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URO-BEDARF IBSsKGGEN33KE583803,3 ( 17. März 1918 ooo Nr. 22 | Schutzverband für die Postkarten-lndustrie, E.V. Die anläßlich der Frühjahrsmesse am 4. März 1918 im Kauf mannshause in Leipzig abgebaltene ordentliche- Hauptversammlung war von zahlreichen Vertretern des Postkartenfaches aus Deutsch land, Oesterreich-Ungarn und den neutralen Ländern besucht. Der Vorsitzende, Herr Barschall, leitete die Versammlung. Nach dem von ihm verlesenen Geschäftsbericht ist die Mitglied erzähl um 52 gestiegen. Der Verband hat es sich zur Aufgabe gemacht, einheit liche Preise für die Großhändler und für die Kleinhändler festzusetzen, wobei er von den Postkartenkonventionen unterstützt wurde. Der 1. Vorsitzende des Reichsausschusses für Papierverarbeitung, Herr Direktor Kraemer, Berlin, hielt dann einen Vortrag über Not wendigkeit der Ersparung von Papier in der Postkarten-lndustrie. Danach sei in der langen Kriegszeit die Welt leer geworden an fertigen Fabrikaten wie auch an Rohstoffen. Durch den uneingeschränkten U-Boot-Krieg, zu dem Deutschland durch die Absicht der Engländer, die Bewohner der Zentralmächte dem Hungertode preiszugeben, gezwungen wurde, sei nicht allein gewaltiger Schiffsraum vernichtet sondern auch viele Millionen Tonnen von Rohstoffen auf den Meeres grund versenkt worden. Hierdurch sei ein großes Loch in der Welt wirtschaft entstanden; wenn der Krieg sich noch auf das Jahr 1919 aus- dehne, sei sicherlich mit einer Weltwirtschaftskatastrophe zu rechnen. Der im Frieden für das Papierfach zur Verfügung stehende Zell stoff sei zum überwiegenden Teil vom Kriege verschluckt, und nur ein kleiner Teil stehe der Luxuspapierfabrikation zur Verfügung. Deshalb müsse dieserlndustriegnippe größteEinschränkung empfohlen werden. Es sei versucht worden, mit dünnerem Karton auszukommen; aber dies genügt nicht. Beschränkung auf die Hälfte des bisher ver brauchten Kartons habe halbe Erzeugungsmenge zur Folge, also könnten Großhändler und Kleinhändler nur die Hälfte der bisher bezogenen Ware vertreiben. Dem sei z. T. abgeholfen durch die Ver kleinerung des Formats, die den Fabrikanten ermöglicht, die Herstel lung der Stückzahl nach nur wenig einzuschränken. Infrühcren Jahren wurden in England Postkarten in kleineren Formaten herausgegeben, und die vaterländische Gesinnung werde den Groß- und Kleinhändlern die Kraft geben, das kleinere Postkartenformat bei dem kaufenden Publikum einzuführen. In der hierauf einsetzenden Besprechung kommt zum Ausdruck, daß es angesichts der unvermeidlichen Einschränkung des Papier verbrauchs eine vaterländische Notwendigkeit sei, das kleinere Post kartenformat einzuführen. Der Vorsitzende stellte fest, daß hier über auch mit dem Süddeutschen Schutzverband, der anfangs ein schroffer Gegner des kleineren Formats gewesen sei, eine Verstän digung erzielt worden sei An der Besprechung beteiligten sich außer dem Vorstande die Herren Themal, Kaufmann, Andelfinger und Wolff. Es wurde darauf hingewiesen, daß das Format 9x14 für „Kunstpostkarten“ bestehen bleiben solle. Es folgte eine von einigen Großhändlern aus der Schweiz an geregte Aussprache über die Kursfrage. Es wurde den Herren aus einandergesetzt, daß die Verordnung unserer Regierung notwendig sei, und daß die Abnehmer in den neutralen Ländern durch den für sie außerordentlich günstigen Kurs sehr große Vorteile haben. Für Papierwaren geschehe erst jetzt, was in allen anderen Zweigen bereits seit Jahresfrist geschehen sei. Die Vereinigung Deutscher Schreibwaren-Großhändler (Sitz Leip zig, Geschäftsstelle N., Meißnerstr. 