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98 PAPIER-ZEITUNG Nr.5/1918 liegen und auf Grund derselben ein Anspruch auf Ersatz des dadurch entstandenen Schadens für den Käufer begründet sein (vgl. Staub Bd. II Anm. 14 zu § 378 HGB.). Ob und inwieweit dem Fragesteller die vorstehend bezeichneten Rechte zustehen, hängt davon ab, ob die Lieferung von Kunstharz statt Kolophonium eine so offensicht liche Abweichung der gelieferten Ware von der bestellten darstellt, daß der Verkäufer die Genehmigung des Fragestellers als ausgeschlos- Ser betrachten mußte. Dies wird zu bejahen sein. Unter „offensicht licher” Abweichung ist nicht eine sofort oder äußerlich wahrnehmbare zu verstehen, sondern eine nach objektiver Anschauung vorhandene, so erhebliche Verschiedenheit, daß die Unbrauchbarkeit der Ware zur Vertragserfüllung nach verständiger Anschauung keinem Zweifel unterliegen kann, also „offenbar” ist (vgl. Staub a. a. O. Anm. 3 zu § 378). Eine offensichtliche Abweichung in diesem Sinne kann also gerade dann vorliegen, wenn äußerlich eine Abweichung nicht zu erkennen ist, und ist auch in solchem Falle von der Rechtsprechung angenommen worden (so beispielsweise bei Lieferung von Winter rübsen statt Sommerrübsen, R. O. H. G. Bd. 7 S. 410, vgl. auch RG. Bd. 20 S. 88 ff.), und sie wird auch im vorliegenden Falle anzu nehmen sein, da Kolophonium und Kunstharz zwar äußerlich ein ander ähnlich sehende Stoffe sind, in ihrer chemischen Zusammensetz setzung und in ihren Eigenschaften aber so erhebliche Unterschiede aufweisen, daß eine objektive Verschiedenheit der gelieferten und der bestellten Ware im Sinne des § 378 HGB. als vorhanden anzu sehen ist (vgl. RG. bei Holdheim Bd. 15 S. 112). Freilich wird das letzte Wort zur Entscheidung dieser Frage von technischen Sach- verstärdigen zu sprechen sein. Im Falle ihrer Bejahung wird Frage steller in dem angegebenen Sinne als schadenersatzberechtigt anzu sehen sein, da alsdann ein Behalten des Kunstharzes als Erfüllung des Vertrages von ihm nicht erwartet werden konnte. Dem steht auch nicht entgegen, daß ihm das gelieferte Kunstharz vorher bemustert wurde und er sich daraufhin mit der Lieferung einverstanden erklärte. Denn auch die Bemusterung erfolgte als solche von Kolophonium und nicht von Kunstharz, und der Verkäufer mußte daher davon ausgehen, daß Fragesteller sich mit dem Muster nur deshalb einver standen erklärt hatte, weil er bei der äußerlichen Aehnlichkeit das Harzmuster für ein Kolophoniummuster ansah. Den Einwand, daß Fragesteller das Muster chemisch hätte untersuchen lassen müssen, könnte der Verkäufer nur erheben,, wenn eine solche Untersuchung nach Handelsbrauch als üblich anzusehen wäre (vgl. Staub a. a. O. Anm. 14), was der Verkäufer zu beweisen hätte. Als Walzenwaschmittel verwendet man in Schweden zu litho graphischen Walzen jetzt eine Mischung von Teeröl und Paraffin, in Norwegen werden noch mit anderen Ersatzstoffen Versuche ge macht. bg. Papiernot und Buchdruck. Eine am 13. Januar in den Germania- Prachtsälen tagende Versammlung des Vereins der Berliner Buch drucker und Schriftgießer beschäftigte sich mit der Papiernot in den Berliner und Provinzdruckereien. Kreisvertreter A. Massini und