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Nr. 3/1918 PAPIER-ZEITUNG 47 50 Jahre Papierfabrik-Besitzer Am 1. Januar beging in aller Stille auf seinem Landsitz Haus l'albke in seinem 75. Jahre, aber rüstig und gesund, der Geheime Kommerzienrat Max Dresel sein 50jähriges Jubiläum als Besitzer der Dalbker Papierfabrik, welche er vor kurzem, um der verdienten Ruhe zu pflegen, an Spinnereibesitzer, welche das auf Dalbke fabri zierte Papier dort gleich verspinnen wollen, veräußert hat. Wie ich höre, wird Herr Geheimrat Dresel im Winter in München leben, im Sommer aber auf seinem Dalbker Besitz wohnen bleiben. Unter den ihm zahl reich zugegangenen Glückwünschen befanden sich auch besonders anerkennende der lippischen Regierung, der Handelskammer, des Lantagspräsidenten, und der regierende Fürst ehrte den Jubilar durch Verleihung einer Kriegsdekoration. Herr Geheimrat Dresel hat seine alten Beamten und Arbeiter durch reiche Geldgeschenke zu Weih nachten erfreut, weil des Krieges wegen von einer besonderen Jubel feier abgesehen werden mußte. Die 50jährige Betriebszeit der Dalbker Papierfabrik bildet ein fachmännisch interessantes Spiegelbild der Entwicklung der Papierfabrikation dieses Zeitraums, welches dadurch besonders Interesse verdient, als im Anfang der 1870er Jahre Herr Dresel die erste Holzzellstoffabrik in Deutschland zu Dalbke errichtet, und dann das überhaupt erste Schreibpapier aus gebleichtem Holz- Zellstoff dort hergestellt hat. Auch als Hersteller von Feinpapierstoff ans Buchenholz war Herr Geheimrat Dresel bahnbrechend. Senne II. Rußlands Papier-Erzeugung In Rußland wurden, wie die ,,Russkaja Wolja" vom 13. Oktober 1917 berichtet, vor dem Kriege 16 bis 18 Millionen Pud (1 Pud = 16,38 kg) Papier hergestellt, die 60 bis 70 v. H. des Bedarfs deckten. Der Bedarf wuchs stärker als die Erzeugung. In der Revolutionszeit erlebt das Zeitungswesen seine Blüte, die Auflagezahl, der Umfang der Zeitungen und die Ausgabe von Flugblättern und Büchern haben sich bedeutend vermehrt. So betrug der Verbrauch nach den Angaben des Papierausschusses im Mai 238 000 Pud gegen 140 000 Pud im Februar. Allerdings hat sich auch die Erzeugung vermehrt, doch fiel der Vorrat bei den russischen Papierfabriken von 118 000 Pud am 28. Februar auf 64 000 Pud am 28. August 1917. 45 v. H. aller in Rußland verbrauchten Papiere und Pappen werden aus Finland einge führt. Im Jahre 1916 wurden 9 410 000 Pud Papier und 1 912 000 Pud Pappen eingeführt. Außerdem versieht Finland Rußland mit Zellstoff und Holzschliff für die Papierfabriken. 1916 wurden von dort 2,6 Millionen Pud Zellstoff und 2,2 Millionen Pud Holzschliff eingeführt, was 30 v. H. des von den russischen Papierfabriken be nötigten Halbzeugs entsprach. Der Bezug von Papier aus dem Ausland, besonders aus Schweden, begegnet hauptsächlich wegen des schwankenden Rubelkurses Schwie rigkeiten. Der Ausschuß der Papierindustrie hatte 4000 Tonnen (annähernd 244 000 Pud) zum Preise von 565 schwed. Kronen ge- kauft, doch steigt der Preis j eden Tag. Die 300 000 Pud betragenden Vorräte der finnischen Fabriken sanken im August auf 174 000 Pud. Für Zeitungspapier verabfolgte der Papierausschuß im September 1917 Bezugsscheine auf 547 244 Pud. Es liegen aber Ersuchen um weitere Bewilligungen vor. Der Papiereingang betrug aber im gün stigsten Monat Juni rund 453 880 Pud Zeitungspapier (213 880 Pud in russischen Fabriken hergestellt, 240 000 Pud aus Finland bezogen.) Der gegenwärtige Ausstand in den russischen Fabriken vermindert zurzeit die Erzeugung, während die Einfuhr schwankt. 