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Nr. 67/1919 PAPIER-ZEITUNG 2057 Aus der Buchdrucker-Tarifgemeinschaft Der Tarifausschuß der Deutschen Buchdrucker hatte in seiner Maisitzung eine Reihe wichtiger Angelegenheiten einer Sonder- kommission zur Beratung überwiesen. In den Tagen vom 5. bis 8. August fanden Sitzungen dieser Kommission statt, sie bezweckten die störenden Sonderberatungen bei den Plenarsitzungen des Tarif ausschusses auszuschalten oder wenigstens auf das Mindestmaß zu beschränken. Das Tarifamt teilt in seinen amtlichen Blättern über die Beratungen folgendes mit: Die Kommission war aus je sieben Prinzipalen und sieben Ge hilfen zusammengesetzt, wurde aber auf Wunsch um je ein Prin zipals- und Gehilfenmitglied verstärkt. Die Geschäftsführung des Tarifamtes nahm an der Verhandlung teil, unter deren Vorsitz die Kommission tagte. In der Lokalzuschlagsjrage wurde grundsätzlich anerkannt, daß einmal eine weitere Annäherung der einzelnen Orte an ihre Servisklasse und eine Uebernahme weiterer Orte in den § 12 des Tarifs sich erforderlich macht, und daß des ferneren die Zusammen fassung einer Reihe von Orten in besondere Wirtschaftsgebiete mit möglichst einheitlichem Lokalzu sch läge zu - einer unabweisbaren Notwendigkeit geworden ist. Die Anpassung des Tarifs an die veränderten Verhältnisse gab Anlaß zu sehr eingehenden und ernsten Verhandlungen. Es ist aber in einer Reihe von Punkten zu einer Verständigung in der Kommission gekommen, so daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß über diese schwerwiegenden Veränderungen am Deutschen Buchdruckertarif es auch im Plenum des Tarifausschusses zu einer Verständigung kommen wird. Die Entscheidung über die Gesetzlichmachung des Tarifvertrages, welchletztereseitensd.es Tarifamts im Dezember 1918 beider Reichs behörde bereits beantragt, dann aber aus begründetem Anlaß wieder- zurückgezogen -wurde, wird dem Tarifausschuß in seiner nächsten Sitzung zur Aufgabe gestellt. Die Neubildung einer Fachkommission, die nach dem vorliegen den Vorschlag aus 12 Prinzipalen und 12 Gehilfen bestehen soll, wurde seitens der Vertreter beider Parteien als Notwendigkeit bezeichnet, und es wurde allseitig die Hoffnung daran geknüpft, daß diese Kommission baldigst zur Einführung kommt, und daß durch die Tätigkeit derselben eine bisher recht fühlbare Lücke in der Organisation des Buchdruckgewerbes ausgefüllt werden möchte. Dem Verlangen nach einer Reglung des Lehrlingswesens, einer- besseren Ausbildung der Lehrlinge und. der Erfassung des Lehr verhältnisses überhaupt Rechnung zu tragen, wird dem Tarif- ausschusse Gelegenheit gegeben werden. Prinzipals- und gehilfen seitig ist hierzu fleißige Vorarbeit verrichtet worden. Entsprechende Vorschläge lagen der Kommission vor, konnten von derselben aber schon ihres Unifangesund der Wichtigkeit wegen nicht im einzelnen beraten werden, sondern sind entsprechend dem Beschlusse des Tarifausschusses vom Juli 1918 dem Tarifamt und einer von dem selben noch einzusetzenden Sonderkommission zur Beratung über wiesen worden. Ein alter Wunsch der Arbeiterschaft, ein möglich st weitgeh endes Mitbestimmungsrecht am Arbeitsvertrag und bei Erledigung aller damit zusammenhängenden Angelegenheiten zu besitzen, ist im Grunde genommen durch den Deutschen Buchdruckertarif und insbesondere durch die in demselben enthaltenen Bestimmungen über Anerkennungund Schutz der Vertrauensmänner bereits erfüllt. Gehilfenseitig