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nissen, insbesondere den Marktverhältnissen Rücksicht zu tragen, einen Lieferungsvertrag mit längerer Lieferfrist zu einem festen Preise abgeschlossen hat, wenn noch während seiner Lieferungen die Fabri kantenpreise erhöht werden. Bei der geringen Stetigkeit der Preise auf dem Papiermarkt, wo dauernd mit Preiserhöhungen auch in Zukunft zu rechnen sein wird, muß der Papiergroßhändler bezüglich der Preisstellung bei seinen Verkäufen außerordentlich vorsichtig sein und bei seinen Ab machungen Sicherungen, wie sie vorstehend erwähnt worden sind, treffen, um nicht bei Erhöhung des Fabrikantenpreises Schaden zu erleiden. Sollte die anfragende Firma sich von Seiten^der Papierfabrik über vorteilt glauben, so kann sie den Sachverhalt unter Einreichung der Belege der Prüfungsstelle für Papierpreise, Charlottenburg, Neue Grolmanstr. 5/6, unterbreiten. Kriegsbilanzen Zeichenpapier Ich bestellte bei einer Feinpapierfabrik einen Posten Zeichen papier nach einliegendem Muster I. Die Lieferung ist nach Muster II ausgefallen. Mit dieser Ware kann ich mich nicht zufrieden geben, da das gelieferte Papier bedeutend gelblicher in der Farbe, viel unreiner, nicht so griffig, und auch nicht so standhaft ist wie das Kaufmuster. Ich beabsichtige daher, die gelieferte Sendung zur Ver fügung zu stellen und frage bei Ihnen an, ob ich bei einem etwaigen Prozeß wegen Annahmeverweigerung Aussicht auf Erfolg haben würde. Papiergroßhandlung Der Stoff des Liefermusters ist etwas holzschliffhaltiger als der desAngebotmusters; er ist durch durkle Knötchen etwas verunreinigt; auch die Färbung ist einen Schein dunkler. Die Unterschiede sind aber nur gering und halten sich in zulässigen Grenzen, zumal sich Griffigkeit und Festigkeit des Liefermusters dem des Kaufmusters ebenbürtig erweisen. DieUnterschiedesind durch die heutigen schwie rigen Rohstoffverhältnisse in der Papiererzeugurg bedingt und berechtigen Fragesteller nicht dazu, der Fabrik die Ware zur Ver fügung zu stellen. Eine Klage auf Zurücknahme ist unberechtigt. Der Krieg ist zwar schon seit geraumer Zeit zu Ende, aber die jetzt in ihrer Gesamtheit vorliegenden Abschlüsse von 24 Aktien gesellschaften der deutschen Papier- und Papierstofferzeugur g vom 31. Dezember 1918 müssen noch als Kriegsbilanzen ange- sprochen werden, denn 10 Monate der Laufzeit dieser Abschlüsse reichen noch in die Kriegszeit zurück. Es verteilten von diesen 24 Unternehmungen an Dividende für das Geschäftsjahr 1918: 1 Gesell schaft mit 1 000 000 M kapital 36 v. H. - 360 000 M. 1 1 200 000 „ „ 21 „ „ = 252 000 4 »3 • • 25 275 000 „ „ 20 „ „ = 5 055 000 1 ■ . • • 4 000 000 „ „ 17 „ „ = 680 000 4 49 600 000 „ „ 15 „ „ = 7 440 000 ,,5 2 6 650 000 „ , 14 „ „ = 931 000 2 »» 4 400 000 „ „ 13 „ „ = 572 000 3 3 100 000 „ „ 12 „ „ = 372 000 3 8 100 000 „ „ io „ „ = 810 000 ,9 1 1 200 000 „ „ 5 „ „ = 60 000 2 ,, 5 000 000 „ 0 „ „ = 000 ♦ > 24 Gesell schaften mit 109 525 000 M. Aktien- Gesamt kapital dividende s 16 532 000 M. Die ausgeschüttete Durchschnittsdividende beträgt 15,094 vom Hundert, berechnetauf das reine Aktienkapital von 109 525 000 M., wobei die großen Summen fremder Gelder, die als Unternehmungs kapital mitgearbeitet haben, außer Ansatz geblieben sind. Außer der Dividende vergüteten 3 Gesellschaften ihren Aktionären noch einen Bonus und zwar; 1 gdatmit 1 100 000 M. kkpitni einen Bonus von 6 v. H. 2 „ „ 15 000 000,, „ „ „ „ 10 „ „ Nach den Bilanzen vom 31. Dezember 1918 betrugen bei den behandelten 24 Gesellschaften a) die Abschreibungen auf die Anlagekonten. 18 828 645 M. b) die Inventurbestände 79 616 907 ,, c) die Außenstände einschl. Bankguthaben . 91 118 219 ,, d) die laufenden Schulden 87 415 549 „ Die auf das reine Aktienkapital berechnete für die letzten drei Kriegsjahre in der deutschen Papier- undPapierstoffindustrie ausgeschüttete Durchschnittsdividende ergibt folgende Ziffern: Bilanzen vom 30. Juni 1916 ..... 5,851 v. H. ,, ,, 31. Dezember 1916. . . 6,569 „ ,. „ „ 30. Juni 1917 11,961 „ „ „ „ 31. Dezember 1917. . . 14,605,,,, „ „ 30. Juni 1918 16,862 „ „ „ „ 31. Dezember 1918. . . 