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2088 PAPIER-ZEITUNG Nr. 68/191» Tarifausschuß der Deutschen Buchdrucker von wie Schwerer aber noch als über die Lohnfrage scheint sich eine ; über das Mitbestimmungsrecht vollziehen zu wollen. Vor dein Kriege war im Büchdruckgewerbe ein Abzug Skonto vom Rechnungsbeträge bei Barzahlung ebenso üblich die Gewährung des Ostermeßzieles. Durch die infolge des Krieges verschärfte Lage veranlaßt, hat der Hauptvorstand des Deutschen Buchdruckervereins mit seiner Entschließung vom 8. September Die neuen Verhandlungen, welche am 22. August in Berlin begonnen haben, sind notwendig, weil die im Mai durch ein Schieds-, gericht festgesetzten Teuerungszuschläge am 31. August ablaufen. Die Gehilfenvertreter beantragen Erhöhung, die Prinzipalsvertreter Abbau der Teuerungszulagen, und zwar soll die Ermäßigung be tragen: 20 M. die Woche, im gesamten besetzten Gebiete sowie in allen Orten bis zu 5 v. H. Lokalzuschlag und 10 M. die Woche für alle übrigen Orte im Deutschen Reiche; die geminderten Sätze sollen bis 31. Dezember 1919 gelten. Es wird sch wer halten, zwischen diesen gegensätzlichen Auffassungen über die wirtschaftliche Lage und die Kosten der Lebenshaltung zu vermitteln; insbesondere wollen die Gehilfen grundsätzlich davon nichts wissen, das Geltungs gebiet der Tarifgemeinschaft zu spalten und die besetzten Gebiete in den Löhnen ungünstiger zu stellen als das übrige Deutschland. Verständigung Die Stellung der Vertrauensmänner erfährt durch das der National- rte Herr Fritz Jeve (Hamburg). Der Versammlung war am Vormittag eine gemeinsame Sitzung der Vertrauensmänner mit dem Sektionsvorstande vorausgegangen. Verhandelt wurde im Berichtsjahre über 105 Rentensachen, gegen 82 im Vorjahre. Die Mitgliederzahl betrug 666 von 160 Orten. Die Vertreten waren Hamburg, Lübeck, Mecklenburg und Schleswig- Holstein. Den Vorsitz füh: ' " Die Deutsche Buchdrucker-Berufsgenossenschaft, Sektion X (Nord) hielt in Itzehoe ihre ordentliche Sektionsversammlung ab. zur Umlage hei an gezogene Lohnsumme betrug 14 884 504 M. und erstreckt sich auf 8436 beschäftigte Vollarbeiter. Auf- die Lohn summe des Jahres 1917 in Höhe von 11 199 403 M, ist eine Steige rung von 35 Prozent in den Löhnen eingetreten. Für dieses Jahr werden 3000 M. nachbewilligt und der Voranschlag für 1919 auf 26 100 M. festgesetzt. Vom Vorstand werden verschiedene bevor stehende gesetzliche Bestimmungen bekannt gegeben, wie Ernen nung von Unfall-Vertrauensleuten in Betrieben über zehn Personen, Arbeiterkontrolleuren (nur für Großbetriebe), Bildung von Berufs genossenschaften durch Arbeitnehmer. Auf die Mitarbeit der Ver trauensleute wird Wert gelegt, dagegen Verwahrung eingelegt gegen die Teilnahme von Arbeitnehmern an den Sitzungen, in denen über Rentenbezüge bestimmt wird. Durch die Abtretung nordschleswig- sehen Gebietesan Dänemark werdenaus der Buchdrucker-Genossen schaft ausscheiden aus der 1. Zone (Apenrade, Gravenstein, Haders leben, Christiansfeld, Toftlund, Rödding, Sonderburg, Lügumkloster, Tingleff, Tondern, Hoyer) 21 Betriebe mit 80 Personen und 152 993 Mark Jahreslohn, aus der 2. Zone (Flensburg, Husby, Leck, Niebüll, Westerland, Wyk a. Föhr) 22 Betriebemit 117 Personen und 351 970 Maik Jahreslohn. Es werden demnach 3 bis 4 v. H. von der ge samten zur Umlage herangezogenen Lohnsumme in Fortfall kommen. Eine rege Aussprache erfolgte schließlich über etwaige Erhöhung