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Lohntarif Der von der Versammlung gewählte Ausschuß von neun Herren trat mit der Mechanikerkommission über die Lohnfrage in Verhand lungen. Der durch den Reichs-Lohntarif für Büromaschinenmechaniker verlangte Mindestlohn ist bekannt. Punkt 1 wurde wie folgt geändert: Für einen Werkstattleiter, welcher als solcher von dem betref fenden Arbeitgeber engagiert ist, mit einer Praxis von mindestens 5 Jahren, einen Wochenlohn von 175 M. Folgender Vergleich wurde für die nachstehenden Punkte von uns vorgeschlagen: 2. 120 M. statt 135 M. 3. 100 „ „ 120 „ 4. 85 „ „ 110 „ 5. 75 „ ., 90 „ Dieser Vergleich wurde von den Mechanikern nicht angenommen. Punkte 6, 7, 8 und 9 waren schon durch Versammlungsbeschluß unsererseits angenommen. Zu Punkt 10 erreichten wir den Zusatz: Zwischenurlaub, für den der Lohn gezahlt ist, wird vom Urlaub abgerechnet. Zu 11 wurde von uns vorgeschlagen: Dieser Tarif läuft bis auf weiteres mit monatlicher Kündigung. Sodann wurde von uns die Bedingung gestellt, daß die selbständigen Mechaniker, welche Mitglied des Mechanikerverbandes sind, unsere Richtpreise für Reparaturen usw. einzuhalten haben. Provisionen und sonstige Vergütungen müssen nach Inkraft treten des Lohntarifs aufs neue vereinbart werden. Den Arbeitgebern bleibt es freigestellt, derartigeVergünstigungen zu gewähren oder nicht. Die von uns gebotenen Löhne sollen Höchstlöhne sein und dürfen von keinem Arbeitgeber überschritten werden. Wenn diese Löhne nur als Mindestlöhne gelten sollen, ist ein Ueberbieten unter den Arbeitgebern nicht ausgeschlossen. Die Mechaniker hatten im Falle der Ablehnung ihres Tarifs be schlossen, am Montag, den 7. Juli, vereint die Arbeit niederzulegen, um sofort städteweise oder innerhalb ihrer Ortsgruppen gemeinschaft lich selbständig zu arbeiten. Obwohl diese angekündigte Selbsthilfe auf manche Schwierigkeiten stoßen wird und uns nicht einschüchtern darf, so hat es unser Ausschuß für erforderlich gehalten, alle Mit glieder des rhein.-westf. B. H. V. und auch die noch fernstehenden Händler aus diesem Gebiet hiervon in Kenntnis zu setzen. Zu diesem Zweck war eine nochmalige Versammlung mit anschließender Ver handlung für den 12. Juli festgesetzt. Damit zu dieser Versammlung nur unsere Kommissionsmitglieder zu erscheinen haben, wurde schrift liche Abstimmung über den Lohntarif eingeleitet. Inzwischen wird mit den übrigen Händlerverbänden Fühlung genommen, um die Lohn frage möglichst einheitlich zu regeln. Mit kollegialem Gruß Paul Hoffmann, ■ i. Fa. Hoffmann & Co., Bochum Erhöhung der Preise für Bromsilber-Postkarten Mit Rücksicht auf die fortgesetzt steigenden sozialen Lasten und die weitere außerordentliche Preissteigerung der bei der Fabrikation der Bromsilberkarten benötigten Rohstoffe hat die Neue Bromsilber- Convention G. m. b. H. (Berlin NW 6, Albrechtstr. 15), der die maß gebenden Firmen der Bromsilberindustrie angehören, beschlossen, mit Wirkung vom 1. August 1919 eine Preiserhöhung eintreten zu lassen. Der Preis stellt sich ab 1. August wie folgt: Grundpreis für schwarz matt . 120 M. für je 1000 Verlagspostkarten „ ,, braun .... 140 „ „ „ 1000 ,, Zuschlag für Hochglanz ... 