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Zeitungswesen. Der leitende Handelsredakteur ■ des Berliner Tageblattes, Arthur Norden, ist in das Reichswirtschaftsamt als Haupt bearbeiter der Außenhandelsabteilung berufen worden Papierspinnerei Die Berliner Jutespinnerei und Weberei in Berlin-Stralau schlägt 6 v. H. Dividende vor. (Für das zweite: Halbjahr 1916 wurden 3 v. H. verteilt, vorher 0). Die Spinnerei Kiauser in M.-Gladbach schlägt 16 v. H. Dividende vor (i. V. 0). Vogtländische Bleicherei und Appreturanstalt Akt.-Ges. in Weisch litz i. V. Die Gesellschaft verteilt für das verflossene Geschäftsjahr 5 v. H. Dividende. Das Unternehmen ist auch für das laufende Jahr mit guten Aufträgen versehen. Ein aussichtsreicher neuer Zweig des Unternehmens ist die Ausnutzung des Rohrkolbenschilfes (Typha). Auf diesem Gebiete sind wichtige Fortschritte gemacht, pk. Die neue A.-S. Nordisk Handels- & Sjöfarts-Comp. in Kopen hagen Nikola j platz 30 begann den Verkauf von schwedischem Bind faden aus Papier zu sofortiger Lieferung in großen Mengen, bg. Firmen-Eintragungen Ernst Schubert, Buch-, Papier- und Schreibwarenhandel in Mark neukirchen. Inhaber ist Herr Ernst Hermann Schubert. Der Minna Paula Schubert, geb. Klein, wurde Prokura erteilt. Bavaria- Industrie, Papierbuchstaben- und Kartonagenfabrik Anna Brill in Kronach. Inhaberin ist Frau Anna Brill. Hedwig Stenzhorn vorm. J. Mothill, Papierwarenhandlung in Culm, Westpr. Inhaberin ist Fräulein Hedwig Stenzhorn. K- 13892 Nach schwerer Krankheit verstarb heute früh 1 Uhr Herr Otto Quack Inhaber der Firma Quack & Co im Alter von 54 Jahren. Werden a. d. Ruhr, 2. Februar 1918 Frau Otto Quack nebst Kindern Am 1. Februar verschied nach kurzer, schwerer Krankheit der seit 20 Jahren als Vorstandsmitglied und technischer Leiter in unserem Unternehmen tätige Herr Fabrikdirektor August Bauhölzer Wir betrauern in dem Dahingeschiedenen einen her vorragenden Fachmann, der mit weitem Blicke und mit unermüdlicher Kraft zum Segen unserer Gesellschaft gewirkt hat und der uns durch seine edlen Charakter eigenschaften ein lieber Freund geworden war. Die Erinnerung an ihn wird stets in hohen Ehren in uns fortleben. Weissenborn, Amtsh. Freiberg, 1. Februar 1918. Hufsichtsrat und Vorstand der Freiberger Papierfabrik 13928 zu Weissenborn Een En Briefkasten Der Frage muß 15-Pf.-Marke beiliegen Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet. Auf der Post verloren gegangenes Paket 14152. Frage: Ein Künde bestellte bei uns eine Sorte Paus papier, die bei uns am Lager fehlte, und da wir im Zeichen des Ersatzes leben, so sandten wir für diese Sorte ohne vorherige Rückfrage Ersatz. Dieser kostete 160 M., und durch ein Versehen eines unserer Ange stellten wurde die Ware als einfaches Postpaket versandt. Der Kunde hat die Ware beanstandet und uns zur Verfügung gestellt. Wir haben daraufhin Rücksendung verlangt. Die Ware ist vom Kun den als einfaches Postkapet zur Post gegeben worden und unterwegs verloren gegangen. Da es ein 6-Kilo-Paket war, hat die Post den üb lichen Satz von 6 M. fürs Kilo, in diesem Falle 36 M., für das abhanden gekommene Paket vergütet, die uns der Kunde auch eingesandt hat. Daraufhin haben wir vom Kunden die restlichen 124 M. gefordert, die er jedoch mit der Begründung ablehnte, die Ware gehe in diesem Falle auf Gefahr des Empfängers. -—• War der Kunde verpflichtet, die Ware als Wertpaket zurückzusenden, und können wir diesbzüg- liche Ansprüche gerichtlich geltend machen? Wir verlangten die Rücksendung, haben aber die Versandart nicht vorgeschrieben. Antwort: Da der Kunde das Paket als einfaches Paket erhielt, und keinen Auftrag hatte, es als Wertpaket zurückzusenden, so war er hierzu nicht verpflichtet. Er ist auch nicht verpflichtet, den Unter schied zwischen dem Wert der Ware und der von der Post gewährten Vergütung zu bezahlen, da die Ware von dem Augenblick an, in dem der Versender sie dem Frachtführer übergibt, auf Gefahr des Emp fängers reist. Frachtberechnung 14153. Frage: Ich habe von einem L.