der Unfallrenten. — n. Der Gehaltstarif im Berliner Zeitungsgewerbe. In einer stark besuchten Mitglieder-Versammlung der der Vereinigung leitender Angestellter in Handel und Industrie angeschlossenen Fachgruppe „Graphisches Gewebe 11 wurde zum Tarifentwurf Stellung genommen, den der „An gestellt env er band des Buchhandels, Buch-und Zeitungs gewerbes“ und der „Zentralverband der Handlungsgehilfen“ den Arbeitgebern eingereicht haben. Der Vorsitzende, Herr Verlags direktor Fritz Goetz führte aus, daß die leitenden Angestellten grundsätzliche Gegner eines Tarifvertrages sind, da sie nach ihrer ganzen Stellung im Betriebe und nach ihren Fähigkeiten gewertet werden müßten und nicht in ein gleichmachendes Tarifabkommen hineinbezogen werden könnten. Es sei aber notwendig, an den Ver handlungen über den Tarifaktivteilzunehmen,undzwarmit eigenen Forderungen, um zu verhindern, daß bei einem Zustandekommen des Tarifs die Oberbeamten und leitenden Angestellten geschädigt würden. Nach lebhafter Erörterung wurden die Vorschläge des Vor standes angenommen, die verlangen, daß leitende Angestellte in verantwortlicher Stellung vom Tarifvertrag ausgenommen werden, daß bei Neueinstellungen, Versetzungen und Beförderungen der Angesteilten-Ausschuß nicht mitzubestimmenhabe, daß eineandere Gehaltsstufen-Einteilung und eine höhereBezahlung verschiedener Oberbeamtenklassen erfolgen müsse. Ein Ausschuß von vier Mit gliedern soll diese undandereForderungen bei den zu erwartenden- Ta rifverb a n diu n gen v ertreten. 1917 die Gewährung des Ostermeßzieles mit Wirkung vom 1. Ok tober 1917. ab aufgeh oben und für die Uebergangszeit einen Skonto- abzugvon 2 v. H. bei Barzahlung innerhalb zweier Monate gestattet. Dieser Skontoabzug ist inzwischen ebenfalls aufgehoben und auch in dem Rundschreiben des Deutschen Buchdrucker-Vereins vom Anfang Januar 1918 nicht mehr erwähnt worden. Nach § 266 des deutschen Buchdrucker-Preistarifs von 1919 sind die Zahlungs bedingungen für Werkdruck: „3 Monate nach Rechnungserteilung“. Bei Barzahlung innerhalb 30 Tagen nach Rechnungserteilung kann bis zu 2v. H. Skonto gewährt werden. Die Gewährung von Ziel ist in jedem Falle besonders zu vereinbaren. Im Falle späterer Zahlung als vereinbart, sind Verzugszinsen in Höhe von 6v. H. zu berechnen. Abzug eines sogenannten Meßagios ist ab zulehnen“. Gegenwärtig kann demnach trotz einiger beacht lichergegenteiliger Stimmen die Gewährung von Skonto im Druck gewerbe nicht mehr als handelsüblich bezeichnet werden, wenn ihn auch vielfach die Buchdrucker ihrer Verleger kundschaft noch ge währen. sk. Skontoberechnuns im Druckgewerbe Leipzig, den 19. Juli 1919 In dem Rechtsstreit einer Buch - und Kunstdruckerei gegen eine Verlagsbuchhandlung und Druckerei hat die Handelskammer Leipzig auf Ersuchen des dortigen Amtsgerichts über die Frage der Skontoberechnung im Druckgewerbe folgendes Gutachten erstattet: Fristlose Entlassung Grund zu solcher liegt auch dann vor, wenn der Grund erst nach der Kündigung dem Prinzipal zu Ohren kommt. So entschied jüngst das Oberlandesgericht in Celle. (Aktenzeichen 1 U 226/18.) Der Fall lag so: Ein gekündigter Angestellter wurde vom Geschäftsführer fristlos entlassen. Er klagte auf Innehaltung seines Angestellten; Vertrages, weil der Geschäftsführer nicht sein Prinzipal gewesen und weil die Aeußerung, der Geschäftsführer sei ein Schwindler, letzteren erst nach seiner Kündigung zu Ohren gekommen sei. Das Landes gericht Verden und das Oberlandesgericht Celle wiesen die Klage ab, weil der Kläger den Geschäftsführer während seiner Tätigkeit als Prinzipal anerkannt habe und es unerheblich sei, ob die Aeußerung des Klägers über den Geschäftsführer erst nach der Kündigung diesem zu Ohren gekommen sei. Entscheidend sei, daß objektiv ein Grund zu sofortiger Entlassung vorgelegen habe mk.