Volltext Seite (XML)
Zentral-Ausschuß der Papier- und Schreibwaren- händler-Verbände Auszug aus dem im „Papierhändler” mitgeteilten Bericht über die Sitzung in Leipzig, vom 4. März. Vertreten waren: Bund Deut scher Buchbinder-Innungen, Abteilung Schreibwarenhändler; Deut scher Papierverein, Abteilung Kleinhändler; Verband Deutscher Waren- und Kaufhäuser; Verband Deutscher Papier- und Schreib warenhändler und Zentralverband Deutscher Papier- und Schreib warenhändler. Beschlossen wurde: 1. Verkaufspreise. Der Ausschuß'ist derX Ansicht, daßJ[der Papierhändler mit dem von den Preisprüfungsstellen vorgeschlagenen 25 prozentigen Aufschläge auf den Einkaufspreis unter keinen Um ständen einverstanden sein kanr. Nach § 12 des Preisprüfungsgesetzes gehören Papier- und Schreibwaren nicht zu den bestimmten Gegen ständen des notwendigen Lebensbedarfs. Es muß daher abgelehnt werden, daß die Preisprüfungsstellen einen bestimmten Prozentsatz als Aufschlag auf die Einkaufspreise festsetzen, da sie gesetzlich nicht das Recht dazu haben. Jeder Geschäftsinhaber hat das Recht, die Berechnung des Preisaufschlages auf Grund seiner eigenen Unkosten und Verhältnisse festzustellen. Als unverbindliche allgemeine Richtschnur dürfte folgendes Be rechnungsbeispiel gelten: Einkaufspreis. . 2,— M. Fracht und Spesen 8 v. H. Geschäftsunkosten 24 ,, ,, Kapitalverzinsung 3 ,, ,, Unternehmerlohn 5 ,, ,, Kriegsrisiko 10 ,, ,, 50 v. H. = 1,— „ 3,— M. Reingewinn 10 v. H. = 0,30 ,, Verkaufspreis 3,30 M. Verkaufs-Preislisten dürfen während des Krieges weder veröffent licht noch geführt werden, da sie verboten sind. Es muß dahr von weiterer Verausgabungund Veröffentlichung solcher Preislisten vorerst Abstand genommen werden. 2. Verkleinerung der Postkarten. Der Zentralaasschuß hat bei den zuständigen Behörden gegen die allgemeine Verkleinerung der Postkarten wegen der dadurch eintretenden großen Schädigung des Papierhandels die notwendigen Schritte getan und fordert die Orts gruppen und Mitglieder der ihm angeschlossenen Verbände auf, das kleinere Format abzulehnen. 3. Kostenlose Verteilung von Kalendern. Auf Grund von Gesuchen mehrerer Vereine wird beschlossen, die kostenlose Veraus gabung von Kalendern abzuschaffen, nicht nur für die Dauer des Krieges, sondern auch für die Zukunft. An die zuständigen Behörden sollen Eingaben gerichtet werden mit dem Ersuchen, die kostenlose Verteilung von Kalendern zu verbieten. 4. Treurabatt. Nachdem der vom Deutschen Papierverein e. V. und dem Verbände D. Papier- und Schreibwarenhändler e. V. gegen die Briefumschlagkonvention in Sachen des Treurabatts geführte Prozeß in erster Instanz zu ungunsten der Kläger entschieden wurde und die Berufungsinstanz den Wert des Streitgegenstandes auf 100 000. Mark festsetzte, hatte der Deutsche Papierverein von der Weiter- fübrung des Prozesses Abstand genommen. Es ist dann folgender Vergleich zwischen der klagenden und der beklagten Partei zustande gekommen: A Die klagenden Händlerverbände nehmen die Klage zurück und übernehmen ihre eigenen außergerichtlichen Kosten sowie die Gerichtskosten. Der Verein Deutscher Briefumschlagfabri- kanten übernimmt seine außergerichtlichen Kosten und zahlt den Klägern zu ihren Händen einen Kostenbeitrag von 600 M. Der Zentralausschuß ist einstimmig der Ansicht, daß trotz des Ausganges des Prozesses die Streitfrage offen bleibt. Er erkennt die Berechtigung des Treurabatts an, erklärt sich jedoch gegen dessen strafweise Rückzahlung. 5. Kriegswucher. Herr Gravenhorst brachte ein Anschreiben der Handelskammern zur Kenntnis der Versammlung, wonach die Reichskommission zur Sicherstellung des Papierbedarfs ein Verbot des Handels mit Papier für diejenigen vorschlägt, die nicht schon vor dem 1. Januar 1917 laufend für eigene Rechnung Papierhandel betrieben haben. Die Versammlung billigt dieses Vorgehen, ist aber der Meinung, daß man das Uebel an der Wurzel fassen und zunächst die Preise der Fabrikanten und Greßisten kontrollieren muß, da der Kleinhändler nur zuletzt der Prügelknabe ist, den die Allgemeinheit mit Unrecht verantwortlich macht. 