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22 PAPIER-ZEITUNG Nr. 2/1918 bitten wir Sie um Auskunft. Bezieht sich die Verordnung des Ober- kommandus nur auf vorrätige, unverarbeitete Pappen oder auch auf zugerichtete Kartonschnitte, wie wir solche herstellen? Wenn letztere von dieser Verordnung betroffen sind, ist dann bei der Kal kulation irgendeine Beschränkung hinsichtlich des Preises zu beob achten, oder darf mit dem jeweiligen höchsten Tagespreise kalkuliert werden? Fabrik für Reklame-Packungen Wir verweisen auf obige Ausführungen des Herrn Rechtsanwalts Lammers, wonach die Rechtsgiltigkeit der Verfügung des Ober kommandos in den Marken überhaupt in Frage gestellt ist. Ange nommen, die Verfügung bleibe in Kraft, so hängt die Beantwortung der Frage, ob gewisse Kartonzuschnitte zu „Gegenständen des täg lichen Bedarfs” gehören, davon ab, welchen Verwendungszweck die daraus herzustellenden Packungen haben. Werden entbehrliche Waren darin verpackt, so gehören weder sie noch die Zuschnitte zu den erwähnten Gegenständen, wohl aber, wenn sie zur Verpackung unentbehrlicher Waren dienen. Nach der Rechtsprechung des Reichs gerichts müssen nämlich Roh- und Hilfsstoffe, die zur Herstellung unentbehrlicher Waren gehören, vom Standpunkt der Kriegsver ordnungen ebenso angesehen werden wie diese Waren selbst. Meldepflicht für Kohlengroßverbraucher Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung fordert auch für Januar 1918 von den gewerblichen Verbrauchern von Kohle, Koks und Briketts über 10 t monatlich die Ausfüllung von Reichs meldekarten. Die darauf bezügliche Verordnung vom 20. Dezember 1917 —- veröffentlicht in Nr. 302 des „Deutschen Reichsanzeigers” vom 21. Dezember 1917 — ist im wesentlichen die gleiche wie die vorige vom 20. November 1917, erwähnt an der Spitze von Nr. 95 der Papier-Zeitung von 1917. Abweichend ist die Bestimmung, "daß Meldepflichtige, deren Verbrauchsstelle im Absatzgebiet der Rheinischen Kohlenhandels- und Reederei-Gesellschait liegt, eine besondere Meldekarte an den Kohlenausgleich Mannheim zu senden haben. Ferner sind fortab als Zuruhr im Vormonat auch gelegentliche Aushilfen mit Nennung des Aushelfenden anzugeben. Auch wird verboten, Brennstoffe, die nach Maßgabe der neuen Bekanntmachung bezogen sind, ohne Genehmigung des Reichskommissars für die Kohlen- Verteilung einem anderen als dem aus der Meldekarte ersichtlichen Zweck zuzuführen. Wegweiser durch die deutsche Kriegswirtschaft Systematisches Verzeichnis der deutschen amtlichen und pri vaten Kriegswirtschaftsorganisationen, sow'ie der übergeordneten und zusammenfassenden Organisationen der Bundesstaaten. Herausgeber: die Geschäftsführer des Kriegsausschusses der deutschen Industrie, die Herren Dr. Schweighotier, M. d. A., und Dr. Herle. Bearbeiter Herr Steinmann-Buchei, dei verantwortliche Schriitleiter der „Mit teilungen des Kriegsausschusses der deutschen Industrie. Preis 8 M Dieses demnächst erscheinende Buch enthält aui über 200 Seiten (in Taschenformat) alle erreichbaren Angaben über die zurzeit be stehenden Kriegsorganisationen im Reich und in den Bundesstaaten, sowohl diejenigen, die unter amtlicher Aufsicht