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Nr. 1/1918 PAPIER-ZEITUNG 7 Gummierung 1527. Schiedspruch Ich kaufte und erhielt durch die Firma X in A 100 000 Bogen dunkelgummiertes Papier 70 x 87 cm nach Probemuster. Das Vorlagemuster ist leider nicht mehr zur Hand, es war etwas dunkler in Färbung und besaß bei der vorgenommenen Probe genügende Klebekraft. Das jetzt empfangene Papier ist heller gummiert und besitzt keinerlei Klebkraft. Beim Aufstreichen durch einen Schwamm wird der Klebstoff vollständig abgewischt, beim Anfeuchten mit der Zunge bleibt der Stoff daran hängen. Beim Bestreichen des zu be klebenden Papiers hält die Klebekraft ebenfalls nicht, bei ungeleimten Papieren ganz und garnicht, bei gut geleimten Papieren, die heute nicht zu haben sind, ist oberflächliche Haftung festgestellt. Unter solchen, Umständen ist das Papier unverwendbar. Ich bin mit der Gegenpartei dahin übereingekommen, daß wir die Papier-Zeitung als Schiedsgericht anrufen, deren Urteil sich die Parteien unterwerfen. Halten Sie das Papier für unverwendbar, so nimmt es der Lieferer zurück; wird verminderte Verwendbarkeit Ihrerseits befunden, so ist der Grad der Minderwertigkeit zu schätzen, der zugleich die Minderung des Kaufpreises erkennen läßt. Y, Buchdruckerei in B. Der braupen Kleb Stoff Schicht läßt sich ziemliche Klebkraft nicht absprechen, jedoch darf man sie nicht mit überschüssigem Wasser zusammenbringen, weil sie sich darin vollkommen auflöst, im Gegen satz zu arabischem Gummi, der sich in Wasser nicht löst sondern nur quillt. Ist der braune Klebstoff fort geschwemmt, so haftet das Papier nicht. Ist aber der Gegenstand, der beklebt werden soll, nur mit einem Hauch von Feuchtigkeit bestrichen, so haftet das bean standete Papier nach festem Draufdrücken recht gut. Bei solcher Behandlung läßt sich z. B. geleimtes und halbgeleimtes Papier damit gut bekleben, und ungeleimtes läßt sich auch mit arabischem Gummi nur schwer bekleben. Bei der heutigen, immer noch zunehmenden Knappheit an Klebstoffen darf man sich vor einer gewissen Mehr arbeit beim Kleben und anderen Unannehmlichkeiten nicht scheuen. Unsere Entscheidung lautet deshalb: Die „Kriegsgummierung” des Papiers ist nicht unverwendbar, und da das Kaufmuster nicht vor handen, also ein Vergleich nicht möglich ist, entscheiden wir, daß die Druckerei das gummierte Papier ohne Nachlaß übernehmen muß. Ex-libris-Gesellschaft zu Leipzig. Am 13. Dezember 1917 hielt Herr Museumsdirektor Prof. Dr. A. Schramm einen Vortrag mit Lichtbildern über dieDruckwerke der Frührenaissance, unter welchem Begriff er die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts verstanden wissen will. Der Vortragende ging vom Theuerdank aus, der als Muster beispiel einer schönen Buchausstattung gelten müsse und führte zahlreiche Seiten dieses herrlichen Druckwerkes vor, das vor etwa 400 Jahren entstanden ist. Die Dürersche Kunst der Seitenaus schmückung im hellsten Lichte zeigte das Gebetbuch Kaiser Maxi milians. Leider trat bald an die Stelle solch schöner Ausstattung eine ornamentale Fülle des Schmuckwerkes in den Büchern, die einen Vergleich mit den Arbeiten der Meister der Frührenaissance nicht mehr aushielt. Als Aufgabe für die Zeit nach dem Weltkriege erblickte Prof. Dr. Schramm die, dem Volksbuche wieder mehr den Stempel technischer und künstlerischer Vollkommenheit zu geben. Er verwies auf die zahlreichen Veröffentlichungen Luthers, die als Volksschriften gedacht, auch fast ausnahmslos einfach, jedoch gut ausgestattet worden seien. Z. Papier-Spinnerei Das Papierspinnen Von Ingenieur-Chemiker Friedrich Schmidt, Hamburg Nachdruck verboten *) Durch das fast vollständige Fehlen wichtiger Faserstoffe, besonders der Jute, ist man in den meisten Spinnereien zum Papierspinnen, oder, richtiger gesagt, Papierdrehen übergegangen. Will man Papiergarne herstellen, so ist in erster Linie in Betracht zu ziehen, welche Garnnummern auf den zur Verfügung stehenden Spinnmaschinen gesponnen werden können, denn danach muß man bestimmen: 1. das Quadratmetergewicht des Papiers, 2. den Schnitt der Papierbahn auf den Schneidemaschinen. So läßt sich auf einer 3% Zoll Jutespinnmaschine kein Garn spinnen aus 70 g Papier und einem Schnitt von 12 Millimeter, denn der Abfall * Abzüge dieses Aufsatzes auf holzfreiem Papier werden nach dem Erscheinen in der Papier-Zeitung vom Verlag für 80 Pf. das Stück postfrei abgegeben. und der Verbrauch an Bremsschnur wäre derartig groß, daß nur mit Verlust gearbeitet würde. 