6. Das Keichswirtschaltsamt soll ersucht werden, einen Vertreter des Zentralausschusses als Sachverständigen zu berufen. Röhrenförmige Zeichenfeder Berlin NO 43, 15. März 1918 In Ihrer Nummer 19 vom 7. März 1918 bringen Sie unter der Abteilung „Schreibwaren-Handel” die Besprechung einer röhren förmigen Zeichenfeder, die von dem Ingenieur Th. Egeland in Kopen hagen erfunden sein soll und sieb zum Zeichnen von Schnurzügen in verschiedener Strichstärke eignet. Wir haben bereits im Oktober 1910 ein Gebrauchsmuster auf eine solche Feder unter der Bezeichnung „Feder für Schnurschrift” än- gemeldet, die in ihrer Wirkung genau den obigen Angaben entspricht. In der Beschreibung ist u. a. gesagt: „Figur 1 derbeiliegenden Zeichnung stellt das ausgeschnittene Federplättchen dar, aus dem die in Figur 2 veranschaulichte Feder gebogen wird. Ihre Spitze ist eine kurze Röhre, die zweckmäßig schräg abgeschnitten ist. Der Schaft s ist nach Art des Schaftes gewöhnlicher Schreibfedern gebogen und wird aufgesteckt. Figur 3 zeigt den Halter mit Feder. Die Zuführung der Schreibflüssigkeit erfolgt durch eine im Hohlraum der Feder angeordnete Zunge mit Kanälen. Das Instrument dient für kunst schriftlich c Arbeiten aller Art, insbesondere zur Herstellung gleich mäßig starker Schriftzüge, sogenannter Schnurschrift. Anspruch : Füll halter mit Feder, dadurch gekennzeichnet, daß die Schreibspitze der Feder als Röhre, dasandere Federende.als Schaft zum Aufstecken ausgebildet ist.” Heintze & Blanckertz Rohband für Farbbänder Am 22. Februar hat die Kriegs-Rohstoff-Abteilung verfügt,, daß von dem dem Deutschen Fachverband der Büro-Industrie zur Verteilung an die Farbbandfabriken zugewiesenen 2. Kontingent von 2000 kg Baumwollgarn 1500 kg behufs Verwebung mit Seiden garn einer badischen Weberei, die eine entsprechende Menge Seiden- gam zur Verfügung stellt, zu überweisen sind. Dadurch wird die Rohbandmenge auf mehr als das Doppelte gestreckt. Anmeldungen zur Beteiligung an dem Kontingent waren an den Deutschen Fach verband der Büro-Industrie zu Händen des Herrn Paul Herzberg, Berlin S 42, und die Unterlagen für den Verteilungsschlüssel an Herrn vereidigten Bücherrevisor Heinrich Klaffenbach, Steglitz, Albrecht straße 6, zu richten. Preiserhöhung für Schiefertafeln Der Verband deutscher Schiefertafelfabriken in Worms und Nürnberg schreibt uns: Stetig fortschreitende Verteuerung aller Rohstoffe sowie unaufhörliche Steigerung der Arbeitslöhne und der allgemeinen Geschäftsunkosten zwingen zur Erhöhung des bisherigen Teuerungsaufschlages von 25 v. H. auf 331/3 v. H. Der erhöhte Auf schlag tritt sofort in Kraft. Die schwedische Messe („Svenska Mässan") mit Muster-Aus stellung, ohne Kleinverkauf, in Göteborg, (s. Nr. 20 S. 443) wird in den Räumen des Göteborg Handelsinstitut und benachbarter Volks schule abgehalten werden und u. a. umfassen: Kontorwaren, Buch gewerbe, Papierwaren, graphische Industrie; Lederwaren; Maschinen und Werkzeuge; Farben; Ersatz- und Sparmittel; neue schwedische Erfindungen und Patente, bg. Neues englisches Ausfuhrverbot. Großbritannien verbot am 8. Fe bruar die Ausfuhr von Kopier-Tintenstiften überallhin, auch nach den Kolonien, bg. Sonntagsruhe im Kleinhandel Großberlins. Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin haben am 31. Januar der Gewerbe deputation des Magistrats in Berlin auf eine Anfrage folgende Ant wort erteilt: In weitesten Kreisen des Kleinhandels ist die Auf fassung vertreten, daß man während der Dauer des Krieges einer völligen Sonntagsruhe mit Ausnahme der Nahrungsmittel-, Blumen geschäfte und Zeitungsverkäufer, ohne Bedenken zustimmen könne. Die Geschäftsinhaber gehen hierbei von dem Standpunkt aus, daß die Warenknappheit und die immer größer werdenden Verkehrs schwierigkeiten eine völlige . Sonntagsruhe rechtfertigen. Die An sichten darüber ob auch nach Beendigung des Krieges die Sonntags ruhe beibehalten werden kann, sind geteilt. Hier werden besonders von den kleineren und mittleren Geschäftenan der Peripherie Berlins Bedenken geäußert, so daß wir also nur einer Regelung während der Dauer des Krieges zustimmen können. Voraussetzung auch für diese Regelung wäre allerdings, daß alle zum Weichbilde Groß-Berlins gehörigen Verwaltungen die gleiche Regelung vornehmen.