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Nr. 55/1916 PAPIER-ZEITUNG 1027 der größeren Einnahmen in der nächsten Sitzung oder noch früher wieder an uns herantreten. Direktor Kraemer warnt vor jeder Engherzigkeit. Um keinen Preis dürfen die Verhandlungen wegen Gründung des Zentralverbandes daran scheitern, daß die finanzielle Bereit willigkeit einzelner Vereine nicht genügend groß ist. Es wäre verfehlt, den Vorstand dahin zu beschränken, daß etwa die Bei träge zum Zentralverband gleichmäßig verteilt werden. Es ist ja wohl ausgeschlossen, daß der Steindruckerverband oder der Buchdruckerverband nach den gleichen Grundsätzen sich an der Beitragszahlung beteiligen, wie sie hier entwickelt worden sind. Wir wollen nicht Riesensummen in eine Kasse werfen, um Ueberschüss zu erzielen, wir wollen in erster Linie eine große, geschlossene Gesamtvertretung der Papierverarbeitung, und ich persönlich habe keine Bedenken, wenn die jährlichen Einnahmen des Papierindustrie-Vereins und der Zollvereinigung bis zum letzten Pfennig aufgebraucht würden für den gemeinsamen Zweck, während auf der anderen Seite vielleicht ein großer Ver band zwar mit seiner ganzen Macht und seinem ganzen Ansehen und seiner ganzen Mitgliederzahl, aber nur mit 1500 oder 3000 M. Beitrag uns beitreten würde. Hier haben wir der Sache zu dienen, und wir wollen keine Geschäfte machen. Dagegen bin ich unbedingt der Meinung, daß wir unserm Herrn Syndikus in erster Linie aus der Erhöhung der Beiträge ein besseres Aequivalent als bisher für seine hervorragenden Leistungen zukommen lassen. (Bravo!) Mayer-Alberti: Ich möchte Ihnen vorschlagen, unter Aus schaltung der jugendlichen Arbeiter die Umlage nach der Arbeiterzahl in folgender Weise, zu erheben: bis 100 Arbeiter 30 M., bis 200: 50 M., bis 300 : 75 M.; bis 400: 100 M. und so für jedes weitere Hundert Arbeiter immer um 25 M. steigend. Ich glaube, daß wir so die einzelnen Mitglieder nicht zu sehr belasten würden, und daß wir doch einen erheblich größeren Eingang an Geldern haben würden, der uns ja, wie die Herren uns auseinandergesetzt haben, notwendig ist. Steffen: Ich möchte diesen Vorschlag unterstützen. Man soll an die Erhöhung von Mitgliedsbeiträgen nicht zu oft heran gehen; denn das Zahlen ist immer eine unbequeme Sache. Mit 30 M. kommen wir aber nicht aus, und deshalb sollten wir den Vorschlag des Herrn Mayer-Alberti annehmen. The mal: Beschließen Sie doch anstatt dieser Erhöhung eine besondere einmalige Kriegssteuer oder eine besondere Um lage aus Anlaß des Krieges. Nach dem Kriege wird sowieso eine neue Organisation kommen. Es wäre viel praktischer, nicht für die Zukunft zu disponieren und so den Eintritt neuer Mitglieder zu erschweren. In diesem Falle würde ich sagen: Der Vereinsbeitrag beträgt 30 M. Die Firmen mit weniger als 50 Arbeitern werden vielleicht gar nicht extra besteuert, und die mit einer Mitgliederzahl von 50 aufwärts nach der Skala, die Herr Mayer-Alberti eben genannt hat; ein jugendlicher Arbeiter zählt als ein halber Arbeiter. Benda : Wie ist es dann mit den gemischten Betrieben ? Vorsitzender : Auch mir sind nach der Richtung Bedenken gekommen, nachdem ich eine Reihe von Briefen unserer Mit glieder gelesen habe. Die Mitgliedsfirma Günther Wagner sagt z. B., sie habe nur so und so viel Arbeiter in dem Teil, der sich mit Papier beschäftigt, während Farben und Tinten doch für den Papierindustrie-Verein nicht in Frage kämen, und sie wolle dann den Mitgliedsbeitrag nur für diejenige Arbeitergruppe zahlen, die mit Papier unmittelbar in Verbindung stehe. Nach alledem, was wir bis heute gehört haben, wäre es doch vielleicht richtiger, wenn wir uns heute noch etwas beschränkten. Direktor Kraemer: Ich möchte- Sie bitten, es bei dem Vor schläge des Herrn Oesterreicher zu belassen, also den Beitrag zunächst auf 30 M. zu erhöhen. Wir stehen vor vollkommen ungeklärten Verhältnissen, und es ist doch sehr leicht möglich, daß die Bildung des Zentralverbandes oder alles, was damit zusammenhängt, oder das Nichtzustandekommen des Zentral verbandes uns vor vollständig neue Aufgaben stellt, deren finanzielle Tragweite wir ebenfalls noch nicht übersehen können. Wir sind bisher zur Not jedenfalls mit Zuziehung von kleinen Teilen unseres Vermögens ausgekommen und werden bestimmt für das laufende Jahr mit der Erhöhung auf 30 M. auskommen. Es wird mit Recht gesagt, es liegt eine Gefahr in der Staffelung. Ich möchte nicht, daß jetzt Härten entstehen, daß die Mit glieder, weil sie sich jetzt hinsetzen und alle