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t Herr Wilhelm Dreier, Hamburg, Vorsitzender des Hamburg- Altonaer Buchdrucker-Vereins, ist plötzlich infolge Herzschlages gestorben. Er war 1863 in Münster i. W. geboren, kam Anfang der achtziger Jahre nach Hamburg, Wo er für gewerkschaftliche Fragen besonderes Interesse bekundete. 1903 wurde er zum Vorsitzenden des Hamburg-Altona er Buchdrucker-Vereins (Gau Hamburg des Verbandes der Deutschen Buchdrucker) gewählt, auch wurde er Gehilfenvertreter des Kreises Norden. Eisernes Kreuz. Der Papierfabriksvertreter Herr Fritz Müller aus Berlin, Wichmannstr. 3, zurzeit im Felde, wurde mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse ausgezeichnet. Das Verdienstkreuz für Kriegshilfe erhielten: Buchdruckereibesitzer und Stadtverordneter Julius Meyer, ältester Teilhaber der Firma H. Meyer’s Buchdruckerei in Halberstadt, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Abfall-Verwertungs-Aus- schusses in Halberstadt; Der Inhaber der Göhmannschen Buchdruckerei in Hannover, Herr Fr. Diers. Das Braunschweig. Kriegs-Verdienstkreuz am gelb-blauen Bande wurde dem Werkmeister Gregor John bei der Firma Ludwig Fr. Nolte- meyer, Papierverarbeitungswerk*in Braunschweig, verliehen. Beförderung. Herr Oberleutnant d. R. Waldemar Buchholz, Sohn des Herrn Emil Buchholz, Besitzers der Märkischen Holzstoff- und Pappenfabrik Bredereiche, wurde zum Hauptmann d. R. befördert. Jubelfeste. Am 15. Februar wird es dem besonders in Fachkreisen der Papierfabrikation bekannten Oberingenieur Herrn Max Neubert vergönnt sein, auf 25jährige ununterbrochene Tätigkeit in der Ma schinenfabrik Karl Krause, Leipzig, zurückzublicken. Der Reisende der Firma Eduard Dreßler, Glaswaren-Fabrik in Berlin SW, Herr Carl Binner, beging am 8. Februar sein 25 jähriges Jubiläum in diesem Hause. Er wurde durch das Gedenkblatt des Deutschen Papier-Vereins sowie Geschenke der Firma und des Per sonals geehrt. Technische Messe in Leipzig 1918. Das Meßamt für die Muster messen in Leipzig schreibt uns: Die Folgen des Krieges verteuern und erschweren den sonst üblichen Verkehr zwischen Einkäufern und Verkäufern durch Reisende und Agenten oder durch schriftliche Angebote derart, daß der Ausbau eines Zentral-Ein- und Verkaufs marktes für technischen Bedarf notwendig erscheint. Deshalb will der „Ausschuß für die technische Messe” mit dem genannten Meßamt die einschlägigen Industrien zum Anschluß an die Leipziger Muster messen und zu deren ausgiebigster Benutzung für Warenangebot und Einkauf auffordern. Die erste „technische Messe” beginnt mit der Herbstmesse 1918, die Geschäftsstelle ist jedoch schon jetzt und während der Frühjahrsmesse d. J. geöffnet; sie befindet sich im Meß amt, Katharinenstr. 1 III und erteilt kostenlos schriftliche und münd liche Auskunft. Aufgehobene Zwangsverwaltung. Die für die Grundstücke der Firma L. Friedrich, Sägewerk, Holzstoff- und Holzpappen-Fabriken in Wilzschhaus, Erzgeb., angeordnet gewesene Zwangsverwaltung istam31. Dezember 1917 aufgehoben worden. DieFirma L. Friedrich wird in der früheren Weise fortgeführt. Papierspinnerei Pongs Spinnerei und Weberei in Odenkirchen~schia.gen 20 v. H Dividende (wie i. V.) auf die Vorzugsaktien und 14 v. H. (wie i. V.) auf die Stammaktien vor. Die Norddeutsche Jute-Spinnerei und Weberei in Hamburg schlägt für 1917 eine Dividende von 10 (i. V. 6) v. H. auf die Stammaktien und von 13 (9) v. H. auf die Vorzugsaktien vor. Die Meeh. Treibriemenweberei und Seilfabrik Kunz A.