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Papierverarbeitunssmaschinen-Verband Dieser seit etwa einem Jahre bestehende Verband, dem zurzeit 43 deutsche Maschinenfabriken, die für die Papier verarbeitung tätig sind, angehören, hat vor kurzem die Papier- Zeitung zu ihrem Organ gewählt. Der Verband zählt fast alle hervorragenden Maschinenfabriken des. Papierverar beitungsfaches zu seinen Mitgliedern. Seine Geschäftsstelle ist in Leipzig, Tröndlinring 3. Arbeitseberverband der Papier verarbeitenden Industriellen Berlin W 35, Potsdamerstr. 36 11 In der am 17. Juni stattgefundenen Sitzung des geschäftsführen den Vorstandes des Arbeitgeberverbandes der Papier verarbeitenden industriellen berichtete der Geschäftsführer des Verbandes, Herr Dr. Feldgen, über die bisherige Verbandsarbeit. Danach hat der Verband trotz der kurzen Zeit seines Bestehens sehr erfreuliche Fort schritte gemacht. In dem zurückliegenden Vierteljahr sindvier Fach- gruppenverbände, die sich über das ganze Reich erstrecken, und zwei örtliche Verbände gegründet worden. Ein weiterer Fachgruppen verband ist in Bildung begriffen. Der Gedanke der reichstariflichen Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen fällt überall auf fruchtbaren Boden. Es sind Reichstarife zum Abschluß gekommen und zwar seitens der Fach gruppen „Tapeten- und Buntglaspapier-Fabrikation“ und „Brief umschlag- und Papierausstattungs-Fabrikation“. Bei den Unter verbänden: Wellpappenfabrikation und Geschäftsbücher-, Notiz bücher-, Schreibhefte- und Zeichenlernmittel-Fabrikation sind ferner die Vorarbeiten für einen Reichstarifabschluß im Gange. Der Vorstand faßte folgende Entschließungen: 1. Der Bericht des Syndikus, Herrn Dr. Feldgen, hat gezeigt, daß die Entwicklung des Arbeitgeberverbandes intensiv vorwärts schreitet. Ueberall dringt der Gedanke durch, daß nur bei einem Abschluß von Reichstarifen, selbstverständlich mit Staffelung unter weitestgehender Berücksichtigung der lokalen Bedürfnisse und Ver hältnisse, dem deutschen Wirtschaftsleben und insbesondere auch der Papier verarbeitenden Industrie diejenige Sicherheit und Ruhe gewährleistet wird, die den allgemeinen Interessen der Arbeitgeber ebenso sehr wie denen der Arbeiter entspricht. 2. Der Vorstand vertritt den Standpunkt, daß den Angestellten- und Arbeitern eine den jetzigen Lebensverhältnissen angemessene Entlohnung unter Berücksichtigung der Qualität der geleisteten Arbeit zuteil werden muß. Insbesondere weist er seine Mitglieder darauf hin, daß auch die Gehälter der Angestellten in leitenden Stellungen (Prokuristen, Bevollmächtigte, Geschäftsführer usw.), die für gewöhnlich in die Tarifverträge nicht einbezogen werden, eine Aufbesserung bei neuen Gehaltsregelungen erfahren müssen, um das Aufkommen von Unzufriedenheit in diesen Kreisen zu verhindern und die Anerkennung der geleisteten Arbeit gegenüber einer weniger verantwortungsvollen und weniger wertvollen Tätigkeit zum Aus druck zu bringen. 3. Zur Frage des Mitbestimmungsrechts der Angestellten und Arbeiter bei Einstellungen, Kündigungen und Entlassungen erklärt der Vorstand, daß er es angesichts der in Aussicht stehenden baldigen Regelung dieser Angelegenheit durch Reichsgesetz nicht billigen kann, daß diese Frage innerhalb der Fachgruppen zum Gegenstand tarif lichen Uebereinkommens gemacht wird. Die Erfahrung hat gelehrt, daß bei der verschiedenartigen Behandlung dieses Problems die Arbeit- nehmerverbände aus allen bisher erzielten Zugeständnissen diejenigen Punkte heraussuchen, die ihnen die weitestgehenden Vorteile ge- währen und die Regierung bestürmen, die Summe dieser Zugeständ nisse indem Reichsgesetzentwurf zum Ausdruck zu bringen. Zweifel- los würde aber dadurch ein Gesetz zustande kommen, das unser Wirtschaftsleben empfindlich zu schädigen geeignet ist. 4. Arbeitszeit. Es ist an dem Grundsatz festzuhalten, daß nur die geleistete Arbeitszeit bezahlt wird. Es wird erneut hervorgehoben, daß eine wöchentliche Arbeitszeit ' on 48 Stunden nicht unterschritten werden soll, und daß der etwaige Ausfall an Arbeitsstunden an den Vorabenden von Sonn- und Fest- tagen durch Mehrarbeit an den übrigen Wochentagen ausgeglichen werden muß. 6. Berechnung des Lohns. Es wird grundsätzlich die Auffassung vertreten, daß bei dem Abschluß von Tarifen kein Wochenlohn sondern Stundenlohn einzuführen ist. Es wird den Mitgliedern drin gend geraten, sofern sie noch Wochenlöhne zahlen, allmählich zur Lohnberechnung