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Schreibmaschinen sind Gegenstände des täglichen Bedarfs Das Kammergericht zu Berlin hat den Verkäufer einer Schreib maschine, der für diese einen übermäßigen Preis gefordert hatte, verurteilt, weil es der Auffassung ist, daß Schreibmaschinen zu Gegenständen des täglichen Bedarfs zählen. In der Begründung des Urteils wird ausgeführt: In weiten Kreisen des Volkes, bei Behörden, in Fabrikbetrieben, in kaufmännischen Geschäften, in den Büros von Rechtsanwälten, in weiten Kreisen Privater, wo immer viel zu schreiben ist, hat die Schreibmaschine Eingang gefunden und empfindet man das Be dürfnis nach ihr. Viele Private, deren Hand durch vieles Schreiben nervös geworden ist, benutzen die Schreibmaschine, und überall, wo man Wert darauf legt, daß der schriftliche Meinungsaustausch leicht und sicher zu erkennen ist, legt man die Gedanken im Wege der Schreibmaschine fest. Schreibmaschinen nutzen sich auch durch den Gebrauch ab, müssen deshalb durch andere, brauchbare alte oder neue, ersetzt werden. Es handelt sich bei Schreibmaschinen daherum eine täglich begehrte und von der Allgemeinheit benötigte Ware. (Konfektionär) Briefumschlag mit Aufreißfaden Von befreundeter Seite wird mir beigefügtes Kuvert mit dem Hinweis vorgelegt, daß es zum Musterschutz zugelassen sei. Man bat mich, den Briefumschlag mit Lizenzen an Briefumschlagfabriken weiterzugeben. Die Fabriken lehnten aber mit dem Bemerken ab, daß die Sache veraltet und ein Erfolg wegen der Verteuerung ausge schlossen sei. Auch ich habe das Gefühl, daß die Sache schon mal dagewesen wäre. Wie ist Ihre Meinung zu der ganzen Sache über haupt ? Ich halte nicht viel davon, jedoch ist der Besitzer des Muster schutzes von der Wirksamkeit und Rentabilität der Fabrikation dieser Art Umschläge sehr überzeugt. Bürobedarfshändler Zum Gebrauchsmusterschutz wird jeder Gegenstand ohne Prü fung zugelassen. Briefumschläge mit Aufreiß-Vorrichtung sind seit beinahe 50 Jahren bekannt, haben sich aber schon aus dem Grunde nirgends eingebürgert, weil der Vorteil des leichten Oeffnens nicht demjenigen zugute kommt, der diese Briefumschläge teurer als ge wöhnliche bezahlen muß, also nicht dem Versender sondern dem Empfänger des Briefes. 1 Kleinfabrikanten Der allgemein große Mangel an Ware hat verschiedene Händler auf den Einfall gebracht, selber zu fabrizieren. So arbeitet man jetzt in allerhand Bürobedarf wie Tinte, Möbeln, auch Farbbändern. Diese Unternehmer gluaben größeren Verdienst herauszuholen, wenn sie ihre Ware selber herstellen, sehen aber oft zu spät ein, daß sie sich täuschten. Welch genaue Berechnungen gehören zu einer Fabrikation! Welche bedeutenden Einkäufe sind erforderlich, um erfolgreich arbeiten zu können, um den Kampf mit dem Mitbewerber aufzunehmen! Vergessen seien nicht die heutigen hohen Arbeitslöhne, Fabrikmiete und die vielen sonstigen Betriebsspesen. Einem mir bekannten Händler, der sich verleiten ließ, eine Ware, die er als Wiederverkäufer viel verkaufte, selbst herzustellen, fand bei seinen nachträglichen Berechnungen, daß ihm die Ware jetzt wesentlich teuerer kommt, als seinerzeit beim Großfabrikanten. Das eine gutehat der Versuch der Selbstfabrikation: Mancher Händler lernt erst dadurch, wie schwer es heutzutage ist, seine Kundschaft zu befriedigen und bei den enormen Spesen einen kleinen Nutzen herauszuarbeiten. Z. Reformpreise für Schreibmaschinenfarbbänder. Die Schleudereien mit den Farbbändern setzen schon wieder ein. Aufgabe der gegrün deten und noch zu gründenden Fachverbände sollte es sein, beizeiten Reformpreise aufzustellen, damit dieser Unfug der Schleuderei sich nicht wieder so breit wie vor dem Kriege mache. Man hat wiederholt den Vorschlag gemacht, einfarbige und zweifarbige Bänder je nach Breite zum bestimmten Preise zu verschleißen, was zu billigen ist. Trotzdem möchte ich aber in Erwägung ziehen, daß man zwischen einem kleineren und größeren Abnehmer einen Unterschied machen muß. Ein kleiner Abnehmer darf nicht dieselben Vergünstigungen wie der große genießen. Unterbietungen der Kundschaft müßten prinzipiell abgelehnt werden, größeren Abnehmern muß man tunlichst entgegenkommen. Man kann vielleicht einwenden, daß größere Ab nehmer auf Farbbänder abonnieren, d. h. 12 Stück zum einzelnen Abrufabschließen. Eine solche Bedingung hat zwar gute Seiten für den Verkäufer, wird aber doch nun einmal nicht von jedem Ver braucher bewilligt, weil man sich nicht gern bindet. Nimmt nun eine solche Firma einzelne Farbbänder ab und hat größeren Bedarf, so liegt meines Erachtens kein Grund vor, ihr nicht eine kleinere Preis- ermäßigung angedeihen zu lassen. Bei jeder Warengattung macht man doch verschiedene Preise, je nach Zahl und Umfang der Be stellungen, deshalb können wohl auch hier solche Maßnahmen Platz greifen. — y. 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