Volltext Seite (XML)
Nr. 63/1919 PAPIER-ZEITUNG 19C9 Liniaturstempel Die durch Gebrauchsmuster Nr. 702349 geschützte Erfindung eines Liniaturstempels soll dazu dienen, wichtige Stellen in Ver trägen, Schuldscheinen usw. mit einer Liniatur zu ersehen, wie dies z. B. bei Quittungsvordrucken, Postanweisungen, Zahlkarten usw. bekannt ist. Durch diesen Stempel ist jedermann in der Lage, einen Unterdrück zu erzeugen, der Fälschungen bezw. Korrekturen ausschließt und überall angebracht werden kann, wo er erwünscht ist. Der Stempel kann auch noch dazu verwandt werden, wichtige Stellen in Zeitungen, Büchern usw, kenntlich zu machen. Durch solche mannigfache Verwendbarkeit ist der Stempel für jeden Ge schäftsmann wichtig, daher steht breite Einführung zu erwarten. Der Erfinder, L. Wunderlich in Frankenhausena,. Kyffh., gibt weitere Auskunft. Verpackungsstoff Emil Klus in Wien erhielt das DRP 310978 vom 7. Dezember 1917 ab in Kl. 54 d auf ein Verfahren zur Herstellung von Ver packungsstoff für leicht zerbrechliche Gegenstände. Aus Zellenpapier, das in bekannter Weise durch Aneinander kleben einer Anzahl von Papierbahnenhergestellt ist, werden schmalere Streifen, deren Länge senkrecht zu den parallel verlaufenden Kleb linien liegt, abgeschnitten. Durch Auseinanderziehen der Decklagen des Streifens werden die Zellen geöffnet (Bild 1). Die Wände der geöffneten Zellen werden sodann durch einen in der Richtung der Zellenachsen ausgeübten Druck mit Einknickungen versehen (Bild 2). Bild 1 Bild 2 Infolge des ausgeübten Druckes verliert der Zellenpapierstreifen das Bestreben, sich flach zusammenzuziehen, und behält die ihm bei gebrachte Form bei. In diesem Zustand bildet er einen raumfüllenden, nachgiebigen und bis zu einem gewissen Grad elastischen Stoff, der sich besonders zur Verpackung leicht zerbrechlicher Gegenstände eignen soll. Das Zusammendrücken des Zellenpapiers kann mit Hilfe einer ebenen Platte geschehen. Man kann aber auch eine Platte ver wenden, die Erhabenheiten und Vertiefungen nach Art eines Relief musters aufweist, dem entsprechend dann das Zellenpapier nach seiner Pressung gemustert ist. Patentanspruch: Verfahren zur Herstellung von Verpackungs material aus geklebtem Zellenpapier, dadurchgekennzeichnet, daß die Zellen eines entsprechenden Streifenabschnittes von Zellenpapier ge öffnet und die Wände der Zellen im geöffneten Zustande durch in der Richtung der Zellenlängsachsen wirkenden Druck mit Einknik- qungen versehen werden. Saper-innere Haltbare Gespinste aus Papiergarn Max Müller in Limbach i. Sa. und Siegfried Herzberg in Char lottenburg erhielten das DRP. 313520 vom 15. Januar 1918 ab in Kl. 75 c auf ein Verfahren zur Herstellung haltbarer Gespinste, ins besondere aus Papiergarn. Die Gespinste oder ihre Bestandteile werden unter Verwendung des Spritzverfahrens mit einem Ueberzug aus Metall überzogen. Patentanspruch: Verfahren zur Herstellung haltbarer Gespinste, z. B. Schnüre, Seile o. dgl., insbesondere aus Papiergarn, dadurch gekennzeichnet, daß die Gespinste oder ihre Bestandteile unter Verwendung des Spritzverfahrens mit einem Ueberzug aus Metall überzogen werden. Anfeuchten zu verspinnenden Papieres Emil Claviez in Adorf i. Vogtl. erhielt das DRP. 301689, Klasse 76 c vom 23. Januar 1917 ab auf ein Verfahren zum Anfeuchten zu verspinnenden Papieres. Gemäß dieser Erfindung kommt das Anfeuchten der Papier bahn bei Ueberführung in die Form von Spinntellern in Wegfall. Das Papier wird nicht während des Schneidens befeuchtet, sondern die aus der von der Papiermaschine gelieferten Papierbahn fertig.