möglichen Rechnungen machen müssen, uns verärgert den Rücken kehren. Vorläufig brauchen wir eine große Mitgliederzahl, möglichst geschlossen, und die Erhöhung von 20 a.uf 30 M. ist sicherlich so geringfügig, daß höchstens die gewohnheitsmäßigen Kündiger eine Gelegen heit darin erblicken werden, aüs dem Verein zu flüchten. Ich glaube, daß man es in andern Vereinen ebenso macht. Nament lich ist auf Erfolg zu rechnen, wenn die Erhöhung der Beiträge mit einem Appell an die Mitglieder verbunden ist, in dem darauf hingewiesen wird, was uns jetzt bevorsteht und was jetzt zu leisten ist. Lassen Sie es also bei der Erhöhung auf 30 M. (Zuruf: Ich beantrage Schluß der Debatte!) Fürst macht den Vermittlungsvorschlag, 30 M. als Grund lage festzulegen, im übrigen Selbsteinschätzung für höhere Beiträge vorzuschreiben. Benda ist für den Antrag der Herren Öesterreicher und Direktor Kraemer und beantragt Schluß der Debatte. Bei der Abstimmung ergibt sich, daß nach Ablehnung der weitergehenden Anträge einstimmig beschlossen wird, den Bei trag auf 30 M. zu erhöhen. Vorsitzender: Die Beitragserhöhung gilt nur für das neue Geschäftsjahr; das laufende Geschäftsjahr steht noch unter dem Beitrage von 20 M., worauf ich besonders aufmerksam mache. (Direktor Kraemer: Es ist aber nicht verboten, 30 M. zu be zahlen!) Es ist, soviel ich weiß, zum großen Teil schon bezahlt worden. Berberich: Man könnte doch in dem Aufruf, durch den man den Mitgliedern die Erhöhung des Beitrages für das nächste Jahr mitteilt, die Mitglieder ersuchen, sie möchten für das laufende Jahr schon die 10 M. nachzahlen. (Widerspruch) Syndikus Hager: Es handelt sich um eine Satzungs änderung, die ganz genau festgelegt werden muß. Sie sind doch damit einverstanden, daß die beiden ersten Sätze des § 3 der Satzung getilgt werden? Es heißt da nämlich augenblicklich folgendermaßen: ,,Die Hauptversammlung 1908 hat den jähr lichen Beitrag auf 20 M. festgesetzt.” Diese Fassung ist für ein Statut nicht brauchbar. Das ist ein Vorgang, der nicht im Statut festgestellt werden soll. Es darf natürlich nur heißen: Der Mitgliedsbeitrag beträgt so und so viel. Wir müssen uns also gemäß dem jetzt gefaßten Beschluß folgendermaßen aus drücken: „Der Jahresbeitrag beträgt 30 M.” Der nächste Satz: „Eine Aenderung kann nur durch Beschluß einer Haupt versammlung erfolgen” gehört auch nicht in das Statut. Das versteht sich ganz von selbst. Weil der Beitrag im Statut ge nannt ist, kann er auch nur durch die Hauptversammlung ge ändert werden. Sie sind also, wie ich annehme, damit einver standen, die beiden ersten Sätze des § 3 zu streichen und an deren Stelle zu setzen: „Der Jahresbeitrag beträgt 30 M.” (Zu stimmung) Oesterreicher: Schon vor Jahren wurde es einmal im Vorstand als höchst unpraktisch bezeichnet, die Summe des Jahresbeitrags im Statut zu nennen, weil man in diesem Falle bei jeder Erhöhung genötigt ist, das Grundgesetz zu ändern. Wir wollen doch die Summe des Beitrages überhaupt aus dem Statut weglassen. Dann können wir ihn erhöhen oder herab setzen, ohne das Grundgesetz jedesmal ändern zu müssen. Direktor Kraemer schlägt vor, den § 3 dahin abzuändern: „Der Jahresbeitrag wird durch die Hauptversammlung fest gestellt.” (Sehr gut!) Schüll: Dagegen spricht doch, daß wir dann jedes Jahr genötigt sind, diese Frage auf die Tagesordnung zu setzen. Das nimmt eine ganze Menge Zeit weg. Kann der Jahresbeitrag nicht überhaupt herausbleiben? Konsul Heuser : Es sind eigentlich zwei Vorschläge gemacht. Herr Oesterreicher hat beantragt, den § 3 überhaupt zu streichen und gar nichts über den Jahresbeitrag in den Satzungen zu sagen, während Herr Kraemer den andern Vorschlag gemacht hat, den Jahresbeitrag alljährlich durch die Hauptversammlung festsetzen zu lassen. Ich halte den weitgehenderen Antrag des Herrn Oesterreicher für durchaus richtig. Wenn Herr Schüll sagt, daß nach dem Anträge Kraemer alle Jahre diese Beitrags debatte in der Hauptversammlung stattfinden müßte, so ist das richtig; das würde tatsächlich zu sehr großen Weiterungen führen, die vermieden werden müssen. Die weitere Aussprache führt zu dem Antrag, die Neu reglung in folgender Fassung festzulegen: „DerMitgliedsbeitrag wird von der Hauptversammlung festgelegt und so lange in gleicher Höhe erhoben, bis seine Abänderung beschlossen wird.” Konsul Heuser hält diese Ausdrucksweise nicht für zweck mäßig und beantragt zu sagen: „Der Mitgliedsbeitrag wird von der Haupt-Ver sammlung festgesetzt.” Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.