1916 führte Finland 2 597 500 Pud Zeitungspapier aus, 1917 konnten unter gün stigeren Verhältnissen 3 Millionen Pud ausgeführt werden, während die russische Erzeugung 2 Millionen Pud betragen wird. Abei auch diese Menge genügt bei weitem nicht zur Befriedigung des Marktes. Für die Verfassung gebende Versammlung sind in den Fabriken 175 000 Pud Papier fertiggestellt, infolge des Ausstands ist aber ihre Ablieferung verhindert, da die Arbeiter nur Papier für die sozialistische Presse herauslassen. Die Ausfuhr sonstigen Papiers aus Finland ist wegen der Beförderungsschwierigkeiten unmöglich. Des weiteren sind 100 Millionen Briefumschläge, welche für die genannte Versammlung bestellt wurden, infolge des Ausstandes in den Briel- umschlagfabriken nicht fertig gestellt. So steht Rußland schon jetzt vor einer schweren Papiernot, welche die Einberufung der „Ver fassung gebenden Versammlung” zu behindern droht und möglicher weise eine Einschränkung der Zeitungen mit sich bringen wird. Strohzeilstoff-Futter in Finland. Auf Anregung des landwirt schaftlichen Genossenschaftsverbandes Centralandelslaget Hankkija, der 30 000 f. M. dazu hergab, und des Kammerherrn Hj. Linder, der die Sulfatstoffabrik von Lojo Cellulosafabriks A.-B. in Lojo da zu zur Verfügung stellte, finden in Finland praktische und wissen schaftliche Versuche mit Herstellung und Anwendung von Stroh zellstoffutter seit dem Herbst statt. Versuchsherstellung außer in -ojo auch auf dem Gutshof von B. Westermarck in Träskända, Fütterungsversuche in der physiologischen Anstalt von Helsingfors unter Leitung von Dr. C. Tigerstedt. Fine in Bildung begriffene V-G. will zur Herstellung die Zellstofffabrik Lojo pachten, wie deren Dir. Baron K. af Schulten, mitteilt, und bei gutem Ausfall eine Strohstoff-Futter-Fabrik im südlichen Oesterbotten-Landesteil, wo . Stroh verhältnismäßig reichlich ist, anlegen, bg. Schweizer Ausfuhrverbote. Der Schweizerische Bundesrat hat unterm 15. Dezember 1917 die bisher erlassenen Ausfuhrverbote u. a. auf folgende Waren ausgedehnt: Pappen, mit Naturpapier überzogen (Nr. 310 des Zolltarifs), Papiere, in Verbindung mit Geweben, nicht anderweit genannt (Nr. 311). Papiere, Kartons und Pappen, bedruckt, wie: Akzidenzien, Ansichtspostkarten, Reklamen, Affichen aller Art, Plakate, Etiketten usw.; Kartons zum Aufkleben von Photographien und dergl., zu geschnitten; Spielkarten; Papiertapeten (Nrn. 312 bis 320). Buchbinder- und Kartonnagearbeiten (aus Nr. 330 und Nrn. 331 bis 340 b), mit Ausnahme von Artikeln der Nr. 330, deren Ausfuhr bereits verboten ist (Pappen von weniger als 0,5 qm Flächeninhalt oder auf allen vier Seiten beschnittene Pappen, sowie Seidenpapier von 25 g und darunter auf 1 qm, zugeschnitten). Dieser Beschluß trat am 18.. Dezember 1917 in Kraft. nachträgliche Henderung der Kaufbedingungen Ich habe am 11. Dezember einer Firma 3—400 000 Bogen Glanz papiere gegen sofortige netto Kasse nach Rechnungsempfang an geboten, die diese auch durch Telegramm am 10. Dezember kaufte. In einem Schreiben vom selben Tage bestätigt sie den Kauf zu obigen Bedingungen. Nach Erhalt des Telegrammes habe ich den Auftrag gleichfalls