nach Stunden überzugehen, damit der überall in Aussicht stehenden reichstariflichen Regelung durch die verschiedene Handhabung der Bezahlung keine Schwierigkeit erwächst. Tarifvertras für das deutsche Lithographie- und Steindruckgewerbe Durch § 15 des Tarifvertrages für das deutsche Lithographie- und Steindruckgewerbe ist die Errichtung von Schiedsgerichten den beiderseitigen Organisationsvorständen zur Ausführung überwiesen worden. Auf Grund eines Beschlusses der beiderseitigen Organisations vorstände haben die Bestimmungen hierüber folgende Fassung erhalten: „Zur Durchführung und Ueberwachung der in diesem Vertrage festgesetzten Bestimmungen werden für jeden einzelnen Druckort Tarifkommissionen gebildet, die aus mindestens 2 und höchstens 3 Arbeitgebern bzw. deren Stellvertretern und der gleichen Anzahl Gehilfen und je einem Stellvertreter bestehen sollen. An den Kreis vororten tritt das Kreisschiedsgericht an die Stelle einer Tarif- kommission. Zur Schlichtung von Streitigkeiten über die Auslegung der Be stimmungen dieses Tarif es wird am Vorort jedes Tarifkreises ein Kreisschiedsgericht aus je drei Mitgliedern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und mindestens je 2 Stellvertretern gebildet. Diebeider seitigen Kreisvertreter sind Mitglieder des Kreisschiedsgerichtes, dürfen aber nicht Vorsitzende sein und sind nicht stimmberechtigt. Die Mitglieder des Kreisschiedsgerichtes werden für die Dauer der Tarifvertragsperiode von beiden vertragschließenden Verbänden bestimmt. Als Berufungsinstanz gilt ein in Berlin zu errichtendes Tarifamt, das sich zusammensetzt aus je 5 Arbeitgebern und 6 Arbeitnehmern, die für die Dauer der Tarifvertragsperiode von den beiden vertrag schließenden Verbänden bestimmt werden. Die Vorstände der beiden vertragschließenden Verbände haben das Recht je 2 Vertreter in das Tarifamt zu entsenden, die mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen. Das Tarifamt ist beschlußfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder von jeder Seite anwesend sind. Kommt das so zusammengesetzte Tarifamt nicht zu einer Einigung, so muß eine neue Sitzung des Tarifamtes unter Vorsitz eines v on beiden Parteien gewählten Juristen stattfinden, der nicht Angehöriger des Gewerbes ist. Wenn beide Parteien sich nicht auf die Person eines Juristen einigen, so wird ein solcher bzw. eine andere in tariflichen Fragen erfahrene Persön lichkeit vom Reichsarbeitsministerium bestimmt. Die Entscheidung des Tarifamtes ist endgültig. Für die Führung der Geschäfte der Kreisschiedsgerichts und des Tarifamtes sind besondere Geschäftsordnungen auszuarbeiten Die Abgrenzung der Tarifkreise erfolgt durch gemeinsame Be schlüsse der beiden Tarifvertragskontrahenten.“ Vorstand des Verbandes Deutscher Steindruckereibesitzer Abt. Schutzverband Der Vorsitzende: Dr. L. Hagelberg Verband der Lithographen, Steindrucker und verwandter Berufe Der Vorstand: i. A. Paul Lange Die Kriegswirtschaftsstelle Zu den Ausführungen in Nr. 54 kann man nur sagen: Endlich einmal ein befreiendes Wort, endlich einmal ein Alarmruf. Besonderen Dank aber der Papier-Zeitung, daß sie einer derartigen impulsiven Mitteilung Raum gab, einer Mitteilung, die ohne Zweifel in vielen anderen Vereins- und Fachblättern unterdrückt worden wäre. Es soll mir doch einmal irgend ein Groß- oder Zwischenhändler, ein Buch drucker oder sonstiger Papierverbraucher offen sagen, welchen ge ringsten Nutzen er aus dieser Kriegseinrichtung gezogen hat. Ja, ich frage die Kriegswirtschaftsstelle, welche Schlüsse sie aus dieser ungeheuren Arbeit gewonnen hat oder noch zu gewinnen gedenkt. Die in diesem Kriege aufgemachte Statistik über die Akzidenzpapiere (vom Zeitungspapier will ich hier nicht redeu) kann meines Erachtens nichts erzählen, was uns in einem zukünftigen Kriege helfen könnte, und für die kommende Friedenswirtschaft hat sie meines Erachtens erst recht keinen Wert. Der ganz anders gedachte Frieden wird eben alles ganz anders umstellen. Diese Einrichtung hat uns lediglich eine Mengeunnötiger Arbeit und eine Mengeunnötiger Kosten auf gebürdet, sie hat uns Umstände, Verdruß, Verärgerung gebracht. Der lediglich statistische Wert steht mit den für diesen Zweck erhobenen ungeh euren Unkosten, die den Verbrauchernaufgezwungen wurden, in gar keinem Verhältnis, und es ist deshalb notwendig, daß jetzt endlich gegen diese völlig überflüssige Uniformierung Sturm gelaufen wird, daß sie ledig-