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RURO-BEDARF bM—DEGGESK3KHEeSG38K0K 3 - März19 8 000 Nr - 18 fl Sonntagsruhe in den Läden Groß-Berlins. Der Magistrat der Stadt Charlottenburg hat den Stadtverordneten den Erlaß eines Ortsstatuts vorgeschlagen, durch das für Charlottenburg die Ein führung der vollen Sonntagsruhe im Handelsgewerbe während des Krieges festgesetzt wird. Ausgeschlossen hiervon sollen nur der Handel mit Nahrungs- und Genußmitteln, ferner mit Blumen und Zeitungen sein. Mit Rücksicht auf die zusammenhängenden wirtschaftlichen Verhältnisse Groß-Berlins wird jedoch die Einführung der Sonntags ruhe von deren gleichzeitiger Regelung in Berlin, Wilmer sdorfund Schöneberg abhängig gemacht. Zwölf Monate nach Friedensschluß Zur Frage 14159 in Nr. 13 Im Januar 1917 stand ich, am 2. Mobilmachungstage ausgerückt, im Felde und glaubte bis Ende des Krieges oder Todesfall Soldat bleiben zu können. Daher ging ich vom Schützengraben aus auf den Vorschlag meiner Teilhaber ein, zumal der Abmachung zugrunde lag, daß sich Trennung bei Abwesenheit des einen Vertragsteiles nicht gut ermöglichen ließe. Nun mußte ich aber, d. u. im Felde geworden, zur Ersatztruppe zurück, von welcher ich vollständig entlassen wurde. Nach Wiedereingewöhnung im Geschäft kommt mir die Art des Be triebes als meiner Auffassung zuwiderlaufend vor, ich habe daher den Vertrag gekündigt. Diese Kündigung ist nach Ihrer Auskunft hin fällig. Da ich gegen meine Teilhaber nicht gerichtlich vorgehen kann, muß ich also zusehen bis Friedensschluß und dann nochmals kündigen. In Ihrer Nr. 12 wird unter ,,Meßgeschäften” das Gebaren, Aufträge auf der Messe entgegenzunehmen, die man erst in 6—10 Monaten, und da vielleicht nur mit sehr erhöhten Preisen, ausführen kann, getadelt. Ich halte es für unwürdig und wucherisch, und meiner menschlichen wie kaufmännischen Ehre zuwiderlaufend. Muß ich, da ich das Geschäft nicht untergraben kann, zu diesen Unehrlichkeites stillhalten ? Oder ist meine im Schützengraben durch die Umstände gewissermaßen erzwungene Zustimmung meinerseits anfechtbar ? Ich konnte die Art des Betriebes in oben angeführter Hinsicht nicht kennen und glaubte alles in ordnungsgemäßem Zustande. Hier wir d mir erklärt, daß diese traurige Art ,,allgemein üblich” und auch sehr gewinnbringend sei. Dadurch wird sie aber in meinen Augen nur unmoralischer und ichbedauere meine Gesundheit und geraden Knochen für derartige „Heimarbeit” geopfert zu haben. Ist es überhaupt recht lich zulässig, mehr zu verkaufen, als das Geschäft herstellen kann, zumal Vergrößerung und anderweiter Ankauf ausgeschlossen ist ? X. Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters : Eine Anfechtung wegen Irrtums wäre denkbar, wenn die Geschäftslage der Gesellschaft, sei es an sich, sei es infolge der Geschäftsführung der andern Gesell schafter im Zeitpunkte der Vertiagsverlängerung derart gewesen ist, daß anzunehmen ist, Fragesteller würde bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles einer Vertragsverlängerung nicht zugestimmt haben (§119 BGB.). Die eine solche Annahme recht fertigenden Tatsachen hätte Fragesteller zu beweisen. Die Anfechtung hätte aber, um wirksam zu sein, unverzüglich nach erlangter Kenntnis von diesen Tatsachen erfolgen müssen (§ 121 BGB ). Für eine An fechtung aus dem Grunde, weil Fragesteller zur Zeit der Erklärung sich als Kriegsteilnehmer im Schützengraben befand, ist gesetzlich keine Handhabe geboten. Dem gerügten Geschäftsgebaren seiner Mitgesellschafter kann Fragesteller, falls er gleichsfalls zur Geschäfts führung berechtigt ist, dadurch einen Riegel vorschieben, daß er den in Rede stehenden Geschäftsabschlüssen widerspricht. Diese müssen dann unterbleiben, widrigenfalls die' a ndern Gesellschafter sich schadensersatzpflichtig machen. Die zweite Frage