25 „ „ „ 1000 „ Kolorit 25 „ „ „ 1000 Veränderte Marktlage im Schreibmaschinenhandel. Anscheinend fürchtet man die Einfuhr amerikanischer Schreibmaschinen, denn die Marktlage, besonders in gebrauchten Maschinen, hat sich letzthin ein wenig verändert. Das Angebot der Händlerschaft wurde etwas stärker, während die Nachfrage ein wenig nachließ. Es werden jetzt fast ausschließlich bekannte, erste Marken, diese aber noch zu recht angemessenen Preisen, gehandelt. Die schwindelnde Höhe der Werte wird durch die Einfuhrangst etwas vermindert. Es erscheint trotz- dem nicht ausgeschlossen, daß auf geringes Sinken eine entsprechende Steigerung für gebrauchte Maschinen folgt, zumal an einigermaßen ausreichende Bedarfsdeckung in absehbarer Zeit nicht gedacht werden kann. —c—. Großbritanniens Einfuhrbeschränkungen für Griffel aus Schiefer, feine, Wagen, Registrierkassen, Holzwaren für Zeichenkontore und Schulgebrauch wurden aufgeh oben. Seine gegenwärtige Einfuhrration (33 /3 v. H. der Einfuhrmenge von 1916) wird beibehalten für pen nibs (außer für goldene)» Radiermesser, Gummistempel, Stempelkissen, Stempelgarnituren, Siegelwachs, Signiertinte, Lithographiertusche; ebenso (75 v. H. der der Einfuhr von 1916; in vierteljährlichen Teil mengen) für Gummibänder zu Schreibwaren, ebenso die jetzige Ration von 24 t jährlich in (kein Gold enthaltenden) Füllfederhaltern, bg. Schutz dem Kaufmann Jedes Handwerk ist durch Innungen, Meister- und Gesellen prüfungen geschützt und straff zusammengeschlossen. Dagegen ist der Kaufmannsberufvogelfrei. In den Städten ist dies nicht so schlimm. Zwar kann auch dort jeder ein Geschäft anfangen, doch gehören in' der Regel ziemliches Kapital, Kenntnisse und Geschicklichkeit dazu. Auf dem flachen Lande dagegen eröffnen vielfach Leute im Neben berufe Geschäfte, für die sie nicht vorgebildet sind, aber etwas Geld, freie Zeit, Beziehungen und die Meinung haben, daß das Kaufmanns- geschäft immer noch mühelos goldene Früchte trägt. Mancher Hand werker, kleinerer Gemeindebeamter, Briefträger eröffnet nebenbei ein kleines Geschäft — unser Ort bietet Beispiele dafür —, verkauft, munter darauflos, und kann er es wegen seines Berufes nicht, tut es seine Frau, Verwandte oder Angestellte. Das sollte nicht sein, denn es tut dem gelernten, lang angesessenen Kaufmann großen Schaden. Trotz seiner Kenntnisse und Geschicklichkeit, die er aber im kleinen Geschäft nicht recht anwenden kann, leidet er um so mehr unter dem Wettbewerb, als die Großhandlungen den erwähnten Außenseiter»' genügend Ware anbieten, sie oft sogar zur Einrichtung eines Geschäftes veranlassen. Dem gelernten Allein-Kaufmann sollte ein gewisser Schutz vor dem Auch-Kaufmann zustehen. Er muß vom Geschäft leben, während der andere es nicht nötig hat. Handwerker und Ar beiter können in ihrem Berufe in jetziger Zeit ausreichend verdienen, auch der Angestellte und Beamte kann sich so stellen, daß er vo» seinem Gehalt leben kann. Der Kaufmann hat teure Schulen besucht, hat lange gelernt, und sein eigenes Geschäft, von dessen Ertrag er leben muß, sollte trotz Gewerbefreiheit — etwas geschützt sein. Vielleicht ließe sich gesetzlich Besserung und Gesundung des Klein kaufmannsstandes erzielen, vor allem läßt sich aber durch Zusammen schluß und günstigen Einkauf bessere Leistungsfähigkeit, ein Vor- sprungauf geschäftlichem Gebiete