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M. 2S. 4. Iahrgmg. Mtz r r Sonntag, 3. Febrnar 1884. Mül Aaötbsir. Unparteiisches Tageblatt für Chemnitz und die Vororte: Mchemnih, Altendorf, Bernsdorf, Borna, Fnrth, Gadlenz, Gtiisa, HelderSdoch HilderSdors, Koppel, Neustadt, Schi««: Abonnement: vierteljährl. 1 Mk. 25 Pf. (Zutragen 40 Pf.), sowie monatlich 42 Pf. (Zutragen 15 Pf.) nehmen entgegen die BerlagSexpedition und die Ausgabestellen deS Chemnitzer Anzeigers in Chemnitz und obige» Bororten, sowie sämmtliche Postanstalten. (PostzeitungS-Preisverzeichniß für 1884 Nr. 1059. ^nsertionspreis: die schmale (Ispaltige) CorpuSzeile oder deren Raum 15 Pf. — (Local-AnzehM 10 Pf.) — Unter Eingesandt pro Zelle 30 Pf. — Auf groß« Annoncen und Wiederholungen Rabatt. — Annonce»-Annahme für die nächste Nummer bi- Mittag. — Ausgabe jeden Wochentag Nachmittag. Verlags-Expedition: Alexander Wiede, Buchdruckerei, Chemnitz, Theaterstraße 48 (ehemaliges Bezirksgericht, gegenüber dem Casino). Bon dem Unterzeichneten Königlichen Amtsgericht soll den 9. April 1884 das dem Fleischermeister August Friedrich Thümmel in Kappel zugehörige HauS- und Gartengrundstück Nr- 268 des Katasters, Nr. 44 des Flurbuchs und Folium Nr. 97 des Grund- und Hypothekenbuchs für Kappel, welches Grundstück am 22. Januar 1884 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 3599 M. gewürdert worden ist, nothwendiger Weife versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hier durch bekannt gemacht wird. Chemnitz, am 26. Januar 1884. Königl. Amtsgericht daselbst, Abtheilung 8. Nohr. Tr. Tagesckronik. 3. Februar. 1598. Maximilian I. nennt sich erwählter deutscher Kaiser. 1899. Mendclssohn-Bartholdy geb- 1813. Aufruf an die Jugend der preußischen Monarchie- >1853. Kopisch g-st. 1864. Uebergang der Preußen über die Schley bei Arnis. 1873. Erdbeben auf Samos. 1874. John Prince-Smith gest. 4. Febrnar. 1693. General Dörslinger gest. 1778. Decandolle geb. 1799. Ludwig XVI. beschwört die französische Konstitution. 1794. Aufhebung der Sklaverei in den französischen Kolonien- 1830. Griechenlands Unabhängigkeit durch den Londoner Vertrag erklärt. 1861. Erzherzog Rainer, Ministerpräsident. 1863. Der Herzog von Coburg-Gotha lehnt die ihm angeboten« griechische Krone ab- Telegramme -es Chemnitzer Anzeigers. Vom 1. Februar. Berlin. Der Kaiser, der wieder vollständig wohl ist, nah« heute die laufenden Vorträge und militärische Meldungen entgegen, empfing den neuernannten, kommandirenden General des 8. Ar meekorps von Loii und ertheilte Nachmittags in Gegenwart des Unterstaatssekretär Hatzfeld dem neuernannten siamesischen Gesandten Prinzen Prisdang eine Audienz zur Entgegennahme der Akkreditive. Wien Auf Grund der Ausnahmsverordnung wurden heute 'Nacht mehrere Arbeiter verhaftet. Ueber eine Anzahl von Personen wurde die Ausweisung verfügt. — Die Druckerei Jakobi, wo das Arbeiterblatt „Zukunft" gedruckt wird, wurde behördlich geschlossen. Wien. Die berühmte Lokalsängerin Josephine Gallmayer liegt im Sterben. Paris. Durch eine heftige Feuersbrunst, welche gestern in Cito Jolh, in der Nähe des PLre-la-Chaise, wüthete, sind gegen hundert Familien obdachlos geworden. Mehrere Kinder werden ver mißt. — Bei einem Empfang der bonapartistischen Delegirtcn erklärte Prinz Napoleon, daß der Augenblick gekommen sei, eine gesetzliche, aber andauernde Agitation ins Leben zu rufen. Es wurde hierbei beschlossen, eine große bonapartistische Versammlung am 17. Febmar im Cirkus zu veranstalten. — Der Graf von Paris wird von Spa nien direkt