1. Prüfen des Papiers Das zur Papiergarnherstellung bestimmte Papier ist auf folgende Eigenschaften zu prüfen: 1. Allgemeines Aussehen )Farbe, Harzflecke, dünne Stellen, schlechte Kanten). 2. Leimung. 3. Stoffmischung (Sulfit usw.). 4. Quadratmetergewicht. 5. Gleichmäßigkeit der Dicke. 6. Wasseraufnahmefähigkeit. 7. Reißlänge und Dehnung in der Längs- und Querrichtung. 8. Mahlungsgrad. 9. Feuchtigkeitsgehalt in Prozenten, bezogen auf dasabs.Trocken- ge wicht. Auf Grund dieser Prüfungen beurteilt man, ob das Papier sich für feinere oder für gröbere Garne besser eignet. Zu 1. Das Papier ist stets nach der Farbe zu ordnen, da sonst das daraus hergestellte Gewebe unansehnlich wird. Helles Papier gibt stets die schönsten Gewebe. Papier mit Harzflecken, dünnen Stellen usw. ist, wenn irgend möglich, nicht für Streifen unter 8 mm zu verwenden, da sonst beim Schneiden und Spinnen viel Abfall entsteht, weil der Streifen vor dem Falz-, Falt- oder Rundungs trichter fast regelmäßig an einem Fleck oder einer dünnen Stelle abreißt. Zu 2. Der Leimungsgrad wird im allgemeinen, von der Fabrik angegeben. Stark geleimtes Papier muß länger wässern; wenig geleimtes ist dagegen sehr vorsichtig zu wässern, weil es sehr begierig Wasser aufnimmt. Zu 3. Die Stoffmischung wird ebenfalls von der Papierfabrik angegeben. Sulfitpapier nimmt im allgemeinen begierig Wasser auf und läßt sich, durch Falztrichter versponnen, selten zu einem glatten Rundgarn verarbeiten; hier ist ein Rundungstrichter vorzuziehen, obgleich mit letzterem hergestelltes Garn nie so glatt wird, wie das gefalzt gerundete. Zu 4. Das Quadratmetergewicht wird bestimmt, indem man einen genau geschnittenen Streifen von 200 x 500 mm auf der Schopper’schen Wage wiegt, auf deren Wiegeskala das Quadratmetergewicht sofort abzulesen ist. Zu 5. Die Gleichmäßigkeit der Dicke des Papiers, quer über die Papierbahn gemessen, ist sehr wichtig. Hat man fast gleichmäßig starkes Papier, so läuft es in voller Breite glatt durch das Schneid zeug, und eine Papierscheibe ist so fest wie die andere; hat man aber Stärkeunterschiede um 1,01 mm,z. B. von 0,06 bis 0,07 mm von Rand zu Rand, so sind die Scheiben auf der einen Maschinenseite so lose gewickelt, daß sie beim Tauchverfahren sehr viel Wasser aufnehmen und leicht auseinanderfallen, dagegen werden sie auf der andern Seite so hart, daß sie sich kaum trennen lassen, fast kein Wasser auf nehmen und sich nach dem Wässern werfen. Zu 6. Die Wasseraufnahmefähigkeit wird in letzter Zeit von einigen Papierfabriken aufgegeben, kann aber für die Verarbeitung nicht als maßgebend angesehen werden, da sie sich fast mit jedem Meter der Papierbahn ändert, und von der Zeit und der Art der Lagerung und der Luftfeuchtigkeit abhängig ist. Jeder Spinner muß daher diese Eigenschaft selbst nachprüfen, um eine feste Grundlage für die Wässerung des Papiers zu bekommen. Nimmt das Papier z. B. 95 v. H. Wasser auf, so ist es als normal anzusehen, und läßt sich gut wässern. Hat man aber 125 v. H. Wasseraufnahme, so muß vorsichtig gewässert werden, da sonst das Papier zu naß wird und sich nicht verspinnen läßt, denn trocknet man die einzelnen zu nassen Scheiben, und beobachtet sie nicht fortwährend, so werden sie ge wöhnlich zu trocken und fallen beim Hochnehmen auseinander. Zu 7. Die Reißlänge in der Längs- und Querrichtung wird von den Fabriken angegeben, desgleichen die Dehnung. Man prüft am besten auf dem Schopper’schen Festigkeitsprüfer nach. Papier mit zu großer Dehnung, welche am Prüfer ebenfalls sofort abzulesen ist, eignet sich schlecht zum Verspinnen. Regelrecht ist ein Papier von ungefähr 9800 m Reißlänge in der Längsrichtung und einer Dehnung von höchstens 2 v. H. Zu 8. Den Mahlungsgrad in Prozenten festzustellen, hat für den Spinner keinen Zweck. Man beurteilt ihn am besten, indem man ein Stück Papier gegen das Licht hält. Regelrecht ist die Mahlung, wenn das Papier nicht wolkig erscheint. Zu 9. Der Feuchtigkeitsgehalt in Prozenten, bezogen auf das abs. Trockengewicht, ist deshalb festzustellen, um etwaige Regulierung der Rechnungen vornehmen zu können.