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Neuer Gefahrentarif der Deutschen Buchdrucker- Berufsgenossenschaft Der Entwurf zu einem neuen Gefahrtarif ist veröffentlicht worden; in eingehender Weise wird seine Notwendigkeit in einem Aufsatze und mit einer Tabelle im Amtsblatt der Berufsgenossen schaft, der „Zeitschrift“ (Nr. 27) zu begründen gesucht. Bedeutend ist die Aenderung der Gefahrklasse in dem Gewerbezweige der Drucker. Während die Drucker bis jetzt der Gefahrklasse 6 zugeteilt waren, ist nunmehr eine Teilung erfolgt und zwar a) für Rotation und b) für Flachdruck. Für Rotation ist die Gefahrklasse 9 und für Flachdruck die Gefahrklasse 7 vorgesehen worden; die sonstigen Verschiebungen sind unwesentlich. Für die Erwerbsgruppen „Andere Personen im Buchdruckereibetrieb“ und „Zeitungsträger“ ist statt der Gefahr klasse 4 die Gefahrklasse 3 vorgeselen und für die „Stein-, Kupfer-, Licht- und Notendruckerei“ statt der Gefahrklasse 3 die Gefahrklasse 3,5. Den Genossenschaftsmitgliedern ist durch den Entwurf Ge legenheit geboten, sieh von der Angemessenheit der Vorschläge recht zeitig zu überzeugen. Seitens des Refchsversicherungsamtes, dem die Unterlagen eingereicht wurden, ist bereits die Richtigkeit geprüft. Der Tarif wird der diesjährigen Genossenschaftsversammlung zur Beschlußfassung vorgelegt. Für Betriebe und Nebenbetriebe, die im Tarife nicht aufgeführt sind, wird die Gefahrziffer vom Genossen- schaftsvorstand festgesetzt. D. Aus dem Jahresbericht des Vereins Leipziger Buchdruckereibesitzer Im Jahre 1918, das als fünftes Kriegsjahr noch größere Anforde rungen stellte als die vorhergehenden, wurden wiederholt Kurse zur Umschulung von Kriegsbeschädigten eingerichtet. Es fanden sechs Versammlungen statt. Der Lehrlings- und Schulausschuß hielt zwei Sitzungen ab, um Streitigkeiten aus dem Lehrverhältnis zu erledigen. Bei Abschluß des Jahresberichtes (Ende Mai 1919) zählte der Verein als Mitglieder 154 Firmen mit 2838 Gehilfen und 34 Einzehnitgliedern. Den Vorsitz im Verein führte Herr Buchdrucke reibesitzer Bernhard Thalacker. Die Jahreseinnahmen betrugen 9155 M. 55 Pf. und die Ausgaben 13 185 M. 67 Pf. Das Vereins vermögen ging von 7244 M. 83 Pf. auf 3174 M. 71 Pf. zurück. Im Jahre 1919 wurden insgesamt 227 Lehrlinge eingestellt; außer diesen waren noch 22 geprüft, dieaber die Aufnahmeprüfung nicht bestanden, 3 wurden vom Arzt für untauglich erklärt und-52 gemeldete traten zurück. Auf dem Arbeitsnachweis waren insgesamt 1068 arbeitslose Gehilfen eingetragen. In eingehenderWeise verbreitet sich der Bericht über tarifliche Angelegenheiten und besonders über die Erhöhung der Teuerungszulagen und über die Erhöhung der Friedenspreise des Deutschen Buchdruck-Preistarifs. Vor dem Schiedsgericht in Leipzig wurden 35 Klagen verhandelt, die sich aus dem Arbeits- und Lehr verhältnis ergaben. Die Prinzipale klagten in 8 Fällenund die Gehilfen in 27 Fällen. Viele der Streitigkeiten wurden auf dem Vermittlungs wege erledigt. Für jeden Schüler zahlt der Staat 25 M. als Beitrag zu den Unterhaltungskosten der Schule. Erwähnenswert aus dem Schulbericht ist die Mitteilung, daß die Versäumnisse recht zahlreich waren, einmal infolge der behördlich genehmigten Beurlaubungen, Jann wegen der wirtschaftlichen Not und endlich