nach Paris zurückkehren und sich alsdann nach Cannes begeben. Petersburg. Der Zustand Sadowski's des verwundeten Neffen des ermordeten Sudejkin, der nach der überstandenen Operation «in sehr befriedigender war, hat sich in den letzten Tagen wieder verschlimmert, wenn auch nicht lebensgefährlich. Die Aerzte fürchten, -er Patient würde nicht seine vollen Geisteskräfte wiedererlangen. Sadowski wurde trepanirt. Von einer Verhaftung des Mörders verlautet noch immer nichts. Petersburg. In der neuesten Gesetzessammlung wird eine Verfügung des Reichsraths veröffentlicht, wonach von dem Ex- port-Spirilus nicht unter 95 Grad sechs Prozent und von demjenigen unter 95 Grad drei Prozent des Quantums von den Accisegebühren befreit bleiben sollen. London, 2. Febr., Mittags. Die „North Staffordshire Coal and Jron Company" stellte die Zahlungen ein. Die Passiven betra gen über hunderttausend Pfund Sterling. De» tzr»»Snoh«nezust«rnd i« Wie« Anschließend an unsere gestrige Notiz bezüglich des über Wien verhängten Ausnahmezustandes bringen wir heute einen ausführlichen Artikel der „Nat.-Ztg.", welcher sich über die Wirkungen der Maß nahme des Weiteren verbreitet. Derselbe lautet: Die heute hier (in Berlin) eingetroffene „Wiener Zeitung" enthält die telegraphisch avisirten zwei Verordnungen des Gesammtministeriums vom 30. Ja nuar, durch welche die schon seit einigen Tagen erwartete Verhängung -es Ausnahmezustandes über Wien und Umgegend vollzogen wird. Die erste dieser Verordnungen trifft auf Grund des Gesetzes vom 5. Mai 1869 für die Gcrichtshossprengel Wien, Korneuburg und Wiener- Neustadt Ausnahmeverfügungen, welche sich auf verdächtige Briefe und die öffentliche Sicherheit und die gesellschaftliche Ordnung ge fährdende Druckschriften bezieht. Das oben angeführte Gesetz er mächtigt die Regierung u. A., „wenn in ausgedehnter Weise hoch- verrätherische oder sonst die Verfassung bedrohende oder die persön liche Sicherheit gefährdende Umtriebe offenbar werden", die grund gesetzlichen Freiheiten zu suspendiren. Aufgehoben werden nun fünf Bestimmungen des StaalsgrundgesetzeS über die allgemeinen Rechte Ler Staatsbürger vom 21. Dezember 1867. Dieselben gewährleisten Von dem Unterzeichneten Königlichen Amtsgericht soll den 17. April 1384 das dem Friedrich Wilhelm Wittber in Chemnitz zugehörige, an der Salz straße unter Nr. 21 gelegene Haus- und Gartengrundstück Nr. 147 deS Ka tasters für Chemnitz, Nr. 119x des Flurbuchs für Schloßchemnitz und Fol. 129 des Grund- und Hypothekenbuchs für Schloßvorwerk Chemnitz, welches Grundstück am 23. Januar 1884 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 24,699 M. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle auShängcnden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Chemnitz, am 26. Januar 1884. önigl. Amtsgericht daselbst, Abtheilung 8. Nohr. Tr. die Freiheit der Person, erklären das Hausrecht unverletzlich, be stimmen, daß das Briefgeheimniß nicht verletzt werde und daß Briefe nur bei gesetzlicher Verhaftung, Haussuchung, Kriegsfällen, auf Gmnd richterlichen Befehls beschlagnahmt werden dürfen. Der vierte auf gehobene Artikel betrifft das Versammlungs- und Vereinsrecht; der fünfte, die Preßfreiheit betreffend, bestimmt, daß die Presse weder unter Censur gestellt noch durch Konzessionssystem beschränkt werden dürfe, sowie daß administrative Postverbote auf inländische Druck schriften keine Anwendung finden. Die Beschlagnahme und Eröffnung von Briefen ohne Haussuchung, ohne Verhaftung und ohne richter lichen Befehl soll übrigens nur