ist oft übersehen worden, daß das Buchdiuckgewerbe in der Anerkennung dieses berechtigten Wunsches der Gehilfen schaft unter allen Gewerben bisher allein stand, und daß deshalb die weitergeh enden Wünsche über Erweiterung der Rechte der Ver trauensmänner, sowie sie derzeit in der Arbeiterschaft und durch bereits erschienene Gesetzesvorlagen bekannt geworden sind, im Buchdruckgewerbe grundsätzlichen Bedenken nicht begegnen können. Die von Gehilfenseite zur Beratung gestellte Vorlage über Betriebsräte und deren Rechte und Pflichten war trotzdem eine der wichtigsten Beratungsgegenstände jener Kommission, dem auch die Behandlung dieses Gegenstandesund seine Erledigung entsprach. Es ist in dieser wichtigen, für beide Teile neuen und sehr ernsten Sache ein Ergebnis leider nicht erzielt worden. Die Vertreter beider Parteien gaben am Ende der vielstündigen Beratung die Erklärung ab, daß es an gegenseitigem guten Willen zu einer Verständigung nicht gefehlt habe, daß aber die Wichtigkeit dieser Angelegenheit eine gegenseitige Nachprüfung der einstweiligen Vorlage vor der endgültigen Beratungund Beschlußfassung durch den Tarifausschuß erforderlich mache. Alle übrigen, sonst noch zur Verhandlung gekommenen An gelegenheiten wurden bis auf einige nicht geklärte Fragen auf dem Wege der Verständigungerledigt, währendüber die offen gebliebenen Fragen der Tarifausschuß in seiner Gesamtheit noch zu hören sein wird, der nun am 22. August (nicht am 21.)und die darauffolgenden Tage in Berlin zur Beratung und Beschlußfassung zusammentreten wird. Die Lokalzuschlagsfrage dürfte spätestens am 1. Januar kommenden Jahres und die sehr wichtige Angelegenheit der Lehr lingsordnung spätestens ab April kommenden Jahres zur Durch führung kommen. Dem Tarifausschuss steht eine äußerst wichtige Beratungund Entscheidung über dievon der Kommission erledigten Angelegenheiten, die den Mitgliedern des Tarifausschusses binnen kurzem als Beratungsvorlage zugehen werden, bevor. Währungsfragen bei der Ausfuhr von Papier waren Nach einer Mitteilung der Kölnischen Zeitung wurde die all gemeine Vorschrift der Reichsbank, die Fakturierung und Bezahlung oderauch nur die Bezahlung unserer Ausfuhr in fremder Wähl ung auszubedingen, als Zwangsvorschrift im Dezember vorigen Jahres aufgehoben. Noch vor kurzem erhielt ich verschiedene Anträge auf Ausfuhrbewilligung von Papieiwaren zuiück, weil die Versicherung nicht abgegeben war, daß in fremder Währung gezahlt werden soll Danach scheint die Zentralstelle für Ausfuhrbewilligungen von sich aus die Ausfuhrgenehmigung von der Zahlung in fremder Währung abhängig zu machen. Dabei werden andere Anträge bei Zahlung in deutscher Währung zur Ausfuhr freigegeben. Wie kommt das? Papierverarbeiter Wir legten diese Frage der Zentralstelle für Ausfuhrbewilligungen der Papierindustrie vor und erhielten folgende Auskunft: Im Dezember vorigen Jahres verzichtete die Reichsbank auf die Vorschrift der ausschließlichen Fakturierung in Auslandswährung, wies jedoch gleichzeitig darauf hin, daß es erwünscht sei, auch weiter hin in Auslandswährung zu verkaufen. Daraufhin überließ es der Herr Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung den Fach- verbänden, nicht nur die Höhe der Ausfuhrpreise, sondern auch die Art der Fakturierung festzusetzen, mit der Maßgabe, daß diese Festsetzung für alle Anträge verbindlich wurde, welche sich auf die Erzeugnisse des betreffenden Fachverbandes bezogen. Nach Abschlu