Volltext Seite (XML)
Nachträgliche Preiserhöhung Ich kaufte auf der letzten Leipziger Herbstmesse laut beifolgender Auftragskopie je 300 Rollen Kk settpapier zum Preise von teils 225 M., teils 350 M. für 1000 Rollen, zuzüglich 10 v. H. Teuerungs zuschlag. Nachdem ich am 6. November um Lieferung bat, erhielt ich beifolgendes Schreiben vom 15. Dezember, worin der Lieferant 60 v. H. Teuerungszuschlag fordert. In den Verkaufsbedingungen ist eine Preiserhöhung nicht vereinbart, auch erscheint mir der Preis für 150 bzw. 190 g schwere Rollen angemessen. Bin ich verpflichtet, den Zuschlag zu bewilligen, oder kann ich Lieferung zu dem verein barten Preise verlangen ? Hat Punkt 4 der Verkaufsbedingungen hier irgendwelchen Einfluß ? Ich glaube nein, da der Auftrag während des Krieges erteilt wurde, der Lieferant sich also über die Schwierig keiten der Lieferung klar sein mußte. Es wurde mir seinerzeit aber Lieferung bestimmt zugesichert. Bestehen irgendwelche neuere behördliche Verfügungen, durch welche die Lieferung verhindert wird ? Papierhandlung. Wir verweisen auf die wiederholten Begutachtungen ähnlicher Fragen durch unseren rechtskundigen Mitarbeiter. Danach muß der Verkäufer, falls nicht besondere Umstände vorliegen, zum ur sprünglich abgeschlossenen Preise liefern, da der Verkauf schon im 4. Kriegsjahre zustande gekommen ist und demnach der Krieg nicht von der Lieferpflicht entbinden kann. Daß einer der anderen im Punkt 4 der Verkaufsbedingungen aufgeführten Hinderungsgründe vorliegt, müßte nachgewiesen werden. Der Verkäufer führt jedoch solchen Nachweis nicht, sondern sagt nur, daß er ausländischen Rohstoff zu erwerben getrachtet hat und zurzeit das für die Lieferung nötige Papier nur zu erhöhtem Preise kaufen kann. Als er verkaufte, hätte er für seine Deckung schon sorgen müssen. Provision des Reisenden Ich bin als Reisender gegen Gehalt und 1 v. H. Provision für alle von mir direkt, so von Reisen oder der Leipziger Messe, von Kun den aus meinem bestimmt begrenzten Bezirke aufgenommenen und der Firma übermachten Aufträge angestellt. Ausnahmsweise kamen diesen Herbst einige meiner festen Kunden infolge aufgehobener Reisetätigkeit und Nichtbesuchens der Leipziger Messe seitens meiner Firma hierher, und ich übernahm hier deren Aufträge. Meines Er achtens steht mir auch hier in diesem Falle die Provision zu. Ich bitte um freundliche Mitteilung Ihrer Ansicht hierüber. X. Bei genauer Auslegung obiger Vereinbarung hat unseres Er achtens der Reisende kein Recht auf Provision von den in der Frage genannten Geschäften. Er muß also, wenn er diese Provision an gesichts der veränderten Verhältnisse beansprucht, entsprechende Vereinbarung mit dem Geschäftsherrn treffen. Bücher-Bestellung Zur Herbstmesse 1917 bestellten wir bei dem Verlag der X-Bücher 2000 Bände Bücher (siehe Auftragskopie) und empfingen am 17. Ok tober Rechnung über 1000 Bände. Die Annahme des Auftrages erfolgte seinerzeit unter der üblichen Klausel: ,,Lieferzeit unverbind lich, Lieferungsmöglichkeit Vorbehalten”. Die am 17. Oktober erteilte Rechnung jedoch enthielt keinerlei derartigen Zusatz, und mit dieser wurde doch unser erteilter Auftrag fest gestätigt. Nachdem wir längere Zeit auf Eingang der Ware hofften, trugen wir bei dem Verlag wiederholt an, ohne Antwort zu erhalten. Am 18. Dezember teilte uns die Firma mit, daß sie zur Ablieferung der am 17. Oktober berechneten Waren nicht in der Lage sei. Es erwächst uns hieraus ein Schaden von 600 M. Können wir wohl mit Erfolg Klage auf Zahlung dieser Summe erheben ? Der Einwand der Firma, daß die Bücher in der Buchbinderei zur Verteilung nicht hinreichten, ist für uns unmaßgebend, da mit Erteilung der Rechnung die Ausführung des Auftrages vorbehaltlos bestätigt wurde. Da solche Bücher auf dem Markt zu haben sind, würde die Firma diese bis zum Ablauf eines bestimmten Zeitraumes zu beschaffen oder uns für den Gewinn ausfall zu entschädigen haben. Schreibwaren Großhandlung Mit dem Vorbehalt auf der Auftragsbestätigung hat sich der Verlag das Recht gesichert, von der Lieferung zurückzutreten, falls diese unmöglich wird.. Sie erteilte gleichzeitig mit der Rechnung den Auf trag an die Buchbinderei, daß diese die 1000 Bücher absenden solle, cs stellte sich aber heraus, daß die