Faber, stellvertretender Gehilfenvorsitzender im Tarifamt, sprachen über die Ursachen der behördlich geregelten Papierver sorgung und die hiermit zusammenhängenden Arbeitsbeschränkungen, die bei weiterer mangelhafter Papierzufuhr in dieser ohnedies teuren Zeit Lohnausfälle zur Folge haben würden. Im Interesse des ganzen Druckgewerbes und der beteiligten Arbeiter wird deshalb in einer einhellig angenommenen Entschließung an den Reichskanzler um schleunige Abhilfe ersucht, t, Matrizenzeilensetz- und -gießmaschine Die Mergenthaler Linotype Company in New York, V. St. A. erhielt das DRP 298107 vom 1. November 1913 ab in Kl. 15 a auf eine Magazinumschaltvorrichtung für Matrizenzeilensetz- und -Gieß maschinen mit mehreren fest übereinander angeordneten Magazinen, von welchen die Matrizen an einen gemeinsamen Sammlereintritt abgegeben werden und deren Mündungen je nachdem, aus welchem Magazin Matrizen dem Sammlereintritt zugeführt werden sollen, durch Klappen geöffnet oder geschlossen werden. Dabei sind Ver- iiegelungswellen vorgesehen, die in der Sperrstellung die Matrizen in den Magazinen zurückhalten, während sie in der unwirksamen Lage ihre Auslösung gestatten. Die Klappe und die Verriegelungswelle jedes Magazins sind durch ein Gestänge mit einer besonderen Um schalttaste so verbunden, daß beim Niederdrücken einer der Umschalt tasten die Klappe des entsprechenden Magazins geöffnet und die Matrizen entriegelt werden, wobei ein Sperrglied die nicht in der Ruhelage befindlichen Tasten freigibt, dadurch die Klappen der übrigen Magazine schließt und die in ihnen enthaltenen Matrizen ver riegelt. Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen. Neues Papiergeld in Norwegen. Eine-Krone-Scheine wurden nun auch in Norwegen von Norges Bank herausgegeben, auf weißem Papier, 65 X 105 mm, mit Wasserzeichen (Königskronen), auf der Rückseite das norwegische Wappen in der Olavsrose mit grüner Umrahmung, bg. Einschränkung des Zeitungswesens in Italien. Ein Erlaß des italienischen Statthalters hat für die Zeitungen ab 1. Januar einen Mindestpreis von 10 Centisemi festgesetzt; der Bezugspreis muß um mindestens 12 Lire im Jahre, bei Zeitschriften um mindestens arei- viertel des bisherigen Betrages erhöht werden. Bestellungen müssen wenigstens drei Monate laufen. Die Tageszeitungen dürfen nicht mehr als 4 Seiten und zehnmal im Monat nur zwei Seiten umfassen; die Zeitschriften werden um ein Viertel des bisherigen Umfanges einge- schränkt. Neu erscheinende Zeitungen dürfen nicht unter 28 Lire im Jahr kosten. Bei jeder Papierfabrik kann der Minister Aufsichts organe bestellen für die technischen und wirtschaftlichen Feststellun lungen, sie sich auf die Herstellung und den Preis des Papiers be ziehen. Ueber die staatliche Vergütung der höheren Gestehungs preise des Papiers an die Papierfabriken, je nach der Menge des den Zeitungen zuzuweisenden Papiers, und über die Art der Verteilung des Papiers sind neue Bestimmungen getroffen worden. („Der Zeitungs-Verlag”) Zeitungspapiermangel in Ungarn. Der Frkft. Ztg. wird unterm 6. Januar aus Buciapest gemelaet: Der schon seit langer Zeit an- aauernae Papiei mangel der hiesigen Zeitungen hat solchen Umfang angenommen, daß laut Ankündigung