1) hielt am 4. März im Kauf männischen Vereinshause in Leipzig ihre Hauptversammlung ab, welche den Kriegsverhältnissen entsprechend gut besucht war. Die vorgelegte Jahresrechnung wurde genehmigt und dem Vorstand ein stimmig Entlastung erteilt. Die sehr reichhaltige Tagesordnung ent hielt wichtige Vorlagen, deren Beratung mit allseitigem Interesse durchgeführt wurde und bis in die späte Nachtstunde währte. Vor stand und Geschäftsleitung wurden mit der Ausführung der gefaßten Beschlüsse beauftragt. Erhöhung des Ersatzbetrages für Postpakete Wenn ein gewöhnliches Postpaket im Bereich der Post verloren oder beraubt wird, ebenso wenn sein Inhalt ganz oderteilweise infolge verzögerter Beförderung verdirbt, hat die Postverwaltung nach den Bestimmungen des Postgesetzes dem Absender den wirklich erlittenen Schaden zu ersetzen. Im Gegensatz zur Eisenbahn und anderen Beförderungsanstalten genießt die Post aber dabei das Sonderrecht, daß sie den entstandenen Schaden nur bis zu einer gesetzlich bestimm ten Höchstgrenze zu vergüten braucht: Der Ersatzbetrag darf nicht mehr betragen als drei Mark für jedes Pfund der ganzen Sendung. Der Absender eines 10 Pfund schweren Paketes, dessen Inhalt einen . Wert von 100 M. besitzt, erhält also, wenn das Paket verloren geht, nur 30 M. als Schadenersatz. Ueber diesen Vergütungssatz darf die Post näch dem Gesetz selbstaus Billigkeitsgründen nichthinausgehen. Nach denselbenTGrundsätzen'muß auch bei Nachnahmepaketen verfahren’werden. |Es wird nicht etwa, wie vielfach im Publikum an genommen wird, der Betrag der Nachnahme der Ersatzleistung zugrunde gelegt IW Unter der Geltungjdes erwähnten Höchstbetrags für den Paket ersatz hat im Laufe des Krieges der gesamte Postpaketverkehr eine Verschiebung erfahren, die sowohl für das Publikum wie für die Post verwaltung die unliebsamsten Folgen gezeitigt hat. Noch im ersten Kriegsjahre wurden die zum Versand bestimmten Gegenstände vom Publikum fast durchweg als gewöhnliche Pakete aufgeliefert. Verluste und Beschädigungen oder Beraubungen waren außerordentlich selten, und die gesetzlichen Sätze für die Entschä digungsfälle entsprachen auch dem durchschnittlichen Wert der gewöhnlichen Pakete, so daß die Versendung unter Einschreiben oder Wertangabe die Ausnahme bildete. Im weiteren Verlaufe des Krieges haben sich jedoch diese Ver hältnisse sehr zu Ungunsten des Publikums und auch der Postver waltung geändert. Durch die Beschränkung des Eisenbahnverkehrs und die Unsicherheit in den Zuganschlüssen sowie durch die wach senden Schwierigkeiten des Postfuhrbetriebes wurde die Beförderung der Postpakete viel langsamer als früher, und durch die Einstellung von Aushilfskräften, deren Zuverlässigkeit vielfach stark zu wünschen ließ, wuchs die Zahl der Paketverluste und Beraubungen zu nie ge kannter Höhe. Außerdem stieg der durchschnittliche Wert der ein zelnen Sendungen, die ja vorwiegend Lebensmittel enthielten, infolge der allgemeinen Teuerung erheblich, ja der Inhalt war für den Empfänger vielfach durch Geld nicht zu ersetzen. Diese Umstände führten zu riesenhafter Vermehrung der Ein schreibpakete, denn die