bei solchen stattfinden dürfen, welche verdächtig erscheinen, Umtrieben zu dienen, welche die öffentliche Sicherheit und die gesellschaftliche Ordnung gefährden. Ebenso soll die Aufhebung der die Freiheit der Veröffentlichung im Drucke schützenden Bestimmung nur für solche Druckschriften gelten, welche die öffentliche Sicherheit und die gesellschaftliche Ordnung gefährden. Diese können ohne Weiteres unterdrückt werden. DeS Weiteren ver fügt diese Verordnung, daß auf Grund des Gesetzes vom 5. Mai 1869 die achtundvierzigstündige Frist für Zustellung eines richterlichen Be fehls bei etwaiger Verhaftung auf acht Tage ausgedehnt wird, daß Personen, welche die öffentliche Ordnnng gefährden, wenn sie nicht zuständig sind, ausgewiesen, und wenn sie zuständig find, angewiesen werden können, den Ort nicht zu verlassen. Haussuchungen können nunmehr ohne richterlichen Befehl jederzeit vorgenommen werden. Vereine dürfen nicht mehr gebildet werden. Die Behörde kann Versammlungen derselben einstellen und die Fortsetzung von deren Thätigkeit von besonderen Bedingungen abhängig machen. Volksver sammlungen, welche nicht auf geladene Gäste beschränkt sind, dürfen nicht mehr stattfinden. Versammlungen zu Wahlbesprechungen, öffent liche Belustigungen und Aufzüge bedürfen der Bewilligung der poli tischen Behörde. Die Uebertretung der obigen Verordnungen wird nach den strengeren Bestimmungen des § 9 des oben erwähnten Ge setzes bestraft. Die zweite Verordnung hebt für den Umfang der Gerichtshof sprengel Wien und Korneuburg auf Grund des Gesetzes vom 23. Mai 1873 die Wirksamkeit der Geschworenengerichte auf für Preßverbrechen und Preßvergehen, welche nicht Gegenstand einer Privatklage sind, für Hochverrats Störung der öffentlichen Ruhe, Aufstand und Auf ruhr, öffentliche Gewaltthätigkeit, Verfälschung öffentlicher Kredit papiere, Münzfälschung, Religionsstörung, Mord und Todtschlag, ausgenommen Kindermord, schwere körperliche Beschädigung, Brand legung, Diebstahl, Raub, Verleumdung, Verbrechern geleisteten Vor schub, Herabwürdigung von Verfügungen der Behörden, Aufreizung zu Feindseligkeiten. Diese zweite Verordnung tritt vorläufig bis ein schließlich 31. Decbr. 18."4 in Geltung. Der vom Kaiser alsbald bestätigte Beschluß des Gesammtministeriums wurde am 27. Januar gefaßt. Die Verordnungen sind mit der Kundmachung in Kraft getreten Hinsichtlich der ersten Verordnung verfügt der II des Gesetzes vom 5. Mai 1869, daß die Beschlußfassung des Reichsrathes einzu holen ist, während hinsichtlich der zweiten Verordnung durch das Gesetz bestimmt wird, daß sie in dem Falle aufzuheben sei, wenn auch nur eines der beiden Häuser die Aufhebung verlangt. Von der Beschränkung der Vercinsfreiheit sind, wie hier noch beigefügt sei, ausgenommen: die Erwerbsgesellschaften, religiöse Korporationen, gewerbliche Genossenschaften und Unterstützungskassen, Gewerkschaften und Bruderladen. Der gestern erfolgten Zusendung der Verordnungen ai( das Ab geordnetenhaus durch den Ministerpräsidenten, war folgende v e- gründung, und zwar mit Bezug auf die erste Verordnung beigefügt: Die Regierung hat sich zur Erlassung dieser Ausnahmsverfügung ver pflichtet gefühlt in Folge der notorisch im Verlaufe der letzten Zeit in Wien und Umgebung vorgckommenen verbrecherischen Vorfälle und mit Rücksicht auf die immer steigenden Gefahren der auf den Umsturz der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung gerichteten, insbesondere in den Gerichtshofsprengeln in Wien, Korneuburg und Wiener-Neustadt hervortretenden Umtriebe, zu deren