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Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag mittags Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel: vierteljähr1.4M.50 Pf. Vierteljahrl: Bestellgeld 18 Pf. Von d. Geschäftsstelle d. BL unter Streifband — In- und Ausland -- vierteljähriich 7 M. 50 Pf. Einzelnummer 85 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Bezlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm hoch 50 mm (lagespalten) breit IM. auf Umschlagseiten bis 2 M. Berechnung v. Strich zu Strich. Teuerungszuschlag 10 v. H. Für Jahresumsatz oder Wieder holungen Nachlass nach festem Tarif. Zeichengebühr i. freie Zusendun frei eingehender Briefe 1 M. Stellengesuche zuhalbemPreis Vorausbezahlung an de Verlege Platzvorschriften unverbindlich Amsblalt • der Berufsgenossenschaften sowie zahlreicher Vereine und Verbände des Papier~ und Schreibwarenfaches Nr. 68 Berlin, Sonntag, 24. August 1919 44. Jahrg. I H H R L T Ausführungsgesetz zum Friedensvertrag 2081 Erhöhung der Arbeitszeitr . '. 2081 Zahlung der deutschen Zölle , 2081 Papier-Erzeugung und -Großhandel 1 Verein Deutscher Holzstoff-Fabrikanten, E. V . . . 2082 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker Literatur-Aussüge . . . . • 2082 Beurteilung der Schm'ermittel 2083 Leimung von Panier . 2083 Die Lage der hollndischen Papiererzeugung , . . 2083 Waggonitellung für zur Ausuhr bestimmtes Papier 2084 Stückgut statt Ladungsgelegenheit 2084 „Ab Fabrik“ . , , , , . 2084 apier-Verarbeftung, Buchgewerbe ? Der Verlagibucbhandel und die Kriegt wirtschaftssteile 2087 Gegen die Anzeigensteuer , . , . 2087 Einfuhr von Fachzeitschriften ins französisch besetzte Gebiet 2087 Tarifausschuß der Deutschen Buchdrucker .... 2088 Skontoberechnung im Druckgewerbe 2088 Aus der Angestelltenbewegung im Papierfach . . , 2088 Fristlose Entlassung .... 2088 Büchertisch . . . . . . 2088 PapierSp inntrti: Neue Farbstoffe und Musterkarten 2089 Spinnpaplerrolle . , . , . . 1 ■ ■ ■ ■ 1 « 2089 Papiergarn-Markt ■ . । . . . > • • 2089 Schreibwaren und Büro-Bedarf: Reichsbund Deutscher Papier- und Schreibwaren händler, e. V 2098 Neureglung der Sonntagsruhe im ländlichen Handels gewerbe Bayerns ..... 2093 Neuartige Reklame für Schreibmaschinenhändler . , 2098 Büchertisch . . 2093 Probenschau । 2093 Geschäfts-Nachrichten .... ....... 2123 Briefkasten 2128 Herausnehmbar beigefügt ist dieser Ausgabe der „Wegweiser für die Herbst- Mustermesse zu Leipzig". Den Besuchern der Papier- und Bürobedarfs- usw. Messe bietet diese alphabetisch geordnete Zu sammenstellung von Aussteller-Anzeigen — weil handlich und übersichtlich — eine willkommene Hilfe für den Einkauf. Im Monat September erscheinen neun Nummern der Papier-Zeitung. Der Bezugspreis beträgt 1 Mark 50 Pf. und 6 Pf. Bestellgeld. Bestellungen nehmen alle Post- anstalten an. Auch in besetzten Gebieten ist der Bezug der Papier-Zeitung (von einigen Ausnahmen abgesehen) frei gegeben. Um rechtzeitige Aufgabe von Bestellungen ersucht BERLIN SW 11 Verlag der Papier-Zeitung 1 Papierhaus CARL HOFMANN Ausführungsgesetz zum Friedensvertrag Der Nationalversammlung in Weimar ist am 18. August der Entwurf eines Anforderungsgesetzes zum Friedensvertrag zugegangen. Der zweite Abschnitt des