15,094,,* Nach diesen Ergebnissen hatte die Rentabilität mit den Ab schlüssen vom 30. Juni 1918 ihren Höhepunkt erreicht. Welche Ziffern wird die Zukunft bringen ? Man braucht kein Prophet zu sein, um vorauszusagen, daß die Erträgnisse unter den gegenwärtigen, so sehr veränderten Verhältnissen, ganz gewaltig zurückgehen werden. Schon die kommenden Bilanzen vom 30. Juni 1919, noch mehr aber die vom 31. Dezember 1919, werden dies bestätigen. — e. Freigabe der Lumpen. Der Ausschuß der Reichswirtschaftssteile für Kunstspinnstoffe und Stoffabfälle hat den Beschluß gefaßt, sämtliche Beschlagnahmen und Höchstpreisverordnungen auf den Gebieten der Lumpen und Kunstspinnstoffe aufzuheben und hat im Anschluß daran sämtliche Verträge mit den Sortierbetrieben gekündigt. Der Beschluß dieses Selbstverwaltungskörpers bedarf noch der Genehmigung des Reichswirtschaftsministeriums. Die Entscheidung darüber wird in einer in den nächsten Tagen statt- findenden Sitzung fallen. Weiss Schreibpapier Ich habe bei einer Papierfabrik eine Ladung Papier nach ein liegendem Muster bestellt. Die Lieferung ist jedoch so ausgefallen wie beigefügte 5 Bogen. Dieses Papier ist zwar besser satiniert, aber weit dunkler, weniger griffig, durchsichtiger und vor allem voller Unsauberkeiten. Meiner Meinung nach übersteigen diese Abweichun gen, die durch die jetzigen Verhältnisse bedingten Grenzen, weshalb ich die Ladung zur Verfügung stellen möchte. Sind die Abweichungen groß genug, um dies zu rechtfertigen? Papiergroßhandlung Das Kaufmuster ist weißes schwachsatiniertes Schreibpapier von 80 g Gewicht ohne Holzschliffgehalt. Das gelieferte Papier ist ebenfalls 80 g schwer und ist in der Stoffzusammensetzung dem Kaufmuster gleichwertig. Die Satinage ist besser wie beim Kauf- muster. Die Färbung und die Griffigkeit entsprechen dem Muster. Das gelieferte Papier ist etwas durchsichtiger wie das Muster, jedoch hält sich dies in den zulässigen Grenzen. Die Unsauberkeiten sind nicht derart, daß dadurch der Wert des Papiers verringert würde, da die bestehenden schwierigen Rohstoffverhältnisse in Rücksicht gezogen werden müssen. Wir betrachten die Lieferung als muster gemäß. Der Fragesteller wäre daher nicht berechtigt die Lieferung zur Verfügung zu stellen.. ‘Handel zwischen Großhändlern nicht ohne [weiteres unerlaubter Kettenhandel In einer Entscheidung vom 8. Mai 1918 führt das Reichsgericht, 5. Strafsenat, aus: Der Absatz der Waren eines Großhändlers an einen anderen Großhändler bildet nicht notwendig einen strafbaren Kettenhandel. Ein solcher Handel ist nicht gegeben, wenp die be teiligten Großhändler verschiedene wirtschaftliche Aufgaben erfüllen, insbesondere wenn infolge der Art der in Betracht kommenden Wirt schaftsgebiete und Kundenkreise Waren im großen von einer Hand zur anderen gehen müssen, um an die Verbraucher zu gelangen, bei denen das stärkste Bedürfnis besteht. Ein im Westen des Reichs an sässiger Großhändler würde daher unter Umständen Waren an einen in anderer Gegend des Reichs ansässigen Platzgroßhändler straflos abgeben dürfen, um durch ihn erst die Waren dem Kleinhändler an dessen Platz zuzuleiten. sk. Rücktritt vom Kauf Im August vorigen Jahres bestellte ich 5000 kg 40/45 gcllu- losepapier zu 1 M. 80 Pf., welches ich Ende Oktober abbestellte (Ver kauf freibleibend). Der Fabrikant ging aber auf diese Annullierung des Auftrages nicht ein, und ich erwiderte, er solle das Papier nach den Unruhen an mich absenden. Nachdem nun bereits 5 Monate vergangen sind, erhielt ich am 2. April die Rechnung hierüber und gleichzeitig die Nachricht, daß das Papier versandt worden sei, wo rauf ich telegraphisch die Annahme verweigerte. Bin ich jetzt noch genötigt, das Papier abzunehmen, und war der Preis von 1 M. 80 Pf. bei einem Quantum von 5000 kg seinerzeit gerechtfertigt ? Wie ich jetzt vom Vertreter hörte, soll das Papier auf 1 M. 30 Pf., ja sogar auf 1 M. gefallen sein. Entspricht das den Tatsachen ? Ich nehme an, daß das Papier schon damals vielzu hoch berechnet worden ist. Buchdruckerei Die Vereinbarung, daß das Papier nach den Unruhen abgesandt werden soll, war unbestimmt und berechtigt den Fragesteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist für die Lieferung zu gewähren. Fragesteller muß also das Papier zum vereinbarten Preis annehmen. Es kommt nicht darauf an, ob der Preis seinerzeit angemessen war, sondern darauf, daß er zur Zeit des Kaufes fest vereinbart wurde. Uebrigens ist uns vom Fallen der Papierpreise in letzter Zeit nichts bekannt geworden, wohl aber da« Gegenteil.