stehen, als die privaten Organisationen. Außer Berücksichtigung blieben die Organisationen, deren Wirkungskreis sich nur aut engbegrenzte Landesteile, einzelne Städte und Gemeinden erstreckt, ebenso diejenigen Stellen, Aemter und freien Vereinigungen, die schon im Frieden bestanden haben. Die systematische Anordnung ist nach Warengruppen erfolgt. Außerdem enthält das Buch ein Schlagwörterver zeichnis. Die Angaben beziehen sich auf Name, Leitung, Sitz, Fernsprechanschluß und Telegrammadresse der Organisationen und ihrer Unterabteilungen. Bei einer großen Reihe derselben ist der Auigabenkreis angegeben, soweit derselbe nicht aus dem Namen selbst hervoigeht. Ein be sonderes Verzeichnis enthält die Firmenabkürzungen (z. B. Wumba usw.) Weiße Blätter für Ergänzungen (mit Tintenstift) sind eingestreut. Da die Zusammenstellung streng vertraulich behandelt werden muß, so kann sie nur auf Antrag abgegeben werden. Durch den Buch handel kann sie nicht bezogen werden. Firmen haben eine Persönlich keit zu bezeichnen, welche berechigt ist, das Buch in Empfang zu nehmen, und dafür verantwortlich ist, daß es nicht in die Hände von Angehörigen feindlicher oder neutraler Staaten oder ins Ausland gelangt. Der Antrag ist zu richten an die „Mitteilungen des Kriegs ausschusses der deutschen Industrie”, Berlin-Halensee, Joachim- Friedrich-Straße 52. Postscheckamt Nr. 12 019, Berlin NW 7. Die einzelnen Stücke werden numeriert und in ein besonderes Kontroll register mit dem Namen des Bestellers eingetragen. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Einganges erledigt. Papier-Erzeugung und -Großhandel nehmigte Dringlichkeitsanträge seitens der in Frage kommenden Kriegsamtsstelle vorgelegt habe. Verschiedene Wagenbüros forderten Bescheinigungen der Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungs gewerbe G. m. b. H. Ich habe daraufhin die Reichskommission zur Sicherstellung des Papierbedarfs gebeten, die Wagenbüros in dieser Angelegenheit aufzuklären. Die Kommission hat mir sofort mit geteilt, sie habe meinem Wunsche entsprechend das in Frage stehende Wagenbüro davon unterrichtet, daß die Verfügung, wonach Dring lichkeitsbescheinigungen der Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe G. m. b. H. zur Gestellung von Waggons erforderlich sind, sich nur auf Papier, nicht aber auf Altpapier und Papierabfälle bezieht. Altpapier-Großhändler Papierholz-Preise in Oesterreich Das österr. Handelsministerium hat die Aufstellung von Höchst preisen abgelehnt, worauf die Zentral-Preisprüfungs-Kommission Richtpreise augestellt hat. Diese wurden für rohe Nadelhölzer in der Art angegeben, daß zunächst der durchschnittliche Preis für 1 cbm Rohholz ohne Rücksicht auf Beschaffenheit und Maße lediglich in verwertbarer Stärke ab Waggon jeder österreichischen Verladestation mit dem Betrage von 44 Kr. ermittelt wurde. Dieser Betrag setzt sich aus nachstehenden Posten zusammen: 1. Erntekostenfreier Erlös 10 Kr. 2. Betriebskosten ohne Verzinsung des Kapitals. . . 