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lhSnlniM Tageblnil Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Beiträge sind erwünscht und werden eventuell honorirt. Annahme von Inseraten für die nächster- scheinende Nummer bis Mittags 12 Uhr des vorhergehenden Tages. und Waldenburger Anzeiger. Der Abonnementspreis beträgt vierteljähr lich 1 Mk. 50 Pf. Alle Postanstaltsn, die Expedition und die Tolporteurs dieses Blattes nehmen Be stellungen an. Einzelne Nummern 8 Pf. Inserate pro Zeile 10 Pf., unter Eingesandt 20 Pf. Amtsblatt für den StaLtrath zu Waldenburg. Dienstag, den 6. September 205, 1881. Verordnung an sämmtliche Amtshauptmamlschaften, Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände, die Wahlen znm Reichstag betreffend. Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 31. vorigen Monats zu Vor nahme der Neuwahlen für den Reichstag der 27. October laufenden Jahres festgesetzt worden ist, so werden die Gemeindeobrigkeiten — als welche in dieser Beziehung für die Städte, in welchen die revidirte Städteordnung gilt, die Stadträthe, für die Städte, in welchen die Stäoteordnung für mittlere und kleine Städte gilt, die Bürgermeister und für das platte Land die Amts hauptmannschaften zu betrachten sind — hierdurch angewiesen, unter Beobach tung der im Wahlgesetze für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetz blatt vom Jahre 1869 Seite 145 fg.) und in dem zur Ausführung dieses Gesetzes erlassenen Reglement vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870 Seite 275 fg.) enthaltenen Bestimmungen ungesäumt — und zwar zugleich für die in ihren Bezirken gelegenen exemten Grundstücke — die in den 6 und 7 des angezogenen Reglements vorgeschriebene Abgrenzung der Wahl bezirke vorzunehmen. Hiernächst haben die Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände in Gemäßheit von ß 8 des Wahlgesetzes und § 1 des Reglements die Wähler listen aufzustellen. In Gemeinden, welche in mehrere Wahlbezirke einzutheilen sind, hat die Aufstellung dieser Listen für jeden Bezirk gesondert zu erfolgen und es sind daher die Gemeindevorstände von den Amtshauptmannschaften wegen der geschehenen Bezirkseintheilung rechtzeitig mit Anweisung zu versehen. Die Auslegung der Wählerlisten hat am 28. September dieses Jahres zu beginnen, und es ist deshalb von den Stadträthen, Bürgermeistern und Gemsindevorständen seiner Zeit die in ß 2 des gedachten Reglements vorge schriebene Bekanntmachung zu erlassen. Da auch zum Zwecke der bevorstehenden Wahl für die über die Abgabe der Stimmen aufzunehmenden Protokolle, sowie für die Gegenlisten gedruckte Formulare verlheilt werden sollen, so ist der alsbaldigen Anzeige der Gemein deobrigkeiten über die Anzahl der in ihren Bezirken gebildeten Wahlbezirke und der hiernach erforderlichen Protokoll- und Gegenlistenformulare entgegenzusehen. Dresden, am 2. September 1881. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Paulig. *Waldenburg, 5. September 1881. Die sächsische Thronrede. Die Thronrede, mit welcher am Sonntag, 4. d., nachmittags 1 Uhr der sächsische Landtag durch Se. Maj. den König eröffnet wurde, hat folgenden Wortlaut: Meine Herren Stände! Sie sind heute zusammen gekommen, um nach verfassungsmäßiger Ordnung die dem neunzehnten ordentlichen Landtage obliegenden Geschäfte zu er ledigen, und Ich heiße Sie in Meiner Residenzstadt willkommen. Ich habe Sie schon heute zusammen berufen, da Ich es Mir nicht versagen wollte, die fünfzigste Wiederkehr des Tages, an welchem die Verfassung unseres Landes verkündigt worden ist, in Ihrer Mitte zu begehen. Ein Tag so wichtiger Er innerung darf nicht mit Schweigen übergangen werden. Gern gedenken wir Alle der Art, in welcher vor einem halben Jahrhunderte unsere Verfassung ge gründet worden ist. Sie ist nicht mit einem ge waltsamen Abbruch der Vergangenheit entstanden, sondern aus einer durchaus maßvollen Entwickelung hervorgegangen. Hatte der Kurstaat Sachsen schon seit Jahrhunderten eine Vertretung in der Form des älteren deutschen Ständewesens besessen, und in treuem Zusammenwirken mit dieser ein geachte tes Culturleben errungen, so galt es vor fünfzig Jahren, unserem Staate eine neue Organisation zu geben, damit er befähigt würde, die größeren Aufgaben des öffentlichen Lebens dieses Jahrhunderts zu erfüllen. Wir wissen, mit welcher Umsicht und Opferbereitschaft man damals gehandelt, und in welchem Frieden sich der Uebergang aus dem älteren in den neuen Verfassungsstaat vollzogen hat, und dankbar erinnern mir uns heute der Männer, deren patriotisches Wirken wir dieses entscheidende Ergeb niß zuschreiben. Steht mau aber an dem halbhundertjährigen Ab schluß der Wirksamkeit einer solchen Organisation, so sühlt man sich wohl aufgefordert, die Frage zu beantworten, was sie in einem Zeiträume geleistet hat, in welchem es galt, Ansprüche des Volkslebens zu befriedigen, wie sie so umfassend in keiner früheren Zeitperiode ausgetreten sind. Denn wenn sich unser früheres Staatsleben Jahrhunderte hin