^ Versammlung vorgelegte Betriebsrätegesetz eine wesentliche Aen- derung und Erweiterung nicht. Aber die Wünsche der Gehilfen schaft scheinen in dieser Hinsicht ein Stück über die Grenzen hinaus zugehen, die der erwähnte Gesetzentwurf zieht, und die wahrschein lich auch bei der Gesetzesberatung nicht weiter gesteckt werden. Während nun die Prinzipalschaft abwarten will, in welcher allge mein gültigen Form das Mitbestimmungsrecht am Arbeitsvertrag Gesetz wird, verlangt die Gehilfenschaft darüber hinaus Mit bestimmung an der Produktion, an der Gewinnbeteiligung und den damit'zusammenhängenden Angelegenheiten. Sie will also, daß durch die Tarifgemeinschaft diesem Verlangen Rechnung getragen wird, auch wenn das im Rätegesetz nicht der Fall sein sollte. Ja sie legt auf diese Forderungen solchen Nachdruck, daß der „Korre spondent“ seinen Aufsatz, in dem sie begründet werden, „Am Scheideweg“ überschreibt und am Schlüße in eindeutiger Weise erklärt, daß eine Tarifgemeinschaft keinen Wert besitze, die das Recht auf diese Ansprüche verweigere. In den Vorberatungen, über die auch die Papier-Zeitung in voriger Nummer auf Seite 2057 berichtete, war keine Einigung über die von der Gehilfenschaft zur Beratung gestellte Vorlage erzielt worden, obwohl es an gutem Willen zur Verständigung nicht fehlte. Da auch die Prinzipale nicht geneigt scheinen, im Buchdruckgewerbe Versuche in einer so neuen und ernsten Sache zu machen, wird man nur wünschen können, daß nichts übers Knie gebrochen und wenigstens Gelegenheit zur Nachprüfung etwaiger Beschlüsse gegeben wird Gegenüber diesen beiden wichtigen Beratungspunkten tritt die Anteilnahmeam Sch icksal weiterer zur Erörterung stehender an sich auch bedeutsamer Fragen zurück. Wird über alle Gegen stände verhandelt, — wie Abänderung der Lokalzuschläge, Ver legung von Nachtarbeit, Lehrlingsferien, Verkürzung der Arbeitszeit, Gesetzlichmachung des Tarifs usw. — so dürften die Beratungen wieder mehrere Tage dauern. Zu erwarten wäre, daß die Ansätze allmählichen Ingangkommens unseres Wirtschaftslebens nicht durch Starrköpfigkeiten in Frage gestellt würden, unddaß die Tarifgemein- schäft sien auch diesen ernsten Zeiten gewachsen zeigen und weiterhin bewähren möchte. Aus der Angestelltenbewegung im Papierfach In dem in München abgeschlossenen Tarifvertrag für die An gestellten im Groß- und Einzelhandel des Papier-, Mal-, Zeichen waren- und Bürobedarfsfaches abgeschlossenen Tarifvertrag . ist die Arbeitszeit auf 48 Stunden festgesetzt! Nach den bezüglich der Löhne getroffenen Vereinbarungen erhalten die männlichen Angestellten vom 4. bis 12; Berufsjahr 150 — 300 M., die weiblichen Angestellten vom 4. bis 10. Berufsjahr 130—’230 M. — Angestellte mit selbständiger und verantwortlicher Tätigkeit erhalten hierzu 20 v. H. Zuschlag. — Zn sämtlichen Mindestgehältern kommt eine 20 proz. Teuerungszulage. Die Anschaffungsbeihilfe beträgt für Ledige 200 —300 M., für männliche Verheiratete 500 M. — Die Anwendung von offenen oder geheimen Konkurrenzklauseln ist verboten. M.