telegraphisch bestätigt und in meinem Bestätigungsschreiben vom gleichen Tage, da ich mit der Firma noch nicht gearbeitet habe, und der Wert des Auftrags 15—18 000 M. betragen konnte, eine Anzahlung von 15 000 M. verlangt. Am 13. Dezember habe ich die Firma telegraphisch aufgefordert, die Anzahlung telegraphisch an das das Papier liefernde Haus zu zahlen und am gleichen Tage Rech nung über 320 000 Bogen im Werte von 14 400 M. gesandt. Darauf schreibt mir am 14. Dezember der Käufer, daß ich ihm eine andere Bedingung als im Angebot machte, er diese nicht annehmen könne und den Auftrag zurückziehe. Das liefernde Haus hat die Papiere dadurch, daß die Anzahlung nicht erfolgte, anderweit verkauft, trotzdem ich sie mit Rücksicht darauf, daß ich sie weiter verkauft hatte, fest gekauft hatte. Mir ist dadurch ein Schaden von 2240 M. entstanden. Kann ich dafür den Käufer verantwortlich machen ? X Durch die telegraphische, vorbehaltlose Annahme des Angebotes ist das Geschäft zustande gekommen. Das Verlangen einer Anzahlung von 15 000 M. in dem Bestätigungsbrief bedeutete eine nachträgliche Aenderung der Kaufbedingungen, wozu Fragesteller nicht berechtigt war. Nach dem Gesetz durfte nämlich der Fragesteller eine Sicher- stellung nur verlangen, wenn sich seit Abschluß des Kaufes die Ver mögenslage des Käufers erheblich verschlechtert hatte, was offenbar nicht der Fall war. Der Käufer durfte also auf Lieferung zu den ur sprünglichen Bedingungen oder auf Schadenersatz bestehen oder vom Vertrag zurücktreten, kann demnach für den Schaden, den Frage steller erlitten hat, nicht verantwortlich gemacht werden. Papier-Lieferung Wir bestellten bei einer Papierfabrik durch einen Zwischen händler rund 12500 kg Papier, welches für amtlich vorgeschriebene Packungen eines dringenden volkswirtschaftlichen Artikels benötigt wird. Der Auftrag wurde im September 1917 unter den Geschäfts bedingungen des Vereins deutscher Papierfabriken unter schnellster Lieferzeit bestätigt. Die Erledigung des Auftrags wurde unsererseits wiederholt angemahnt. Anfang Dezember erhielten wir den Bescheid, daß unser Auftrag raschmöglichst ausgeführt wird, wenn wir einen Aufschlag von 100 v. H. bewilligen. Dies wurde von uns abgelehnt, da die Fabrik Zeit genug zur Lieferung gehabt hat und auch wohl inzwischen nicht still lag, so daß Herausarbeitung unseres Auftrags wohl möglich war. Jetzt erhalten wir nun den Bescheid, daß bei einem unlängst stattgehabten Brande sämtliche Rohstoffe verbrannt sein sollen. Können wir die Fabrik zur Lieferung zum alten Preise zwingen? Papierhandlung Fragesteller haben nach obiger Darlegung die Papierfabrik, als sie nicht rechtzeitig lieferte und später nur zu höherem Preise liefern wollte, nicht in Verzug gesetzt. Sie hätten dies bewirken können, indem sic der Fabrik unter Androhung von Rücktritt und Schadenersatz-Forderung eine angemessene Frist zur Erfüllung einräumten oder - weil die Fabrik die vertragsmäßige Lieferung verweigerte — sofort Schadenersatz wegen Nichterfüllung forderten. Wäre dies geschehen, so könnten Fragesteller auch nach dem Brande der Fabrik Schadenersatz fordern, so aber können Sie, da die Fabrik infolge des Brandes nicht liefern kann, an diese keinen ■Anspruch stellen, denn Papier bestimmter Art ist in der Regel auch sonst, heute aber bestimmt keine Ware, die auf dem freien Markte beschafft werden kann.