Gesetzes betrifft An forderungen von Leistungen. Danach wird die Reichsregierung unter anderem ermächtigt, Lieferungen und Dienstleistungen gewerblicher und kaufmännischer Betriebe anzufordern, die zur Ausführung des Friedensvertrages erforderlich sind. Die Anforderung kann auch an einen Leistungsverband gehen. Diesen Leistungsverbänden werden durch den Gesetzentwurf sehr erhebliche Rechte eingeräumt und Pflichten auferlegt. Manche Selbstverwaltungskörper des Papierfachs werden sich darauf vorbereiten müssen, sich als Leistungsverbände im Sinne des Entwurfs, der zweifellos nächstens Gesetz werden wird, zu erklären oder an die Gründung solcher Verbände zu gehen. Es ist ein glücklicher Umstand für das Papierfach, daß der Krieg die Hauptgruppen des Faches, die Erzeugung von Papier und Papierstoff, den Großhandel, die Papierverarbeitung und den Papierkleinhandel zu je einer kräftigen und anerkannten Vereinigung gebracht hat, die fähig ist, die mit der Durch führung des Friedensvertrages verknüpften Aufgaben zu über nehmen und die Regierung bei der Auswahl der Leistungs verbände zu beraten. Ob der Schwerpunkt bei der Erfüllung dieser Aufgaben in den erwähnten vier Vereinigungen oder in einem über diesen stehenden erst zu gründenden Reichsausschuß liegen soll, darüber müssen sich die Gruppen unseres Faches bald entscheiden. Bei der Eile, mit der gewisse Punkte des Friedensvertrages ausgeführt werden müssen, dürfte sich der erstgenannte Weg als leichter gangbar erweisen. Erhöhung der Arbeitszeit? In Nummer 160 des „Holzmarktes” regt ein süddeutscher Holzindustrieller an, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer in ganz Deutschland einen Burgfrieden bis 1. Mai 1920 schließen, d. h. alle Streitigkeiten zurückstellen mögen, um den infolge Kohlenmangels drohenden Stillstand des gesamten Wirtschafts lebens zu verhüten. Da bei der heute gütigen achtstündigen Arbeitszeit und mit den heute verfügbaren Arbeitskräften dieses Ziel nicht erreicht werden könne, so müsse die Arbeitszeit auf täglich neun, zehn oder elf Stunden, wie sie vor dem Krieg in den einzelnen Gewerben i blich war, erhöht werden. Die da durch erhöhte Lohneinnahme werde den Arbeitern das Auskommen trotz der teuren Lebenshaltung ermöglichen. Am 1. Mai 1920 könne die kürzere Arbeitszeit wahrscheinlich ohne Schaden für die Gesamtheit wieder eingeführt werden. — Die Schriftleitung des genannten Fachblattes unterstützt diesen Vorschlag. Leider sind die Mittel nicht angegeben, durch welche das angestrebte Ziel erreicht werden könnte. Vor allem müßten die Arbeiter der Kohlenbergwerke zur Mehrförderung veranlaßt werden, denn wenn es keine Kohle gibt, werden die Arbeiter in den anderen Unternehmungen auch für täglich acht Stunden keine Arbeit haben. Zahlung der deutschen Zölle. Mit dem 1. August war das am 19. Juli von der Nationalversammlung angenommene Gesetz über die Zahlung der Zölle in Gold in Kraft getreten, und das Aufgeld war durch das Reichsfinanzministerium vom 1. bis 9. August auf 240 v. H., vom 9. bis 16. August auf 260 v. H. festgesetzt worden. Nach der amtlichen Begründung war der Zweck des Gesetzes erstens, die stark verminderten Zolleinnnah men des Reichs aufzu- bessern, zweitens, den durch die Entwertung der deutschen Valuta