durch auf wesentlich unveränderten Bahnen bewegte, so gab es in dieser Periode kein Gebiet des öffent lichen Rechts, das nicht eine planmäßige Erneuerung nach den politischen Bedürfnissen der Zeit gefordert hätte. In der That bedarf es nur eines Blicks auf Das, was in diesen fünfzig Jahren in Gesetzgebung und Verwaltung geschehen ist, um sich von der Fruchtbarkeit unseres neuen Verfassungslebens zu überzeugen. Justiz und Verwaltung, Finanzver fassung und Steuern, das Heerwesen, Kirche und Schule, das Recht der Gemeinden und des gewerb lichen Lebens haben völlig neue Ordnungen erhal ten, und oft ist es nicht bei einer einmaligen Um gestaltung geblieben. So ist unter Mitwirkung der Stände der jetzigen Verfassung unser Staat ein völlig neuer geworden. Wenn Ich hierauf Hinweise, so thue Ich dies nicht in dem Gedanken, daß diese Ergebnisse unseres neuen Verfassungslebens überall als abgeschlossen zu gelten hätten. Denn definitive Abschlüsse lassen sich im Staate, zumal bei dem Charakter unseres modernen Staatswesens, nur selten erreichen, da die Wechselwirkungen der Kräfte eines gesunden Volkslebens von selbst zu weiteren Entwickelungen hinführt. Aber trotz der rascheren Veränderung der politischen Bedürfnisse kann auch das moderne Staatsleben nicht bestehen ohne jene constanten Kräfte, welche die Mannichfaltigkeit im Wechsel . regeln und beherrschen; sie wurzeln in der unver- ; brüchlichen Treue und Liebe zum Vaterlande und in der selbstlosen Hingebung bei der Pflege seiner Interessen. Und wenn die Stände unserer Ver fassung in diesem halben Jahrhunderte es verstan den haben, gleichzeitig als Vertreter der mannich- faltigen Interessen des Volks, wie als treue und zuverlässige Stützen bei der Erhaltung des Vater landes zu dienen, wenn ferner die auf dem Inhalte unserer Verfassung ruhende halbhundertjährige Ar beit zur Förderung der Gerechtigkeit, zur Hebung der Sittlichkeit des Volks und zur Entwickelung seiner geistigen und wirthschaftlichen Kräfte geführt hat, so darf man sagen, daß die vor fünfzig Jah ren gegründete Verfassung die Erwartungen ihrer Einführung erfüllt und als ein Segen unseres Volks sich erwiesen hat. Es ist Mir ein landes väterliches Bedürfniß, diese Anerkennung mit dank barem Herzen heute öffentlich auszusprechen. Sowie aber in früheren Jahrhunderten unser Staat sich mit dem Gesammtleben des deutschen Volks verbunden gezeigt hat, was die von hier aus gegangenen Einwirkungen auf alle Gebiete des deut schen Culturlebens sattsam bezeugen, so will auch unser heutiger Staat seine Kraft und Gesundheit vor Allem in dem Gedanken erhalten, daß er damit sich als ein wirksames und dem Ganzen förderliches Glied des Deutschen Reichs erweise. So wollen wir uns denn heute dankbar daran erinnern, wasyunter Gottes gnädiger Führung unser Vaterland in diesen fünzig Jahren.mit seiner Ver fassung erreicht hat, und zugleich getrost in die Zu kunft mit der Hoffnung ausblicken, daß unser Volk, wenn abermals ein halbes Jahrhundert verflossen ist, mit denselben Empfindungen des Dankes und Vertrauens seiner Verfassung gedenken werde. Es gereicht Mir zu großer Befriedigung, den ge genwärtigen Landtag, welchem Meine Regierung nur wenige Gesetzentwürfe vorzulegen Veranlassung hat, mit der Erklärung eröffnen zu können, daß mit der allmählich fortschreitenden Hebung der wirth schaftlichen Verhältnisse des Landes auch die Finanz lage des Staates eine erfreuliche Wendung zum Besseren genommen hat. Die im Steigen begriffe nen Erträge der Betriebsverwaltungen des Staates, insbesondere der Eisenbahnen, bei welchen die gün stigen Wirkungen der Consolidirung des Sächsischen Staatseisenbahnnetzes und der angestrebten Betriebs vereinfachungen immer mehr zur Geltung gelangen, gestatten es, für d'e nächste Finanzperiode auf den größeren Theil der außerordentlichen Steuerzuschläge zu verzichten. (Freudige Bewegung in der Ver sammlung.) Mögen auch die Verhandlungen dieses Landtags vom besten Erfolge begleitet sein und zum Segen des Landes gereichen. *Waldenburg, 5. September 1881. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Die Parade des 10. Armeecorps bei Bemerode am 2. September ist glänzend verlaufen. Hundert tausende von Zuschauern aus Hannover, der Stadt und Provinz, waren herbeigeeilt, namentlich sämmt liche provinzielle Kriegervereine mit Fahnen anwe send. Der Kaiser bestieg im Dorfe Bemerode das Pferd und traf 1O'/4 Uhr auf dem Paradeplatz ein. Der enthusiastisch begrüßte Kaiser ritt zunächst die Front der in zwei Treffen aufgestellten Truppen ab. Hierauf erfolgte zweimaliger Vorbeimarsch. Das ganze Schauspiel machte einen imponirenden Eindruck. Nach der Parade ritt der Kaiser an den Krieger vereinen vorbei und begrüßte dieselben. Die Rück kehr nach Hannover erfolgte 12^/4 Uhr. Die „Norddeutsche" sagt zu den Reichstags wahlen: Wir geben uns zuversichtlich der Hoffnung hin, daß das Volk, in seiner Majorität wenigstens, nicht unschlüssig sein wird, wem es seine Stimme zu geben hat: ob den Freunden oder den Feinden