-er Großhändler 2000 kg Papier bezogen ab L. freibleibend. Ich erhalte das Papier ab einer Fabrik, welche näher nach meinem Wohnort als L. liegt, franko. Mein L.-er Lieferant berechnet mir die Fracht ab L., statt der wirklich bezahlten niedrigeren Fracht und lehnt jede Vergütung ab, da er ab L. verkauft habe. Wie ist Ihre Ansicht ? Antwort: Nach § 20 der Geschäftsbedingungen für Papier, beschlossen vom Verein Deutscher Papierfabrikanten vom 17. Juli 1915, wird Frachtersparnis nicht vergütet. Da diese Bedingung beim Kauf des Großhändlers von der Papierfabrik gilt, so dürfte sie auch bei Verkäufen des Großhändlers an den Verbraucher handelsüblich sein. Das Verhalten der Großhandlung erscheint demnach berechtigt. Arbeitslohn des Kriegsbeschädigten 14154. Frage: Einer meiner Arbeiter wurde bei Kriegsbeginn eingezogen, später so verwundet, daß er ein steifes Bein behielt, und von der Genesungskompagnie von mir übernommen. Er bezieht In validenrente, und ich legte hinzu, was ihm an seinem früheren Lohn fehlte, so daß er sich wie früher steht zuzüglich der gewährten Teu erungszulage. Nun meint er, ihm käme sein voller früherer Lohn zu , denn die Rente wäre nur eine Art Schmerzensgeld. Ich bitte um Ihre Ansicht in dieser Angelegenheit. Antwort: Unseres Erinnerns wurde von Behörden der Wunsch ausgesprochen, daß dem Kriegsbeschädigten seine Bezüge auf Grund einer Invalidenrente nicht auf den Lohn angerechnet werden sollen, er vielmehr so bezahlt werden möchte, wie ein heiler Arbeiter gleicher Leistung. Gesetzlichen Anspruch auf einen bestimmten Lohn hat jedoch der Kriegsbeschädigte nicht, vielmehr ist die Höhe des ihm vom Arbeitgeber gewährten Lohnes Gegenstand freier Vereinbarung. Vergütung des Vertreters 14155. Frage : Hat ein Vertreter auch dann Anspruch auf Pro vision von den durch ihn aufgenommenen Aufträgen, wenn diese Aufträge nicht ausgeführt werden konnten, sei es, weil die Ausfuhr inzwischen verboten wurde, sei es, weil die Waren geräumt waren ? Es handelt sich um einen Vertreter in Oesterreich-Ungarn, der für eigne Rechnung reist und von den Aufträgen, welche er aufnimmt, eine Provision erhält. Antwort: Nach § 88 HGB. gebührt dem Vertreter Provision für j edes durch ibn vermittelte und zur Ausführung gelangte Geschäft. Nach einer anderen Bestimmung des HGB. hat er auf Vergütung aus Ge schäften, die nicht zustande gekommen sind, nur Anspruch, falls sein Geschäftsherr Schuld am Nichtzustandekommen ist. Wenn die Aus fuhr inzwischen verboten wurde, und Ausnahmebewilligung nicht gewährt wird, so ist der Geschäftsherr am Nichtzustandekommen des Geschäftes unschuldig, folglich braucht für diese Aufträge keine Ver gütung gezahlt zu werden. Wenn aber der Geschäftsherr den Auftrag bestätigt hat, und die Ware später geräumt wurde, ohne diesen Auf trag zu berücksichtigen, so kann der Geschäftsherr Schuld sein, und dann muß er nach deutschem Recht die Vergütung zahlen. Verantwortlicher Schriftleiter Slegmund FertBiil, Friedenau. Zusehrjten auf aa Papler-Zeltung, Btfllu SW 11, erbeten a . Verlag von Gas Hejmana, Berlin. Dfuok von A. W. Hayn’« Erben (Curt Gesbev), Berlin SW 68, Zimmesatraße 28; saad *