Versendung unter „Einschreiben” erschien dem Publikum das einfachste Mittel, um sichere und schnellere Ueber- kunft der Pakete zu erlangen. Die Zahl der eingeschriebenen Pakete wurde in kurzer Zeit so groß, daß sich die Postverwaltung gezwungen sah, ihre Annahme einzustellen, Weil die Beförderungseinrichtungen auf so ungeheuren Verkehr nicht berechnet Waren, und entsprechende Aenderung des Beförderungswesens für die Kriegsdauer nicht aus führbar erschien. Infolge dieser Verkehsrbeschränkung ist dann das Publikum in steigendem Maße dazu übergegangen, die Pakete unter Wertangabe zu versenden, trotz aller Schwierigkeiten, die mit der besonders sicheren Verpackung und der Versiegelung der Wertpakete verbunden sind. Die Absender wollen sich durch die Versendung der Paketeunter Wertangabe nicht nur sicherere Ueberkunft, sondern auch für den Fall des Verlustes eine dem wirklichen Werte ihrer Sendung besser ent sprechende Entschädigung verschaffen. Große Steigerung haben auch die Nachnahmepakete erfahren, da vielfach die Ansicht verbreitet ist, daß die mit Nachnahme versehenen Pakete während der Beförderung durch die Post von Stelle zu Stelle einzeln nachgewiesen werden müssen oder sonst eine besonders sichernde Behandlung erfahren. Das ist aber nicht der Fall, vielmehr werden die Nachnahmepakete bis zu ihrer Ankunft bei der Bestim mungspostanstalt genau so wie gewöhnliche Pakete behandelt, sind also einer Beraubung oder Verzögerung in demselben Grade wie diese ausgesetzt. Der Entschädigungssatz von drei Mark für das Pfund eines ge wöhnlichen Pakets entspricht nicht der herrschenden außerordent lichen Teuerung aller Bedarfsgegenstände. Am nächsten läge es, daß die Postverwaltung ermächtigt würde, stets den vollen Schaden, den ein Paket während der Postbeförderung erleidet, zu ersetzen. Solche Vorschrift würde aber der Postverwaltung so schwere Bedingungen auferlegen, daß sie sie nur durch erhebliche Portoerhöhung aus- gleichen könnte, auch würde sie das Ersatzverfahren sehr zu Ungunsten des Publikums erschweren und viel umständlicher gestalten, als es jetz schon ist. Wohl aber kann verlangt werden, daß im Rahmen der sonst über das Postersatzwesen bestehenden Bestimmungen der Höchstsatz, der bei der Schadloshaltung nicht überschritten werden darf, etwa auf zehn Mark erhöht würde. Der Sprung von drei auf zehn Mark mag vielleicht zu weit erscheinen, ist es aber nicht, da ja immer nur der wirklich erlittene Schaden ersetzt werden darf, der Satz von zehn Mark also nur die Höchstgrenze darstellt, die in den meisten Fällen nicht erreicht würde. Die Gewißheit, eine Entschädigung bis zu zehn Mark für jedes Pfund des Pakets zu erhalten, wird auch die meisten Absender davon abhalten, die Sendung unter Wertangabe aufzuliefern und sich die hiermit verbundene Mühe der besonderen Verpackung und Versiegelung zu machen. Die vorgeschlagene Er höhung des Entschädigungssatzes für gewöhnliche Pakete würde daher voraussichtlich die Zahl der Wertpakete in wirksamer Weise beschränken und nicht nur dem Publikum nützen, sondern auch von hervorragendem Werte für die Postverwaltung sein, die durch die wachsende Zahl der Wertpakete in eine ebenso mißliche Lage kommen muß, wie es vorher bei den Einschreibpaketen der Fall gewesen ist, und die deshalb in absehbarer Zeit auf Beschränkung des Wertpaket verkehrs wird Bedacht nehmen müssen.