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Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Monta® mittags. Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch- bandel vierteljährlich 4 M. Viertel jährl. Bestellgeld 18 Pf« Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M, 50 Pf. inzelnummel 30 1’1. tzüllungs-u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2438. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 8 mm hoch 60 mm (la gespalten) breit 60 Pf., auf Umschlagseiten bis IM. (Gröl e von Strich zu Strich berechnet. Teuerungs-Zuschlag 20 v.H. 13mal in 1 Jahr 10 v. H. Nachlaß 26 „ „ „ 20 „ 52 • n w 30 „ 104 » » » 0 » Stellengesuche zu halbem Preis Zeichengebühr f freie Zusendung frei eingehender Briefe 1 M. Vorausbezahlung an den Verleger Platzvorschriften unverbindlich Papier-Zeitun Amtsblatt der Berufsgenossenschaften sowie zahlreicher Vereine und Verbände des Papier- und Schreib warenfaches Nr. 3 Berlin, Donnerstag, 10. Januar 1918 43. Jahrg. INHALT ' Prüfungsstelle' für’ Papierpreise . 45 Beschlagnahme von Sackpapier 45 ^Einschränkung des Papierverbrauches im Verkehrswason 545 PApier-Erzeugung und -Großhandel -- F-N* Verein sächsischer Papierfabrikanten: f Wilhelm Voge‘»446 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker . .... 46 Kohlenversorgung der Zeitungspapier-Fabriken .... 46 Eindickung von Sulfitabiauge durch Frost Schwedens Papierindustrie am Jahreswechsel .... 46 E 60 Jahre Papierfabrik-Besitzer . . . .52. ... 47 Rußlands Papier-Erzeugung . 47 Nachträgliche Aenderung der Kaufbedingungen ... 47 Papier-Lieferung’ ... . 47 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: ^Allgemeines Ausfuhrverbot für Papierwaren . , . , , 49 Linienarten der Schulschreibhefte ... ... 49 [.Wiederverwendung gebrauchter Papiersäcke 50 Nachdruck von Brotkarten, Sackpapier ...... 50 Gründung einer Papiersackfabrik, Zeilensetzmaschine , 50 Klebstoffaufträger 51 | Vorrichtung zum Zusammentragen von Bogan .... 51 Matrizenzeilensetz-zund 51 Abklatschdruck 51 Stereotypierschmelzkessel , 5t Deutsches Forschungsinstitut für Textilersatzstoffe . , 52 Bindfaden-Lieferung, Papierkordel Lieferung , . 52 Papiergarn-Markt . . . • . ■ . •* Schreibwa: en-Handei: Nachträgliche Preiserhöhung, Provision des Reisende« 58 Bücher-Bestellung, Papier-Servietten 58 Vergütung des Vertreters, 100 Jahre Papierhandlung . 68 Geschäfts-Nachrichten .... .... 66 Prüfungsstelle für Papierpreise Der zunehmende Kettenhandel und die zahlreichen Fälle Wucherischer Preisforderung am Papier- und Pappenmarkt haben zu vielen Beschwerden bei den Behörden und der Reichskommis sion zur Sicherstellung des Papierbedarfs geführt. Die Reichs kommission hat deshalb unter Zustimmung des Kriegsamtes und des Reichswirtschaftsamtes eine Prüfungsstelle gebildet, welche sich mit den Preisausschreitungen am Papier- und Pappen markt befassen wird. In allen denjenigen Fällen, in welchen ungerechtfertigte Preisüberschieitungen als erwiesen angesehen weiden, wild Mitteilung an das Kriegswucheramt erfolgen. Anzeigen wegen auffallender Preisforderungen sind, soweit Druck papier in Frage kommt, an die Kriegswirtschaftsstelle für das deutsche Zeitungsgewerbe G. m. b. H., Berlin C 2, Breite Sti. 8—9, im übrigen an die Prüfungsstelle für Papieipreise, Charlotten burg, Hardenbergstraße 9 a, zu richten. Es wird dringend davor gewarnt, Papier und Pappe von sol chen Firmen zu kaufen, die den Handel hiermit bisher nicht ge werbsmäßig laufend auf eigene Rechnung betrieben haben. Reichskommission zur Sicherstellung des Papierbedarfs Beschlagnahme von Sackpapier Verordnung, betreffend Beschlagnahme von Papier zur Anfertigung geklebter Papiersäcke (Sackpapier). Nr. Pa. 1600 11. 17. KRA. Vom 5. Januar 1918. Soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, wird jede Zuwiderhandlung nach 6 der Bekannt machung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. April 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 376) bestraft. Auch kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fern haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 24. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt werden. § 1. Von dieser Bekanntmachung werden betroffen alte Mengen von Papier zur Herstellung geklebter Papiersäcke (Sackpapier). § 2. Die von der Bekanntmachung betroffenen Gegenstände (§ 1) werden hierdurch beschlagnahmt. Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen au den von ihr berührten Gegenständen verboten ist und rechtsgeschäftliche Ver- fügungen über sie nichtig sind. Den rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung errolgen. § 3. Trotz der Beschlagnahme ist die Veräußerung und Liefe rung von Sackpapier gegen einen Bezugschein der Reichssackstelle, Berlin, Lützowstr. 89, unter den von dieser Stelle vorgeschriebenen Bedingungen gestattet. Bis zum 20. Januar 1918 ist die Veräußerung und Lieferung von Sackpapier auch ohne Bezugsschein erlaubt. § 4. Trotz der Beschlagnahme ist die Veiarbeitung von Sack papier zur Herstellung geklebter Papiersäcke von mehr als 3000 qem Sackflächeninhalt gestattet. § 5. Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen von den Be stimmungen dieser Bekanntmachung sind eingehend begründet bei der Reichssackstelle, Berlin, Lützowstr. 89, einzureichen. Die Ent scheidung trifft die Kriegs-Rob Stoff-Abteilung des Königlich Preu ßischen Kriegsministeriums. § 6. Diese Bekanntmachung tritt am 5. Januar 1918 in Kraft. Einschränkung des Papierverbrauches im Verkehrswesen Das Reichs-Eisenbahn-Amt hat — laut Bekanntmachung vom 27. Dezember 1917 —auf Antrag der Reichskommission zur Sicher stellung des Papierbedarfes das Format der Eisenbahnfrachtbriefe auf die Hallte verkleinert, und zwar dadurch, daß die Frachtrechnung, die bisher die rechte Hälfte des Vordruckes einnahm, -während die gesamte Rückseite freiblieb oder nur zu Stempelabdrücken benutzt wurde, nunmehr auf die Rückseite der bisherigen linken Hälfte des Frachtbriefformulars aufgedruckt wird. Bei dem gewaltigen Bedarf an Frachtbriefen, zu denen bekanntlich ein besonders gutes Papier verwendet werden muß, ist die erzielte Papierersparnis außer ordentlich groß. Weitere bedeutende, Ersparnis von Papier auf} dem Gebiete des Verkehrswesens wird demnächst durch die Verringerung der Kartonstärke der Eisenbahn-Fahrkarten, durch die Verkleinerung des Postkartenformates von 9x14 auf 8x12 cm, durch die Be schränkung der Ausgabe von Verzeichnissen der Fernsprechteil nehmer usw. erzielt werden. Es wäre zu wünschen, daß auch Handel und Industrie Format und Gewicht der privatwirtschaftlichen Vordrucke einer baldigen Nachprüfung unterziehen würden. Berlin, den 3. Januar 1918 Reichskommission zur Sicherstellung des Papierbedarfs I. V ; Kraemer