Bekämpfung die der Regierungs- und Vollzugsgewalt zu Gebote stehenden ordentlichen Mittel nicht mehr ausreichen. Die Regierung behält sich vor, die Gründe der getroffenen Verfügung bei der reichsräthlichen Be handlung näher darzulegen. Die Verordnung des Gesammtministeriums betreffs der theilweisen Sus pension der Thätigkeit der Geschworenengerichte in Wien und Korneuburg wird folgendermaßen motivirt: Die Regierung findet sich bestimmt, die Ver ordnung zu erlassen, mit welcher die Wirksamkeit der Geschworenengerichte im Umsangc des Gerichtshofsprengel Wien und Korneuburg theilweise aufge hoben wird, da Erscheinungen zu Tage getreten sind, welche die begründete Besorgniß erwecken, daß unter den dermaligeu Verhältnissen die unabhängige und unparteiische Rechtsprechung der Geschworenen bei Delikten, deren Thäter- schaft Personen zugcmessen wird, die ihre Bestrebungen auf den Umsturz der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung gerichtet haben, gefährdet sei. (Bewegung.) In der Donnerstags-Sitzung des Abgeordnetenhauses beantragte der Abgeordnete Schönerer, über die Verordnung, betreffend die Aus nahmemaßregeln für Wien und Umgegend, am Freitag als ersten Be- rathungsgegenstand zu verhandeln. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt Wie weiterhin aus Wien berichtet wird, findet die erste Lesung der AuSnahmeveiordnungen nächsten Dienstag im Abgeordnetenhause Konkursverfahren. Das Konkursv erfahren über das Vermögen deS FleischermetsterS Friede Richard Richter in Chemnitz wird, da die vorhandene Masse zur Deckung der Gerichts- und Berwaltungskosten, sowie zur Befriedigung der bevorrech tigten Forderungen nur zufolge Verzicht- eines Massegläubtgers aus einen Theil seiner Forderung ausgereicht hat, hierdurch wieder eingestellt. Chemnitz, den 31. Januar 1884. Königliches Amtsgericht. Nohr. . Erledigt. hat sich die am 24. November 1883 erlassene Vorladung de- Cigarrenarbei ters Emil Hugo Hering aus Hartha, nachdem besten Aufenthaltsort bekannt» geworden. Die Königliche Staatsanwaltschaft- Chemnitz, 31. Jan. 1884. Liebe. Rr. statt. Die Morgenblätter vom 1. Febmar besprechen die Ausnahme verordnungen, wobei das „Fremdenblatt" hervorhebt, die Bevölkerung erwarte nicht nur, sondem forderte entschiedene Maßnahmen zur Züge lung der verbrecherischen Attentate, deren Schauplatz Wien und dessen Umgebung sei. Das Blatt spricht die Zuversicht aus, daß die wesent lich gekräftigten Befugnisse der Regierung lediglich zur Vertheidiguug der arg bedrohten öffentlichen Sicherheit und gesellschaftlichen Ordnung dienen werden. Die einjährige Suspension der Schwurgerichte sä zum Theil wenigsten- aus Rücksicht auf die Jury selbst, welche keinem Terrorismus ausgesetzt sein solle, erfolgt. — Die „Neue Ar^ Presse" spricht das Vertrauen aus, das Ministerium werde sich seiner durch die große Machtvollkommenheit gesteigerten moralischen Verant wortlichkeit stets bewußt sein und seine Vollmachten maßvoll gebrauche«. Dieselbe richtet schließlich die Aufforderung an ihre Leser, Jeder möge in seinem Kreise dazu beitragen, den guten Ruf Wiens baldigst wiederherzustellen und den Makel de» Ausnahmezustandes verschwinden zu machen. — Das „Tageblatt" schreibt: „Uns drückt der Gckanke, daß es so weit kommen mußte, weil das gewöhnliche Gesetz nicht ausreichend erschien; wir dürfen aber hervorheben» daß gerade in Wien die Elemente noch zahlreich und kräftig find, welche entschlossen sind, den auf den Umsturz der staatlichen und gesellschaftlichen OÄ- nung gerichteten Umtrieben