der Blätter ihr Erscheinen pur noch für einen einzigen Tag gesichert erscheint. Zeitungspapier in der Schweiz. Der Papierverbrauch der Zei tungen soll für die nächsten Monate um 15 bis 30 v. H. eingeschränkt werden. Papier-Spinnerei Schweißfeste Papiergewebe (Siehe Nr. 65 von 1917, Seite 1307.) Formaldehyd und ähnliche fäulniswidrige Stoffe nehmen wohl den Schweißgeruch fort, verhindern aber nicht die Einwirkung der Feuchtigkeit und der im Schweiße enthaltenen Harnsäure auf das Papiergewebe. Dieses kann nur durch wasserfeste Tränkung vor der Schweißeinwirkung geschützt werden. Ich empfehle für diesen Zweck eine dünne Lösung von „Zellon” (Azetylzellalose) in Azeton (bezW. Azetonersatz-Lösungsketone), etwa 1 ; 30; Zellon ist ein dem Zelluloid ähnlicher Körper, unterscheidet sich von diesem aber durch seine Schwerbrennlichkeit, während ein mit Zelluloid getränktes Papiergewebe sehr feuergefährlich ist. Zur Tränkung genügen sehr geringe Mengen, und die Arbeit kann in der Weise vorgenommen werden, daß die Garne in genannte Lösung getaucht und dann in einer Zentrifuge abgeschleudert werden. Sie kommen dann trocken, mit seidenartigem Glanz heraus. (Azetylzellulose bildet auch den Grundstoff zu einer Art Kunstseide.) Diese Tränkung macht das aus solchem Garn hergestellte Gewebe wasser- und säurefest. Sie empfiehlt sich für Papier-Kleidungs stücke, Treibriemen und alle sonstigen Zwecke, in denen auf Wasser festigkeit Wert gelegt wird. Wichtig ist, daß sie auch benzinfest ist,, damit die so getränkten Kleidungsstücke wie Seide in Benzin ge waschen werden können, da sie das Waschen mit Soda und Seife in heißem Wasser nicht vertragen. F. G. Neue Prüfungsstelle für Spinnpapier Die Bremer Baumwollbörse hat mit Rücksicht auf die hohe Bedeutung des Verspinnens von Papier eine besondere Abteilung zur Prüfung von Spinnpapier, wie allen anderen vorkommenden Papiersorten ins Leben gerufen und diese nach. Angabe des Kgl. Materialprüfungsamtes in Berlin-Lichterfelde-West mit Einrich tungen der Firma Louis Schopper in Leipzig ausgerüstet. Die Arbeiten werden von einem fachkundigen und gewissenhaften Personal, das unter der Kontrolle von beeidigten Beamten der Bremer Baumwoll börse steht, ausgeführt, so daß volle Gewähr für zuverlässige Prüfung übernommen werden kann. Die Einrichtung steht dem Handel und der Industrie zwecks Prüfung von Papier auf Festigkeit, Falzwider stand, Dicke, Einheitsgewicht und Feuchtigkeitsgehalt zur Verfügung. Zur Bedarfsanmeldung von Papiergarnerzeugnissen. Im Anschluß: an die Bekanntmachung der Verwaltungsabteilung der Reichsbe- kleidungsstelle vom 8. Dezember 1917 (Mitteilungen von 1917 Nr. 44 S. 249) wird bekannt gegeben, daß der Reichsbekleidungsstelle bis auf weiteres für die nächsten Bestandsanmeldungen von Papier garnerzeugnissen in beschränktem Umfange Garne in den Nummern bis einschließlich 6,8 mtr. zur Verfügung stehen. Papiergarn-Markt. Der Frkft. Ztg. wird aus M.-Gladbach unterm 11. Januar berichtet: Der Garnmarkt war für Papiergarne außer ordentlich lebhaft. Neuerdings gingen wieder mehrere niederrheinische Spinnereien zur Papiergarnerzeugung über, die Herstellung ist jedoch, durch Krappheit an Spinnpapier und Kohlen erheblich erschwert.