11 ,, 3. Erzeugungskosten 23 ,, Um den Durchschnittspreis für 1 cbm Rundholz zu bestimmen, wurde der Preis eines Kubikmeters Brennholz jeder verwertbaren Stücke ab Station mit 23 Kr. veranschlagt. Wenn im Nadelwalde durchschnittlich die Schlägerungen 70 v. H. Nutzholz (Rundholz) und 30 v. H. Brennholz ergeben, so stellt sich 1 cbm Nutzholz wie folgt: 100 cbm Rohholz kosten . . . 4400 Kr. 30 cbm Brennholz kosten. . . _600, (30 x 23) daher kosten 70 cbm Nutzholz (Rundholz) 310 nr. Wird dieser Betrag durc 70 dividiert, so kommt man auf den Preis für 1 cbm Nutzholz (Rundholz) von 53 Kr., welcher Betrag als Grundpreis angenommen wurde. Die einzelnen Ansätze der Richt preise für rohe Nadelhölzer sind derart abgestimmt, daß ihr geo metrisches Mittel obigem Grundpreise entspricht. Die Preise verstehen sich ab Waggon jeder österreichischen Verladestation in Kronen für 1 Festmeter, falls nicht Raummeter vermerkt ist. Rundholz der Fichte, Tanne und Kiefer, entrindet, faul- und bruchfrei: 1. Für Hölzer von 1 m Länge aufwärts: bis 15 cm Mittenstärke und mindestens 7 cm Zopf ... 41 Kr. 2. Für Hölzer von 1 m bis 3,90 m Länge: 16 cm bis 20 cm Mittenstärke 43 Kr. 21 „ „ 25 „ „ 45 „ 3. Für Hölzer von 4 m Länge aufwärts: 16 cm bis 20 cm Mittenstärke 47 Kr. 91 25 40 26 ,, ,, 30 ,, ,, 57 Kr. ) Für Hölzer u. 31 ,, ,, 35 ,, ,, 62 ,, > 4 m Länge 36 ,, und mehr „ 65 ,, ) 2 Kr. Abschlag 4. Rundholz: von 7 cm Zopf u. 1 m Länge aufwärts im Raummaß mit 5 v. H. Uebermaß aufgestellt, für 1 Raummeter 38 Kr. 5. Für Lärchenrundholz: von 4 m Länge und 16 cm Mittenstärke aufwärts ein Zuschlag von 15 v. H. 6. Für glatte, gerade Kiefert südböhmischer Provenienz von 4 m Länge und 26 cm Mittenstärke aufw. ein Zuschlag von 20 v. H. Mit Sulfitsprit betriebene Motorwagen. Eine schwedische Eisen- bahnwagentabrik hat wie die „Zeitung d. Ver. D. Eisenbahnvei - waltungen" mitteilt, einen schnellaufenden Motorwagen mit elek trischem Antrieb gebaut, der mit Sulfitspiritus betrieben wird. Der Wagen hat bei den Probefahrten gute Ergebnisse erzielt. Bei Anwen dung der Spiritusmotoren im Eisenbahnbetrieb ist die Gefahr von Waldbränden, die bei gewöhnlichen Lokomotiven besteht, ausgeschal tet. Die Wagen der neuen Bauart sind bisher nur für schmalspurige Bahnen gebaut worden, doch sind j etzt auch solche Wagen für Voll bahnen in Arbeit gegeben. Neues Zellstoff-Futter in Schweden. Sockergröpe-Konsortit in Stockholm mit bisher 200 000 Kr. Kapital will aus Sphagnum- Torfmoos auf saurem Wege ein zuckerhaltiges, billiges Zellstoff- Futtermittel gewinnen und ladet zur Zeichnung von 300 000 Kr. in Anteilen durch das Bankhaus Beifrage & Co., Gustaf Adolfs Torg 16, ein, um eine größere Anzahl Kochzentralen anzulegen. An der Tierarznei-Hochschule wird eine Vorführungsanlagc eingerichtet, die Haustierabteilung des Staats machte Fütterungsversuche. Berater ist Prof. G. Lagerheim. bg. Wagen-Gestellung für Altpapier Ich hatte in letzter Zeit bei den Wagenbüros verschiedener Königl. Eisenbahndirektionen Schwierigkeiten hinsichtlich der Ge- stellung von Waggons zur Verladung von Altpapier, ebwohl ieh ge Siams Einfuhr. Die Einfuhr nach Bangkok im Finanzjahre 1916—17 (20. März) bewertete sich in: Papier, Papieiwaren, Druck sachen auf 1 630 949 (i. V. 1 182 812) Ticals (13 Tical s = 1 Lstr.) in anderen Schreib waren auf 2 71067 (201 046) Ticals. bg.