ist zu bejahen. Doch hat der Verkäufer auch für die Lieferung der seine Pioduktionsfähigkeit übersteigenden Menge einzustehen und macht sich im Nichterfüllungsfalle dem Käufer gegenüber schadensersatzpllicmig. aus Lederpappe und sonst aus zähem Zellulose-, Tauen-Papier her gestellt, eignen sich zum Versenden als Liebesgaben aus der Heimat, besonders im Sommer. Bei der herrschenden Lederknappheit erweisen sich diese als sehr tragbar. — Im allgemeinen sollten zum Versand ins Feld Schachteln aus Lederpappe genommen werden, da sie sich bedeutend geeigneter und widerstandsfähiger als solche ans Well pappe erweisen. Landsturmmann. Herstellung technischer Zeichnungen Johannes Heyn in Stettin erhielt das DRP 301483 vom 27. Fe bruar 1917 ab in Kl. 75 c auf ein Verfahren zur Herstellung tech nischer Zeichnungen, welches dazu dient, z. B. das sogenannte Schraffieren von Flächen maschinell auszuführen. Auf einer Platte a aus beliebigem Stoff (Bild 1), in der z. B. für das Schraffieren oder für die Herstellung des Bildes einer Maschine entsprechende Riffeln oder sonstige Erhebungen und Vertiefungen vorhanden sind, wird das Zeichenblatt b ausgebreitet, worauf mit einem entsprechend geformten Färb- oder Bleistift auf dem Zeichenblatt so lange hin und her gerieben wird, bis das erwünschte Bild auf dem Papier er scheint. Das Verfahren wird noch verbessert, wenn das Zeichenblatt, ähnlich wie in Lichtpaus- und Reproduktionsanstalten, an die Bild platte mittels Luftdrucks angepreßt wird, wobei sich die Erhebungen der Bildplatte schon in gewissem Sinne auf das Zeichenblatt über tragen. B Unterhalb der Bildplatte a (Bild 2) wird zu diesem Zweck ei Raum c angeordnet, von dem eine Oeffnung d in einen Gummisehlauch e mündet, und von dem außerdem einige kleine Löcher i in den Raum g zwischen dem Zeichenblatt b und der Bildplatte a führen. Sobald nun unter Benutzung des Gummischlauches e die Luft z. B. mittel« der menschlichen Atmungsorgane oder mittels des Balles h aus den Räumen e und g abgesaugt ird, wird sich das Zeichenblatt an di« Erhebungen der Bildplatte andrücken. Die Klemme i dient dazu, den Gummischlauch ab zu schließe«, nachdem die Luft in hinreichender Menge aus den Räumen 4 und g entfernt wurde. • Patent-Ansprüche: 1. Verfahren zur Herstellung von tech nischen Zeichnungen, dadurch gekennzeichnet, daß das Zeichen blatt auf eine mit Erhebungen und Vertiefungen, die dem auf dem Zeichenblatt herzustellenden Bilde entsprechen, versehene Platte aufgelegt, und in an sich bekannter Weise mittels eines Färb- oder Bleistiftes überfahren wird. 2. Ein Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekenn zeichnet, daß durch Schaffung eines luftverdünnten Raumes zwischen der Bildplatte und dem Zeichenblatt dieses an die Erhebungen der Bildplatte angedrückt wird, um so die Erhebungen auf dem Zeichen blatt schon etwas hervortreten zu lassen. Neue dänische Ausfuhrverbote. Dänemark verbot am 23. Fe bruar die Ausfuhr von Schreibmaschinen jeder Art und allen verzinnten Waren, bg. Sch reib waren fürs Feld Aus dem Felde Empfehlenswert sind Umsteckhalter, die an einer Seite eine Feder, an der anderen Seite einen Kopierstift enthalten mit je einer Schutzhülle, auch solche Stifte, die an einer Seite Blei-, an der andern Kopiermine enthalten. — Wegen der herrschenden Papierknappheit empfiehlt es sich die Briefmäppchen statt mit 5/5 mit 10/10 zu füllen, die ebenso gut verkäuflich sind. — Zu den in Millionen Exemplaren an der Front verwandten Sandsäcken wird seit längerer Zeit reines Papiergewebe, durchweg aber Papier und Garn kreuzweise durch einander gewebt verwandt. — Leichte Pantoffeln mit starker Sohle ort mit derRundchrift, t L • (geeignete Werfe zum Unterricht für Schule und Seien find erschienen im Verlag für Schriftkunde und Schriftunterricht heintze & Blancertz • Berlin