auch infolge der bei den Schülern eingerissenen laxen Auffassung der Pflicht. Es fehlte a n straffer Zucht in Familie und Geschäft; das machte sich bemerkbar. Die Zahl der Schüler betrug zu Beginn des Schuljahres 917, am Schlüsse 856. Hiervon waren 320 Setzer, 387 Drucker, 96 Chemigraphen und 53 Schriftgießer, Stereotypeure und Galvanoplastiker. Aeußerst auffällig ist das Ueberwiegen der Druckerlehrlinge. Den Buch- druckereien fällt es immer schwerer, Setzerlehrlinge zu erhalten, da gegen ist das Angebot als Druckerlehrling sehr rege. Gegen den Setzerberuf ist eine zunehmende Abneigung in der Bevölkerung wahrzunehmen, die vornehmlich auf gesundheitliche Umstände und auf den Einfluß der Setzmaschine zurückzuführen ist. H — r. Die englische Einfuhrbeschränkung für Papier (siehe „Englands Papiereinfuhrverbot" in Nr. 45 S. 1331) gilt auch für Tapeten-, Isolier-, Filtrier- und Schleifpapier, bg. Erhöhung der Druckkosten in Großbritannien. Wie die „London Master Printers Association“ bekannt gibt, sind alle Druckereien Mitte Juni genötigt gewesen, ihren Arbeitern und Angestellten eine Lohnzulage zu bewilligen. Erst kürzlich haben sich die .Druckerei- besitzet mit der Herabsetzung der Arbeitszeit auf 48 Stunden sowie mit Lohnzahlung an Feiertagen und für einwöchigen Sommerurlaub einverstanden erklärt. Aus diesem Grunde erhöhen sich die Kosten für alle Druckarbeiten um 12% v. H. Die Gesamtsteigerung derreinen Druckunkosten, ohne Berücksichtigung der Steigerung der Papier preise, Farbkosten usw., belaufen sich insgesamt auf 130— 140 v. H. gegenüber dem Vorkriegspreis. (Bericht aus dem Haag.) Bund deutscher Buchbinder-Innunsen Aus einer Sitzung des engeren Bundesvorstandes sind einige Vorgänge allgemeiner Bedeutung nachzutragen. Die auf dem 37. Ver bandstage beschlossenen Satzungsänderungen sind nach einem Erlasse des Ministers für Handel und Gewerbe vom Reichswirtschaftsmini sterium auf Grund des § 104 b der Gewerbeordnung genehmigt worden. Das gleichzeitig eingereichte Nebenstatut der Gustav-Slaby- Stiftung bedarf — einem Bescheide derselben Stelle zufolge — be sonderer Genehmigung nicht, da es sich hier um einen Wohltätig keitsfonds handelt. Nach diesen Satzungsänderungen haben Einzelmitglieder 2 Mark Eintrittsgeld und 6 Mark Jahresbeitrag zu entrichten. Die Verbands- innungen haben für jeden Verbandsgenossen 1 M. 50 Pf. jährlichen Beitrag an den Bundesvorstand abzuführen. Innungen und Innungs verbänden von über 1500 Mitgliedern kann auf Antrag dieser Beitrag ermäßigt werden. Innungen, welche bis zu 10 M. jährlichen Beitrag zahlen, wählen einen Abgeordneten, für jeden weiteren Beitrag von angefangenen 20 M. wird ein Abgeordneter mehr gewählt. Männer, die sich um das Buchbindergewerbe oder den Verband in hervorragen der Weise verdient gemacht haben, können vom Verbandstage zu Ehrenmitgliedern ernannt werden; als solche sind sie von allen Beiträgen frei. Die Satzungen einschließlich jener der Gustav-Slaby- Stiftung sollen nunmehr gedruckt werden. Eine Anfrage des Kriegsausschusses für Textilersatzstoffe, wie die vorhandenen Textilstoffe zu strecken seien, und für welche Ein bandarten sich die Verwendung von Webstoffen verbieten lasse, be antwortete der Bund dahingehend, daß für das Verbot höchstens in Frage kämen: Stoffe