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Nr. 66/1919 PAPIER-ZEITUNG 2013 werden, dieses Amt zu übernehmen, möchten wir sehr bezweifeln, ■da ja diese Verbände mit der Ausübung ebenfalls Angestellte beauf tragen müßten, deren Bezahlung erhebliche Kosten verursacht. § 37 setzt fest, daß die Steuerbeträge nach dem Gesamtbetrage der Entgelte innerhalb eines Steuerabschnittes zu berechnen sind und stellt die einzelnen Steuerabschnitte auf ein Kalenderjahr fest. Rückvergütung von Entgelten kann abgesetzt werden (§38). Der Steuerpflichtige hat spätestens 1 Monat nach Abschluß des Steuerzeitabschnittes Steuererklärungenabzugeben, welche die Ent gelte für die einzelnen Gruppen getrennt angeben sollen: auf Grund ■dieser Erklärungen wird durch die Steuerstellen der Betrag der zu entrichtenden Umsatzsteuer festgesetzt. Das in § 44 vorgeschriebene Empfangsbekenntnis für bestimmte Fälle ist für den Papierhandel ohne Interesse. Dagegen dürfte § 45 für das Druckgewerbe insoweit wichtig sein, als hier vorgeschrieben wird, daß Verkaufsangebote ohne Namensnennung nur dann erfolgen dürfen, wenn die Auftraggeber solcher Anzeigen dem Verleger Namen und Wohnsitz gleichzeitig mit der Auftragserteilung mitteilen. Der Verleger der betreffenden Zeitung seinerseits muß der Steuerbehörde einen Abdruck der An zeigen mit Angabe von Name und Wohnung der Besteller mitteilen. § 49 bedroht die Steuerhinterziehungmit Geldstrafeim zwanzig- fachen Betrage der hinterzogenen Steuer oder mit Gefängnis. § 50 sagt, daß Bundesstaaten und Gemeinden Steuern vom Umsatz notwendiger Lebensmittel nicht erheben dürften,hoffentlich gilt das Gleiche auch für das Reich. Der Schlußsatz des § 51 setzt wiederholt fest, daß für Leistungen aus Verträgen, die vor dem Inkraftreten des Gesetzes geschlossen worden sind, die Umsatzstener gesondert in Rechnung gestellt werden darf, insofern, als durch das neue Gesetz eine Erhöhung der Umsatzsteuer eingetreten ist. Der hierdurch verursachte Preisaufschlag bildet keinen Grund zur Vertragsaufhebung. Die vorstehenden Ausfuhrungen dürften den Beweis erbracht haben, wies sehr das neue Gesetz die Erzeugung sowohl, wie den Handel belasten, für die Fachverbände eröffnet sich auch abgesehen vom § 36 ein weites Feld der Betätigung bei der bevorstehenden Beratung des Entwurfs und insbesondere auch bei Aufstellung der einzelnen Verzeichnisse. Wilhelm Link Reklame-Messe Das Uebergangsjahr 1919 gilt auch für die Reklamemesse. Nach dem verheißungsvollen Anfänge, der im Frühjahr ]919 mit ihr gemacht wurde, wird zweifellos der Gruppenzusammenschluß des entwerfenden, vervielfältigenden und ausstreuendefi Werbe wesensallen Teilnehmern sehr zustatten kommen. Die Aussichten liegen eben gerade für das Reklamefach besonders günstig, da die •eruptive Um wälzungzur Friedenswirtschaft fast in allen Wirtschafts zweigen zur Inanspruchnahme des Werbewesens mehr denn je zwingt und von ihm Höchstleistungen verlangen wird Die Reklamemesse ist also eine sehr zeitgemäße Schöpfung, die das Interesse der deutschen Produktion und des Handelshaben muß. Was die Musterausstellung, die bereits im Frühjahr die großen deutschen Firmen vereinigte und recht viel Gutes bot, selbst an langt, so steht sie diesmal auch rein örtlich im Zeichen des Ueber- ganges. Wieuns mitgeteilt wird, muß sie noch einmal in der „Hohen Lilie“, Neumarkt 28, stattfinden, einem der ältesten Häuser des Leipziger Meßviertels. Der Meßleitung aber, die seinerzeit der neuen Sache gegen ihren Willen und unter dem Drucke des noto rischen Leipziger Meßraummangels diesen ungünstigen Rahmen geben mußte, ist es inzwischen gelungen, sich für die kommenden Jahre das 3. und 4. Stockwerk des modernen „Bugra-Meß-Palastes“, Petersstr. 