ß des Brüsseler Lebensmittelabkommens, wonach Deutschland die einzuführenden Lebensmittel mit Gold oder Auslandswährung bezahlen muß, erklärten es die Behörden für notwendig, daß die Zahlung in Auslandswährung erfolge. Infolgedessen gehen die Preisfestsetzungen der Fachverbände, soweit sie nicht Berechnung in Auslandswährung vorschreiben, dahin, daß Zahlung in Auslands währung verlangt wird. Die Zentralstellen haben diese Vorschriften bei den einzelnen Ausfuhranträgen lediglich zur Anwendungzu bringen, haben jedoch keinen entscheidenden Einfluß auf die Höhe der Aus fuhrpreise und die Art der Fakturierung. Briefhüllen mit schiefem Fenster 1590 Schiedsspruch Der Firma Y in B lieferte ich 3000 Fensterbriefhüllen mit Firmenaufdruck. Sie stellt mir aus dieser Sendung 1600 Stück wegen schrägem Fenster zur Verfügung und will sich — wie die beiliegenden Geschäftsbriefe erweisen — zur Schlichtung dieser Angelegenheit dem Schiedspruch der Papier-Zeitung unterwerfen, womit ich mich einverstanden erkläre. Das Fenster weicht in seiner Lage — siehe die angehefteten Muster — von der einen gegenüber der andern Ecke des Fensters nach dem unteren Hüllenrand gemessen, nur um 1—2 Millimeter ab. Dies sind ganz geringe Schwankungen, mit denen bei der Herstellung gerechnet werden muß, und die sich technisch kaum vermeiden lassen. Ich verständigte die Firma Y in B während des geführten Briefwechsels mehrmals hiervon, doch will sie dies nicht gelten lassen und beharrt nach wie vor auf Zurücknahme. Mit einer Uebernahme dieser Fensterbriefhüllen, die bereits mit Firmaaufdruck versehen sind, kann ich mich — selbst wenn diese noch unbedruckt wären — wegen einer solch unscheinbaren Ab weichung nicht einverstanden erklären' Briefhüllenfabrik X in A Aus den Mustern ergibt sieh, daß die in die Mitte gestellten Fenster der Briefhüllen nach rechts etwas ansteigen (gegen links bis 2 mm Unterschied); das würde kaum auffallen, wenn der Firmenaufdruck des Kunden in eine Ecke des Briefumschlages gestellt worden wäre; so ist er aber auf volle Breite gesetzt und mit dem üblichen Linienabschluß versehen worden. Dadurch trat der schiefe Stand auch beim Zwischenraum zwischen Kuvert- köpf und Fenster in Erscheinung. Die Abweichung von der Pa rallele ist jedoch nicht so erheblich, daß sie störend wirken müßte, und es ist auch kaum denkbar, daß die durchscheinende Brief anschrift wegen der geringen Abweichung teilweise verdeckt bliebe, eher scheint daran die ungewöhnlich hohe Fen st er Stellung schuld zu sein, die aber der Kunde nicht beanstandete oder nicht beanstanden kann. Bekanntlich werden die Fenster und Ränder auf Speziale aschinen hergestellt oder in großen Bogen vor gedruckt und dann die Briefhüllenform ausgestanzt; bei diesen Macharten ist genau gerade Stellung nicht zu erzielen; sie hängt vom glatten Aufstoßen der Bogen, vom scharfen Augen maß des Stanzers usw. ab. Da hier über die Hälfte der gelieferten Stückzahl schief war, kann auch ein Fehler bei der Stellung der Fensterdruckplatten auf den Stein oder in der Druckform unter laufen sein. Weil im übrigen aber die Briefhüllen zu gängigem Preise geliefert und sauber gearbeitet sind, und sehr gut duch. scheinende Fenster haben — was bei den heutigen Ersatzlacken selten ist — und da es bei der Papierknappheit Verschwendung wäre, die Briefhüllen zu vernichten, entscheiden wir, daß die schiefen Stücke gegen den dem Kunden angebotenen Preisnach laß von 20 v. H. abzunehmen sind.