-G. in Treuen (Sachsen) beantragt eine Dividende von 25 v. H. (gegen 15 v. H. i. V.). Weidaer Jute-Spinnerei und Weberei A.-G. in Weida. Die Gesell schaft erzielte 1917 nach 250 000 M. (wie i. V.) Abschreibungen 400 657 (410 600) M. Reingewinn, aus dem auf 1,80 Mill. M. Aktien kapital Wieder 10 v. H. Dividende verteilt/ 100 000 M. als Sonder rückstellung für die Uebergangswirtschaft verwendet, 27 904 M. (20 530 M.) der Rücklage zugeführt und 25 839 M. vorgetragenwerden (i. V. 116 500 M. für Kriegsgewinnsteuer). Die Deutsche Nesselanbau-Gesellschaft in Berlin erhöht ihr Kapital von 5 auf 15 Mill. M. Der der Oesterreichischen Bodenkreditanstalt nahestehende sog. Mautner-Baumwollkonzern — Oesterreichische Textilwerke, Aktiengesellschaft ‘vorm. Isaac Mautner & Sohn in" Wien— um faßt nach „Konfektionär” gegenwärtig fast’ 1007Textilbetriebe in Oesterreich, Ungarn, Deutschland, Serbien, Rumänien und Bulgarien. Erjverfügt über 900 000 Spindeln, 10 000% Webstühle, zwei Textil maschinenfabriken, zwei Spinnpapierfabriken und einige Färbereien, Bleich- und Appreturanstalten. Briefkasten Der Frage muß 15-Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberflcksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet. Aktendeckel-Lieferung 14156. Frage : Die Papierfabrik X bot mir Normal-Aktendeckel 7 b im Format 36 x 47 cm mit 42,3 kg die 1000 Bogen an, ferner die gleiche Qualität im Format 46 X 65 cm. Ich benötigte letzteres Format für eine Behörde und legte bei meinem Angebot für den 1000-Bogen-Preis nach Maßgabe des Normalformates ein Gewicht von rund 74 kg die 1000 Bogen zugrunde, bestellte dann das Format 46 X 65 cm, und die Fabrik lieferte mir 1740 Bogen, welche nach meiner Berechnung 130 kg gewogen hätten, während die Lieferung 225 kg ergeben hat. Bedauerlicherweise wurde ich im Drange der Arbeit und infolge Personalmangels hierauf erst aufmerksam, als der Akten deckel schon dem Besteller abgeliefert war. Die Fabrik weigert sich nun, von dem Uebergewicht von rund 75 v. H. auch nur das geringste zu vergüten, will vielmehr lediglich den (wie sie weiß, von mir bereits weitergelieferten) Aktendeckel zurücknehmen, ohne dafür Ersatz zu liefern. Ihren Schiedspruch in dieser Angelegenheit, welchen ich vorgeschlagen habe, lehnt sie ab. Habe ich nach Ihrer Meinung Aussicht bei gerichtlichem Vorgehen etwas zu erreichen? Ich hatte den Aktendeckel ausdrücklich als 7b angefragt und bestellt, und für diese Normalsorte ist eine bestimmte Schwere handelsüblich. Antwort: Der Erfolg gerichtlichen Vorgehens ist aus zwei Grün den fraglich. Erstens war in der Bestellung nicht angegeben, wie schwer der Deckel sein solle. Die Angabe der Fabrik, daß die größeren Bogen von gleicher Qualität seien, ist für die Schwere nicht maß gebend, auch die