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DDAPIER-VERARBEITUNG H Buchgewerbes^ Druckpapier für Zeitschriften! Dem Bericht über die Vorstandssitzung des Verbandes der Fachpresse Deutschlands am 3. Juli in Berlin entnehmen wir nach „Presse, Buch, Papier”: Der Anschluß des Verbandes an die Kriegswirtschaftsstelle für das deutsche Zeitungsgewerbe, Berlin C, Breite Str. 8, ist voll zogen worden. Eine Bekanntmachung des Reichskanzlers ist in aller Kürze zu erwarten. Diese wird eine Bestands- und Verbrauchs aufnahme bei allen Verlags-Unternehmen verfügen, die auf anderem als maschinenglattem holzhaltigem Papier gedruckt werden, und zwar wird der Verbrauch in Gewichtsmengen seit 1913 erfragt werden. Ein anderer Fragebogen wird Text- und Anzeigen-Umfang der Zeit schriften seit 1913 erfragen, ein dritter gilt der Bestandsaufnahme von Papier im Besitze der Drucker, Verleger, Fabrikanten und Händler. Die Verordnung des Reichskanzlers wird den Bezug der Fragebogen durch die Kriegswirtschaftsstelle vorschreiben. Sollten bezüglich der Ausfüllung der Fragebogen irgend Unklarheiten be stehen, so ist Rückfrage an die Kriegswirtschaftsstelle zu richten. Vor Erscheinen der Bekanntmachung des Reichskanzlers sind dies bezügliche Anfragen unerwünscht und zwecklos. Mit den seitens der Reichsregierung getroffenen oder in Aus sicht genommenen Maßnahmen zur Sicherstellung der für ein un gestörtes Weitererscheinen der Presse erforderlichen Papiermengen ist zunächst keine Einwirkung auf die Preisstellung verbunden. Die letzthin auf die dreifache Höhe des Friedenspreises lautenden Forderungen der Papierfabrikanten und -Händler bedeuten aber so schwere Gefährdung des Fachzeitschriftengewerbes, daß der Vorstand beschlossen hat, in einer erneuten Eingabe an das Reichs- amt des Innern auf das dringlichste wegen einer direkten Ein wirkung auf die Preisgebarung vorstellig zu werden. Es steht außer Frage, daß eine große Zahl der Fachzeitschriften, die zu den heutigen Preisen Papierankäufe vornehmen müssen, von baldiger -völliger Ver- nishtung bedroht sind. Eine auf den 27. Juli nachmittags 6 Uhr nach der Handelskammer zu Berlin einberufene außerordentliche Kriegs tagung d es Verbandes soll sich eingehend mit der Frage der Papier knappheit u n d der Papierpreise beschäftigen. Nach Ansicht maß gebender Kreise ist das Aufkäufen größerer Papiervorräte zurzeit unerwünscht und unzweckmäßig, es darf mit baldigem Rückgang der Preise gerechnet werden. Auch müssen die etwa eingelagerten Vorräte bei der Kriegswirtschaftstelle angemeldet werden und werden von dieser bei der Zuteilung voll angerechnet. Große Vorräte unterliegen der Gefahr der Beschlagnahme. Neugestaltung des Buchbinder-Preistarifs In den buchbinderischen Fachblättern wird seit einiger Zeit die Neugestaltung des Tarifs für Buchbin der-Sortiments arbeiten lebhaft erörtert. Man ist sich darüber einig, daß der „ Bundestarif” (vom Bund deutscher Buchbinder-Innungen heraus gegeben) in seiner bisherigen Form nicht bestehen bleiben kann, selbst wenn man außer Acht läßt, daß nach dem Kriege die jetzigen „Kriegspreise” für die Rohstoffe nur sehr langsam und wahrscheinlich nicht bis zu ihrem alten Satze abflauen werden. Die Buchbindermeister sind aber heute meist der Meinung, daß der bisherige Tarif schon zu Friedenszeiten die denkbar niedrigste Preisgrenze angab. Tatsächlich bestehen in der Sortimentsbuchbinderei zwei Tarife nebeneinander, der „Bundestarif” und der sogenannte Normaltarif von Steinhäuser. Beide Tarife weichen zum Teil (Paul Kersten hat vor einiger Zeit im „Allgemeinen Anzeiger für Buchbindereien” darauf hingewiesen) erheblich voneinander ab. So stellt der Bundes tarif für einen Einband in Halbfranz von 22 cm Höhe, 24 Bogen Stärke, dreizeiligem Rückentitel und Goldliniendruck auf dem Rücken einen Preis von 3 M. 45 Pf. auf, während der Stein- häusersche für den gleichen Einband 3 'M. 85 Pf. verlangt. (Der hinsichtlich seiner technischen Angaben gut durchgearbeitete Proportional-Tarif der Schweizer Landesbibliothek in Bern verlangt für diesen Einband nur 2 M. 88 Pf.) Man ist sich