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DAPIER-VERARBEITUNG — BUCHGEUERBEN.10" Preisschleuderei und Tarifgemeinschaft Die Tarifgemeinschaft der deutschen Buchdrucker hat in den letzten Jahren sich mehrfach heftiger Angriffe von solchen Seiten er wehren müssen, gegen die sie auf Grund der Bestimmungen über Preis- schleuderei vorgegangen war. Solche Preisschleuderer wollten zwar die Zugehörigkeit zur Tarifgemeinschaft nicht aufgeben, um deren Vorteile nicht zu entbehren, aber die tariflichen Verpflichtungen, insbesondere die Sätze des Druckpreis-Tarifs, nicht einhalten. Wäh rend in anderen Fällen die Angreifer die Aussichtslosigkeit ihres Be strebens schon vor der gerichtlichen. Entscheidung einsahen und nachgaben, hat eine Firma, deren hartnäckige Preisschleuderei die Tariforgane wiederholt beschäftigte, die Sache bis zu einer Ent scheidung des Kammergerichts durchgeführt. Diese ist unter dem 22. November 1917 in den Akten 22. U. 9550. 14. ergangen. In einer sehr langen und eingehenden Begründung hat das Königliche Kammer gericht alle Ausführungen der streitenden Firma verworfen. Justiz rat Hans Stein, juristischer Vorsitzender des Tarifamts der deutschen Buchdrucker, Berlin SW 48, Friedrichstr. 239, hat jetzt die wichtigsten Teile der Urteilsbegründung in einem Flugblatt mitgeteilt. Papiermangel und Buchdrucker In unserer Nr. 8 auf Seite 166 brachten wir eine Eingabe der Mitgliedschaft des Verbandes Deutscher Buchdrucker München. Die Patentpapierfabrik zu Penig widerlegt die darin gegen die Papier fabriken erhobenen Anschuldigungen in einem Schreiben an den ge nannten Verband, wovon sic auch dem Papiermacher-Kriegsausschuß und uns Kenntnis gegeben hat. Wir entnehmen dem Schreiben folgenden Auszug: „Sie ersuchen um die größtmögliche Einschränkung der Her stellung von Spinnpapieren, die in Kücksicht auf die erzielten Ge winne weit über das erforderliche Maß erzeugt würden. Indessen mußte die Erzeugung von Spinnpapieren seinerzeit aufgenommen werden, um Ersatz für die fehlenden Jute- und Baumwollgewebe zu schaffen. Es herrscht kein Ueberluß an Spinnpapier, und die Regierung hat, da die Ansprüche der Heeresverwaltung nicht befriedigt werden konnten, Spinnpapicr beschlagnahmt. Die Abgabe ist aus schließlich gegen Bezugsschein zulässig. Ferner ersuchen Sie um eine Verordnung, die die Papierfabriken zur Lieferung der zur Aufrechterhaltung des graphischen Gewerbes erforderlichen Papiere verpflichtet. Wenn die Erzeugung von Papier für den allgemeinen Bedarf so sehr zurückgegangen ist, so liegt das zum größten Teil an dem Rohstoff-, Kohlen- und Leutemangel, und die geringen Mengen Papier, die zurzeit noch hergestellt werden können, werden in erster Linie für Heeres- und Staatsbedarf und erst in zweiter für wichtige volkswirtschaftliche Zwecke in Anspruch genommen. Die Lieferung des Hauptrohstoffes, der Zellulose, ge schieht seit einiger Zeit nur noch gegen Bezugsscheine und nur in einem Bruchteil der früher verbrauchten Mengen. Den Papierfabriken wäre nichts lieber, als wenn ihnen Gelegenheit geboten würde, ihre Erzeugung zu steigern, denn es ist ihnen nicht angenehm, daß sie ihre alten Abnehmer zum größten Teil im Stich lassen müssen. Ihre Schlußbemerkung, daß Schritte getan werden sollen, damit nicht auch noch durch papierkapitalistische Willkür das Druckgewerbe auf Jahre hinaus völlig zugrunde gerichtet wird, ist eine schwere Anschuldigung, die, wie aus unseren vorstehenden Ausführungen ersichtlich ist, durch nichts begründet werden kann. Es wäre richtiger gewesen, wenn Sie sich mit dem Papiermacher-Kriegsausschuß Char- lottenburg, Joachimsthaler Str. 1, in Verbindung gesetzt hätten, damit Ihnen die erforderliche Aufklärung gegeben werden konnte. Wenn Sie mit dem Papiermacher-Kriegsausschuß über Mittel und Wege beraten hätten, auf daß die Papierabnehmer besser als es jetzt möglich ist, bedient werden können, so würden gemeinsame Schritte, die sich auf sachliche Unterlagen stützen, eher Aussicht auf Erfolg gehabt haben." Sachverständiger, Ratgeber und Bücher-Revisor Ich habe nach dem Kiiege die Absicht mich in Berlm, wo ich bis zum Kriegsausbruch viele Jahre tätig wer, als Sachverständiger, Beiater und Bücherrevisor in unserem Fach selbständig zu machen um meine etwa 30 jährige Erfahrung in ersten leitenden Stellungen der