für die Kartonnagenindustrie. Eine Ausnahme bilden: Alle Kartonnagen, welche eine längere Gebrauchsdauer haben müssen, z. B. Lagerkasten, Formularkasten, Kasten zur Aufbewahrung von Mustern, Versandkartons, Hütkartons und solche Luxuskartonnagen, welche dem täglichen Gebrauch dienen und die nach Aufbrauch des Inhaltes anderweitigen Zwecken gleicher Art zugeführt werden. Stoffe für die Albumindustrie. Eine Ausnahme bilden: Poesie alben, Photographiealben, Postkartenalben und ähnliche Er zeugnisse, welche einer länger en Gebrauchsdauer unterworfen werden, insbesondere solche Arbeiten, die als hochwertige Auslandsware in Betracht kommen und der Ausfur dienen sollen. Ferner alle jenen Erzeugnisse, die auf besondere Bestellung für gewisse.einzelne Ge legenheiten und für besondere Zwecke angefertigt werden. Stoffe für die Buchindustrie. Eine Ausnahme bilden: Alle Bücher, welche dem Unterricht und zu Lehrzwecken dienen, Gebet- und Erbauungsbücher, Gesangbücher, Bücher, welche über den Augen blicksgebrauch hinausgehen, z. B. Konversationslexika, Klassiker, Einbanddecken für Zeitschriften und Lieferungswerke. Heftgaze zur Verwendung für Draht- und Fadenheftmaschinen. Die Ausnahmen sind dieselben wie bei der Buchindustrie. Notizbücher und ähnliche Erzeugnisse, welche dem augenblicklichen Gebrauch dienen. Alle buchbinderischen Erzeugnisse, welche nur für eine begrenzte Gebrauchsdauer berechnet sind. Kallmann berichtet über eine am 13. Mai mit der Reichsstelle für Textilwirtschaft stattgehabten Sitzung. Der sächsische Bevoll mächtigte legte namens seiner Regierung gegen das Verbot Verwahrung ein und erläuterte an Beispielen sowie durch Verlesen von Schrift stücken seinen Standpunkt. Im Verlaufe seiner Ausführungen wundert er sich, daß der Bund deutscher Buchbinder-Innungen der Sache zugestimmt hatte. Der Vertreter des Bundes stellte zunächst einmal fest, daß das Gutachten des Bundes dem sächsischen Bevoll mächtigten nicht im Wortlaut übergeben wurde. Es waren nur die jenigen Punkte herausgegriffen, welche für ein Verbot günstig er schienen. In der Aussprache stellte der Vertreter des Bundes fermi- einige Aeußerungen des Vorsitzenden der Reichsstelle für Textil wirtschaft und einiger anderer Vertreter dieser Stelle richt ig. Die merk - würdige Ansicht wurde vertreten, daß man ein Grundbuch oder ein Hypothekenregister während der Uebergangszeit auch mit Ersatz stoffen binden könne. In nicht mißzuverstehender Weise wurden alle diese von keiner Sachkenntnis zeugenden Aeußerungen seitens des Bundesvertreters beantwortet. — Der Vorstandssitzung lag noch in dieser Angelegenheit ein Schreiben des Herrn Boehnisch in Leipzig vor, welches zur Kenntnis diente; die darauf erteilte Antwort wurde gutgeheißen. Der bisherige Vorsitzende der Tarifkommission wird beauftragt, die angebotene Ausarbeitung der tariflichen Richtlinien mit Herrn Steinhäuser in Gießen vorher durchzusprechen. Der den Rechnungen beizufügende Zettel betreffend Bezahlung der Buchbinderarbeiten wird in folgendem Wortlaut endgültig festgelegt: „Die Buchbinder sind heute gezwungen, ihre Materialien sofort zu bezahlen. Die unterzeichneten Vereinigungen sind deshalb zu dem Entschluß gekommen, in anbetracht der außer ordentlich hohen Materialpreise und -Löhne die verehrliche