38, zu sichern. Bereits diesmal wird im 4. Obergeschoß dieses Gebäudes eine kleine Filiale der Stammesse eingerichtet. Die alten Aussteller sind sämtlich wieder vertreten, dazu sind noch einige der bedeutendsten Kunstanstalten Deutschlands hinzuge- kommen, so daß die Reklamemesse diesmal noch mehr als im Früh jahr bieten wird, wenn wir uns auch nicht verhehlen wollen, daß ein Gesamtüberblick über das Werbewesen erst vom Frühjahr 1920 ab geboten werden kann, zu welcher Zeit dann alles geschlossen in einem modernen Meßpalast Aufstellung finden wird. Der Bund der deutschen Gebrauchsgraphiker, Berlin-Charlotten burg 2, Kantstr. 159, hat jetzt die erste Nummer seiner Mitteilungen 1i erausgegeben, in der er unter seinen Mitgliedern zum 1. September einen Wettbewerb für das Signet des Bundes erläßt. Preisrichter sind Professor Bruno Paul und Lucian Bernhard.5 Ein „Zusammenschluß von Druckerklubs“ in Dänemark wurde auf einer Versammlung des Kopenhagener Druckerklubs der Typo graphen mit Provinzvertretern gebildet, um unter Leitung eines zehngliedrigen Vorstandes für gleichartige Arbeitsverhältnisse auf wirtschaftlichem und kollegialem Gebiet für alle dänischen Druckertypographen durch Errichtung von Ortsklubs zu wirken. bg Tarifvertrag der bayerischen Buchhandels-Angestellten. Der Angestelltenverband des Buchhandels, Buch - und Zeitungsgewerbes, Gau Bayern, Geschäftsstelle München, teilt mit, daß die Tarif verhandlungen mit dem gesamten bayerischen Buchhandel, die von der Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände und dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände geführt wurden, nun ihren Abschlu ß fau den. Die Bezahlu ng der Angestellten erfolgt auch hier in Gruppen; es sind deren drei vorgesehen, die erste umfaßt die Angestellten mit einfacheren Arbeiten und nach Berufsjahren gestaffelt. Das Mindestgehalt für die Klasse 2 beträgt 210 M. und steigt auf 295 M. im 10. Berufsjahr. Nun folgen die Angestellten mit gehobenem Posten. Diese erhalten bis zum 30. Lebensjahr 365 M. und darüber 400 M. Die Angestellten in leitender Stellung bilden die höchste Klasse. Diese erhalten 545 M Weibliche Angestellte, die den Buchhandel ordnungsgemäß er lernten, werden ebenso bezahlt wie die männlichen. Der Urlaub wird nach Berufsjahren gewährt, hsm. Die Buchhandlungsgehilfen Leipzigs traten am 9. August allgemein in den Ausstand, weil die seit Monaten im Gang befind lichen Tarifverhandlungen zu keinem Ergebnis führten. Die Unter nehmer wollten an den bestehenden Verhältnissen möglichst wenig ändernund der Teuerung nur durch Zulagen nach billigem Ermessen Rechnung tragen. Die im Zentralverband der Handlungsgehilfen und im Allgemeinen Buchhandlungs-Gehilfen-Verband vereinigte Gehilfenschaft bestand dagegen auf Bewilligung ansteigender Gehaltssätze, wie solche anderwärts, Berlin, München usw., bereits bewilligt worden