Papier-Erzeugung und -Verarbeitung auf diese Weise besser zu verwerten. Meine Beziehungen und Verbindungen im Fach sind gut. Halten Sie diesen Plan für durchführbar, unn kann man für den Anfang auf ein Einkommen von 7—8000 Mark rechnen ? Welche Schritte sind zu tun, um als vereidigter Bücherrevisor beim Gericht und als Handelskammer-Sachverständiger anerkannt zu werden, da wohl ohne diese behördlichen Bestätigungen kaum auf eine lohnende und gewinnbringende Tätigkeit zu rechnen ist ? Geschäftsführer Dem Vernehmen nach dauert es eine Anzahl von Jahren, bevor ein Fachmann, der sein Einkommen auf beratende Tätigkeit in Berlin neu gründet, soviel verdient, wie er zum Leben braucht. Ueber die Schritte, die zur Vereidigung als Bücherrevisor oder gerichtlicher Sachverständiger nötig sind, geben die Handelskammern Auskunft. Wahrscheinlich werden sie Wert darauf legen, daß der Bewerber längere Tätigkeit an Ort und Stelle im Fach nachweist und sich auf das Vertrauen hervorragender Angehöriger des Faches am Ort berufen kann. Wiederholte Preissteigerung für Pappen Wir haben bei einer süddeutschen Pappenfabrik im Februar Pappen bestellt, welche von dieser Firma mit Kriegsklausel bestätigt wurden. Der ungefähre Liefertermin war auf 6—8 Wochen festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist mahnten wir die Pappen an und erhielten den Bescheid, daß die Firma zu dem vereinbarten Preise die Pappen nicht liefern könne und von der Kriegsklausel Gebrauch mache, sie könne nur zu einem wesentlich erhöhten Preise (der den damaligen Tagespreis bedeutend überstieg) liefern und brauche eine weitere Lieferfrist von 6—8 Wochen. Wir waren genötigt, uns hiermit zu frieden zu geben, und bestellten. Nach Ablauf dieser Frist mahnten wir die Firma wiederum, sie machte wieder von der Kriegsklausel Gebrauch, verlangte wieder höheren Preis (der den damaligen Tages preis wieder bedeutend überstieg) und erklärte zu diesem neuen Preis in frühestens 6—8 Wochen liefern zu können und nahm unter Kriegsklausel einen neuen Auftrag hiermit an. Auch diesmal, also zum dritten Mal, wiederholte sich das Spiel. Wir haben aber diesmal auf Lieferung bestanden, da aus den Umständen, daß die Firma drei mal in derselben Weise von der Kriegsklausel Gebrauch gemacht und niemals geliefert habe, es hervorgeht, daß sie gegen Treu und Glauben gehandelt habe und uns aus diesem Grunde trotz der Kriegs klausel schadenersatzpflichtig d. h. verpflichtet sei, zu dem zuletzt mitgeteilten Preis sofort zu liefern. Sehen auch Sie in dem Verhalten der Firma einen Verstoß gegen Treu und Glauben ? Liegt außerdem der Fall des Wuchers vor? Wir sind dadurch, daß die Firma uns jedesmal mit Lieferung hat sitzen lassen, in große Notlage geraten und nehmen an, daß die Firma hierauf fußend bei uns die erhöhten Preise durchsetzen wollte. Schachtelfabrik Um Ihre Frage beantworten zu können, müßte man den Wort laut der Auftragsbestätigung, namentlich der darin enthaltenen Klausel kennen. Einwinterungsspesen Wir haben einen Posten Papier franko Berlin gekauft. Und zwar wird die Sendung vom Absender auf dem Wasserwege befördert. Die Sendung ist infolge der Kälte eingewintert, und da die Ware sehr dringend wird, wurde von uns beantragt, dieselbe vom Wasserwege per Bahn weiter dirigieren zu lassen, weil das betreffende Schiff eingewintert ist. Haben wir die Spesen, die durch die Einwinterung beziehungsweise Lagerkosten, die durch die Umladung entstehen, trotz unserer Frankoabmachung Berlin zu tragen? Nach unserer Meinung müßte laut Vereinbarung der Absender franko hier liefern, mithin auch die Spesen tragen, die durch die Einwinterung entstehen, wenn wir eine Bahnumladung nicht fordern. Papierverarbeiter Wie wir an dieser Stelle sehr oft ausführten, geht nach dem Gesetz dieGefahr der Ware in dem Augenblick auf den Käufer über, in welchem der Verkäufer sie dem Frachtführer übergibt. Auch wenn der Ver käufer die Frachtkosten übernommen hat, so hat dennoch der Käufer den Schaden zu tragen, der dadurch entsteht, daß der Transport eine Verzögerung erleidet (vgl. Staub Bd. II Exk. z. § 382 Anm. 50). Die hier durch Einwinterung und Umladung erwachsenen Kosten fallen daher den Fragestellern zur Last, die letzteren Kosten schon aus dem Grunde, weil Fragesteller die Weiterbeförderung mit der Bahn ver langt haben.