 40 über allgemeines Reißverbot vom 1. März 1919 treten außer Kraft. § 2. Bisher ausgesprochene Einzelbeschlagnahmen sowie ein geleitete Enteignungsverfahren bleiben von dieser Bekanntmachung unberührt. § 3. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 29. August 1919 in Kraft. Berlin, den 30. August 1919 Reichswirtschaftsstelle für Kunstspinnstoffe und Stoffabfälle Der Vorsitzende: Obersitzko Strohernte in Oldenburg und Hannover Die diesjährige Getreideernte ist beendet. Das Getreide ist meist bei trockener, guter Witterung hereingeschafft. Auch der Ausdrusch ist zum Teil beendet, so daß der Ertrag an Stroh in Haufenaufgeschichtet ist und der Verwertung harrt. Der Ertrag an Roggen- sowohl als Haferstroh ist gut, besonders das Roggen stroh ist lang, kräftig und ergiebig. In Anbetracht des Futter- und Streumangels ist der Preis hoch, doch läßt sich ein fester Preis noch nicht angeben. Jedenfalls wird aus hiesigen Bezirken für die Papierherstellung nur wenig Stroh zur Verfügung stehen. W Papierholzpreis. Auf einer Submission in der Oberförsterei Bredelar im Regierungsbezirk Arnsberg wurden am 21. August 320 Raummeter Fichtenholz von gemischter Stärke zum Preise von je 32 M. verkauft. Die Abfuhrkosten betragen bei 5 km Ent fernung 9 M. (Nach „Holzmarkt“) Schwierigkeiten der Maschinenfabriken. Da infolge völlig ungenügender Leistungen der Belegschaft zurzeit die Einnahmen noch nicht ein Viertel der Ausgaben decken, wird sich die Direktion der Eisengießerei und Maschinenfabrik A.-G. in Bautzen trotz des auf viele Monate hinaus vorliegenden Auftragsbestandes zur Still legung des Betriebes gezwungen sehen, wenn nicht binnen kurzem grundlegende Aenderung geschaffen wird durch erhöhte Leistung der Arbeiter. Der Angestellten- und Arbeiterausschuß unterstützt diesen Mahnruf. (Frankf. Ztg.)