in der Buchbinderei darüber einig, daß die Umgestaltung des „Bundes tarifs” nach dem Frieden erfolgen müsse. Für zwangsweise Durchführung des Tarifs, etwa auf dem Boden einer Konvention, scheint man aber nicht zu haben zu sein. Und doch haben die Buchbindermeister in den verwandten Gewerben des Papier faches genügend Vorbilder dafür, daß freiwillige Bindung aller Beteiligten an die Vorschriften einer Interessengemeinschaft die beste Rückgratsstärkung gegenüber den Verbrauchern ist. Auch das Beispiel der deutschen Buchhändler sollte den Buch bindern zu denken geben. Freilich ist in der Buchbinderei bei der Verschiedenheit der Einbandarten und der auf vielfältige Weise möglichen Abweichungen innerhalb der einzelnen Ein bandart die Aufstellung bindender Preisvorschriften sehr schwierig, auch erleichtern diese Abweichungen die Umgehung der Vorschriften. Doch ließen sich durch einen gut durchge arbeiteten Tarif diese Schwierigkeiten verringern. So wie die Dinge in der Sortimentsbuchbinderei — und teilweise auch in der Großbuchbinderei, die einen Preistarif ebenfalls ganz gut gebrauchen könnte — heute liegen, können sie in der zu erwartenden Friedenszeit nicht weiter gehen. Nirgends hat wohl die Preisunterbietung der Erzeuger zu solcher Preisdrückerei der Abnehmer geführt, wie in der Buchbinderei C. Ansichtskarten im Feldpostverkehr Ansichtspostkarten können zwar ebenso wie die von der Post ausgegebenen gewöhnlichen ungestempelten Feldpostkarten- Vordrucke als Feldpostkarten versendet werden, jedoch wünscht die deutsche Feldpostbehörde, daß zur Erleichterung des Sortier geschäftes diese Ansichtskarten im Vordruck den amtlichen Feldpostkarten entsprechen möchten. Es empfiehlt sich daher, daß die sich mit Herstellung von Ansichtskarten oder aber die sich mit dem Verkauf derselben befassenden Firmen einen „Stempel” anschaffen, um die vorhandenen Bestände vor dem Verkauf mit den erforderlichen Feldpostvordrucken ■—■ wenn auch in gekürzter und gedrängter Form — zu versehen. Die Vermerke müssen die Reihenfolge des auf den amtlichen Feldpostkarten angebrachten Vordruckes einhalten. Beim Druck neuer Auf lagen von Ansichtskarten ist der Feldpostvordruck gleich anzu bringen. Die Postverwaltungen weisen zwar Ansichtspostkarten, die keine Vordrucke besitzen, nicht zurück, der Absender hat jedoch in solchen Fällen die durch die unzureichende oder un übersichtliche Aufschrift entstehenden Verzögerungen in der Beförderung seiner Postkarten sich selbst zuzuschreiben. Es ist daher sehr zu empfehlen, die von den Postbehörden ge wünschten Verbesserungen zugunsten rascher und sicherer Be förderung der Ansichtskarten vorzunehmen. Vordruck eines Aufschrift-Stempels für Feldpost-Ansichts karten : Dienstgrad u. Name Armeekorps Division Regt. Nr Bataillon Abteilung Komp. Batterie Eskadron Kolonne Besondere Format. (Flieger, Funker usw.) Zollhinterziehung bei Kunstleder Urteil des Reichsgerichts vom 29. Juni 1916 Nachdruck verboten Der Kaufmann M. L. in Stuttgart wurde am 21. September 1915 vom Landgericht Mannheim wegen Zollhinterziehung infolge falscher Deklaration zu 93 000 M. Geldstrafe und 58 000 M. Wert ersatz verurteilt. L. führte als Teilhaber der Firma S. & Co. in Stuttgart von Dezember 1912 bis Februar 1914 durch die Mannheimer Lagerhausgesellschaft einen amerikanischen Lederersatz ein, der einmal als Kunstpappe, ein andermal als Lederkarton oder Braun holzpappe bezeichnet wurde. Wie durch Untersuchung festgestellt wurde, bestand das nach einem Geheimverfahren hergestellte Präparat aus Lederstaub, Zellstoff und Papier. Er verzollte diese Waren, von denen er etwa 103000 kg eingeführt hat, nach Abschnitt 11 des Zolltarifs zu einem Satz von 6 M., vertragsmäßig 1 M. 50 Pf, für den-Doppelzentner. Nach der amtlichen Untersuchung gehörte der Artikel jedoch als Kunstleder unter Abschnitt 6 und war zu einem Satz von 30 M. zu verzollen. Unter Kunstleder muß nach Gesetzesauslegung künstliches Leder verstanden werden. Gegen obiges Urteil legte der Angeklagte Revision beim Reichs gericht ein, in der er unter anderem behauptete, daß der subjektive