entgegenzutytzxn." ... < Nom fäckfischen Landtage. In ihrer Sitzung am Freitag genehmigte die Zweite Kammer den Gesetzentwurf über die Bekanntmachung von Gesetzen und Ver ordnungen, Ref Opitz. Hierauf referirte Abg. vr. Sträum er über ein Nachtragspostulat von 946,000 M. zur Vollendung der Schwarzen berg-Johanngeorgenstädter Eisenbahn. Der Grunderwerb, die schwierigen Terrainverhältnisse und die erhöhten Arbeitslöhne hatten die auf 1,700,000 M. veranschlagten Kosten um über die Hälfte vermehrt. Abg Walter spricht sein Befremden darüber aus, wie eS möglich sein konnte, daß man sich bei dem Kostenanschlag um eine solch hohe Summe geirrt. Nachträglich bleibe der Kammer natürlich nichts weiter übrig, als die Nachtragsforderung zu bewilligen, währen- früh« die Kammer den Bau der Bahn vielleicht blos bewilligt habe, weil sie geglaubt, die damals geforderte Summe genüge. Wenn sich ein Privatunternehmer in seiner Kostenberechnung geirrt habe, würde es weder der Regierung noch der Kammer einfallen, ihm nachträglich eine höhere Summe zu bewilligen. Finanzminister v. Könneritz: Bei Eisenbahnbauten seien trotz aller Sorgfalt genaue Anschläge nicht möglich, weil in der Regel ein langer Zwischenraum zwischen dem Voranschlag und der Ausführung des Baues läge, so daß sich der Preis für das Material und die Löhne oft bedeutend höher stellten, als zur Zeit des Anschlags, wie es z B. hier der Fall gewesen wäre. Infolge dieser Umstände hätten die Privatunternehmer ihren Ver pflichtungen nicht Nachkommen können und man habe ihnen deshalb hohe Prozente nachzahlen müssen. Abg. Grahl giebt der Regierung Recht, daß ein Voranschlag bei derartigen Bauten nie ganz genau sein könne, wenn er auch beklagt, daß der Unterschied zwischen dem Voranschlag und den wirklichen Kosten hier ein ganz exorbitanter sei. Er dankt ferner der Regierung, daß sie darauf Bedacht genommen, die Bahn später nach Böhmen fortführen zu können. Freilich habe man diesen Plan nicht allenthalben im Auge gehabt, die Schiene» z. B. wären nicht im Stande, schwere Maschinen, wie es ein ge steigerter Verkehr mit sich bringen würde, zu tragen. Die Kammer bewilligt sodann einstimmig die geforderte Summe. Politisch- Rundschau. Deutsches Reich. Dem Bundesrath ist eine Uebereinkunst zwischen dem Reich und der Schweiz vorgelegt worden, welche die gegenseitige Zulassung der in der Nähe der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen (Aerzte Wundärzte, Thierärzte und Hebammen) zur Ausübung der Praxis zum Zweck hat. Der Entwurf sieht die Regelung der Angelegenheit in gleicher Weise vor, wie dies mit anderen Nachbarstaaten, zuletzt noch im Jahre )883 mit Oesterreich- Ungarn und Luxemburg geschehen ist. — Das preußische Abgeordnetenhaus berielh gestern vom Etat des Kultusministeriums das Kapitel, welches die Universitäten betrifft. An den ersten Titel (Königsberg) knüpfte sich eine allgemeine Dis kussion über die Verhältnisse, beziehungsweise über die Mißstände an unseren Universitäten, die einer dringenden Abhülfe bedürftig seien. Die Bilder indeß, welche namentlich Redner des Centrums von dem gegenwärtigen unerfreulichen Studentenleben entwarfen, wurden von anderer Seite zu düster erachtet. Unfleiß der Studirenden, das Unwesen der Einpaukerei, Zunahme deS Frühschoppens und des Duell unwesens bildeten namentlich den Mittelpunkt der Debatte. Auch wurde die Frage der Vivisektion wieder in die Diskussion gezogen. Minister v. Goßler ging ausführlich auf alle von den Vorrednern erhobenen Beschwerdepunkte ein, um dieselben im Einzelnen zn widerlegen. i'N