eningen. Günstigere Bezugsquellen wird der Fachkaufmann meistens haben, aber die Preise werden von der erwähnten Konkurrenz verdorben und gedrückt, da diese infolge doppelten Geschäftes mit geringem Verdienst zufrieden ist. Größere Fabriken und bedeutende Geschäfte bevorzugen ja bei Geschäfts verbindung in der Regel den Fachkaufmann, auch läßt sich durch passende Reklame, gute Ankündigungen mit wirksamem Text, mit billigen Preisen und hübschem geschmackvollem Schaufenster der Verdienst erhöhen und neue Kundschaft gewinnen. J. W. Ein Geschäft auf der Leipziger Messe Wir haben auf der Leipziger Messe bei der Firma X & Co., G. m. b. H. in Chemnitz, laut von uns mitunterzeichnetem Auftrag Stühle bestellt. Die Firma hat uns nachher schriftlich ersucht, die Bestellung zu erhöhen, was wir getan haben. Späterhin hat sie nichts mehr von sich hören lassen, trotz aller energischen Mahnungen. Wir haben die Firma nun gemäß beiliegendem Schreiben in Lieferungs- verzug gesetzt. Der Brief kommt, wie Sie aus mitfolgendem Brief umschlag ersehen, ungeöffnet und unversehrt an uns zur ück. Die Aus kunft, welche wir über X & Co., G. m. b. H. in Chemnitz eingezogen haben, ist wieder ein Beweis dafür, mit welchen Leuten wir hier zu tun haben. Auch die schriftlichen Bemerkungen auf der Rückseite des Briefumschlages zeigen uns das Gleiche zur Genüge. Ist es angängig, unsere Kollegen vor dieser Gesellschaft zu warnen, und wie? Jedenfalls haben wir es mit einer Gesellschaft zu tun, die einzuklagen wohl wenig Wert hat. Bürobedarfshandlting Die oben wiedergegebene Erfahrung des Einsenders beweist, daß man auch bei Einkäufen sehr vorsichtig sein muß, wenn man den Verkäufer nicht kennt. Namen zu nennen, ist in einer Fachzeitung mißlich, so lange nicht ein unzweideutiger Beweis dafür vorliegt, daß derjenige, der an den Pranger gestellt werden soll, sich gegen das Gesetz vergangen hat. Wie aus den Aufschriften auf dem Umschlag des an den Einsender zurückgelangten Briefes hervorgeht, wurde die Bestellung dieses Briefes fünfmal versucht, gelang aber viermal nicht, weil im Geschäftslokal von X & Co., G.m. b. H. kein Empfangs berechtigter anwesend war, und bei der fünften Bestellung wurde die Annahme des Briefes verweigert. Nach der Auskunft befaßt sich die Firma „mit dem Handel von Textilwaren, Blechen, Metallwaren, Maschinen und sonstigen Handelsartikeln aller Art.“ — Erfahrungen, wie die oben mitgeteilte, sollten an den Reichsbund Deutscher Papier- und Schreibwarenhändler gesandt werden, der den Austausch dieser Mitteilungen unter seinen Mitgliedern beabsichtigt. Spielkartenstempel in Schweden. Im Jahre 1918 wurden 476 136 inländische Kartenspiele (1917: 410 290) gestempelt, wovon 372 000 in Eskilstuna, 73 440 in Norrköping, 16 658 in Stockholm, 14 038 in Malmö hergestellt waren; sowie 16 499 (16 346) eingeführte. — Da ab 15. Juli 1919 die Stempelsteuer auf 1 Kr. verdoppelt ist, hat jeder Hersteller oder Händler auf schon gestempelte Spiele einen an den Postämtern käuflichen neuen Stempeln zu 50 Oere am Karten umschlag festzuleimen, bg. Französische Kriegserinnerungsbriefmarken. Die französische Deputiertenkammer will den Postminister ersuchen, zur Erinnerung an die Hauptereignisse im Weltkrieg 1914— 18 besondere Freimarken herstellen zu lassen, bg.