Buchbinderei zu der Zeit keine Vorräte mehr hatte. Da die Fi brik für das Papier zu dieser Auflage keinen Zellstoff erhalten kann, ist ihr die Lieferung unmöglich. Daß der Vorbehalt auf der Rechnung nicht wiederholt wurde, ist unseres Erachtens bedeutungslos. Papier-Servietten Von einem Fabrikanten kaufte ich einen größeren Posten Papier servietten. Am 11. Juli schrieb er mir, daß er in 2—3 Wochen liefern würde. Nach mehrfachem Drängen schreibt er mir unterm 3. Ok tober, er habe bestimmt gehofft, liefern zu können und auch das zu meinen Servietten nötige Papier gehabt, jedoch sei am 6. August das Verbot herausgekommen, und er habe die Fabrikation von Ser vietten einstellen müssen. Ist diese Weigerung des Fabrikanten berechtigt ? Großhändler Wie wir seinerzeit mitteilten, ist die Herstellung von Papier servietten verboten worden. Allerdings durften Ausnahmen bewilligt werden, jedoch war wohl der Fabrikant nicht gezwungen, solche Aus- nahmebewilligung einzuholen. Deshalb meinen wir, daß er berechtigt ist, auf Grund der Unmöglichkeit der Lieferung vom Vertrag zurück zutreten. Vergütung des Vertreters Ich arbeite seit Jahren für eine Lichtdruckanstalt als Vertreter. Vor dem Kriege erhielt ich auf die Normalpreise 10 v. H. Provision. Während des Krieges wurden die Preise wiederholt erhöht, doch bezahlt mir die Firma immer nur Provision aus den vor- dem Kriege gültigen Preisen. Nach meiner Ansicht hat die Firma Provision aus den heutigen Verkaufspreisen zu bezahlen, denn sie verdient auch entsprechend den höheren Preisen mehr. Die Normalpreise waren 8,75 M. die 1000 Bogen, die heutigen Verkaufspreise sind 24 M. Bin ich im Recht? Vertreter. Wenn ein bestimmter Normalpreis festgelegt wurde, nach dem die Provision zu zahlen ist, so braucht die Druckerei, solange die letzte Vereinbarung in Kraft steht, auch bei Erhöhung ihrer Preise keine höhere Provision zu zahlen. Dadurch, daß Fragesteller sich mit dieser Provision trotz der wiederholten Preiserhöhungen begnügte, bewies er, daß er das alte Rechtsabkommen noch für rechtskräftig halte. Will Fragesteller höhere Provision erhalten, so muß er mit der Druckerei ein neues Abkommen treffen. 100 Jahre Papierhandlung Am 12. Januar 1918 wird die Firma J. Ph. Leuthner, Hofpapier handlung in Darmstadt, Ernst-Ludwigs-Platz 2, mit damit verbundenen im eigenen Hause befindlichen Werkstätten: Buchbinderei, Liniier anstalt, Heftefabrik, Notiz- und Geschäftsbücherfabrik, Monogramm prägerei und Buchdruckerei mit elektrischen Betrieben, 100 Jahre bestehen. Das Geschäft wurde von Johann Georg Leuthner, Buch binder zu Darmstaut, am 12. Januar 1818 gegründet. Im Jahre 1855 ging es in die Hände seines Sohnes, des Kaufmanns Johann Philipp über. Im Jahre 1872 trat der Kaufmann Nikolaus Mahr ein, Schwiegersohn des Vorgenannten. J. Ph. Leuthner übernahm es später als Alleininhaber und führte es so bis zum Jahre 1893 weiter. Da wurde es vom Kaufmann Adam Hagenauer, einem Schwieger sohn des vorgenannten Mahr, und von Karl Mahr, dem ältesten Sohne des Mahr, übernommen. Sie führten es bis zum Jahre 1908 als Inhaber weiter. In diesem Jahre ging das Geschäft, da Hagenauer wegen schweren Augenleidens ausscheiden mußte, in den alleinigen Besitz des Karl Mahr über und wird seit dieser Zeit von ihm und seiner Ehefrau Johanna Mahr geb. Beck in fortschrittlicher Weise weitergeführt. Der jetzige Inhaber Karl Mahr ist also ein Urenkel des Gründers Johann Georg Leuthner. Als Nachfolger war der älteste Sohn des Karl Mahr bestimmt . Dieser hatte soeben seine Lehrzeit in der Papierhandlung von St. Martin in Koblenz beendet, als er zum Heeresdienst eingezogen wurde und auf dem Schlachtfelde den Heldentod fand. A. H. Probenschau Geschäftsbücher für die Umsatzsteuer von der Sächsischen-Ge- schäftsbücher-Fabrik F. W. Kaiser in Plauen i. V. Für übersichtliche Zusammenstellung der für die Waren-Umsatzsteuer in Betracht kommenden Beträge bringt die Sächsische Geschäftsbücherfabrik F. W. Kaiser in Plauen Kassenbücher auf den Markt, die in ver schiedenen Ausführungen, auch für amerikanische Kassenbuch führung passend,- hergestellt sind. Eine Uebersicht solcher Bücher mit Preisangaben und Einteilungsbeispielen wird von der Firma versandt. Wir verweisen auf die Anzeige in vol liegender Nummer.