Angabe 7b bedeutet, falls vom Normalformat abweichende Größe bestellt ist, nicht ohne Weiteres, daß der Deckel so schwer sein soll, wie für Normal 7 b vorgeschrieben ist. Allerdings hätte die Fabrik, falls sie die Vorschrift anders verstand, nach der Schwere zurückfragen sollen. Durchschlagender ist der zweite Grund: Fragesteller hat die gesetzliche Rügefrist versäumt, und die Fabrik braucht die verspätete Rüge um so weniger gelten zu lassen, als Frage steller die Ware bereits weiter gegeben hat. Tagespreis für Pergamentpapier 14157. Frage: Wir senden Ihnen Muster von echtem Pergament papier. Wie hoch ist heute der Tagespreis für das Kilo? Wieviel Quadratmeter gehen auf ein Kilo ? Antwort: Wir kennen keine Tagespreise für Papiere irgend welcher Art, also auch nicht für Pergamentpapier. Die Preise wechseln und schwanken namentlich jetzt innerhalb sehr weiter Grenzen. Das Quadratmetergewicht des Papiers läßt sich mit Hilfe einer Quadra+metergewichtswage feststellen oder, falls solche nicht vor-, handen ist, aus der Fläche des Papiers und aus dem Riesgewicht er mitteln. Näheres darüber ist nebst Tafeln in dem Werk „Kaufmän nisches für Papiermacher”, Verlag der Papier-Zeitung (Preis 4,50 M. und 10 v. H. Teuerungszuschlag) angegeben. Squareload 14158. Frage: Wir lesen Ihren Artikel „Papierholzpreise in Norwegen” in Nr. 1. Welchem deutschen Maß kommt/ein squareload gleich ? Antwort: In Nachschlagebüchern fanden wir keine Auskunft und wandten uns an das kgl. norwegische Generalkonsulat in Berlin. Auch diesem ist es trotz eifriger Nachforschungen nicht möglich ge wesen, eine sichere Auskunft zu gebendes gab jedoch folgende Hin weise: „Ein „load” (als Brennholz) soll 50 Kubikfuß gleichkommen, und ein „load of timber” ist gleich „40 feet of rough timber”. Zwölf Monate nach Friedensschluß 14159. Frage: Ist ein Termin „zwölf Monate nach Friedens- schluß" rechtlich haltbar ? Es handelt sich um einen Kaufvertrag, der am 12. Januar 1918 abgelaufen ist, aber infolge Abmachung bis 12 Monate nach Friedensschluß Gültigkeit haben sollte; Zeit der Abmachung Januar 1917. — Konnte der Vertrag, da es jetzt auch mit einem allgemeinen Frieden nichts werden dürfte, sondern ein Sonderfrieden vorangehen’ wird, rechtmäßig (jährliche Kündigung) auf Ende 1918 gekündigt werden oder nicht? Antwort:‘In'unserer Nr.’ 90 von 1917 wurde unter „Friedens schluß” die rechtliche Bedeutung der Bedingung „nach Friedens schluß” erörtert'und angegeben,*es”sei’zweckmäßig, als",.Friedens schluß” denjenigen Zeitpunkt aufzufassen, in welchem der Kriegs zustand im’Deutschen'Reiche durch'Kaiserliche Verordnung für aufgehoben"erklärt]wird. FAnfang Januar 1917 hatte der’Krieg'schon fast 2%’ Jahre gedauert und sein Ende war nicht abzusehen. 1 Deshalb liegt kein'Grund vor, die damals geschlossene Vereinbarung aus’dem Grunde anzufechten, daß der Krieg länger daure, als die Vertrag schließenden annehmen konnten. Verantwortlicher Schriftleiter Slegmund Peramezt, Friedenau. Zusshrijtam wur an Pat ded-Zeltung, Betlin Sw 11, erbeten Verlag von €aN Hlemamu, Barlin. Dvuek von A. W. Hayn'« Esben (Curt Gerbe»), Barlin SW II, Zimmevetraße 21;