sind. Im Nürnberger Zeitungsgewerbe hält der Ausstand der Ange stelltenschaft an. Am 6. August kam es vorübergehend zu einer neuen Bewegung in den Setzer kreisen, nachdem die vorher schon einige Tage lang geübte Solidarität des technischen Personals vom Tarifamt als Tarifverletzung gekennzeichnet und daher fallen gelassen worden war. Die Betriebsräte der Selzer erklärten nämlich, sie hätten beschlossen, keine Anzeigen mehr zu setzen, weil die „Verleger ihr Versprechen nicht gehalten hätten“. Eine Reihe von Zeitungen erschien deshalb am Mittwoch voriger Woche ohne Anzeigenteil. Abends aber war bereits ein Uebereinkommen her gestellt. Dagegen dauert der Streik der Angestellten fort, hsm Zum Schriftsetzerausstand in Schweden. Der schon am 4. Juli begonnene Ausstand der schwedischen Schriftsetzer gestaltet sich außerordentlich hartnäckig, da der Konflikt auch bis zum gegen wärtigen Augenblicke noch nicht beigelegt ist. Indessen scheint alle Mühe der Ausständigen vergeblich zu sein, da die Zeitungen Schwedens unausgesetzt weitererscheinen, wenn auch nicht in dem Umfang, den man sonst bei der schwedischen Presse gewohnt ist. Aber auf alle Fälle verfügen die Zeitungen auf so genügende Arbeitskräfte, daß die Presse auch trotz des Schriftsetzerstreiks ihren Beruf erfüllen kann. Bei den Zeitungsbesitzern ist denn auch keinerlei Neigung zum Nachgeben zu spüren. M Im Typographenausstand in Schweden setzte die Regierung einen besonderen Vergleichsausschuß ein. Außer Staatsbeamten gehören ihm an Dir. C. Häggström von Almqvist & Wiksells Druckerei in Upsala, Vorstandsmitglied des Arbeitgeberverbandes der Druckereien, und Emil Söderström, Vertreter des Stockholmer Typographenvereins und einer von den Leitern des Verbands, die bei der letzten Vorstandswahl von den Linkssozialisten überstimmt wurden. — Die Zeitungen in Stockholm erscheinen nach wie vor, aber nicht sonntags und nur in einer Ausgabe (nicht, wie sonst, in Hauptstadt-und Provinzausgabe), bg. Erhöhung der polnischen Zölle auf die Einfuhr von Papier. Laut Nachricht des „Krakauer Czas“ ist die Zollerhöhung von großem Einfluß auf die Papierindustrie. Ein polnisches Buch, welches vor dem Kriege 2 — 3 Kr. gekostet hat, jetzt 20 — 30 Kr kostet, wird etwa 50 Kr. kosten. K. Mangel an guten Chemikalien für Druckfarben. Trotz de» Friedensabschlusses ist es noch nicht möglich gewesen, die für eine einwandfreie Druckfarbe erforderlichen guten Chemikalien zu er halten. Nicht nur im Buchdruckgewerbe, sondern auch in anderen Gewerben, die auf den Verbrauch von guter Druckfarbe ange wiesen sind, beklagt man die schlechte Beschaffenheit der Farben So macht die Krefelder Druckvereinigung für Webwaren be kannt, daß sie infolge des Mangels an guten Chemikalien nicht in der Lage sei, eine volle Garantie für den Ausfall der Waren zu übernehmen. Mit den heutigen Chemikalien wäre man noch nicht imstande, die einzelnen Farbtöne im Druckmuster mit Sicherheit genau zu treffen, so daß die Kundschaft immer noch mit gewissen Farbabweichungen rechnen muß, wofür die Drucker nicht ver antwortlich gemacht werden können. Diese Ausführungen treffen auch voll und ganz auf den Buchdruck zu. Die Drucker im graphi schen Gewerbe wünschen nichts sehnlicher, als daß endlich da» Arbeiten mit den sogenannten Kriegsfarben aufhört. H