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FACHBLATI 26 52 104 20 30 40 Anzeigen. Petitzeile 3 mm hoch , 50 mm (1/a gespalten) breit 70 Pf., auf Umschlagseiten bis 1,50 M. Berechnung von Strich zu Strich' Teuerungs-Zuschlag 20 v. H. 13mal in 1 Jahr 10 v. H. Nachla StellengesuchezuhalbemPrels Zeichengebührf freie Zusendung frei eingehender Briefe 1 M. Vorausbezahlung an den Verleger Platz vorsch ritten unverbindlich Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag mittags. Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel; vierteljährlich 4 M. Vierteljahr!. Bestellgeld 18 Pf- Von d. Geschäftsstelle d. BL unter Streifband — In- und Ausland - vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Einzelnummer 30 Pf. Er üllungs- u.Zahlungsort Berlin BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 3428. Fernspr.: Lützow 787 für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN Amtsblatt der Berufsgenossenschaften sowie zahlreicher Vereine und Verbände des Panier- und Schreibwarenfaches Nr. 20 — — tt Berlin, Sonntag, 10. März 1918 43. Jahrg. INHRLT Papierverarbdtungs-Berufsgenossenschaft 488 Papler-Erzeugung und -Großhandel: Der Friede mit Finland . . 438 Lieferpflicht im Kriege . 483 Freizeichen? . . .4. , 414 Ries und Neuries 484 Deutscher Industrierat ... .484 Verein deutscher Papierfabrikanten ... ... 484 Retorte zum Destillieren von Zellstoff-Ablaugen . . 434 Heizung der Trockenzylinder . • 434 | Kettenhandel . . . . 484 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker i Literatur-AuszOge ..... 485 Londoner Papiermarkt 485 Papierstoffmarkt 485 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Papierindustrie-Verein, E. V. , . . , • • . 437 Verein Deutscher Chromo- u. Buntpapierfabrikanten, E. V. 437 Krieg«postkarten behufs Papierersparnis • «3. . . 437 5 Der Reichszuscbuß für die Zeitungsverleger .... 437 5 Monopolisierung der Eisenbahnreklame ( . . .20, . 487 L. Aus den Typographischen Gesellschaften , , . • . 487 Papier-Spimnerei .* Deutsche Faserstoff-Ausstellung 438 Cellulon 438 Prüfung u. Bestimmung d. Leimfestigkeit v. Spinnpapier 488 Bro-Bedarf: Leipziger Frühjahrs-Mustermesse 1918 ...... 443 Briefordner . . -443 Adressendruckmaschine ... . . . 448 Schwedische Muster-Messe in Gotenburg 1918 ... 443 Probenschau 443 Geschlfts-Nachrichten . , { , 453 Verkaufsanzeigen mit Preisen werden aufgenommen, falls die Besteller der Anzeigen berufsmäßige Angehörige des Papier laches sind. Die in Nr. 18 angekündigte Ablehnung aller Verkaufsanzeigen mit Preisen hat zu viele berechtigte Interessen verletzt. Schrijtleitung Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über die Unfall versicherung der Betriebsbeamten vom 15. November 1917 hat der Genossenschaftsvorstand beschlossen, vom 1. Januar 1918 ab die Versicherungspflicht auf Betriebsbeamte mit einem Jahresarbeits verdienste bis zum Betrage von 7500 M. zu erstrecken. Der Beschluu ist vom Reichsversicherungsamt genehmigt worden. Wir machen daher darauf aufmerksam, daß künftig bis auf weiteres auch die bis her nicht der Versicherung unterliegenden Betriebsbeamten mit einem Jahresarbeitsverdienste von mehr als 5000 M. bis einschließ lich 7500 M. in den Umlagelohnnachweisen zur Beitragsberechnung aufzuführen sind. Berlin, den 2. März 1918 Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Der Genossenschaftsvorstand Carl Rudolf Bergmann E. Lüderitz Papier-Erzeugung und -Großhandel Der Friede mit Finland Der am 5. März unterzeichnete Friedens- und Handelsvertrag mit Finland eröffnet die Aussicht auf bessere Versorgung des deut schen Marktes mit Holzschliff, Zellstoff und Pappe. Vor]dem Krieg bezogen wir aus Finland nur Pappe in größeren Mengen, da die zahl reichen, bedeutenden und gut eingerichteten finnischen Holzschleife reien, Zellstoff- und Papierfabriken ihre Erzeugnisse leicht und lohnend im benachbarten Rußland absetzten.’’ Sowie in Rußland wieder Ord nung herrschen wird, dürften diese für beide Staaten Tnatürlichen Handelsbeziehungen wieder aufgenommen werden, in Finland dürfte jedoch mit deutscher Hilfe die Ordnung wesentlich rascher hergestellt werden, als in dem von schwer heilbaren inneren Wirren heimge suchten Rußland, deshalb werden die finnischen Fabriken ihre Ueber- schüsse zunächst voraussichtlich nach oder über Deutschland aus- lühren Ob auch Holz, Zeitungs- und Spinnpapier in Finland zur Ausfuhr bereit sein wird, hängt von der Entwicklung ab, welche die dortige Industrie seit Kriegsbeginn genommen hat, und über die nur spärliche Nachrichten vorliegen. An Schiffsraum dürfte es, solange sich unser Handel auf die Ostsee beschränkt, nicht fehlen. Lieferpflicht im Kriege Reichsgerichts-Urteil vom 5. März 1918. (Nachdruck verboten.) Die G. er Werkzeugwerke in S. hatten bei der Maschinenfabrik T. in C. eine Maschine zur Herstellung von Drahtstiften bestellt, die bei der Anfertigung von Briefordnern Verwendung finden sollten. Auf den Kaufpreis von 2700 M. zahlte die Bestellerin 900 M. an, gelangte aber weder nach Ablauf der dreimonatigen Lieferungs-, noch nach Ablauf der wiederholt eingeräumten Nachfrist in den Besitz des Werkes. Die T. er Fabrik erklärte, sie leide infolge des Krieges unter Arbeitermangel und ihre „Lieferungsbedingungen” schlössen ' jeden Schadensersatzanspruch aus. Nunmehr verlangten die G. er Werkzeugwerke im Klagewege Herausgabe der bereits gezahlten 900 M., sowie die Feststellung, daß die beklagte Fabrik verpflichtet sei, allen der Klägerin aus der Nichtlieferung weiter entstandenen Schaden zu ersetzen. Diesen berechnete Klägerin auf monatlich 2500 M. und klagte zunächst 5900 M. ein. Das Landgericht Cöln gab der Klage statt, ebenso das Oberlandesgericht daselbst, letzteres. - mit folgender Begründung: Die Vorinstanz hat ausgeführt, in den „Lieferungsbedingungen” der Beklagten stehe an erster Stelle, daß die Lieferzeit nach Möglich keit eingehalten werde, dann folge die Einschränkung, daß sie für etwaige Verzögerungen nicht aufkommen könne, und Verspätungen in der Lieferung oder Fertigstellung den Besteller nicht zur Geltend machung von Schadensersatzansprüchen berechtigen sollten. Daraus folge, daß Beklagte ihr möglichstes hätte tun müssen, um die Liefer frist einzuhalten und daß, wenn sie dies verabsäumt hatte, sie sich auf die Ablehnung der Schadensersatzansprüche nicht hätte berufen dürfen. Die Beklagte habe aber nicht ihr möglichstes, ja sie habe, wie der zwischen den Parteien gepflogene Briefwechsel ergebe, .über haupt nichts getan, um die Frist einzuhalten. Das Landgericht folgert mit Recht, daß es der Beklagten (möglich gewesen wäre, die Maschine mindestens bis zum Ablauf der Lieferfrist fertigzustellen, Wenn sie überhaupt gewollt hätte. Gegen diese Entscheidung legte die Beklagte noch Revision beim Reichsgericht ein, die den Erfolg hatte, daß das Urteil aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen wurde. Die Revision hatte ausgeführt: Die Lieferungsbedingungen sagen unmißverständ lich, daß die Beklagte auf jeden Fall von Schadensersatzansprüchen . wegen verzögerter Lieferung befreit sein will. Das ist keine unsitt liche Bedingung, wie das Landgericht meint. Sie erklärt sich aus den durch den Krieg geschaffenen eigentümlichen Verhältnissen in der Maschinenfabrikation. Wenn die Fabriken abliefern wollen, werden sie-plötzlich mit größeren Munitionsaufträgen überlastet und das . , Risiko, nunmehr Bestellungen entgegenzunehmen und im Falle, der; Verzögerung Schadensersatz zahlen zu müssen, ist viel zu groß, als daß die Fabriken sich auf eine absolute Bindung einlassen könnten. Im vorliegenden Falle steht ja auch das Risiko in keinem Verhältnis? . zu dem Kaufpreis der Maschine, durch denselben wurde die Beklagte in keiner Weise gedeckt, indem von der Klägerin ein monatlicher Schadensersatz von 2500 M. -gefordert wurde, während der Preis für das!ganze Werk nur 2700 M. betrug,- Gegen solche Ansprüche muGte.