- gestellten Spinntellereinem Schwitzvorgang unterzogen, um dadurch den zu drellierenden Streifen des Spinntellers die nötige Feuchtigkeit zuzuführen. Das Papier enthält, wenn es aus den Papierfabriken kommt, etwa 8 v. H. und mehr Feuchtigkeit. Die aus der trockenen Papierbahn, wie sie die Papierfabrik liefert, hergestellten Spinnteller werden in einen geeigneten Raum gebracht und dort abgekühlt, und zwar bis zum Gefrierpunkt und darüber hinaus. Dann werden die Spinnteller in einem warmen Raum bis zum Verspinnen aufbe wahrt. Die stark abgekühlten Spinnteller fangen in dem warmen Raum an zu schwitzen, indem die in der Luft des Raumes enthaltene Feuchtigkeit sich auf den Spinntellern niederschlägt und dadurch das Papier der Spinnteller gleichmäßig durchfeuchtet. Das Schwitzen kann wiederholt werden, indem die Spinnteller aus dem warmen Raum wieder in den Kühlraum gebracht werden, dort von neuem gefrieren, um dann wiederum in den warmen Raum zurückbefördert zu werden, worauf ein neues Schwitzen der Papierteller eintritt. Auf diese Weiseist es möglich, die Papierstreifen gleichmäßiganzufeuchten, so daß deren Fasern durch und durch eine gleichartige Masse bilden, welche sich beim Verspinnen zu runden, gut verdichteten Fäden verarbeiten läßt. Namentlich lassen sich nachdem beschriebenen Ver fahren sehr dünne und leimlose Papiere gut zu Garnen verarbeiten. Auch stark geleimte, spröde Papiereiassen sich nach diesem Verfahren gut verarbeiten. Es ist hierbei ein mehrmaliges Schwitzen der Spinn- teller geboten, um gleichmäßig durchgefeuchtete Papierstreifen zu erhalten. Es ist unter Umständen zweckmäßig, in den Raum, in welchem das abgekühlte Spinngut dem Schwitzvorgang unterworfen werden soll, noch warme Luft oder Wasserdampf einzuführen, so daß die Luft in dem Schwitzraum mit Feuchtigkeit mehr oder weniger gesättigt ist. Die Abkühlung des Spinngutes kann durch Lagerung in Kühl räumen (während des Winters unter Umständen im Freien) oder auch durch zweckentsprechendes Behandeln mit flüssiger Luft erreicht werden. Man kann nicht nur reine Papiere, sondern auch Papiere, die mit anderen Fasern vermischt sind, z. B. Textilose, nach dem vor beschriebenen Verfahren behandeln. Patentansprüche: 1. Verfahren zum Anfeuchten zu verspinnenden Papieres, dadurch gekennzeichnet, daß die Papierrollen einer starken Abkühlung, z. B. einem Gefrieren, und einem folgenden Schwitzen unterworfen werden. 2. Verfahren nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß das Papier zuvor in üblicher Weise vor, während oder nach dem Schneiden angefeuchtet wird. Zusatz zum Patent 301689 vom 26. Januar 1917 ab. Das im Hauptpatent beschriebene Abkühlungs- und Schwitz verfahren kann auch für die noch ungeschnittene Papierrolle An wendung finden, wie sie von der Papierfabrik geliefert wird. Die von der Papierfabrik gelieferten Papierbahnen werden in schmale Rollen zerschnitten von einer Breite, die ein Vielfaches der Breite der zum Verspinnen benötigten Teller beträgt. Diese Rollen werden dann ebenso wie die Teller im Hauptpatent dem Gefrier- und Schwitz vorgang ausgesetzt und das Papier darauf in schmale Streifen ge schnitten, welche sich zum Verspinnen eignen. Hierbei kann das ab gekühlte oder gefrorene Papier während des Schneidens angedämpft und dadurch ein Schwitzvorgang herbeigeführt werden. Das gleiche Verfahren läßt sich auch mit der Gesamtrolle vornehmen. Patentanspruch; Verfahren zum Anfeuchten zu verspinnenden Papieres nach Patent 301689, dadurchgekennzeichnet, daß die Papier bahnrolle im ganzen oder in Teilbreiten abgekühlt, beispielsweise gefrieren gelassen, und während des Zerschneidens zu einzelnen Rollen gedämpft wird.